Wenn Justitia den Amtsschimmel reitet.

Diskutiere Wenn Justitia den Amtsschimmel reitet. im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Eines schönen Tages flattert ein Strafzettel ins Haus, Falschparken irgendwo in Berlin am 01.09.2012. Der angegebene Ort läßt sich im Stadtplan...
C-Treiber

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Eines schönen Tages flattert ein Strafzettel ins Haus, Falschparken irgendwo in Berlin am 01.09.2012.

Der angegebene Ort läßt sich im Stadtplan nicht finden, also Rückfrage an die Behörde. Antwort, es handele sich um die Krankenhaus Einfahrt des Krankenhauses Friedrichshain. Ahja, wir parken also an einem Samstag am anderen Ende von Berlin vor einem Krankenhaus in der Einfahrt.

Also hingeschrieben, kann nicht sein, weder wir noch eines unserer Fahrzeuge waren jemals dort, zum fraglichen Zeitpunkt befanden sich alle Personen die Zugang zu dem Fahrzeug haben in Brandenburg über 100km entfernt auf Motorrad-Tour.

Es kommt, die Einstellung des Verfahrens weil der Fahrer nicht ermittelt werden kann (wie denn auch, bei einem Fahrzeug das den ganzen Tag auf seinem Parkplatz stand), Kostentragungspflicht des Halters.

Sehr interessant. Also ein Fahrzeug das nicht bewegt wurde parkte an zwei Orten gleichzeitig, der Durchführer dieser Teleportation genannt Fahrer konnte nicht ermittelt werden.

Also gut, gerichtliche Entscheidung. Nein, nicht nur die Kosten des Ordnungswidrigkeitenverfahrens, sondern auch die des Wiederspruchs. Begründung: POM Schott ist sich sicher, sich nicht vertippt zu haben, weitere Beweis wären daher nicht nötig, da sie schlicht nicht existieren.

Richterin Dr. Palomo Suarez befindet es also für Recht, das ein Fahrzeug gleichzeitig an zwei Orten sein kann, obwohl sich die einzigen Nutzer des Fahrzeugs 100km davon entfernt aufhalten.

Zusammengefasst, man trägt die Verwaltungskosten für ein OWi-Verfahren das es nie hätte geben dürfen, weil ein Fußlatscher einen Fehler gemacht hat oder jemand ein Kennzeichen gefälscht oder die Zulassungsbehörde mal wieder eines doppelt vergeben hat. Ist ja nicht so selten in Berlin.

Ich habe es immer geahnt, in Berlin werden haufenweise Analphabeten beschäftigt.

Dazu fällt mir nur ein Begriff ein: Rechtsbeugung.
 
Huck

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Man kann auch gegen Windmühlen kämpfen...
Was für ein Aufriss wegen eines Parkknollens...
 
lemmi+Q

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Zahlst du, wenn du nichts "verbrochen" hast????
Ich hätte auch Widerspruch eingelegt.
Das man dann doch der Gelackmeierte ist kann man nicht ahnen.
 
Huck

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Doch kann man leider ahnen...
Und ja, ich hätte das Gericht nicht mit so einem Mist belastet.

Recht haben und Recht bekommen....
 
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Justitia kann noch mehr!

Eine schöne Geschichte - traurig aber leider nicht allzu selten:

Ich habe vor ein paar Jahren Ähnliches erlebt:

In Hannover kümmert sich allerdings primär das Ordnungsamt mit ihren Politessen und Politeuren um die bösen Falschparker...

In manchen Ecken von Hannover sind Anwohner-Parkausweise erforderlich, um halten zu dürfen. Da ich damals noch keinen besaß, fing ich mir folglich ziemlich schnell das erste Knöllchen ein, allerdings wurde bei meinem Vergehen als Abstellort eine völlig falsche Straßenkreuzung genannt - und da unsere Politessen immer im Team unterwegs sind, wurde dieser falsche Ort natürlich blind von der Kollegin "bezeugt"...
Passenderweise fand all dies an einem 1.April statt!!!
Den Besuch beim örtlichen Ordnungsamt habe ich dann mit dem entsprechenden Humor gemacht und, obwohl es sich nicht um einen Aprilscherz handelte, konnnte die Angelegenheit schnell geklärt werden...
Das Knöllchen vom 1.April habe ich heute noch...

Justitia ist also zu vielem fähig...
 
Zörnie

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Eine typische, hier im Wochenrythmus auftauchende C-Treiber-Geschichte. Alle sind blöd, Bürokraten erst recht, nur C-Treiber und Anhang sind total unschuldig und haben den Durchblick.

:bla: :gaehn:

Grüße
Steffen
 
Larsi

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BT-Pepe

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Dumme Geschichte, mir ist es letztes Jahr ähnlich ergangen.

Ich habe das Knöllchen sofort bezahlt und dann unter Angabe von Fotos und Zeugen via Email darauf hingewiesen, dass mein Wagen nicht zum notierten Zeitpunkt an der angezeigten Stelle stehen konnte. Eine Woche später bekam ich einen Zweizeiler von der Behörde "....tut uns leid, kann mal passieren, Geld wird selbstverständlich zurück erstattet"
Fand ich gut.
 
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:bla: :gaehn:

Grüße
Steffen
Warum wundert mich der dümmliche Kommentar dieses Autors nicht? Ganz einfach, weil er immer und überall täglich auftaucht. Also es bereits einen gewissen Gewöhnungseffekt an den Troll gibt.

Noch mal, nur für Dich ganz alleine.

Das Auto war nie dort, wir waren nie dort.

Da Du ja offensichtlich der Meinung bist das alles ist rechtens, kannst Du es bezahlen 315OWi 214/13. Wir geben einfach Dich als Fahrer an.:D

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Dumme Geschichte, mir ist es letztes Jahr ähnlich ergangen.

Ich habe das Knöllchen sofort bezahlt und dann unter Angabe von Fotos und Zeugen via Email darauf hingewiesen, dass mein Wagen nicht zum notierten Zeitpunkt an der angezeigten Stelle stehen konnte. Eine Woche später bekam ich einen Zweizeiler von der Behörde "....tut uns leid, kann mal passieren, Geld wird selbstverständlich zurück erstattet"
Fand ich gut.
Dumm nur, wenn Du Dich über 100km entfernt aufhälst, keine Zeugen hast, keine Fotos und offenkundig keiner Deine Einwendungen liest. Übrings waren es keine 5 Euro, Krankenhauseinfahrten sind teurer, 15,00Euro.

Es geht nicht um 15,00Eur Strafzettel oder 18,50Eur Kosten, sondern um das Prinzip. Eine Ordnungswidrigkeit, die ich nicht begangen habe, zahle ich nicht. Die Verfahrenskosten dann schon zwei mal nicht. Mit der Methode zahlst Du, ob Du gefahren bist oder nicht ob Dein Auto da war oder nicht völlig egal.

Das ist ein Freibrief zur Abzocke oder Wegelagerei. Wir sind uns einig, wir zahlen nicht ein Cent dafür und die Rechtsmittel werden vollständig ausgeschöpft. Es stehen zwei Aussagen gegen eine. Entweder wir leben in einem Rechtsstaat mit Willkürverbot oder wir leben in einer Gesellschaft wo Bürokraten ungestraft tun und lassen können was sie wollen. Wir lassen es darauf ankommen.
 
Macfak

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Eine blödere Antwort darauf ist ja wohl nicht möglich wenn man im Recht ist.
Was anderes wäre es wenn man sich aus der Verantwortung tricksen will.
 
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vierventilboxer

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Spätestens in der nächsten Instanz darfst du dich eh nicht mehr selbst verteidigen, kannst dir also gleich nen Anwalt suchen.
Solange kein Fotobeweis vorhanden ist, hat die Stadt schlechte Karten, dann steht deine Aussage gegen die der Politesse.
Unwahrscheinlich dass du zahlen musst. Ansich aber auch egal, die Aktion hat dich bisher schon mehr als 15€ gekostet, auf den Rest kommt es auch nicht mehr an.
 
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Spätestens in der nächsten Instanz darfst du dich eh nicht mehr selbst verteidigen, kannst dir also gleich nen Anwalt suchen.
Solange kein Fotobeweis vorhanden ist, hat die Stadt schlechte Karten, dann steht deine Aussage gegen die der Politesse.
Unwahrscheinlich dass du zahlen musst. Ansich aber auch egal, die Aktion hat dich bisher schon mehr als 15€ gekostet, auf den Rest kommt es auch nicht mehr an.
:) Klar kostet das, irgendwann, was glaubst Du, was es die Stadt kostet.

Strafzettel, bei denen wir nachweislich irgend etwas angestellt haben, zahlen wir ja auch. Zum Beispiel die nette Messung kurz vor der Geschwinidigkeitserhöhung auf der Stadtautobahn. Geschwinidgkeit, Ort, Fahrtrichtung und Uhrzeit haben gepasst, da haben wir noch nicht mal auf das Foto bestanden, sondern bezahlt.

Es geht hier ums Prinzip.
§25a STVG ermöglicht nämlich ganz einfach Gebühren für ein Fehlverhalten zu kassieren, das nie stattgefunden hat.

Wenn man es zusammenfasst hat man gleich mehrere Besonderheiten. Einen POM mit fotgrafischem Gedächtnis (wenn er diese Unmöglichkeit wirklich besäße, wäre er sicher nicht POM) und die Feststellung des Gerichtes, das ein und der selbe physischer Gegenstand an zwei Orten gleichzeitig existiert, was nach den bisherigen Erkenntnissen über das Einstein-Universum nicht sein kann.

Richterin Dr. Palomo Suarez hat also als Wahrheit ("aus weiterhin zutreffenden Gründen") festgestellt, das POM Schott aufgrund eines fotografischen Gedächtnisses keinerlei Fehler macht und sich ein Fahrzeug an zwei Orten gleichzeitig befinden kann.

Normalerweise werden Leute, die so etwas ernsthaft als Wahrheit behaupten, weggesperrt und das aus gutem Grund.

Ob es für die nächste Instanz einen Anwalt braucht, ist noch nicht raus. §62OWiG schneidet nämlich den weiteren Rechtsweg ab, so das als Möglichkeiten dagegen nur noch die "Rechtsbeschwerde" oder die "Verfassungsbeschwerde" bleiben.
 
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Zörnie

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§ 25a OWiG?? :confused: Hast du dir den gerade selbst reingeschrieben?
 
C-Treiber

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§ 25a OWiG?? :confused: Hast du dir den gerade selbst reingeschrieben?
Nein! Danke fü den Hinweis. War nen Tipp-Fehler

§25a STVG (Straßenverkehrsgesetz), III. Abschnitt, Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters, umgangssprachlich bekannt als Halterhaftung war gemeint.
 
T

torch

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Es geht hier ums Prinzip.
§25a STVG ermöglicht nämlich ganz einfach Gebühren für ein Fehlverhalten zu kassieren, das nie stattgefunden hat.
Ich würde wegen ein paar € an sich auch keine Geschichte draus machen, aber C-Treiber hat recht - es geht ums Prinzip.
Dass ein kommunaler Angestellter nun auch schon auch schon unfehlbar, und somit auf gleicher Stufe mit Franzi aus Rom steht, wäre mir neu :)

gruss

t
 
Huck

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Eine blödere Antwort darauf ist ja wohl nicht möglich wenn man im Recht ist.
Was anderes wäre es wenn man sich aus der Verantwortung tricksen will.
Tja, das mit dem Recht ist halt so ne Sache...

Aber lassen wir das... Du bist anderer Meinung als ich. Das ist DEIN RECHT und damit auch Thema durch :)
 
G

Gast 7673

Gast
Zulassung der Rechtsbeschwerde muss zuerst beantragt werden und nicht nur Rechtsbeschwerde einlegen !!!
Das geht ins Revisionsrecht und nicht einmal jeder Anwalt beherrscht das. Das würde ich von einem Anwalt machen lassen.
Bin mal gespannt ob das funktioniert... (siehe § 62 wie zitiert)

Stichworte bisher m.E. : Versagung rechtlichen Gehörs und evtl falsche bis nicht durchgeführte Beweiswürdigung/ - führung.

Der Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber der Richterin (und dann noch mit Namensnennung im intimen Kreise des Internets) ist Quatsch !!! Da würd ich mich mal kundig machen C-Treiber.
Sei froh wenn sie es nicht mitkriegt und Dir daraus ein Verfahren strickt. Das ist nämlich nicht nur eine Formalbeleidigung, sondern gegenüber einem Richter schon ein sehr ehrenrühriger Vorwurf.
Na vielleicht sieht es auch gelassen nach dem Motto : Was störts die Eiche wenn sich ein Borstenvieh an ihr wetzt.
 
Cloudhopper

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Ich sehe gerade vor meinem geistigen Auge einen zornigen Troll vor seinem Rechner sitzen und eine Email mit Screenshots an besagte Richterin schreiben um C-Treiber so richtig in die Scheisse zu reiten.
Einfach weil das so seine Art ist mit seinen Mitmenschen umzugehen. Gibt solche Leute hier im Forum.
 
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