Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Umbauten?

Diskutiere Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Umbauten? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hier sehe ich immer wieder atemberaubende Anbauten. Alle festverschraubten Anbauten verändern doch die Freigabebestimmungen des KBA für die...
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ulixem

Gast
Hier sehe ich immer wieder atemberaubende Anbauten.
Alle festverschraubten Anbauten verändern doch die Freigabebestimmungen des KBA für die Maschine (da sie so ja nicht abgenommen wurde) und somit müsste das doch die Betriebserlaubnis zum Erlöschen bringen.
Ein Koffersystem hat doch aus diesem Grund auch immer
Schnellverschlüsse.
Hat sich die Gesetzteslage geändert und kann man jetzt alles an seine Kiste dranschrauben?
Ich denke wohl kaum.

Als Beispiel die Munitionskisten auf den Sturzbügeln (Schrauben mit Onkel).
Ohne ABE kann man doch nicht einfach solche ,die Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer erhöhende Stahlkisten, an die Maschine schrauben?

Sollte damit beim Unfall jemand verletzt werden, zahlt ja wohl keine Versicherung oder?
Die zahlt ja wohl auch nicht bei mitgeführten Unterlegplatten , welche bei der Verselbstständigung einen Schaden verursachen.

Klingt jetzt lächerlich, aber ein nicht (mehr)vorhandener Versicherungsschutz und ein Erlöschen der ABE kann einen schnell finanziell ruinieren.

Unabhängig davon bin ich auch nicht scharf darauf auf der Bahn, ein "verlorengegangenes" Hobbyschrauberteil , gegen den Helm zu bekommen.
 
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Vincee

Vincee

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hallo,

das würde schon stimmen, wenn für die kofferträger eine abe erforderlich währe.

da man für diese aber keine braucht, kann man diese auch selbst machen.

wurde auch hier im forum schon mal geklärt.
 
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ulixem

Gast
Mit der Erklärung , das man für Kofferträger keine ABE braucht, ist es mit den hiergezeigten "Umbauten" aber nicht getan.:D
 
Vincee

Vincee

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was willst den noch genau wissen?

es gibt eben masse die man einhalten muss wenn die gesamtbreite nicht 1,00 m übersteigt dürfen diese sogar fest montiert bleiben. über 1,00 m müssen sie abnehmbar sein.

sicherlich hat sich die gesetzeslage nicht geändert. es kommt schon drauf an was man ändert.

lese mal den post von # 65 - # 70
http://www.gs-forum.eu/showthread.php?t=14374&page=7
 
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ulixem

Gast
Das hier alle gezeigten fest verschraubten Kisten nicht zulässig sind ist klar, aber hier wurde mal so ne Plastikröhre für Werkzeug gezeigt.
Gegenüber vom Auspuff montiert.
Das ist ja dann auch nicht zulässig oder?
Ist ja eigentlich einfach ein Koffer.
Wollte auch was auf die Schutzbügel schrauben, für den TÜV kann man es ja entfernen, aber wenn du damit schon ne Schramme beim Vorbeifahren verursachst, zahlt ja nichtmal die Versicherung.
 
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Vincee

Vincee

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da dir meine antworten sowieso nicht genügen.....
wie währe es wenn du mal deinen netten tüv menschnen fragen würdest, dann kannst ja berichten, was er sagte.
 
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ulixem

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Danke für den Tip, Du hast sicher recht, dass es schon was rechtsverbindliches sein sollte.
 
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philofax

philofax

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Danke für den Tip, Du hast sicher recht, dass es schon was rechtsverbindliches sein sollte.
was ist denn eigentlich das problem?

veraenderst du:

beleuchtung
bremsen
fahrwerk
reifen/raeder
abgaseinrichtung

so muss der umbau eingetragen, die veraenderung dokumentiert, das teil zugelassen sein. (meist nur eins davon)

baust du dir eigene handprotektoren, werkzeugboxen (demontierbar mit
schnellverschluss oder werkzeug), andere sitzbank, tankrucksack,
kaffeemaschine oder nen foen an die karre ist es nicht zulassungs- oder
betriebserlaubnis relevant.

koffersysteme, traeger und koffer an sich haben demontierbar zu sein, mit
dem krad nicht festverbunden (sonst eintragungspflichtig) und duerfen keine
scharfen kanten, hervorstehende bauteile haben.

es gibt eigentlich nicht mal eine beschraenkung in der breite fuer die koffer,
diese ominoese 1.10m regelung betrifft ein anderes thema.

auch bei unfaellen ist dein umbau nur dann von belang, wenn kausal fuer den
unfall oder die verletzung.

strassenverkehrszulassungsordnung und strassenverkehrsordnung sind dein freund.
 
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ulixem

Gast
was ist denn eigentlich das problem?

veraenderst du:

beleuchtung
bremsen
fahrwerk
reifen/raeder
abgaseinrichtung

so muss der umbau eingetragen, die veraenderung dokumentiert, das teil zugelassen sein. (meist nur eins davon)

baust du dir eigene handprotektoren, werkzeugboxen (demontierbar mit
schnellverschluss oder werkzeug), andere sitzbank, tankrucksack,
kaffeemaschine oder nen foen an die karre ist es nicht zulassungs- oder
betriebserlaubnis relevant.

koffersysteme, traeger und koffer an sich haben demontierbar zu sein, mit
dem krad nicht festverbunden (sonst eintragungspflichtig) und duerfen keine
scharfen kanten, hervorstehende bauteile haben.

es gibt eigentlich nicht mal eine beschraenkung in der breite fuer die koffer,
diese ominoese 1.10m regelung betrifft ein anderes thema.

auch bei unfaellen ist dein umbau nur dann von belang, wenn kausal fuer den
unfall oder die verletzung.

strassenverkehrszulassungsordnung und strassenverkehrsordnung sind dein freund.
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo.php

Also laut §30c dürfen die Teile nicht hervorstehen. Den 1m Paragraphen habe ich nicht gefunden, vielleicht ist er ja seit dem 01.10.2008 weggefallen, seitdem gilt die neue STVZO.

Wenn ich jetzt deine Ausführungen richtig deute ist der ganze hier gezeigte, festverschraubte Eigenbaukrempel nicht zuässig.
Das wollte ich wissen. Danke
 
philofax

philofax

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Also laut §30c dürfen die Teile nicht hervorstehen. Den 1m Paragraphen habe ich nicht gefunden, vielleicht ist er ja seit dem 01.10.2008 weggefallen, seitdem gilt die neue STVZO.

Wenn ich jetzt deine Ausführungen richtig deute ist der ganze hier gezeigte, festverschraubte Eigenbaukrempel nicht zuässig.
Das wollte ich wissen. Danke
es ist nur dann eintragungs / abnahmepflichtig, wenn es NICHT demontierbar
ist. ob mit werkzeug oder schnellverschluss ist egal, nur die varianten, die mit
dem krad "fest" verbunden sind, also angeschweisst oder vernietet oder mit
"unloesbarer" verbindung, die sind solange ein problem, bis sie abgenommen
und ggf. eingetragen sind.

eine der regeln beim kofferbau ist die breite ueber lenker. damit die kisten in
der gesamtbreite bei unloesbarer verbindung nicht die breite des krads in
den fahrzeugpapieren ueberschreitet, baut man nur so breit wie der lenker es
ist. damit ist man auf der sicheren seite, da die gesamtfahrzeugbreite nicht
ueberschritten wird.

aber das ist kein muss, die demontierbaren koffer, die ich habe (35 und 41 l)
sind einen tick breiter als der lenker. man haelt sich an das mass auch weil
man so am ehesten einschaetzen kann, wo man noch durchkommt.
 
Vincee

Vincee

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philofax war da schneller...


im übrigen weiss ich nicht genau was du uns (mir) sagen willst ulixem???
 
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ulixem

Gast
Hallo!
Ich will dir garnichts sagen.
Ich wollte mir was basteln und da ich in der Vergangenheit oft Ärger mit dem TÜV hatte, jetzt die STVZO reformiert wurde, ich JETZT auch Phil richtig verstanden habe, werde ich mal das Projekt in Angriff nehmen.
Du musst aber zugeben dass das Thema nervig komplex ist oder ?
Danke Pfarrerstochter
 
Vincee

Vincee

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naja find ich nicht das dieses thema nervig komplex, deswegen lese ich hier ja.

bei unklarheiten wg neuer gesetze usw frag ich eben gleich lieber den lieben tüv menschen, da es ja sein job ist und er sich mit den neuen sachen auskennen sollte.

viel spass mit deinem projekt.
 
philofax

philofax

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naja find ich nicht das dieses thema nervig komplex, deswegen lese ich hier ja.

bei unklarheiten wg neuer gesetze usw frag ich eben gleich lieber den lieben tüv menschen, da es ja sein job ist und er sich mit den neuen sachen auskennen sollte.

viel spass mit deinem projekt.
frag 3 tuev pruefer und du hast 4 antworten.

besser haarklein die stvzo auseinandernehmen und dem tuevler unter die
nase halten. das sind mit verlaub die einzigen ingenieure die man in inure
umbenennen sollte.

gerade was aktuelle und wichtige aenderungen betrifft, steht mancher noch
auf dem stand der inbetriebsetzung fuer kraftdroschken von 1938.
 
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Yeti II

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Unabhängig davon bin ich auch nicht scharf darauf auf der Bahn, ein "verlorengegangenes" Hobbyschrauberteil , gegen den Helm zu bekommen.


Ich denke mal die ganze Diskusion hier ist Haarspalterei.
Die Anzahl derMoppeds, die mit "Hobbyschrauberteilen" unterwegs sind, ist eh sehr gering. Da ist die Gefahr schon größer, das du ein nicht - oder unsachgemäß befestigtes Teil einer Dose oder eines LKW´s vor den Rüssel bekommst.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Generell müsste man erst mal klären was alles an einem Mopped in der Betriebserlaubnis erfasst ist (da hatten wir einen aktuellen Fall).
Dann gibt's die StVzO. Der muss die Änderung auf jeden Fall entsprechen, es sei denn der Hersteller hat irgendwie einen Ausnahmegrund gefunden.

Zum Erlöschen führt's nur, wenn die Fahrsicherheit gefährdet ist also z.B. vorn ein 10" Rädchen drin ist, jemand meint eine Bremsscheibe vorne würde auch ausreichen (die HP2-ler brauchen das nicht meinen!), oder "irgendwie" 20 PS zu viel da sind.

Sonst gibbet nur "einfachen" Ärger z.B. wenn ein Brülltopf dran ist.
gerd
 
Quallentier

Quallentier

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TÜ, PD BJ. 93, Naundorf auf Basis R100GS Bj. 90, Suzi DR650 Bj. 94 zum Spielen
...
Die Anzahl derMoppeds, die mit "Hobbyschrauberteilen" unterwegs sind, ist eh sehr gering.
Da wäre ich mir nicht so sicher...
Da ist die Gefahr schon größer, das du ein nicht - oder unsachgemäß befestigtes Teil einer Dose oder eines LKW´s vor den Rüssel bekommst.
Aus eigner Erfahrung: 50 / 50

Habe mal 'ne Leiter von der Dose verloren, die der Azubi nicht fest gemacht hatte. Der LKW hinter mir (war heilfroh, daß es keine Dose oder Zweirad war.... :o) hat das gute Stück zusammengefaltet, habe den Rest dann in den Kofferraum bekommen, sonst keine Schäden...

Vom Mopped habe ich mal 'ne hintere Fußraste verloren, die von mir unbemerkt einem die Windschutzscheibe zerschossen hat. Aber für's notieren meines Kennzeichens hat er noch genug sehen können :D. War ganz überrascht, als ich Wochen später Post deswegen bekam. Aber mußte wohl stimmen, die Fußraste fehlte... Da ich aber immer solo unterwegs bin, war mir nix aufgefallen :o.
 
U

ulixem

Gast
Unabhängig davon bin ich auch nicht scharf darauf auf der Bahn, ein "verlorengegangenes" Hobbyschrauberteil , gegen den Helm zu bekommen.




Ich denke mal die ganze Diskusion hier ist Haarspalterei.
Die Anzahl derMoppeds, die mit "Hobbyschrauberteilen" unterwegs sind, ist eh sehr gering. Da ist die Gefahr schon größer, das du ein nicht - oder unsachgemäß befestigtes Teil einer Dose oder eines LKW´s vor den Rüssel bekommst.

Deine vier Wiesenparkerbleche, mit Splinten gesichert, machen mir Angst.
Aber ich habe jetzt gelernt, dass es völlig legal ist.

 
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Yeti II

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Hi Martin

Da mach dir mal keine Sorgen, die sitzen bombenfest, fester auf jeden Fall wie so mancher Plastikkoffer
 
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ulixem

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Okay, vielleicht treffen wir uns ja mal auf ner Wiese.
Ich habe ein Wiesenparkerblech von Touratech am Seitenständer.Der Eigenbau war mir zu kompliziert.:D

Bei nassem Gras ist die Kiste allerdings dann auch irgendwann waagrecht.
 
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