Wenn Justitia den Amtsschimmel reitet.

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wuchris

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Der eigentlichen Skandal ist, dass alleine die Tatsache, dass man darauf hinweist, dass sich der POM XYZ offenbar vertippt haben muss, schon mit derartigen Kosten verbunden ist, dass es wohl in Zukunft besser ist, jeden Strafzettel einfach zu zahlen.
Folge: der POM XYZ muss zukünftig seine Bude gar nicht mehr verlassen um zu zetteln. Er erfindet einfach irgendwelche Kennzeichen und schreibt auf, sie an irgendwelchen, furchtbar wichtigen Orten im Halteverbot o.ä. gesehen zu haben. Wird ja eh gezahlt, wenn schon der Hinweis (für den Ottonormalbürger noch lang kein Einspruch), dass da was nicht stimmen könnte, das x-fache der ungerechtfertigten Buße einbringt.
 
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QuickMick

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Einen sehr ähnlichen Fall habe ich erlebt, die unmenschliche Freiheit von Irrtum eines Exekutivbeamten habe ich jetzt per amtlichen Bescheid. Nur blöd dass es mehrere Beweise gibt für seinen Irr...ähhh Falschaussage unter Wahrheitspflicht und mein Anwalt gegen die beiden Polizisten ganz schwere Geschütze auffährt. In deinem Fall eine Lappalie, aber nächstens bist du über eine rote Ampel gefahren und es gibt Punkte während du gerade in Südtirol am Motorrad gesessen bist.
 
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wuchris

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Frage an die Rechtsgelehrten: wäre das Fahrzeug ein Geschäftswagen und würden die Privatfahren mit einem händisch geführten Fahrtenbuch nachgewiesen, hätte der Fahrzeughalter dieses als vermeintlichen Beweis vorlegen können, dass er an diesem Tag nicht gefahren ist bzw. andernorts unterwegs war. Angenommen, der Fzg-Halter führt sein Fahrtenbuch korrekt (machen selbstverständlich alle so!), wäre in diesem in sich geschlossen geführten Heft an diesem Tag keine oder eine andere Fahrt drinnen gestanden.
Demnach wäre dann sein Fahrtenbuch auch noch "falsch", was im wörst käis weitreichende Folgen haben könnte, richtig?
 
blntaucher

blntaucher

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Hallo C-Treiber,

was lehrt Dich diese Erfahrung? Das nächste Mal musst Du mit dem Auto fahren und dies möglichst auffällig, um Zeugen dafür zu haben, dass Du nicht zum gleichen Zeitpunkt an dem Ort des Vergehens warst. Hättest Du nun z.B. von einer Tankstelle mit Videoaufzeichnung oder noch besser von einem Starenkasten ein Foto, dann könntest du besser beweisen, dass Dein Auto nicht das vor dem Krankenhaus gewesen sein kann :o
 
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Gast 7673

Gast
Frage an die Rechtsgelehrten: wäre das Fahrzeug ein Geschäftswagen und würden die Privatfahren mit einem händisch geführten Fahrtenbuch nachgewiesen, hätte der Fahrzeughalter dieses als vermeintlichen Beweis vorlegen können, dass er an diesem Tag nicht gefahren ist bzw. andernorts unterwegs war. Angenommen, der Fzg-Halter führt sein Fahrtenbuch korrekt (machen selbstverständlich alle so!), wäre in diesem in sich geschlossen geführten Heft an diesem Tag keine oder eine andere Fahrt drinnen gestanden. Im Fahrtenbuch werden zunächst mal ALLE Fahrten eingetragen, sonst ist es eh nicht richtig. Dann wäre das sicher ein zulässiges Beweismittel und es hätte auch in Verbindung mit einer Aussage des Beschuldigten (der nu aber wieder straffrei lügen darf dass sich die Balken biegen) wohl zu einer Einstellung bzw Freispruch gereicht. Ein starkes Indiz ist so ein Fahrtenbuch allerdings, denn wer erstellt schon ein solches wenn er noch gar nicht weiss dass da was kommen könnte!? Aber da gibt es ja vielleicht auch noch Zeugen die das Alibi bestätigen können?!
Demnach wäre dann sein Fahrtenbuch auch noch "falsch", was im wörst käis weitreichende Folgen haben könnte, richtig?
Das könnte bei der nächsten Betriebsprüfung zur Anwendung der 1% Regelung führen zB....Und das alles für 5 €... Denkbar wäre theoretisch auch ne Urkundenfälschung.
Ich denke das mit dem Fahrtenbuch würde dann auch reichen um die Aussage des irrtumssicheren Beamten zu erschüttern. Errare humanum est...(gilt auch für Richter !)
 
GS Bär

GS Bär

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Errare humanum est...(gilt auch für Richter !)
Und auch für Richterinnen :coo8ol: Aber man kann ja wirklich teilweise nur noch den Kopf schütteln über manch eine Urteilsbegründung. Beispiel gefällig: Klage für Mandanten (GmbH) eine Werklohnforderung vor einem kleinen, mir bis dato unbekannten, aber, wie sich im Folgenden zeigen wird, Rechtsgeschichte schreibenden, Amtsgericht im Osten unseres schönen Landes ein. Forderung sind rund 500.- EUR inclusive Umsatzsteuer. Die Richterin nun entscheidet in ihrer unendlichen juristischen Weisheit, dass meiner Mandantschaft aus der Rechnung ein Betrag von 500.- EUR abzüglich (!!!!!!!!) der Umsatzsteuer zustünde, da meine Mandantschaft als GmbH ja vorsteuerabzugsberechtigt sei und die Umsatzsteuer vom Finanzamt bekomme. Werde nun diese bahnbrechende Entscheidung an alle Finanzämter dieses Landes weiterleiten und darauf hinweisen, dass künftig keiner mehr Umsatzsteuer zahlen muss, da ja das Finanzamt es dem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer erstattet :coo8ol::rollleyyes:
 
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Shaft

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Ja, irren ist menschlich....

Den Aerger über dieses Knöllchen kann ich nachvollziehen, ich hatte vor vielen Jahren einen ähnlichen Fall..
mein Auto, ein Oldtimer, soll angeblich in Berlin in zweiter Reihe falsch geparkt haben.
da ich aber in Bayern wohnhaft bin und der Oldi zu der Zeit(Winter) eigentlich gar nicht bewegt wurde legte ich natürlich Einspruch ein.
leider erfolglos, der Staatsdiener war sich sicher mit dem Kennzeichen und ich hatte Glück (und Anwalt) nicht mehr Ärger zu bekommen.
Fahren ohne Versicherungsschutz etc.....
mir ging es seinerzeit nicht um die ( ich glaub20,- DM) sondern um die Tatsache
a) gar nicht in Berlin gewesen zu sein
b) erst recht nicht mit einem Oldtimer der kein Zulassung hat.
 
Henryt

Henryt

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Habe andere Erfahrungen auch in B. Strafzettel wegen Falschparken. Einspruch, weil außer dem Kennzeichen so ziemlich nichts stimmte, eingestellt. Vor eigener Grundstückszufahrt geparkt, Strafzettel über 15 oder 25€. Einspruch mit Hinweis auf Urteil OLG Düsseldorf, Berechtigte dürfen vor Einfahrten parken, eingestellt. Hab den Eindruck, daß die Bussgeldstelle die übereifrigen Ordnungsamtmitarbeiter selbst nicht so richtig ernst nimmt.
 
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Trabbelju

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nächstens bist du über eine rote Ampel gefahren...
So ist es mir in der Schweiz passiert, eine "vertrauenswürdige Person" zeigte mich an, ein Strafbefehl wurde ratzfatz erlassen trotz meines Einwandes, es nicht gewesen zu sein und die Fristen begannen zu laufen.
Der Strafbefehl wurde nach zähem Ringen von mir mit dem Staatsanwalt letztendlich aufgehoben.
 
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Zulassung der Rechtsbeschwerde muss zuerst beantragt werden und nicht nur Rechtsbeschwerde einlegen !!!
Das geht ins Revisionsrecht und nicht einmal jeder Anwalt beherrscht das. Das würde ich von einem Anwalt machen lassen.
Bin mal gespannt ob das funktioniert... (siehe § 62 wie zitiert)

Stichworte bisher m.E. : Versagung rechtlichen Gehörs und evtl falsche bis nicht durchgeführte Beweiswürdigung/ - führung.

Der Vorwurf der Rechtsbeugung gegenüber der Richterin (und dann noch mit Namensnennung im intimen Kreise des Internets) ist Quatsch !!! Da würd ich mich mal kundig machen C-Treiber.
Sei froh wenn sie es nicht mitkriegt und Dir daraus ein Verfahren strickt. Das ist nämlich nicht nur eine Formalbeleidigung, sondern gegenüber einem Richter schon ein sehr ehrenrühriger Vorwurf.
Na vielleicht sieht es auch gelassen nach dem Motto : Was störts die Eiche wenn sich ein Borstenvieh an ihr wetzt.
Ja, das mit dem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde ist bekannt, und das macht klar ein Anwalt. Auch den Grund sehe ich ähnlich, wobei noch hinzukommt, das wir dem ausschließlich schriftlichen Verfahren nicht zugstimmt haben.

Ich finde es auch ehrenrührig, das uns ein POM, ein Sachbearbeiter und ein Richter unterstellen, das wir lügen. Unabhängig davon, das wir das dürften. Naja, der Vorwurf der Rechtsbeugung bezog sich auf den Gesamtvorgang und nicht nur auf den richterlichen Beschluss. Meiner persönlichen Meinung nach finden die Paragrafen zur Rechtsbeugung und zur Verfolgung Unschuldiger viel zu selten Anwendung.:(

Da im OWiG die STPO zur Anwendung kommt, gilt für mich immer noch "in dubio pro reo" und bei Aussage gegen Aussage ist der Fall wohl klar. Weil wir uns sicher waren, haben wir sogar explizit einen Antrag auf Fotobeweis gestellt.

Mir ist schon klar, das vor dem AG nicht wirklich Recht gesprochen wird, bei öffentlichen Terminen im 1/4-Stunden-Takt, ist das kaum möglich. Welcher Richter kann sich in 16 Verfahren täglich einlesen? Das AG ist eher auf Verwaltungsniveau angekommen. Entsprechend ist die Beweiswürdigung. Ich würde darauf wetten, den Beschluß hat irgend ein Referendar vorbereitet.

Aber das die Gerichte überlasstet sind, kann nun definitiv nicht das Problem der Beschuldigten sein.

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Und auch für Richterinnen :coo8ol: Aber man kann ja wirklich teilweise nur noch den Kopf schütteln über manch eine Urteilsbegründung. Beispiel gefällig: Klage für Mandanten (GmbH) eine Werklohnforderung vor einem kleinen, mir bis dato unbekannten, aber, wie sich im Folgenden zeigen wird, Rechtsgeschichte schreibenden, Amtsgericht im Osten unseres schönen Landes ein. Forderung sind rund 500.- EUR inclusive Umsatzsteuer. Die Richterin nun entscheidet in ihrer unendlichen juristischen Weisheit, dass meiner Mandantschaft aus der Rechnung ein Betrag von 500.- EUR abzüglich (!!!!!!!!) der Umsatzsteuer zustünde, da meine Mandantschaft als GmbH ja vorsteuerabzugsberechtigt sei und die Umsatzsteuer vom Finanzamt bekomme. Werde nun diese bahnbrechende Entscheidung an alle Finanzämter dieses Landes weiterleiten und darauf hinweisen, dass künftig keiner mehr Umsatzsteuer zahlen muss, da ja das Finanzamt es dem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer erstattet :coo8ol::rollleyyes:
Darf ich eine Abschrift des Urteils haben?

Da es mein örtlich zuständiges Finanzamt in nun 10 Jahren genau 3 mal geschafft einen RICHTIGEN Steuerbescheid auszustellen (bei jährlich Gewerbe- Umsatz- und Einkommessteuerbescheid) und meine letzte Steuererklärung nun schon wieder 11 Monate beim Finanzamt liegt, könnte man da ja noch ein wenig Verwirrung stiften.

Bei dem Wert ist es ja noch nicht mal berufungsfähig.:p
 
QBen

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Mannomann. Schön zu lesen das es Menschen gibt die soviel Zeit haben das sie sich ihr halbes Leben mit öffentlichen Instanzen streiten können. Ob Strafzettel, Ordnungshüter die zum Schneeschippen auffordern, Finanzamt, Betreiber eines Forums und was weiß ich......und die dann auch noch alles öffentlich machen! Hast du nicht eine Gummipuppe der du das Ohr abkauen kannst?
 
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Mannomann. Schön zu lesen das es Menschen gibt die soviel Zeit haben das sie sich ihr halbes Leben mit öffentlichen Instanzen streiten können. Ob Strafzettel, Ordnungshüter die zum Schneeschippen auffordern, Finanzamt, Betreiber eines Forums und was weiß ich......und die dann auch noch alles öffentlich machen! Hast du nicht eine Gummipuppe der du das Ohr abkauen kannst?
Meinst Du nicht, das ich mir das Theater gerne sparen würde?

Ich meine, es mag ja Leute geben die das kleinlich finden, aber ich finde eine Fehlerquote von 90% (Finanzamt) einfach nur unsäglich. Vor allem die Rennerei mit dem Verein (es geht leider nicht nur mir so). Wenn Du dann, frsitgerecht, dem Steuerbescheid wiedersprochen hast, kommt die Ansage,

"Rechnen Sie ihr Steuer selber aus und überweisen sie den Betrag" Wie bitte? Oder Anträge auf Vollziehungs- und Vollstreckungsschutz werden nicht entschieden und die Kontopfändung angeleiert, weil Du ja nicht bezahlst. Und da geht es nicht um Kleckerbeträge.

Es verschwinden Steuererklärungen spurlos oder auch schon mal Original-Unterlagen.

Nervige Ordnungshüter gibt es in Berlin genug.

Ich streite mich nicht mit öffentlichen Instanzen, ich schlucke nur nicht alles. Das ist ein kleiner Unterschied, so lange die ihren Job richtig machen, habe ich kein Problem mit denen. Ich würde meine Zeit auch lieber anders verbringen, als meine Bürgerrechte und mein Vermögen gegen etwas realitätsferne Staatsdiener zu verteidigen.


Übrings, wenn Dir meine Beiträge nicht passen, lies sie einfach nicht. Nur mal so als Tipp. Falls Du Dir die Parkuhr nicht leisten kannst, der Du Deine sinnvollen Beiträge erzählen solltest, lass es mich wissen, ich überweis Dir gerne ein paar Kronen.:D
 
QBen

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Da du hier aber deine dämlichen Geschichten veröffentlichst wirst du auch dämliche Kommentare ernten. Von mir aus kannst du den Sensemann verklagen wenn du die Löffel abgiebst - das ist mit Latte, aber deine Ergüsse darüber wie ungerecht die Welt dich behandelt, nerven! Nur mal so!
 
Zörnie

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Meinst Du nicht, das ich mir das Theater gerne sparen würde?
Nein, meine ich genau nicht. Es soll ja Menschen geben, die leben dafür, sich jeden Tag über Kleinigkeiten und das Unvermögen anderer aufregen zu können und seit der Erfindung des Forums denken, das auch noch jedem mitteilen zu müssen.

Grüße
Steffen
 
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Da du hier aber deine dämlichen Geschichten veröffentlichst wirst du auch dämliche Kommentare ernten. Von mir aus kannst du den Sensemann verklagen wenn du die Löffel abgiebst - das ist mit Latte, aber deine Ergüsse darüber wie ungerecht die Welt dich behandelt, nerven! Nur mal so!
Die Welt ungerecht zu mir? Was wirfst Du den ein? Ich habe mit keinem Wort gesagt, das irgendetwas ungerecht ist, es wirft doch eher ein bezeichnedes Licht auf die geistigen Kapazitäten so mancher Staatsdiener.

Und noch mal!
Du brauchst es nicht lesen, wenn es Dich ärgert und Du es trotzdem liest, naja, manche müssen sich so etwas scheinbar geben. Es geht mir Lichtjahre am A.... vorbei, ob es Dich nervt und es interessiert mich auch nicht.

Da Du es ja mit der freien Meinungsäußerung so genau nimmst, Du mir einen Gefallen, schreib in diesem Thread nicht mehr, und besuch mal wieder Deinen Friseur.

Danke für Dein Verständnis.

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Nein, meine ich genau nicht. Es soll ja Menschen geben, die leben dafür, sich jeden Tag über Kleinigkeiten und das Unvermögen anderer aufregen zu können und seit der Erfindung des Forums denken, das auch noch jedem mitteilen zu müssen.

Grüße
Steffen
Zu so einer realitätsfernen Sicht der Dinge sage ich jetzt mal besser nichts. Oder doch.

Wenn sie mich für die Rennerei bezahlen würden, hätte ich kein Thema damit, könnten sie produzieren was immer sie wollten, da sie mich aber nicht bezahlen... es ist ganz einfach. Ich will meine Ruhe und wer mir zusätzliche, unnötige Arbeit und Rennerei verursacht, nun, der rennt dann auch ein wenig.
 
Larsi

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Die Welt ungerecht zu mir? Was wirfst Du den ein? Ich habe mit keinem Wort gesagt, das irgendetwas ungerecht ist ...
bis jetzt dachte ich, ich hätte den sinn dieses freds verstanden ...

wo ist denn jetzt dein problem, wenn alles gerecht ist?
 
Huck

Huck

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:)
 
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bis jetzt dachte ich, ich hätte den sinn dieses freds verstanden ...

wo ist denn jetzt dein problem, wenn alles gerecht ist?
Naja, ich fühl mich nicht ungerecht behandelt:confused: Das ist schlicht falsch und verstösst gegen geltendes Recht.
Vor allem aber, wieso ist die Welt ungerecht zu mir? Oder das System oder was auch immer? Nein, mich ärgert einfach, das die Tatsachen andere sind und Du vorbringen kannst was Du willst, wenn irgendein Fußlatscher beschlossen hat, Du hast da geparkt, dann ist das so, auch wenn es den Naturgesetzen widerspricht.

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Warum muß ich jetzt nur an Don Quijote denken:rolleyes:
Weiß ich nicht, aber ich würde mal vermuten, das Du die Prinzipien eines Rechtsstaates nicht wirklich verstanden hast.

Der Richter ist der Wahrheit verpflichtet und hat das Für und Wider abzuwägen. Also in dem Falle, die Behauptung war ich nicht, mit einem Zeugen der sagt, kann nicht sein, gegen die Aussage ich habe das Fahrzeug dort gesehen.

Auch wenn gilt "judex non calculat", was sich aber ausschließlich auf die Anzahl der Argumente bezieht, sind das immer noch zwei Aussagen gegen eine, der Antrag auf Fotobeweis wurde, wenn man es gelesen hat, als unnötig verworfen, da der Zeuge sich ja nicht geirrt haben kann.

Ganz einfach, hier hat das System versagt und das muss berichtigt werden. Warum soll ich für ein Systemversagen zahlen, zudem noch für etwas, was wir nicht getan haben. Würden sich alle auf die Hinterbeine stellen, die einen falschen Strafzettel bekommen haben, hätte sich das Thema ziemlich schnell erledigt. So aber, naja die 15Euro, dann sind es die 40Eur mit dem Punkt und dann ist es zwei Jahre Knast.

Der Unterschied ist nur ein gradueller, ein Einzelschicksal. Jede ungerechtfertigte Verurteilung ist ein Versagen des Systems. Und damit lohnt der 15Eur Strafzettel genauso wie 2 Jahre Knast.

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Geil! Der Satz aus deinem Munde.....
Ich hatte Dich gebeten, Deine wenig geistvollen Kommentare wo anders zu verbreiten, Parkuhr, Friseur, meinetwegen auch gerne an der Ostsee, aber nicht in diesem Thread.

Ich fordere Dich noch mal auf, meinen Thread nicht mit Deinem sinnfreien Gschreibsel zuzumüllen.

Danke.
 
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