Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Umbauten?

Diskutiere Erlöschen der Betriebserlaubnis bei Umbauten? im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Telefonat mit dem TÜV Rheinland. Ich sprach mit dem zuständigen Experten für Anbauteile an Motorrädern: ALLE angebauten Teile, welche nur mittels...
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ulixem

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Telefonat mit dem TÜV Rheinland.
Ich sprach mit dem zuständigen Experten für Anbauteile
an Motorrädern:

ALLE angebauten Teile, welche nur mittels Werkzeug zu lösen sind, MÜSSEN eingetragen werden.
Desweiteren müssen Koffer-Eigenbauten durch runde Ecken, Gummikappen etc. für andere Verkehrsteilnehmer entschärft werden.(es soll ja auch Fußgänger geben)

Es wurde auch deutlich das viele TÜV-Prüfer darüber hinwegsehen.
Die Pflicht für die korrekte Verfahrensweise hat letztendlich der Halter.
Es reicht also nicht:"aber der TÜV hat nichts gesagt"

FAZIT: Die gezeigten Umbauten sind nicht zulässig.Tritt damit eine Schädigung ein, so haftet der Fahrer/Halter.
Die Versicherung wird nach der Ursache für das Schadensereignis forschen.

Ob sie für eine scharfkantige Munitionskiste oder einen verlorengegangenen Eigenbau haften, kann sich jeder selbst ausrechnen. :D
 
philofax

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Ich sprach mit dem zuständigen Experten für Anbauteile
an Motorrädern:

ALLE angebauten Teile, welche nur mittels Werkzeug zu lösen sind, MÜSSEN eingetragen werden.
Desweiteren müssen Koffer-Eigenbauten durch runde Ecken, Gummikappen etc. für andere Verkehrsteilnehmer entschärft werden.(es soll ja auch Fußgänger geben)
ich muesste echt suchen wo ich das habe aber aus dem stehgreif meine ich:

fest verschraubt und mit werkzeug demontierbar -> fahrzeugbreite max 100cm
vermittels schnellverschluss zu demontieren -> breite nicht vorgeschrieben

von der werkzeugnummer ruehrt das mit den 100 oder 110 cm her.. ich such
bei gelegenheit mal. ist aber imho mehr ein hartnaeckiges geruecht.

das keine kanten oder rausragende teile vorhanden sein duerfen ist ja auch
irgendwo klar ... wobei, so eine streitwagenklinge an der achse...

so, da haben wir es doch:
STVZO § 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen

(1) 1Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Breite über alles - ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen - folgende Maße nicht überschreiten:

1. allgemein .................................. 2,55 m, (da bauste einige m³ koffer ran)
3. bei Anhängern hinter Krafträdern ........... 1,00 m (hier der ominoese 1 m, der gilt eben bei anhaenger! wie dem freewheel (geile nummer))

usw...

also, dein krad ist ein kraftfahrzeug im sinne der stvzo, das heisst ein anhaenger darf max 1 m breite erreicht werden, das krad selber bis 2.55 m breit und .. nicht lachen 4.0 m lang ;)


aber damit es auch schoen gelistet wird .. hier mal die passage ueber das krad:

(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 folgende Maße nicht überschreiten:
1. Breite:
a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,
b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,
2. Höhe 2,50 m,
3. Länge 4,00 m.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__32.html

und kraftfahrzeuge nach § 30 a Abs 3 sind ...

(3) Bei Kraftfahrzeugen nach Artikel 1 der Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. März 2002 über die Typgenehmigung für zweirädrige oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und zur Aufhebung der Richtlinie 92/61/EWG des Rates (ABl. EG Nr. L 124 S. 1) sind zur Ermittlung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit sowie zur Ermittlung des maximalen Drehmoments und der maximalen Nutzleistung des Motors die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzuwenden.

.. demnach nach RL 2002/blafasel und Co zu bestimmen .. bla bla .. 2 raeder und mehr als 125 ccm und / oder vmax ueber jodeldodel ... ein KraftRad.
 
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Faktotum

Faktotum

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Ich sprach mit dem zuständigen Experten für Anbauteile
an Motorrädern:

ALLE angebauten Teile, welche nur mittels Werkzeug zu lösen sind, MÜSSEN eingetragen werden.
Desweiteren müssen Koffer-Eigenbauten durch runde Ecken, Gummikappen etc. für andere Verkehrsteilnehmer entschärft werden.(es soll ja auch Fußgänger geben)

Muss jetzt auch mal fragen: Gilt das auch für meine H&B Sturzbügel? Denn die sind ja nun auch nur durch aufwändiges schrauben zu entfernen.

Gruß

Raine
 
Placebo

Placebo

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Hi
Generell müsste man erst mal klären was alles an einem Mopped in der Betriebserlaubnis erfasst ist (da hatten wir einen aktuellen Fall).
Dann gibt's die StVzO. Der muss die Änderung auf jeden Fall entsprechen, es sei denn der Hersteller hat irgendwie einen Ausnahmegrund gefunden.

Zum Erlöschen führt's nur, wenn die Fahrsicherheit gefährdet ist also z.B. vorn ein 10" Rädchen drin ist, jemand meint eine Bremsscheibe vorne würde auch ausreichen (die HP2-ler brauchen das nicht meinen!), oder "irgendwie" 20 PS zu viel da sind.

Sonst gibbet nur "einfachen" Ärger z.B. wenn ein Brülltopf dran ist.
gerd
Was kann mir denn dann schlimmstenfalls passieren, wenn ich, sagen wir mal rein hypotetisch, nicht TÜV-freigegebene LED-Blinker verbaut hätte und
a) einen nicht verschuldeten
b)einen von mir verschuldeten Unfall
hätte?
Blinker sind hell (also weiter hypotetisch, gell!;-)), blinken gelb, haben nur kein E-Zeichen!
Erlischt die Betriebserlaubnis?:confused: Bleib ich auf den Kosten sitzen???:D
Bin verwirrt, bitte um Entlnotung!:cool:
 
Clamshell

Clamshell

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...Blinker sind hell (also weiter hypotetisch, gell!;-)), blinken gelb, haben nur kein E-Zeichen!
Erlischt die Betriebserlaubnis?...
JA!!

Und das mit den Muni Kisten ist sowieso der Knaller. ;)

Wenn Du da einen mit anfährst, das wird teuer... :cool:
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ich weiss es nicht, kann mir allerdings nicht vorstellen, dass wegen ein paar unzulässigen Blinkern die Betriebserlaubnis erlischt.
Da heisst nicht, dass es nicht zu richtigem Ärger kommen kann wenn Du bei einem Unfall beteiligt bist und der Gegner sagt "Der Blinker war nicht zu sehen". Die gegnerische Versicherung wird sich erst mal am "verbrecherischen" Blinker festhalten und Diverses fordern und Deine Versicherung wird die Leistung ablehnen.
Das hat aber mit einer Betriebserlaubnis m.E. nichts zu tun. Der Fall ist ja genauso gegeben wenn Du Dir den Blinkeran einem Baum abrasiert hättest und er eben gar nicht vorhanden gewesen wäre!
Das gibt bestenfalls eine Mängelanzeige!
Ich hab' da z.B. zum Thema "Auspuff(Brülltopf)" von 3 Polizisten unterschiedliche Aussagen:
1. Ist ein Fall für die BE weil weder Abgas noch Leistung geprüft sind und deutlich abweichen könn(t)en. (BY-Nord)
2. Ist halt zu laut und deshalb gibt's eine Mängelanzeige (BY-Süd)
3. Ist zu laut und zusätzlich ein Vorsatz. Deswegen wird's u.U. richtig teuer. Fahren ganz ohne Auspuff (Schalld) ist günstiger weil da der Vorsatz entfällt und eben "nur was fehlt" (wie eben auch der abgefahrene Blinker; NS).
Es kommt offensichtlich darauf an in welchem Bundesland man auf wen trifft und wie der aufgelegt ist.
gerd
 
classicq

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Was kann mir denn dann schlimmstenfalls passieren, wenn ich, sagen wir mal rein hypotetisch, nicht TÜV-freigegebene LED-Blinker verbaut hätte und
a) einen nicht verschuldeten
b)einen von mir verschuldeten Unfall
hätte?
Blinker sind hell (also weiter hypotetisch, gell!;-)), blinken gelb, haben nur kein E-Zeichen!
Erlischt die Betriebserlaubnis?:confused: Bleib ich auf den Kosten sitzen???:D
Bin verwirrt, bitte um Entlnotung!:cool:[/quote]

Der Anbau nicht genehmigter Bauteile und sogar der Anbau genehmigter Bauteile, deren Betriebserlaubnis von einer Anbauabnahme abhängig gemacht wurde, ohne das die Abnahme stattgefunden hat, führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und somit zwangsläufig zum Erlöschen des Versicherungsschutzes !!!

Jedoch: Nur wo ein Kläger, da ein Richter.

Obwohl: Wenn´s einmal angefangen hat dumm zu laufen....

Grüße Guido

Geköpftes Kind scheut das Beil !
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wenn die Betriebserlaubnis erloschen sein sollte (was ich nicht glaube, mich da aber besser Wissenden beuge :-)), dann wird Deine Versicherung dem Gegner erst mal seine Kosten erstatten und anschliessend bei Dir Regress fordern (hält sich inzwischen aber in irgendwelchen Grenzen).
Dazu fährst Du ein Fahrzeug das überhaupt nicht für die Strasse zugelassen ist und somit werden die Grünen auch noch richtig meckern. Es geht hier nicht um Blinker (das ist eher ein Mangel), sondern um ein ungeprüftes Fahrzeug (dewegen kann ich mir nicht vorstellen, dass (k)ein Blinker zum Erlöschen führt.


Ist die Betriebserlaubnis nicht erloschen, dann wird es wohl nicht ganz so leicht. Wenn also auch nur der Verdacht besteht, dass es ursächlich an Deinem Blinker gelegen haben könnte, wird sich die Versicherung "anstellen". das auch dann wenn das kollidierende U-Boot von links kam und mit seinem Periskop ohnehin nur über Dich hinweg sehen konnte.

Mir sind unterschiedliche "offizielle" Aussagen bekannt.
Bei der milderen (Mangel am Blinker) wirst Du letztlich nachweisen müssen, dass es NICHT am Blinker lag (wenn Dir z.B. einer von hinten reinbombt). Die Grünen werden ein "zeig-das-richtig-vor-Ticket" verhängen. Nur die Versicherung(en) wird sich winden.

Ohne Betriebserlaubnis ist das Fahrzeug nicht versichert. Da winden sie sich schneller und die Grünen werden wohl intensiver nach Geld rufen.

Vieles dieser Aussagen sind fundiertes Halbwissen und etwas Logik. Leider müssen nicht alle Vorschriften logisch sein, Versicherungen sind generell zahlungsunwillig und Richter oft weltfremd.
gerd
 
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