Neues zum Xenonlicht

Diskutiere Neues zum Xenonlicht im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; . . ..ist doch simpel, die 98 wird ja bereits in der deutschen Version erwähnt, oder ? Jedenfalls erleichtert es die Sache erheblich, wenn man...
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RenegadePilot

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Kein Thema, dann erklär Du halt in kurzen Worten "6.1.1.1 und 6.2.1.2 die Regelungen 112, 1, 8, 20, 72, 57, 113 und 98"

:rolleyes: :D
.

.

..ist doch simpel, die 98 wird ja bereits in der deutschen Version erwähnt, oder ?

Jedenfalls erleichtert es die Sache erheblich, wenn man schon in Besitz eines ECE-konformen Xenon-Moduls ist...


Gruss aus Köln

:)

.
 
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Dietmar

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Hier noch einmal der ganze Text aus der ECE:

6.2. PASSING BEAM HEADLAMP
6.2.1. Number:
6.2.1.1. For motorcycles having a cylinder capacity
125 cm3

One or two of approved type according to:
(a) Class B, C or D of Regulation No. 113;
(b) Regulation No. 112;
(c) Regulation No. 1;
(d) Regulation No. 8;
(e) Regulation No. 20;
(f) Regulation No. 57;
(g) Regulation No. 72.

6.2.1.2. For motorcycles having a cylinder capacity > 125 cm
3

One or two of approved type according to:
(a) Class B or D of Regulation No. 113;
(b) Regulation No. 112;
E/ECE/324
(c) Regulation No. 1;
(d) Regulation No. 8;
(e) Regulation No. 20;
(f) Regulation No. 72.
Two of approved type according to:​
(a) Class C of Regulation No. 113.

Es sollte übrigens das Kapitel 6.2 angezogen werden (= Abblendlicht).

Gruß

Dietmar

P.S. @Adi: Listenpreise sind keine Marktpreise
 
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RenegadePilot

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Hier noch einmal der ganze Text aus der ECE:

6.2. PASSING BEAM HEADLAMP
6.2.1. Number:
6.2.1.1. For motorcycles having a cylinder capacity
125 cm3

One or two of approved type according to:
(a) Class B, C or D of Regulation No. 113;
(b) Regulation No. 112;
(c) Regulation No. 1;
(d) Regulation No. 8;
(e) Regulation No. 20;
(f) Regulation No. 57;
(g) Regulation No. 72.

6.2.1.2. For motorcycles having a cylinder capacity > 125 cm
3

One or two of approved type according to:
(a) Class B or D of Regulation No. 113;
(b) Regulation No. 112;
E/ECE/324
(c) Regulation No. 1;
(d) Regulation No. 8;
(e) Regulation No. 20;
(f) Regulation No. 72.
Two of approved type according to:​
(a) Class C of Regulation No. 113.

Es sollte übrigens das Kapitel 6.2 angezogen werden (= Abblendlicht).

Gruß

Dietmar

P.S. @Adi: Listenpreise sind keine Marktpreise

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Danke Dietmar, gekauft hab ich noch nicht - obwohl meine Vorstellung ja schon deutlich unter dem Listpreis liegt.
Eins frag ich mich schon, wenn die Beschlußfassung so lange vorliegt, warums dann nicht schon Anbieterankündigungen gibt.
Ok so günstig wie ein LED-Rücklicht lässt sich das sicher nicht machen, aber da waren mehrere Alternativen flott bei der Hand.


Gruss aus Köln


:)

.
 
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Dietmar

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.
Eins frag ich mich schon, wenn die Beschlußfassung so lange vorliegt, warums dann nicht schon Anbieterankündigungen gibt.
Wie Du weißt, verfolge ich das Thema schon seit mehreren Jahren.
Zudem ist halt noch nichts "richtig" veröffentlicht, siehe den Stand des Bundesverkehrsministeriums.

Das Inkraftreten Ende letzten Jahres habe ich ebenfalls nicht mitbekommen.

Zu den Anbietern:
Nicht jeder interessiert sich für den Motorradmarkt....


Gruß

Dietmar
 
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RenegadePilot

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Wie Du weißt, verfolge ich das Thema schon seit mehreren Jahren.
Zudem ist halt noch nichts "richtig" veröffentlicht, siehe den Stand des Bundesverkehrsministeriums.

Das Inkraftreten Ende letzten Jahres habe ich ebenfalls nicht mitbekommen.

Zu den Anbietern:
Nicht jeder interessiert sich für den Motorradmarkt....


Gruß

Dietmar
.

Man muss sich das so vorstellen, die sitzen in den gesetzgebenden Gremien und Beschlüsse werden zuerst in Englisch niedergeschrieben und in dem Moment ist es auch verbindlich.
Im Detail ist das natürlich wie Clamshell wohl nicht ganz zu unrecht andeuten wollte ziemliches Kauderwelsch und auch in gewissen Grenzen denke ich für den TÜV-Abnehmer sagen wir auslegungsfähig - entscheidend deswegen die Erörterung mit der Zulassungsstelle vorab.

Du hattest ja nicht genau den Wortlaut der Anfrage beim TÜV wiedergegeben so dass man sich kein vollständiges Bild über die Auffassung der Leute dort machen kann.
Interessant wäre und so würde ich vorgehen, wie die Reaktion auf die Vorstellung der Verwendung konkret des HellaTeils im Gesamtkonzept ist und davon hängt ja die weitere Vorgehensweise im Sinne einer positiven Ausgangserwartung ab immer vorbehaltlich korrekter Ausgangsvoraussetzungen.

Entscheidend für die Akzeptanz und nicht zuletzt die Verbreitung der Xenon-Lösung an Mopeds wird letztendlich der Preis für die Komplettlösung sein, denn die wenigsten haben Gelegenheit hier in Eigenleistung das Budget im Rahmen zu halten, also eine Frage der Verhältnismässigkeit.

Andererseits haben in Zeiten angespannter Absatzmärkte die Zubehöranbieter Hochkonjunktur, so dass ich mir zumindest etwas mehr
Interesse oder zumindest eine Resonanz auf die sich eventuell auftuende Perspektive erhofft hätte.

Mehr Wettbewerb in diesem Sektor würde zudem die Preise in erträgliche Grenzen bringen können.

Schaun mer mal...



Gruss aus Köln

:)

.
 
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Dietmar

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Mein Anfrage war recht simpel:

Sehr geehrte Damen und Herren,
durch einige Internetforen geistert die Nachricht:


.....
(*copy and paste aus dem Beitrag hier*)


Fakt ist, dass die UNECE Kommision die ECE 53 insofern überarbeitet hat und
Xenon-Scheinwerfer nach den bisherigen Richtlinien auf für Motorräder (L3)
zulässig sind (werden ?). Dies geht aus den Protokollen der UNECE hervor.

Auflage ist demnach eine automatische Leuchtweitenregelung, wobei mit einer
Übergangsfrist von 60 Monaten auch eine manuelle LWR mit entsprechenden
Hinweisen im Bedienhandbuch ausreicht.
Wie immer gelten diese Vorschriften für die Erstausrüstung.

Meine Fragen:
Liegen inzwischen o.g. Angaben vor ?
Hat man sich schon auf ein Verfahren für die Nachrüstung geeinigt ?

und ein dezenter Hinweis, dass es sich trotz meiner Mailadresse um eine Privatanfrage handelt.

UND:
interessant wird das erst, wenn man die Befestigungs und LWR Frage gelöst hat. Einen wasserdichten LWR Steller gibt es, aber keinen wasserdichten Geber (PKW: Stellrädchen im Armaturenbrett).


Gruß

Dietmar
 
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RenegadePilot

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Mein Anfrage war recht simpel:

Sehr geehrte Damen und Herren,
durch einige Internetforen geistert die Nachricht:


.....
(*copy and paste aus dem Beitrag hier*)


Fakt ist, dass die UNECE Kommision die ECE 53 insofern überarbeitet hat und
Xenon-Scheinwerfer nach den bisherigen Richtlinien auf für Motorräder (L3)
zulässig sind (werden ?). Dies geht aus den Protokollen der UNECE hervor.

Auflage ist demnach eine automatische Leuchtweitenregelung, wobei mit einer
Übergangsfrist von 60 Monaten auch eine manuelle LWR mit entsprechenden
Hinweisen im Bedienhandbuch ausreicht.
Wie immer gelten diese Vorschriften für die Erstausrüstung.

Meine Fragen:
Liegen inzwischen o.g. Angaben vor ?
Hat man sich schon auf ein Verfahren für die Nachrüstung geeinigt ?

und ein dezenter Hinweis, dass es sich trotz meiner Mailadresse um eine Privatanfrage handelt.

UND:
interessant wird das erst, wenn man die Befestigungs und LWR Frage gelöst hat. Einen wasserdichten LWR Steller gibt es, aber keinen wasserdichten Geber (PKW: Stellrädchen im Armaturenbrett).


Gruß

Dietmar
.

Nun mir scheint da stehen zumindest erstmal auch Verfahrensfragen im Raum wie die Übergangsfrist und ihre Wirksamkeit beispielsweise, wohl eher was für eingespielte Kontahenden - zur Komponentenfrage würde ich vermuten dass ein Servo für die manuelle Verstellung kaum nötig ist weil in Reichweite. Vorstellbar dass die K1200 als Präzedenzfall für die Umsetzung
herhalten könnte.



Gruss aus Köln

:)

.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Mit Umbausätzen wird sich nicht viel tun. Da sorgen die Hersteller dafür.
Bei den 1150GS(A) wurden Normteile verbaut, also können sie relativ einfach durch Normteile ersetzt werden. Bei z.B. der 1200GS(A) ist das wesentlich schwieriger. Da passt kein "90mm Einsatz" der allgemein für LKW, Busse und Wohnmobile konstruiert wurde, sondern der Fern- und Abblend-Scheinwerfer sind zusammengebaut und haben eine "Sonderform". Dafür müsste eine Reflektor-Abdeckscheiben-Xenon-Leuchtmittelvariante entwickelt und "abgenommen" werden. Sprich: Das gesamte "Trum" wäre von einem Anbieter neu zu konstruieren. Derjenige der das ursprünglich konstruierte, vielleicht sogar Hella, darf es ziemlich sicher nicht anderweitig verwenden weil er es im Auftrag von BMW tat und die die Rechte daran haben.
Da erhebt sich die Frage: Lohnt sich das?
Für einen Hersteller wie Hella dürfte es sich nicht mal lohnen über einen Umrüstsatz (muss dann ja "etwas gleichsehen") für die 1150 GSen nachzudenken, weil es dafür nicht genügend Umrüstwillige gibt um die Kosten zu rechtfertigen. Vielleicht schmeisst TT seinen Laserschneider an :D.
Ich wusste weshalb mir die Lampe der 1200 nicht gefällt: Labberiger Aufbau, sinnfreie Form (der beste, seltsam geformte Freiflächenscheinwerfer ist schlechter als ein simpler Parabolspiegel), teuerer Ersatz bei Defekt ....:o
Meine Überzeugung: Viele der "tollen Neuerungen und Features" zielen darauf den Käufer abhängig von seiner Markenwerkstatt zu machen.
gerd
 
D

Dietmar

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Am einfachsten wäre es wirklich, wenn TT oder Wunderlich die Halter kontruieren würden. Lichtmodule gibt es einige auf dem Markt.

Der GS Scheinwerfer ist übrigens von CEV.

Gruß

Dietmar
 
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RenegadePilot

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Hi
Mit Umbausätzen wird sich nicht viel tun. Da sorgen die Hersteller dafür.
Bei den 1150GS(A) wurden Normteile verbaut, also können sie relativ einfach durch Normteile ersetzt werden. Bei z.B. der 1200GS(A) ist das wesentlich schwieriger. Da passt kein "90mm Einsatz" der allgemein für LKW, Busse und Wohnmobile konstruiert wurde, sondern der Fern- und Abblend-Scheinwerfer sind zusammengebaut und haben eine "Sonderform". Dafür müsste eine Reflektor-Abdeckscheiben-Xenon-Leuchtmittelvariante entwickelt und "abgenommen" werden. Sprich: Das gesamte "Trum" wäre von einem Anbieter neu zu konstruieren. Derjenige der das ursprünglich konstruierte, vielleicht sogar Hella, darf es ziemlich sicher nicht anderweitig verwenden weil er es im Auftrag von BMW tat und die die Rechte daran haben.

Leuchtendesign hat ganz ohne Zweifel die wesentliche Funktion dem Motorrad gerade seine charakteristische Frontansicht zu geben. Insofern ist es nicht ganz einfach dies mit den gegebenen Modulen nachzubauen oder nachzuempfinden.
Ein Teil der Kosten für ein solches System wird in der Regel auch für das Design aufzuwenden sein. Ob man nun den Scheinwerfer der 12er gelungen findet oder nicht, die gesamte Frontpartie ist darauf abgestimmt.
Aus technischen Gründen würde ich den Projektionsscheinwerfer bevorzugen, weil vermutlich die Lichtlenkung hier insgesamt besser in den Griff zu bekommen ist. Persönlich hat mich allerdings bei meiner 1150er immer die zitternde Helldunkelgrenze gestört.


Da erhebt sich die Frage: Lohnt sich das?
Für einen Hersteller wie Hella dürfte es sich nicht mal lohnen über einen Umrüstsatz (muss dann ja "etwas gleichsehen") für die 1150 GSen nachzudenken, weil es dafür nicht genügend Umrüstwillige gibt um die Kosten zu rechtfertigen. Vielleicht schmeisst TT seinen Laserschneider an :D.

I
ch bin mir nicht ganz sicher aber ich glaube dass Hella sich gerade nicht speziell mit dem Thema Motorradscheinwerfer beschäftigt.
Für TT könnte es unter Umständen mehr Sinn machen unter dem Aspekt mit der schieren Mehrleistung den Expeditionscharakter hervorzuheben.
Obwohl deren Preisgestaltung lässt auch hier kein Sonderangebot erwarten.
Die Kostengestaltung von Originalscheinwerfern resultiert ja anders als bei Zubehöranbietern, die zudem für einen breiteren Abnehmermarkt fertigen aus der Umlage von Aufwendungen für Sonderentwicklung, Zulassung und Lagerhaltung für eine sehr eingeschränkte Modellpalette etc. und mag erklären warum die fossile 12er Unit rund 300 € kostet.
Den nackten Reflektoreinsatz der Freiflächenkombi (Dallversion) findet man aber wenn ich das richtig gesehen habe auch in anderen aktuellen BMW-Modellen.


Ich wusste weshalb mir die Lampe der 1200 nicht gefällt: Labberiger Aufbau, sinnfreie Form (der beste, seltsam geformte Freiflächenscheinwerfer ist schlechter als ein simpler Parabolspiegel), teuerer Ersatz bei Defekt ....:o

Da könnte es der Entwickler mit dem Gewichtsargument leicht gehabt haben..

Meine Überzeugung: Viele der "tollen Neuerungen und Features" zielen darauf den Käufer abhängig von seiner Markenwerkstatt zu machen.

Ja das ist wohl unvermeidlich wegen der Philosophie der Unverkennbarkeit des Markengesichtes.

gerd


Gruss aus Köln

:)

.
 
peter-k

peter-k

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Na denn bin ich mal gespannt! Sowas wäre schon was.
 
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Dietmar

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Bin fertig :D


War heute morgen beim TÜV und bei der Zulassungsstelle:
alles eingetragen.

Gruß

Dietmar

P.S. Da ich mich gleich aufmache zum Forumstreffen eines Nachbarforums,
kann ich erst wieder nächste Woche mehr schreiben.
 
gerd_

gerd_

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Hi Dietmar
Was ist denn "das Andere"?
gerd
 
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Dietmar

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Hallo Gerd,

"das andere" ist das notwendige Standlicht.
Da mir der LED Ring ein wenig zu teuer war, wurde es erst einmal ein normales Halogen-Standlicht.
Mal sehen, was mir dazu noch einfällt.

Gruß

Dietmar
 
A

arnd100

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Münsterland
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Hallo zusammen,

ich habe mir auch den Hella Bi-Xenon Scheinwerfer gekauft, und möchte ihn an meine 1150 GS anbauen.

Ich finde zur Zeit keinen Tüv Prüfer der mir den Scheinwerfer einträgt.
Es finden immer, meiner Meinung nach, merkwürdige Auslegungen der Vorschriften statt, zb, man darf nicht manuell die Scheinwerfereinstellung bei Beladung nachregulieren, der Scheinwerfer darf dennoch nicht blenden, wie soll das gehen?

Ich gebe Hinweise auf ECE 53 (habe auch den Text), es hilft leider nichts.

Wer hat sich inzwischen den Scheinwerfer auch angebaut, und kann mir eine TÜV Prüfstelle empfehlen die einen korrekt angebauten Scheinwerfer einträgt!
Ich würde dann zu diesem Prüfer fahren und die Abnahme vornehmen lassen.

Gruß
Arnd
 
D

Dietmar

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Hallo Arnd,

Du hast gerade eine PN von mir erhalten.
Komisch fand ich nur, dass beim Beladungsversuch im Verlauf des Vorgesprächs die Federvorspannung nicht angepaßt werden durfte,
aber egal, mit einer manuellen LWR hatte ich eh gerechnet.

Gruß

Dietmar
 
A

arnd100

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Hallo Dietmar,

ich habe auch schon per PN geantwortet.
Aber um es auch der Allgemeinheit zugänglich zu machen.
Konntest Du nicht die original vorhandene LWR von BMW nutzen?

Wie hast Du die LWR gebaut?

Gruß
Arnd
 
D

Dietmar

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Für die Allgemeinheit:
Die "neue" ECE erfodert eine automatische Leuchtweiteregelung für Xenon-Scheinwerfer.
Aber in einer Übergangszeit von 60 Monaten nach Inkrafttreten dieses Updates ist eine manuelle LWR ausreichend.
Manuell heißt in diesem Fall:
Vom Fahrersitz und ohne Werkzeug einstellbar.

Die 1150 kenne ich nicht, so dass ich dazu nichts sagen kann.

Ich habe mich für eine elektrische LWR entschieden,
damit war die Abnahme dann überhaupt kein Problem.
D.h. der Scheinwerfer hängt in einem Rahmen, mit 2 Fixpunkten oben.
Unten ist dann ein wasserdichter PKW Leuchtweitesteller verbaut, den ich mit einem Wippenschalter aus dem Cockpit verstellen kann.

Viele Grüße

Dietmar
 
D

Dietmar

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Ups, falscher Text...
Hier die Ausleuchtung nachts
 

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