Hi
Was mich wundert: Wenn die Hebelchen angeblich eintragungsfrei sind, weshalb macht sich dann ein Hersteller die Mühe und lässt KBA Nummer vergeben und unterzieht sein Produkt der Mühle der ABE Vergabe?
Lassen wir den Kupplungshebel mal beiseite.
Ich bastle mir einen Bremshebel aus Sperrholz und der soll dann eintragungfrei sein?
Komm' mir niemand damit, dass Alu ja ein Metall sei und das Argument Sperrholz wäre Blödsinn. Da gibt es AL-Legierungen die taugen (zu diesem Zweck) weniger als Sperrholz.
Wenn einer von uns Amateuren dieser Meinung ist verstehe ich das ja aber wenn ein Vertreiber so etwas von sich gibt.
Ohne Zweifel: Das kann alles funktionieren (würde es bei mir auch und ich würde meinen Eigenbau ganz sicher nicht aus Sperrholz machen!) und kein Polizist hat was gesagt und kein TÜVie hat's gemerkt.
Dennoch wage ich zu bezweifeln, dass ein "beliebiger" Bremshebel eintragungsfrei sein soll.
Selbst wenn ich so ein Ding aus bombenfestem Stahl herstelle, aber z.B. ganz kurz (ich habe Kraft in den Fingern wie ein Freikletterer!), dann würde ich als TÜVie sagen "NO, nur weil Du,- und NUR Du(!)- damit bremsen kannst ist das Teil noch lange nicht frei!"
Und diese Aussage ist hahnebüchen:
Zitat (von weiter oben)
Zubehörhebel (wie jetzt auch unserer Vario-Lever) werden auf dem deutschen Markt angeboten, seit es Motorräder gibt. Seit vielen Jahrzehnten wurde der Wechsel eines Brems- oder Kupplungshebel nicht als Eingriff in die Bremsanlage bewertet. Die mittlerweile unüberschaubare Zahl an Zubehörprodukten und hierdurch auch gestiegene Zahl an Verordnungen hat vieles jedoch undurchschaubarer gemacht. Vereinzelt gibt es daher auch Prüfstellen, die der Meinung sind, dass Hebel eintragungspflichtig sind. Leider können wir, wie auch andere Hersteller und Vertriebe
solcher Hebel, für diese Einzelfälle kein Gutachten zur Verfügung stellen.
Wir raten in solchen Fällen, zur Vorführung die originalen Hebel zu montieren.
Zitatende
Es wird nicht als Eingriff bewertet aber zur Vorführung soll ich die originalen Hebel montieren?
Wenn "W" das tatsächlich so geäussert hat ist das ein Armutszeugnis.
Es gibt keine vereinzelten Prüfstellen! Entweder ist das zulässig und dann mache ich den Prüfer rund wenn er meckert oder es ist nicht zulässig (dann "rundet" er mich...). Es ist fahrlässig so ein Geschwafel abzusondern!
Meine private Auffassung: Wenn das kein Eingriff ist verstehe ich die Welt nicht mehr
Ob da jetzt die ABE erlischt, ich ins Gefängnis muss :-), das eine OWI, Straftat, oder ein Mangel ist, oder sonst was ist dabei egal.
gerd