Werkstatt baut ungefragt Teile ein

Diskutiere Werkstatt baut ungefragt Teile ein im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; sollte er doch auch nur ... der rest ist beim wechsel des flansches doch eh aus- und umzubauen.
Larsi

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...
Ich hätte zumindest versucht mich hier preislich zu einigen, z. B. angeboten, nur den Materialpreis zu bezahlen.

Gruß Kardanfan
sollte er doch auch nur ... der rest ist beim wechsel des flansches doch eh aus- und umzubauen.
 
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@Andi1200:
Anwalt?

muss ich überlesen haben.

 
ANDI1200

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... aber in diesem Fall in erster Line von Seiten des Händlers.
natürlich, dass habe ich nie bestritten... und ich möchte den freundlich auch in keinster weise in schutz nehmen... ist doch klar das der kunde den rückbau verlangt... und da wäre jetzt der ansatz für eine gute kommunikation... da könnte der händler doch ein faires angebot unterbreiten...
 
sampleman

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es handelt sich normaler weise bei reparaturen von autos oder mopeds um sogenannte werkverträge... d. h. wenn du nicht bezahlst, bekommst du dein fahrzeug nicht ... so einfach ist das....
Tut mir leid, aber das ist BS. Ein Werkvertrag besagt, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer beauftragt, ein bestimmtes Werk zu vollbringen, also zum Beispiel einen Radflansch zu wechseln. Etwas anderes wäre ein Dienstvertrag, in dem zum Beispiel die Werkstatt damit beauftragt wird, dein Fahrzeug regelmäßig zu warten und zu pflegen, das Ganze für einen bestimmten Pauschalpreis pro Monat.

Ob die Werkstatt berechtigt ist, etwas als Pfand einzubehalten, solange rechtliche Streitigkeiten über die Vertragsabwicklung nicht ausgeräumt sind, steht auf einem anderen Blatt. Sollte eine Werkstatt mir gegenüber so agieren, würde ich mir überlegen, mir so lange ein Motorrad zu mieten und ihnen die Rechnung zu schicken.

PS: ich halte es für durchaus vernünftig, einer Werkstatt, die man gut kennt, einen gewissen Freiheitsrahmen einzuräumen. Bei meiner Dicken war mal der Kupplungszug kurz vorm Exitus, den hat der Meister dann eben gewechselt, das fand ich okay.

Sampleman
 
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Bollo

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es handelt sich normaler weise bei reparaturen von autos oder mopeds um sogenannte werkverträge... d. h. wenn du nicht bezahlst, bekommst du dein fahrzeug nicht ... so einfach ist das
Falsch. Das war ganz früher mal so.
Wenn Du mir mein Fahrzeug nicht raus gibst ruf ich entweder
a) meinen Anwalt, oder wenn ich nicht ganz so böse bin
b) die Rennleitung an.
In beiden Fällen bist Du anschließend glücklich wenn Du mir ohne weitere hohe Kosten mein Fahrzeug
ganz schnell unversehrt und ohne größere weitere Kosten bzw. Anzeigen aushändigen darfst.
 
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der niederrheiner

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Jungs, da bin ich aber froh, das wenigstens mein Mopedbeschrauber jünger als ich ist. Da noch einen neu anzulernen, würde schwierig. Hab ich bei der Buell gemerkt. Das kann dauern. . .
 
Lawman

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Wenn ich in meiner Funktion als Meister bei einem Kunden etwas ohne Absprache reparieren lasse habe ich Pech gehabt wenn der Kunde
die Bezahlung ablehnt.
Ich habe Kunden die mir, aufgrund jahrelanger Erfahrungen wie ich arbeite, vertrauen und wenn ich sage das muss, dann ist das OK.
Kenne ich einen Kunden nicht, kann ich nur nach Rücksprache reparieren lassen. Allerdings gibt es auch eine ganz andere Klientel (aus meiner Sicht): Ich rufe beim Kunden an, sage dies und jenes muss gemacht werden, kriegen einen Rückruf "Habe mit Chef gesprochen, mach alles" und bei Abholung sagt Chef "Das habe ich nicht in Auftrag gegeben, bezahle ich nicht, oder hast du etwas schriftliches?"
Ergo kann ich mir überlegen was jetzt das Beste ist, Zurückbauen, Streiten, rausschmeissen und bitten nie wieder zu kommen?
Will sagen, es gibt immer zwei Seiten...
In diesem Fall mit den Belägen und der Bremsscheibe hätte ich das Mopped stehen lassen bis ich mit dem Kunden gesprochen habe, sollten allerdings die Verschleissmaße erreicht, bzw. unterschritten sein, bekäme der Kunde sein Fahrzeug von mir nur zurück wenn er mir unterschreibt den Mangel zu kennen und auf sein eigenes Risiko sein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Warum?
Ganz einfach: Ich habe einen Meistertitel, der Kunde nicht. Ich habe das Fachwissen und muß wissen wann Gefahr droht, lasse ich den,
im Falle eines grösseren Folgeschadens ja technich völlig ahnungslosen Kunden fahren gehe ich in den Bau und hafte ggf. sogar mit meinem Privatvermögen, das wissen viele nicht oder wollen es nicht wissen.
Das Verhalten der Werkstatt des TO kann ich nicht nachvollziehen, habe ich keine Freigabe, mache ich nichts, notfalls bleibt die Karre
stehen bis das geklärt ist, ohne Rücksprache zu Lasten des Kunden etwas machen geht garnicht.

Aus meiner Sicht gibt es aber auch Kunden die an Dreistigkeit nicht zu überbieten sind, Beispiel:
LKW Fahrer kommt in die Werkstatt weil z.B. sein Spiegelglas gebrochen ist, es wird ein Auftrag für das Spiegelglas gemacht, beim Rundgang um Den Laster stellt der Meister fest die Reifen der Vorderachse sind Schrott, weil kein Profil mehr.
Meister spricht den Fahrer an, der sagt "Mir doch egal, bin nur der Fahrer", also seinen Chef angerufen, der sagt "Ja ich weiß, habe schon neue zu liegen, montieren wir morgen wenn der LKW wieder in der Firma ist".
Ist doch alles gut, oder?
Ist es nicht, weil der LKW 10 KM hinter der Werkstatt in einen schweren Unfall verwickelt wird und die mangelhaften Reifen einen erheblichen Anteil am Umfang des Schadens haben.
Was sagen jetzt wohl Fahrer und Unternehmer? Genau: "Kann ja garnicht sein, der LKW kommt ja gerade aus einer Fachwerkstatt, da hätten die ja was sagen müssen, die sind ja die Fachleute"...
Ende vom Lied war: Die betroffene Werkstatt mußte laut Gerichtsurteil 50% der Unfallfolgekosten tragen weil sie keinen schriftlichen Beweis in der Hand hatten daß Fahrer bzw. Unternehmer auf den verkehrsunsicheren Zustand des Fahrzeugs hingewiesen wurden.
Ich persönlich habe trotz einer derartigen schriftlichen Bestätigung schon die Polizei gerufen die den LKW an unserer Firmenauffahrt
erwartet und stillgelegt haben weil ich weder Bock habe für irgendeinen Idioten der meint er müsse mit dem Leben anderer spielen
in den Bau zu gehen noch mit der Verantwortung leben könnte wenn etwas schwerwiegendes passiert was ich hätte verhindern können und müssen.
Will sagen: Es gibt immer zwei Seiten der Medaillie :rolleyes:
 
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der niederrheiner

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So kenn' ich das auch. . .
 
Wombi

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Mittlerweile sind die neuen Beläge und Scheiben längst bestellt und werden auch gleich eingebaut wenn sie da sind (von mir selbst).

Das was mich am meisten an der ganzen Sache gestört hat ist eben die fehlende Kommunikation. Man kann sich nicht einfach das Recht nehmen und irgendwelche Teile kostenpflichtig einbauen ohne das vorher abzuklären.
 
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Seltsame ??? LOGIC ???
Nein, wer es nicht versteht, warum das so ist, hat ein seltsame Logik.:)

Ist ganz einfach. Er hat den Wechsel nicht beauftragt und muss ihn daher nicht zahlen. Hat er schon Teile besorgt, weil er es selber machen, sind diese sinnlos. Sprich er hat einen finanziellen Schaden und für den, kann er sich an BMW schadlos halten. Den Schaden hat BMW ja vorsätzlich, zumindest aber grob fahrlässig verursacht.

Natürlich hat BMW bei Zahlung dann Ansprüche auf Herausgabe der Teile.:)

In dem Falle müsste man sich noch nicht mal Sorgen um die Kausalkette machen.
 
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es handelt sich normaler weise bei reparaturen von autos oder mopeds um sogenannte werkverträge... d. h. wenn du nicht bezahlst, bekommst du dein fahrzeug nicht ... so einfach ist das.... aber wenn es keine ansage gab, dass irgend etwas ausgetauscht werden soll, dann muss der händler das zurück bauen... aber evtl. hilft ja ein freundliches gespräch und man(n) könnte sich einigen... aber wer will heute noch freundlich sprechen... ne,ne... lieber gleich den anwalt, wenn der andere nicht so will, wie ich selber... wir sollten vielleicht einfach wieder etwas menschlicher werden... aber das ist ja eine schwäche...
Wenn ohne Auftrag Teile eingebaut werden und berechnet, ist das ein Straftatbestand, das heißt Vorsatz. Da gibt es kein freundliches Gespräch mehr. Und auf den Rückbau muss ich auch nicht warten,.

Werkvertrag, schön, Du bist schon bei den Vertragsarten. Aber über zusätzliche, nicht beauftragte Arbeiten besteht kein Vertrag.:) Damit war es das.

Das läuft wie folgt:

So Jungs, ihr zahlt mir jetzt mal die sinnlose Anfahrt, das Taxi wohin ich auch immer will oder ihr stellt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung und wenn ihr fertig seid, mit dem Rückbau, machen wir nen neuen Termin.

Wenn die dazu nicht Ja und Amen sagen, beschäftigt sich nicht nur der Anwalt mit dem Thema, sondern auch die Innung und die Staatsanwaltschaft.

Du bekommst Dein Auto oder Motorrad wieder, auch wenn Du nicht bezahlst. Erstens gibt es da einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, zweitens gilt ein Zurückbehaltungsrecht nur für unbestrittene Forderungen. Das wird dann ganz schnell wieder strafrechtlich relevant.
 
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Meine Werkstatt hat einen klaren Auftrag, sowohl beim Auto als ach bei den Motorrädern, spreche ich das mit dem Meister ab, dann kriege ich ein Kopie der Arbeitskarte mit Ca.-Werten.

Mit beiden Werkstätten habe und hatte ich immer die Vereinbarung, wenn es etwas ausser der Reihe gibt, ruft an, schickt mir ne Mail, nen Fax, irgendwas. Das hat bisher immer problemlos geklappt. Die haben auch ihre Freiräume, wenn da ausser der Reihe nen Liter Öl rein muss, dann tun die den rein und er steht auf der Rechnung.

Gerade das Bremsenproblem.

Die Mühle steht wegen des Kupplungsnehmer-Zylinders darum. Anruf: Du hast hinten auf der Scheibe nur noch 4,6mm, ist nicht eingelaufen oder so. Sollen wir das gleich mitmachen oder willst Du das später machen?

So stelle ich mir das vor.

Und bei 4,4mm wäre halt noch ne Belehrung dazu gekommen, das ich so nicht fahren sollte und die Frage, ob sie oder ich die Scheibe besorgen soll.
 
AmperTiger

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Wenn ohne Auftrag Teile eingebaut werden und berechnet, ist das ein Straftatbestand, das heißt Vorsatz. Da gibt es kein freundliches Gespräch mehr. Und auf den Rückbau muss ich auch nicht warten,..
na dich möchte ich auch als Kunden haben............oder nein lieber doch nicht.

In erster Linie ist das ein Mißverständnis/mangelnde Kommunikation/Frechheit/was auch immer. Dass es so geregelt wird, wie beim TE, erachte ich als selbstverständlich, der Rest hier ist doch halbgares Rechtsunwissen.
 
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der niederrheiner

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Und verlorene Zeit. Aber gut, in der Zeit kann man auch nicht mit dem Motorrad umfallen und bei Diebstahl ist es das PRoblem der Werkstatt. . .


Ich spiel sowas Ähnliches gerade mit meinem kleinen /5 Tank durch. Die Firma, welche das versaut hat, macht aber groß Werbung damit was für Spezialisten sie sind, spielt einfach auf Zeit. Wenn ich nur den Tank hätte, wäre ich jetzt knapp 2 Jahre keinen Meter gefahren. . .
 
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morepower

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Das läuft wie folgt:

So Jungs, ihr zahlt mir jetzt mal die sinnlose Anfahrt, das Taxi wohin ich auch immer will oder ihr stellt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung und wenn ihr fertig seid, mit dem Rückbau, machen wir nen neuen Termin.

Wenn die dazu nicht Ja und Amen sagen, beschäftigt sich nicht nur der Anwalt mit dem Thema, sondern auch die Innung und die Staatsanwaltschaft.

Du bekommst Dein Auto oder Motorrad wieder, auch wenn Du nicht bezahlst. Erstens gibt es da einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, zweitens gilt ein Zurückbehaltungsrecht nur für unbestrittene Forderungen. Das wird dann ganz schnell wieder strafrechtlich relevant.
Das löst Brechreiz bei mir aus.........

Der TE hat das doch perfekt gelöst. Wo ist das Problem? Man kann auch alles übertreiben und sich dann später wundern, dass es ein Heer von Beamten braucht, die sich mit hirnrissigen Anzeigen auseinandersetzen müssen.......
 
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Wenn ohne Auftrag Teile eingebaut werden und berechnet, ist das ein Straftatbestand, das heißt Vorsatz.


Das läuft wie folgt:

So Jungs, ihr zahlt mir jetzt mal die sinnlose Anfahrt, das Taxi wohin ich auch immer will oder ihr stellt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung und wenn ihr fertig seid, mit dem Rückbau, machen wir nen neuen Termin.
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Wenn die dazu nicht Ja und Amen sagen, beschäftigt sich nicht nur der Anwalt mit dem Thema, sondern auch die Innung

.... gibt es zu diesem Straftatbestand auch noch einen § ?

und zu dem "So Jungs,......" - kann ich nur den Kopf schütteln......:facepalm:

die Werkstatt hat dem Kunden ein sicherheitsrelevantes Teil vorsorglich ausgetauscht - ohne vorher zu fragen - mit gutem Vorsatz -
damit er sich nicht die Scheiben runterrödelt oder auf die Klappe legt...

das man sich bei der Preisgestaltung und der Kommunikation verbessern kann - ohne Zweifel

wegen so einem G`schiss würd ich aber nicht, die evtl. ansonsten gute Werkstatt wechseln.

- Anwalt - Innung - oh man....... wiegst Du auch jede einzelne Schrippe ab oder gehst mit dem Zollstock zum Pizzaman - diese könnte ja kleiner als 30 cm sein.....??
 
sampleman

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wegen so einem G`schiss würd ich aber nicht, die evtl. ansonsten gute Werkstatt wechseln.
Ich verstehe deinen Punkt. Allerdings hat der Themenstarter in seinem Beitrag nicht erwähnt, ob er diese Werkstatt überhaupt schon mal vorher beauftragt hat. Grund seines Werkstatttermins war doch eine Rückrufaktion, die BMW initiiert hat und über seine Vertragshändler abwickelt. Meine GS sieht nie eine Vertragswerkstatt von innen. Und ich stelle mir jetzt gerade vor, ich bekäme einen Brief von BMW, ich solle bitte bei der nächsten Werksniederlassung vorstellig werden, um ein sicherheitsrelevantes Teil auf Kosten des Hauses tauschen zu lassen - und dann bauen die mir auch noch zu BMW-Blattgold-Premiumpreisen neue Bremsen ein;->

Also, ich glaube, da würde ich dann auch laut im Showroom;-)

Sampleman
 
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