Zusatzscheinwerfer und der TÜV

Diskutiere Zusatzscheinwerfer und der TÜV im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; jein Lars. du darfst 2 Fernscheinwerfer anbringen, aber beim einschalten dürfen nur insg. 2 brennen, d.h. der im Hauptscheinwerfer muß ausgehen...
AmperTiger

AmperTiger

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jein Lars. du darfst 2 Fernscheinwerfer anbringen, aber beim einschalten dürfen nur insg. 2 brennen, d.h. der im Hauptscheinwerfer muß ausgehen. Bei Neblern hast du recht.

hier von einer TÜV-Seite
"Sowohl nach EU-Recht, als auch nach deutschem Recht sind 2 zusätzliche Fernscheinwerfer erlaubt, es dürfen aber nur max. 2 gleichzeitig leuchten.
Die Nebelscheinwerfer dürfen nicht höher als der Hauptscheinwerfer angebracht sein. Sie dürfen auch am Sturzbügel montiert werden. Nach EG-Recht dürfen Sie 2 anbauen, diese müssen symmetrisch zur Mitte des Fahrzeugs stehen."
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wolfgang meinte das vermutlich anders, nämlich dass nirgends steht, dass man mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte nur 50 km/h fahren darf. Und damit hat er ja auch recht, dass das so nirgends steht (falls ich ihn richtig verstanden hab).

Dennoch darf man nur bei Nebel unter 50 Meter Sichtweite die NSL einschalten, und spätestens dann darf nur maximal 50 km/h gefahren werden.
Wenn er das so meint gehört er aber zu denjenigen denen man sagen muss, dass man Kleintiere nicht in der Mikrowelle trocknen darf. Dabei weiss ich nicht wie dieser US-Richter "Kleintier" definiert. Nirgendwo steht, dass man gar kein Viech in einer Mikrowelle trocknen sollte.
Ebenso wie McD nur noch lauwarmen Kaffe ausschenkt weil sich ein US-Vollhorst einen Becher heissen Kaffee über die E.... gekippt hat und McD dafür die Schuld zurechnete. Noch depperter ist allerdings der Richter der ein solches Urteil fällt.

Irgendwie war es zumindest früher normal kausale Zusammenhänge selbst herzustellen. Wenn gilt:
"Nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Meter darf man die NSL einschalten" und
"Bei Nebel mit Sichtweite unter 50 Meter darf nur maximal 50 km/h gefahren werden" ist die Kombination
"mit eingeschalteter NSL nur 50 km/h" doch irgendwie logisch?
gerd
 
gerd_

gerd_

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Hi
was sind eigentlich "zusatzscheinwerfer"??

ich finde zusätzlich zu stand-, tagfahr-, abblend- und fernlicht nur nebelscheinwerfer, zusatzfernscheinwerfer, arbeitsscheinwerfer und suchscheinwerfer in der StV(Z)O.
was also sind diese ominösen zusatzscheinwerfer?
welche lichtquelle unterstützen/ersetzen sie und wann darf ich sie benutzen?
Eigentlich ganz einfach.
Zusatzscheinwerfer sind Scheinwerfer die nicht serienmässig am Fahrzeug montiert sind. Da können prinzipiell die aufgezählten Typen "nebelscheinwerfer, zusatzfernscheinwerfer, arbeitsscheinwerfer und suchscheinwerfer" sein. Wobei Arbeitsscheinwerfer nur an entsprechenden Fahrzeugen montiert sein dürfen (z.B. am Abschlepper um die Umgebung auszuleuchten) und nicht während der Fahrt in Betrieb genommen werden können dürfen. Das wurde wahrscheinlich durch EU-Recht aufgeweicht und jetzt dürfen sie nur nicht in Betrieb genommen werden (können aber). Ausnahmen gab es ja schon immer weil z.B. ein Traktor auf dem Acker nun mal zuweilen seine hinteren Arbeitsscheinwerfer auch während der Fahrt braucht.
"Zusatzscheinwerfer" ist also ein Sammelbegriff für einige Varianten. Ebenso wie "PKW" ein Sammelbegriff für diverse Fahrzeugtypen ist.
gerd
 
gerd_

gerd_

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Hi
jein Lars. du darfst 2 Fernscheinwerfer anbringen, aber beim einschalten dürfen nur insg. 2 brennen, d.h. der im Hauptscheinwerfer muß ausgehen.
Sorry, leider unkorrekt.
Sind Abblend- und Fahrlicht nicht in einer Einheit zusammengefasst (z.B. 1150 GS, 1200 GS) so ist nur ein Fernzusatzscheinwerfer zulässig. Ist es eine Einheit (RT) sind zwei zulässig.

Die Variante "Hauptscheinwerfer geht aus" kann nicht sein. Es gibt keine Unterschied zwischen Auto und Mopped. Beim Auto ist es allerdings so, dass bei Xenonbeleuchtung das Abblendlicht nicht ausgehen darf wenn das Fernlicht angeht (weil es beim Abblenden mal kurz dunkel wäre).
Bei Doppelscheinwerfern (z.B. BMW) leuchtet bei Fernlicht auch das Abblendlicht. Auch hier ist der Grund einfach: Das Abblendlicht ist dahingehend optimiert einen bestimmten Bereich gut auszuleuchten (auch wenn das Licht Sch.. ist :-)). Der komplette Lichtstrom des Fernlichts kann dann dahingehend optimiert werden zusätzliche Ausleuchtung zu gewährleisten und nicht nur die gleiche Lichtmenge auf eine grössere Fläche zu verteilen.

Jetzt könnte man sagen "bei zwei Zusatzfernscheinwerfern darf dann das serienmässige Fernlicht nicht angehen". Abbauen funktioniert ja nicht weil das Standlicht ganz oft integriert ist.

Da müsste ich mal unseren TÜVie fragen was er zu dieser Spitzfindigkeit meint. Könnte aber sein, dass er auch bei genauester Betrachtung kurzerhand nur einen einzigen Fernzusatzscheinwerfer sieht.
gerd
 
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Christian Achberger

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Jetzt sagt mal, was soll das?
Wen interessiert es, wie der TÜV das sieht.
Ich fahre immer mit den Zusatzneblern, nie wurde ich angesprochen, auch nicht wenn ich hinter einer Polizei
herfuhr.
Und wenn, dass entschuldige ich mich und schalte die Scheinwerfer aus.
Es geht darum selbst zu entscheiden, wie ich meine gut gesehen zu werden!
Und das Nobler zusätzlich auch bei Sonnenschein nicht stören, wird auch niemand meckern.
Und wenn die Nebel jetzt LED´s sind, ist auch gut.
Also macht nicht so ein GedankenTheater, ruft nie freiwillig beim TÜV an.
Und alles wird gut
Christian
 
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KarliP

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Wen interessiert es, wie der TÜV das sieht.
Bei der nächsten HU könnte das den TÜV (oder DEKRA, ...) durchaus interessieren. Was würdest Du denn sagen, wenn Dir wg. illegaler Anbauten die Plakette verweigert wird? Ist es da nicht besser, sich vorher schlau zu machen und nur legale Anbauten vorzunehmen? Wie das dann im praktischen Betrieb aussieht ist eine andere Sache. Hier ging es doch um die Zulässigkeit, oder?
 
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Christian Achberger

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Also, ich habe das bei meiner GS und RT mit den Nebeln so gelöst und dem TÜV war immer klar, warum die da sind und das es nicht um Nebel geht. Einzig "Die sind aber ausgeschaltet?" war die Nachfrage.

Der TÜV ist das sehr großzügig und wenn es einer nicht macht, dann fährst halt zu einem andern.
Christian
 
AmperTiger

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Jetzt könnte man sagen "bei zwei Zusatzfernscheinwerfern darf dann das serienmässige Fernlicht nicht angehen". Abbauen funktioniert ja nicht weil das Standlicht ganz oft integriert ist.
ich denke so ist das gedacht. ich hab ja nur wiedergegeben, was auf dieser InfoSeite wiedergegeben wurde.
 
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Also, ich habe das bei meiner GS und RT mit den Nebeln so gelöst und dem TÜV war immer klar, warum die da sind und das es nicht um Nebel geht. Einzig "Die sind aber ausgeschaltet?" war die Nachfrage.

Der TÜV ist das sehr großzügig und wenn es einer nicht macht, dann fährst halt zu einem andern.
Wenn ein TÜV einen illegalen Anbau nicht beanstandet ist das eine Sache. Hilft bloss nicht, wenn ein Mitarbeiter der Rennleitung das bei einer Kontrolle beanstandet.
Also ich würde da lieber auf Nummer sicher gehen und nur legale Zusatzscheinwefer anbauen. Andere Kollegen sehen das anders, es bleibt letztenendes jedem selbst überlassen.
Und es wurde ja festgestellt, dass zwei Nebler am Motorrad zulässig sind. Hier ging es nicht darum, ob ich die dann immer oder eben nur bei den passenden Bedingungen einschalte.
Ich will mir auch noch Zusatzscheinwerfer anbauen, tendiere aber zu der Kombination Nebler rechts/Fernlicht links.
 
Larsi

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Jetzt sagt mal, was soll das?
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Ich fahre immer mit den Zusatzneblern, nie wurde ich angesprochen, auch nicht wenn ich hinter einer Polizei
herfuhr.
Und wenn, dass entschuldige ich mich und schalte die Scheinwerfer aus.
Es geht darum selbst zu entscheiden, wie ich meine gut gesehen zu werden!
Und das Nobler zusätzlich auch bei Sonnenschein nicht stören, wird auch niemand meckern.
Und wenn die Nebel jetzt LED´s sind, ist auch gut.
Also macht nicht so ein GedankenTheater, ruft nie freiwillig beim TÜV an.
Und alles wird gut
Christian
was man tut und was man darf ist im falle der scheinwerfer oft sehr unterschiedlich.
ich finde es schon wichtig zu wissen, was nun legal ist und wann ich mich darüber hinweg setze.
 
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Christian Achberger

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Das Anbau ist legal, wenn die E Nummern stimmen und alles richtig verdrahtet ist.
Der Betrieb von Nebelscheinwerfern ist ohne Nebel nicht legal!
Aber das interessiert auch keine Polizei, und wenn dann "Oh, Entschuldigung" und
keine Polizei wird meckern.
Ich mache das seit 2 Jahren so und hatte noch nie Probleme mit TÜV oder Polizei.
Nur mit anderen Bikern, die alles besser wissen und recht haben :D
Christian
 
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KarliP

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Das Anbau ist legal, wenn die E Nummern stimmen und alles richtig verdrahtet ist.
Und genau DARUM ging es wohl dem TE! Das versuche ich Dir schon seit mehreren Beiträgen klar zu machen.

Der Betrieb von Nebelscheinwerfern ist ohne Nebel nicht legal!
Genau genommen ist das nicht korrekt. Die StVO spricht ganz klar von "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich,...". Vordere Nebelscheinwerfer dürfen also durchaus nicht nur bei Nebel eingeschaltet werden. Nebelschlussleuchten (gibt es das eigentlich auch für Motorräder?) dagegen wirklich nur bei Nebel.

Aber das interessiert auch keine Polizei, und wenn dann "Oh, Entschuldigung" und
keine Polizei wird meckern.
Nochmal: es ging mir nie um den praktischen Betrieb sondern um die angebaute Hardware. Ist die zulässig kann ich mir wirklich vorstellen, dass es die Polizei nicht interessiert, ob man die Nebler auch bei guter Sicht einschaltet. Kommt halt auf den jeweiligen Rennleiter an.

Ich mache das seit 2 Jahren so und hatte noch nie Probleme mit TÜV oder Polizei.
Zuletzt: den TÜV interessiert nur, ob die Scheinwerfer zulässig sind. Wann man die Nebler einschaltet interessiert den TÜV nicht. Die Rennleitung hingegen kann beides interessieren. Wie gesagt, kann, muss nicht.
Aber jetzt ist gut.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen." (Karl Valentin)
 
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was du beschreibst gilt meines wissens für "vor-EU-fahrzeuge".
fahrzeuge mit EU-konformer beleuchtung dürfen vorne wie autos ausgestattet werden, also 2x nebel, 2x zusatzfern und tagfahrlicht.
Was ist ein "vor-EU-fahrzeug"?
Jetzt sagt mal, was soll das?
Wen interessiert es, wie der TÜV das sieht.
Ich fahre immer mit den Zusatzneblern, nie wurde ich angesprochen, auch nicht wenn ich hinter einer Polizei
herfuhr.
Einen solchen Weihnachtsbaum hatte ich Mitte September in den Moselbergen angesprochen:
"Kannst du bitte die hintere Beleuchtung aufpeppen? Das dient wirklich der Verkehrssicherheit!" Das "???Äh" hat mir zu lange gedauert. :) Manchmal wünsche ich mir dass das Leuchtmittel im Helm genauso weit reicht wie die Nebler: In den Rückspiegel des Vorrausfahrenden.

Nochmal: es ging mir nie um den praktischen Betrieb sondern um die angebaute Hardware. Ist die zulässig kann ich mir wirklich vorstellen, dass es die Polizei nicht interessiert, ob man die Nebler auch bei guter Sicht einschaltet. Kommt halt auf den jeweiligen Rennleiter an.
Heutzutage interessiert das die Rennleitung nicht mehr, die sind mit Speed & Töpfen ausgelastet.
Aber jetzt ist gut.
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen." (Karl Valentin)
Den Spruch hatte mein Ex-Chef auch drauf. Immer wenn die zu erwartenden Antworten nicht seinen Vostellungen entprachen.
 
Larsi

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Ich hätte da auch mal ne Frage zur Erleuchtung :
Wenn ich mir in meine 1200 GS Kurvenlicht einbaue .....
FINDE ich dann die Kurven leichter...?
 
Larsi

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Schwer zu beurteilen ...
Je nach dem wie blind du bist, kann dir so ein Kurvenlicht eine große Hilfe sein.
 
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Na Ja in Österreich leben wir hinter den 7Bergen,und schimpfen immmer über die EU.Auch wenn Sie auch gutes vollbingt.Wir hatten mal Licht am Tag,und da durften auch nur Nebelscheinwerfer leuchten.
 
gerd_

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Na Ja in Österreich leben wir hinter den 7Bergen,und schimpfen immmer über die EU.Auch wenn Sie auch gutes vollbingt.Wir hatten mal Licht am Tag,und da durften auch nur Nebelscheinwerfer leuchten.
Dürfen in AT die Nebelscheinwerfer nicht weiterhin leuchten um "auf kurvenreicher Strecke die Ausleuchtung zu verbessern"? Ich meine Derartiges gelesen zu haben.

Blöde Weise gilt aber nach wie vor: Kennt man die Vorschriften im Ausland nicht und handelt denen zuwieder, dann ist man eben "dran".
"Ja, woher soll ich denn wissen . .?" halte ich schon immer für ein blödes Argument (selbst dann als ich selber zahlen durfte). Begibt man sich in' Ausland, so sollte man sich eben über die dortigen Vorschriften schlau machen. Ganz einfaches Beispiel: Ist mein Fahrzeug in AT zu schnell bin ich als Halter dafür zuständig. Ob der Onkel oder Gott-weiss-wer" gefahren ist, ist den Ösis egal. Kassieren sie vor Ort ist es eh' klar. Schicken sie mir eine Zahlungssaufforderung nach DE kann ich die wegwerfen, darf mich aber nicht mehr in AT erwischen lassen. Zumindest nicht bis die Sache eindeutig verjährt ist. Die Säumniszuschläge sind immens.
Bitten sie die deutschen Kollegen um Amtshilfe und wird mir (in Bayern) aus Straubing eine entsprechende Nachricht zugestellt, muss ich dort zumindest antworten "es handelt sich zweifelsfrei um mein Fahrzeug, doch kann ich mich nicht erinnern ob ich zu diesem Zeitpunkt selbst am Steuer sass". Dann fordern die Straubinger Beweismittel aus AT an. Ist es ein Frontfoto, dann bezahle ich besser. Ist es ein Heckfoto dann gilt wieder "ich kann nicht erkennen wer das Fahrzeug führte" und die Sache ist gegessen.
Fazit: Was woanders gilt kann uns in DE absolut egal sein.
Ziemlich sicher kann ich sagen: Im Pakistan kannst man dranschrauben was man will. Der entgegenkommende LKW-Fahrer der sich evtl. geblendet fühlt denkt u.U. "Die Scheinwerfer sind alle recht weit unten und stehen sehr nah beeinander. Das kann kein grosses Hindernis sein"
gerd
 
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Zusatzscheinwerfer und der TÜV

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