Wulff kriegt 199.000 Euro Endlos Rente

Diskutiere Wulff kriegt 199.000 Euro Endlos Rente im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Die Witwenrente der "kleinen", ist erst 38 Jahre alt, ist auch nicht zu unterschätzen. Satte 120.000,00 Euro im Jahr :o:o Da möchte auch...
sk1

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Herr Wulff ist Anfang 50.
Wenn wir davon ausgehen, das er noch ca. 30 Jahre lebt, ergibt das ein Sümmchen von 6 Millionen Euro (200.000 x 30).
Und Herr Wulff ist nur einer von vielen, die ich als Steuerzahler finanzieren muss.
Die Witwenrente der "kleinen", ist erst 38 Jahre alt, ist auch nicht zu unterschätzen. Satte 120.000,00 Euro im Jahr :o:o

Da möchte auch "Frauchen" sein ................
 
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toronto

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Herr Wulff ist Anfang 50.
Wenn wir davon ausgehen, das er noch ca. 30 Jahre lebt, ergibt das ein Sümmchen von 6 Millionen Euro (200.000 x 30).
Und Herr Wulff ist nur einer von vielen, die ich als Steuerzahler finanzieren muss.
Wenn der sich mit anfang 50 zur Ruhe setzt, keinen Stress mehr hat und nur ein bisschen was für die Gesundheitheit tut sind 200.000 x 45 Jahre auch realistisch da sind wir dann schon bei 9 Millionen ocken für eine schöne gesicherte zweite Lebenhälfte.

Gruß Sebastian
 
Zebulon

Zebulon

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Die Witwenrente der "kleinen", ist erst 38 Jahre alt, ist auch nicht zu unterschätzen. Satte 120.000,00 Euro im Jahr :o:o

Da möchte auch "Frauchen" sein ................
Ist ein Ehrensold gleichbehandelt mit der Rente? Da wäre ich mir nicht sicher.

Ich glaube nicht, dass Frau W. aus diesem Sold eine "Grosse Witwenrente" beziehen wird.
Vermutung , wir sind ja im Land der Politikerbestversorgung: der Eherensold läuft ungekürzt weiter :D.

Wer weiss es genauer?
 
Kuhl

Kuhl

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Was mich so ein bisschen irritiert...
Erst genehmigen dem seinen VERDIENTEN EHRENSOLD und DANACH durchsuchen die seine Bude... :rolleyes:
Normal stehen die doch viel schneller auf der Matte wg Verdunklungsgefahr und so...
Ein Schelm wer böses denkt? ;)

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peter-k

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Herr Wulff ist Anfang 50.
Wenn wir davon ausgehen, das er noch ca. 30 Jahre lebt, ergibt das ein Sümmchen von 6 Millionen Euro (200.000 x 30).
Und Herr Wulff ist nur einer von vielen, die ich als Steuerzahler finanzieren muss.
Hoffentlich finden die bald mal wieder 'ne Sekretärin die'n halbes Mettbrötchen vom WMF Tablett beim Meeting, dass sie organisiert hat, mitkaut. Damit wir mal ein anderes Aufreger-Thema bekommen.
 
sampleman

sampleman

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Hartmut: Glaubst Du wirklich das einer vor oder nach Wulf einen deut mehr Charakter hat?
Also ich persönlich glaube das schon. Ich kann mich an keinen Bundespräsidenten erinnern, bei dem Reden und Handeln in solch großem Widerspruch standen wie bei Wulff.

Einziger Erfolg dieser Medienhetze die denke von den Sozis und den grünen Vollkomunisten angezettelt wurde ist das noch ein weiteres Staatsoberhaupt eine Lebenslang vergoldete Rente bekommt.
Kleiner Tipp: Diskussionsbeiträge auf unterirdischem Niveau werden auch durch eine mangelhafte Rechtschreibung nicht besser.

Gruß Sampleman


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Parzival

Parzival

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(Ex) R 1200 GS
Hier besteht eben ein Unterschied zwischen der moralischen und gesetzlichen Verpflichtung des Staates.

Es ist nun mal so, dass man diese Vereinbarung zum Ehrensold in dem Moment beschließt wenn einer B.Präsident wird-und nicht erst im Nachhinein irgendwas daran festzulegen wäre. Er bekommt dieses Geld sozusagen bereits mit der Ernennung zugesichert, er bekommt es sozusagen weil er das Amt hatte. Für wie lange und ob und weshalb er es abgibt, spielt da keine Rolex. Wenn also jemand nach seiner Ernennung nicht in dieses Amt passt, kann man eigentlich nur denen die Schuld für den entstandenen Schaden geben, welche für die Auswahl der falschen Person verantwortlich waren.

An sich ist es da das selbe wie man ihn auch nicht zum Rücktritt zwingen konnte. Es unterliegt seiner Entscheidung ob er darauf besteht. Wie ich das von seiner Haltung her sehen würde, betrachtet er sich bei der gesamten Angelegenheit eher als Geschädigter denn als Schuldiger. Eine wirkliche Klarheit gibt es, streng genommen, tatsächlich bisher nicht.
 
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Gast 5187

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Hier besteht eben ein Unterschied zwischen der moralischen und gesetzlichen Verpflichtung des Staates.

Es ist nun mal so, dass man diese Vereinbarung zum Ehrensold in dem Moment beschließt wenn einer B.Präsident wird-und nicht erst im Nachhinein irgendwas daran festzulegen wäre. Er bekommt dieses Geld sozusagen bereits mit der Ernennung zugesichert, er bekommt es sozusagen weil er das Amt hatte. Für wie lange und ob und weshalb er es abgibt, spielt da keine Rolex. Wenn also jemand nach seiner Ernennung nicht in dieses Amt passt, kann man eigentlich nur denen die Schuld für den entstandenen Schaden geben, welche für die Auswahl der falschen Person verantwortlich waren.

An sich ist es da das selbe wie man ihn auch nicht zum Rücktritt zwingen konnte. Es unterliegt seiner Entscheidung ob er darauf besteht. Wie ich das von seiner Haltung her sehen würde, betrachtet er sich bei der gesamten Angelegenheit eher als Geschädigter denn als Schuldiger. Eine wirkliche Klarheit gibt es, streng genommen, tatsächlich bisher nicht.
Auf welcher Basis kommst Du zu diesen Schlüssen?

Rechtssystematisch würde ich dem entgegenhalten, dass eine Subsumtion über die Gründe "...oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus" erst nach dem Ausscheiden aus den besagten Gründen erfolgen kann. Eine (Vorab-) Zusicherung besteht also nur für abgelaufene und vollständige Amtszeiten. Hier ist es dann in der Tat egal, ob er ein guter oder schlechter Präsident war.
 
AT86

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Jetzt regt Euch doch nicht alle so auf,

ein Exbürgermeister in einer Gemeinde so ab 30.000 Einwohner hat doch auch schon ein Pension so um die 12 bis 13.000 Euro monatlich. Zwar erst ab 65 aber wenn wir die alle noch addieren, dann sollte keiner mehr normal arbeiten und alle auf in die Politik.



.... aber wer zahlt das dann.............
 
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Im Spiegel dieser Woche steht drin warum das mit dem Ehrensold so ist wie es ist. Kurz gesagt konnten sich unsere Urgroßväter nicht vorstellen, dass so jemand wie der Herr Wulff jemals Anrecht auf den Ehrensold bekommen würde. Man ging davon aus ein solcher würde von den Bürgern aus dem Amt gejagt zu werden.
 
Parzival

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Auf welcher Basis kommst Du zu diesen Schlüssen?

Rechtssystematisch würde ich dem entgegenhalten, dass eine Subsumtion über die Gründe "...oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus" erst nach dem Ausscheiden aus den besagten Gründen erfolgen kann. Eine (Vorab-) Zusicherung besteht also nur für abgelaufene und vollständige Amtszeiten. Hier ist es dann in der Tat egal, ob er ein guter oder schlechter Präsident war.
Ja. So sollte man vernünftigerweise meinen.

Ich schließe das nur aus einer Aussage, die im TV bei einer Podiumsdiskussion gemacht wurde, wonach man ihm diesen Ehrensold nicht einmal dann rechtlich absprechen können soll wenn er nun gar straffällig erklärt würde. Scheinbar existiert hier so eine Art Gesetzeslücke. Dieses Präsidialamt stellt nicht nur hohe Ansprüche an denjenigen, es schützt ihn auch entsprechend speziell.

Das Ganze ist keine so lockere Nummer wie es von dem Medien her mit der Zeit den Anschein bekam. Das ist kein Abgeordneter und kein Minister. Hätte er keinen freiwilligen Rückzieher gemacht, wäre es seltsam geworden. Man hätte an sich nichts machen können.

Da halte ich es nur für logisch, dass er dann schon gar nicht gezwungen werden könnte “bloß“ weil er irgendwie mit den “Geschichten“ nicht mehr ins Konzept gepasst hat.

Er sieht das jedenfalls ziemlich sicher so, dass ihm auch jetzt keiner was kann Er fordert jetzt demonstrativ alles ein was ihm zusteht. Kostenpunkt ist damit runde 280000j ährlich
 
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Gast 5187

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Schön wär es,

ist es aber nicht :mad::mad::mad:
O.K., die Größenordnung ist eher schlicht ein Märchen.
Stelle anheim, das an geeigneter Stelle nachzulesen.

Noch besser:
Du schilderst mal, wie sich die 12 - 13 Tsd Euro Pension zusammensetzen sollen.
Aktiv werden Bügermeister in den von Dir genannten Größenordnungen z.B. in Hessen nach B4 oder B5 bezahlt.

Aktuell also etwa 6900 bis 7336 Brutto.
 
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O.K., die Größenordnung ist eher schlicht ein Märchen.
Stelle anheim, das an geeigneter Stelle nachzulesen.

Noch besser:
Du schilderst mal, wie sich die 12 - 13 Tsd Euro Pension zusammensetzen sollen.
Aktiv werden Bügermeister in den von Dir genannten Größenordnungen z.B. in Hessen nach B4 oder B5 bezahlt.

Aktuell also etwa 6900 bis 7336 Brutto.
http://www.beamtenbesoldung.org/images/bund/bundesbesoldungstabelle-2012.pdf

In einem meiner zuvor genannten Links stand das drinnen, wenn der Bürgermeister zuvor z.B. als Beamter in der Verwaltung tätig war, dann erhält er sofort B6.

Und es rechnet sich wohl auch noch die Größe der Gemeinde/Stadt in den Faktor mit ein.
 
W

wuchris

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Ich bin der Meinung, dass er den Ehrensold bekommen sollte. Es werden andere Schmarotzer durchgefüttert, die noch nie was für das Land oder die Menschen getan haben. Wulff würde auf die Schnelle nie und nimmer einen zumutbaren (ja, tatsächlich) Job erhalten. Ich weiß nicht, ob er sich das leisten könnte, jetzt ein, zwei Jahre 0 Euro zu verdienen, aber alleine die Annahme, dass er es nicht stemmen könnte, ist Grund genug, ihn "mit durchzuziehen". Die Höhe des Soldes ist nun mal festgelegt. Die hat auch er sich nicht überlegt. Von ihm nun zu verlangen, auf dieses Geld zu verzichten ist fast schon lächerlich.
Was ich allerdings für fragwürdig empfinde ist, warum der gute Mann dann auch noch einen kompletten "Stab" an Mitarbeitern auf Kosten des Staats "beschäftigen" darf. Wenn er ordentlich erklärt, wofür die ganzen Hanswurschten dann gut sind, würde das ja i.O. gehen, aber was sollen die denn den ganzen lieben Tag treiben?
Personenschutz gestehe würde ich ihm im Übrigen auch zugestehen. Ist wohl notwendig... ;)
 
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Gast 5187

Gast
Ja. So sollte man vernünftigerweise meinen.

Ich schließe das nur aus einer Aussage, die im TV bei einer Podiumsdiskussion gemacht wurde, wonach man ihm diesen Ehrensold nicht einmal dann rechtlich absprechen können soll wenn er nun gar straffällig erklärt würde. Scheinbar existiert hier so eine Art Gesetzeslücke. Dieses Präsidialamt stellt nicht nur hohe Ansprüche an denjenigen, es schützt ihn auch entsprechend speziell.

Das Ganze ist keine so lockere Nummer wie es von dem Medien her mit der Zeit den Anschein bekam. Das ist kein Abgeordneter und kein Minister. Hätte er keinen freiwilligen Rückzieher gemacht, wäre es seltsam geworden. Man hätte an sich nichts machen können.

Da halte ich es nur für logisch, dass er dann schon gar nicht gezwungen werden könnte “bloß“ weil er irgendwie mit den “Geschichten“ nicht mehr ins Konzept gepasst hat.

Er sieht das jedenfalls ziemlich sicher so, dass ihm auch jetzt keiner was kann Er fordert jetzt demonstrativ alles ein was ihm zusteht. Kostenpunkt ist damit runde 280000j ährlich
Die 280.000 dürften noch untertrieben sein.

Es ist m.E. in der Tat nun so, dass eine Konstellation eingetreten ist, die so nicht bedacht wurde.

Wenn man der Interpretation folgte, dass es unerheblich ist, was zum empfundenen Vertrausensverlust und somit zu den politischen Gründen für den Rücktritt, führte, ist es konsequent, Wulff den Ehrensold zuzuerkennen.
Man wird sich dieser Argumentation nur schwer verschliessen können. Ausser man ist ein trotziges Kind. ;)

Mir gefällt das auch nicht.
 
G

Gast 5187

Gast
http://www.beamtenbesoldung.org/images/bund/bundesbesoldungstabelle-2012.pdf

In einem meiner zuvor genannten Links stand das drinnen, wenn der Bürgermeister zuvor z.B. als Beamter in der Verwaltung tätig war, dann erhält er sofort B6.

Und es rechnet sich wohl auch noch die Größe der Gemeinde/Stadt in den Faktor mit ein.
a) Es bleibt bei der Größenordnung, die ich genannt habe.
b) Die Größe der Stadt bestimmt die Eingruppierung
c) Selbst wenn wir bei den Zahlen aufgrund der unterschiedlichen Basis Jahre um 500 Euro differieren bleibt die von Dir genannte Pension von 12 bis 13 Tsd Euro Stimmungmache und Stammtisch.

Kritik ja, Stammtischparolen nein.
 
AT86

AT86

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21.07.2011
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1.488
Ort
Rhein-Neckar-Gebiet
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Zündapp C25, Honda MB8, Honda Africa Twin XRV 750 RD04, R1200GS Adventure
a) Es bleibt bei der Größenordnung, die ich genannt habe.
b) Die Größe der Stadt bestimmt die Eingruppierung
c) Selbst wenn wir bei den Zahlen aufgrund der unterschiedlichen Basis Jahre um 500 Euro differieren bleibt die von Dir genannte Pension von 12 bis 13 Tsd Euro Stimmungmache und Stammtisch.

Kritik ja, Stammtischparolen nein.
O.K.
Trotzdem hat mein Großonkel, für mich nachweislich, von seinen zuletzt 3.500 DM Besoldung, hinterher 8.500 DM Pension erhalten, also fang mal an zu rechnen und dann sind wir schon wieder beisammen - ganz ohne Stammtischparolen !!!
 
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Gast 5187

Gast
A kind of magic......

Ach so: Mein Schwiegervater war Hauptverwaltungsbeamter (~ Bürgermeister/Stadtdiektor).
 
Thema:

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