VORSICHT

Diskutiere VORSICHT im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; bei der Nutzung der Seite der OPENDOWNLOAD . DE Hier wird angeboten Programme kostenlos downloaden zu können. Einer Reihe meiner Mandanten ist...
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Gast 7673

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bei der Nutzung der Seite der OPENDOWNLOAD . DE

Hier wird angeboten Programme kostenlos downloaden zu können.

Einer Reihe meiner Mandanten ist allerdings eine Rechnung zugesandt worden, weil sie angeblich einen Vertrag geschlossen hätten und auch noch auf Ihre Recht zum Widerruf verzichtet hätten.
Alles nicht nachvollziehbar und wohl auch nur der Versuch einen Vertrag zu konstruieren.
Zudem werden Programme angeboten, die zum einen auf den offiziellen Seiten der Hersteller ebenfalls kostenlos sind und zum anderen ist nicht klar ob die Gesellschaft (sitz einer ltd irgendwo in England) überhaupt dazu legitimiert ist solche Progis anzubieten.

Also ACHTUNG und Finger wech von derartigen Angeboten...
 
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QGrisu

QGrisu

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Herzliches Danke schön...

...für deinen Hinweis!

...und noch ein frohes, gesundes und unfallfreies Neues!:)

Gruß UWe
 
cat61

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Danke. Es ist doch immer gut einen Rechtsbeistand "im Hause " zu haben. ;)
 
Bernd Z

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Servus Dirk und danke :),

auch wenn ich meine Freeware fast ausschließlich von "Chip.de" runter lade.

LG
Bernd
 
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Hardi

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Hallo,
ich habe mir die Seite mal angeschaut. Hier steht auf der Anmeldeseite, dass man bei dem Drücken des Buttons "Anmeldung" einen Vertrag abschließt, durch den jährliche Kosten von 96 Euronen entsteht.
Deswegen sollte man sich alles genau durchlesen, bevor man seine Daten in so einer Anmeldung eingibt.
Wenn ich es richtig überblicke, sind etliche Programme Free- oder Shareware.
Hartmut
 
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Gast 7673

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Hallo,
ich habe mir die Seite mal angeschaut. Hier steht auf der Anmeldeseite, dass man bei dem Drücken des Buttons "Anmeldung" einen Vertrag abschließt, durch den jährliche Kosten von 96 Euronen ( Laut AGB sind es 2 Ökken pro Monat mit ner Laufzeit von zwei Jahren aber ich schreib grad aus der Erinnnerung !!!! ) entsteht.
Deswegen sollte man sich alles genau durchlesen, bevor man seine Daten in so einer Anmeldung eingibt.
Wenn ich es richtig überblicke, sind etliche Programme Free- oder Shareware.
Hartmut

Ich habs mir auch angesehen und nirgendwo Preise entdecken können. Nur in den AGB gibts bei §5 nen Hinweis. Man muss eben SUCHEN um das zu entdecken !!
Aber DAS isses ja was ich sagen wollte : MAN MUSS DA SUCHEN um rauszufinden dass es eben NICHT unentgeltlich ist !

Klarer Fall von Irreführung der Verbraucher.

Und diesmal nicht mal ne Abmahnnummer (=abkochen), sondern eindeutiger Fall von : MAL SEHEN WELCHE IDIOTEN DARUF REINFALLEN ;)
 
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Gifty

Gifty

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Hallo und Danke

So etwas muss ich nicht wirklich haben :(
 
Corsair

Corsair

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Solche Seiten findet man halt immer wieder... :(

Aber mal so eine Frage wie das bei euch ist: Bei uns ist es so, wenn eben so etwas passiert und man bekommt als Schweizer eine Rechnung (von einer Firma mit Sitz in Deutschland) und evtl. noch einen Brief eines deutschen Anwaltes oder Inkassobüros, dann muss man einfach nichts machen, denn eine solche Unternehmung hat in der Schweiz (oft) gar keine Vollstreckungsgewalt. Auch da bei solchen Sachen oft gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.


Wie ist das in Deutschland, wenn die angesprochene Firma (angeblich) von England aus opperiert?
 
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Eckart

Eckart

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Aber mal so eine Frage wie das bei euch ist: Bei uns ist es so, wenn eben so etwas passiert und man bekommt als Schweizer eine Rechnung (von einer Firma mit Sitz in Deutschland) und evtl. noch einen Brief eines deutschen Anwaltes oder Inkassobüros, dann muss man einfach nichts machen, denn eine solche Unternehmung hat in der Schweiz (oft) gar keine Vollstreckungsgewalt.
Diese Feststellung ist einfach falsch.
Die Staatsgrenzen ändern nichts an den Rechtsverhältnissen und ich vermute mal, dass das von und zum Verhältnis mit der Schweiz auch nicht viel anders ist als bei einem EU-Land. Unternehmen haben auch niemals Vollstreckungsgewalt, wegen des Gewaltmonopols des Staats. Somit müssen sich diejenigen, die ein Recht durchsetzen wollen, sich der Institutionen des Staats bedienen. Und das ist über Grenzen hinweg meist schwieriger und oft nicht lohnend.

Auch da bei solchen Sachen oft gar kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist.
Das ist eine ganz andere Frage !

Eckart
 
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Gast 7673

Gast
...versuche mir gerade das Mandatengespräch vorzustellen!:p:D:D:D

"Ja, sehr verehrter Mandant, kannst nicht lesen oder bist wirklich so doof?"

:D:D:D:D:D
Eher so : Also ich sach ja immer -> 'Wer lesen kann is klar im Vorteil'..:D:D

Aber im Ernst, auch im Net gibts natürlich etwas ohne Kosten, aber die Caritas ist eben nicht überall.;)

Dennoch muss man auf seiner Seite auch für schlichte Gemüter klar machen, dass die Leistung die man erbringt auch etwas kostet.
Versteckt man das auf irgendeiner Seite, auf die nur der geneigte Rechtskundige schaut und schreibt nirgendwo Preise oder Angebote an seine Artikel, dann ist das schlicht ein offensichtlicher Versuch aus der Unwissenheit oder Sorglosigkeit Dritter Kapital zu schlagen.

Ich persönlich hasse z.B. die sogenannten Abmahnvereine, weil dort nur durch bloßes Auffinden von Formal-Fehlern ahnungslose Geschäftsleute, welche sich keine eigene Rechtsabteilung leisten können, schlicht abgekocht werden.
Das beste Beispiel ist aus jüngster Vergangenheit, da kommt ein Mandant zu mir und zeigt ne Abmahnung, in der die Widerrufsbelehrung seines Internet-Shops bemängelt wird.

Er hatte auf das Widerrufsrecht im Fernabsatzgeschäft hingewiesen und eigentlich alles völlikg korrekt formuliert. NUR :: er hatte bei der Anschrift an welche der Widerruf zu richten sei, in der letzten Zeile noch seine Telefonnummer mit angegeben.
Das ist nach gerichtlicher Auffassung ein unzulässiges Vorgehen.

Die Gerichte meinen, das der ach so mündige Bürger bei einem solchen Hinweis davon ausgehen würde, es reiche ein Anruf zum Widerruf. Selbst der darüber stehende Text, aus dem eindeutig hervorgeht, dass der Widerruf SCHRIFTLICH zu erfolgen hat, ändert an dieser Auffassung nichts.

Originalzitat des Richters mit dem ich wegen der Angelegenheit vorab telefonisch Kontakt aufnahm : Ich seh das ja auch so wie Sie, aber die höchstrichterliche Rechtssprechung und die hier herrschende Meinung ist eben dass der Bürger grundsätzlich dumm und damit schützenswert ist...
Vielleicht etwas einfach formuliert, aber grundsätzlich schon so gemeint.

Also (es gab da noch andere Punkte die abgemahnt wurden, aber zu Unrecht) einigten wir uns mit der Gegenseite. Kosten für den Mandanten ca 1000 € summa..

Da fasst man sich doch an die Rübe...

Und sowas wie hier aufgezeigt - das wirklich den Verbraucher verdummdeubelt - bleibt straflos...??!

Also NOCHMAL---> Seid vorsichtig und immer alles lesen . Ob die Fa hier wirklich gerichtlich versuchen wird ihre vermeintlichen Ansprüche durchzusetzen werden wir sehen (ich denke eher nicht). Aber gewinnen werden die das sicher nicht.
Wohl dem der eine Rechtschutzversicherung hat, denn auch wenn man ein Verfahren gewinnt ist man Zweitschuldner der Kosten und ob bei einer Ltd - wo auch immer sie ihren Sitz hat - die Kosten zurückgeholt werden können ist oft mehr als zweifelhaft.
 
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Hardi

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Moin,
ich will nur, dass die Leute sich die Sachen durchlesen, die auf einer Anmeldeseite stehen. Also so was:

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Hartmut
 
gsabs9

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das ist alles Bauernfängerrei.
Solange der Kunde seine Informationen sowie die Rechnung nicht erhält ist das alles glaube ich( ich bin kein Jurist) nicht wirklich rechtens...
 
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Gast 7673

Gast
Moin,
ich will nur, dass die Leute sich die Sachen durchlesen, die auf einer Anmeldeseite stehen. Also so was:

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Auf der Seite ist es natürlich nicht fett gedruckt.
Hartmut
Genau das ist es ja..
Es fällt eher nicht auf.
Und wichtig ist es doch schon wenn man auf Rechte verzichtet und Verpflichtungen eingehen soll.
Oder?
 
Corsair

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Das ist schon schon klar! Du musst mich sicher nicht belehren von wegen, dass der Staat das Gewaltenmonopol, etc. hat. Das weiss ich selber auch, studiere es ja schliesslich!
Ich habe es nur ein bischen unglücklich formuliert, war halt schon spät am Abend...:o

Ich beziehe mich auf solche dubiosen Anbietern, wo eben eine verstecke Zahlung vorhanden ist (hier ist sie zwar offensichtlicher): Da bekommt man oft noch (eben unerwartet) Mahnungen von angeblicher Anwahltskanzlei und Inkassobüro.
Da wäre es doch so, dass eben diese Firma sich jedoch an das schweizer Betreibungsamt, wenden müsste, damit die "angebliche" Vorderung überhaupt eingefordert werden kann. Über deutsches Inkassobüro geht da doch gar nichts, ausser Einschüchterung!
Da in solchen Fälle aber eben gar kein Vertrag zustande gekommen ist, geht die Firma, wie du es sagt gar nicht so weit!

Es geht rein nur darum, dass die Kunden (oft Juristenlaien) eingeschüchtert werden und Angst bekommen. Folge: sie zahlen die Forderung, bevor es angeblich noch teurer wird.
 
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Gast 7673

Gast
Ich möchte auf ff Seite aufmerksm machen in diesem Zuusammenang www europakonsument at . Bitte selber eintippen, ich wollte nicht verlinken.
 
GS Bär

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Moin,
ich will nur, dass die Leute sich die Sachen durchlesen, die auf einer Anmeldeseite stehen. Also so was:

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Auf der Seite ist es natürlich nicht fett gedruckt.
Hartmut
Ob es wirklich "seriös" ist, den Hinweis auf die Kosten klein am rechten Rand des Bildschirms zu plazieren, so daß er möglichst nicht gelesen wird ?? Während man die Adressfelder ausfüllt und dann voller Vorfreude den "Anmeldebutton" klickt, hat man den Hinweis auf die Kosten glatt übersehen. Außerdem dachte ich immer, man muß erst mal ordnungsgemäß auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden, bevor man auf selbiges verzichten kann.

Gruß
Andreas
 
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