Urteil zu ProVida Motorrädern

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Cloudhopper

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Da wir beides im Forum haben, also Schnellfahrer und Mitglieder der Rennleitung, ist das hier eventuell von Interesse.
Nach OLG Hamm sind Messungen vom ProVida Motorrad nur dann verwertbar, wenn die Messung aufrecht erfolgt ist.

http://blog.beck.de/2010/10/11/provida-schraeg-fahrende-motorraeder

Persönliche Meinung von mir, fahrt ned zu schnell. Man kann auch mit 50 ausserorts gescheit verunfallen und sich was brechen.
 
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confidence

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hmmmmm - ist nicht wirklich eine hilfreiche Entscheidung für uns !!
Natürlich wird der verfolgende Videofahrer grade Straßenstücke dabei haben - evtl. wird die Übertretung dann etwas geringer ausfallen ,aber sicher nicht mehr als 5% !
Ich winke jede dickere Karre konsequent vorbei - wenn er Gas gibt,klemm ich mich dahinter -aber ich fahr nicht mehr vorweg !
Uns wurde mal in Oschersleben ein Video solch einer Verfolgungsfahrt gezeigt - natürlich war das ein absolut spektakulärer Fall - das Videofahrzeug fuhr laut Tacho 210Km/h und dann flog regelrecht ein weiteres Motorrad an dem vorbei ! Was aber auch zu sehen war, keins der verfolgten Motorräder überschritt so viel Verkehrsregeln wie das Videobike !
 
gerd_

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Hi
Das Urteil ist bereits bekannt und wird nicht arg lange Bestand haben. Da gibt es dann eben einen etwas höheren Sicherheitsabschlag.
Ob dann bei erlaubten 80km/h von den gefahrenen 145 nur 8 oder 11 km/h abgezogen werden ist uninteressant :D
Dass die Videokutsche Verkehrsregeln übertritt ist auch irgendwie logisch. Das machen auch Streifenwagen, Sanis etc..
Nicht jede Einsatzfahrt wird mit Kasper und Tröte signalisiert
gerd
 
IamI

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Hi

Nicht jede Einsatzfahrt wird mit Kasper und Tröte signalisiert
Ser's,

nach der STVO muss der Einsatzwagen das aber, sonst darf dieser die Verkehrsregeln auch nicht übertreten.

Weil nach dem Vertrauensgrundsatz darf ich voraussetzen dass der Wagen (Fahrer) sich an die Regeln hält (insbesonders Rotlicht, Stoptafeln, Vorrang geben, Geschwindigkeitsbergerenzung, Überholverbot, - also all die Dinge die wesentlich sind, und die für die andern auch so teuer sind)

Und mit vollem Ornat kann ich erkennen, dass das Einsatzfahrzeug eben genau dies nicht tut.

liebe Grüße

Wolfgang
 
nypdcollector

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Ser's,

nach der STVO muss der Einsatzwagen das aber, sonst darf dieser die Verkehrsregeln auch nicht übertreten.
Blödsinn.
Das ist wieder mal eine Behauptung von Leuten, die den Unterschied zwischen Sonderrecht (§35 StVO) und Wegerecht (§38 StVO) nicht kennen.
Nur wenn der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges das Wegerecht in Anspruch nehmen will (Macht mir Platz), dann muss er das Sondersignal einsetzen. Für die Verwendung von Sonderrechten (z.B. überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) ist das nicht notwendig.
 
IamI

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Blödsinn.
Das ist wieder mal eine Behauptung von Leuten, die den Unterschied zwischen Sonderrecht (§35 StVO) und Wegerecht (§38 StVO) nicht kennen.
Nur wenn der Fahrer eines Einsatzfahrzeuges das Wegerecht in Anspruch nehmen will (Macht mir Platz), dann muss er das Sondersignal einsetzen. Für die Verwendung von Sonderrechten (z.B. überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) ist das nicht notwendig.
Ser's,

weder das Wort "Sonderrecht" noch das Wort "Wegerecht" kommen in der STVO vor (ich meine die österreichische)

Und da werden Einsatzfahrzeuge definiert als solche die auch entsprechende Warnsignale (Blaulicht und Folgetonhorn) haben (und zwar eingeschaltet)

liebe Grüße
Wolfgang
 
Torsten77

Torsten77

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wie auch immer, ob er es nun darf oder nicht scheint hier in deutschland bei der verfolgung keine rolle zu spielen. ihr könnt ja mal versuchen ihn wegen der regelverstösse anzuzeigen.........

fahrt einfach an den problemstellen äusserst vorsichtig und haltet die regeln ein, dann passiert auch nichts, weder euch noch anderen.ja mich ärgert auch das ein oder andere schild, egalwas es denn jetzt anzeigt, aber was will ich machen??? irgendeinen grund wird es wohl schon geben warum die schilder da stehen.
 
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Nordlicht

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Sorry, IamI, aber solange Gerichtsurteile nur im Land des Gerichts gelten, können wir Schweizer und Österreicher wohl kaum von den Deutschen verlangen, dass sie ihre Urteile (und ihr Verhalten in ihrem eigenen Land) an UNSERE Gepflogenheiten anpassen. Wegerecht und Sonderrechte existieren in Deutschland nun mal ;)
Und Vertrauen ist nicht höher einzuschätzen als Wissen. Und an sich sollte man als leidlich allgemeingebildeter Mensch wissen, dass Einsatzfahrzeuge, speziell bei Verfolgungen, selbstverständlich Regeln übertreten dürfen. Und dies auch völlig zu recht, wie ich finde.
Ob das nun bei euch so ist, weiss ich nicht - bei uns ist dies durchaus auch üblich.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ich weiss ja nicht wie die Definition z.B. in AT lautet wenn ein Polizeifahrzeug mit Horn und Licht fährt und sich damit vom restlichen Verkehr abhebt. In DE heisst's halt Sonderrecht. Und wenn es über eine rote Ampel fährt und dazu auch noch ein paar andere Autofahrer "bittet" mal Platz zu machen heisst das eben Wegerecht. Nachdem ich weiss, dass auch die Österreicher in derartigen Situationen nicht halten ....
Auch wenn ein Zivilfahrzeug der österreichischen Polizei eine Zeitlang hinter mir fährt, mich dann stoppt und mir mitgeteilt wird, dass ich statt der erlaubten 50Km/h 100 gefahren bin, kann ich mir nicht vorstellen dass es nützt wenn ich sage "Da wären Sie ja auch 100 gefahren und ausserdem haben Sie mich sogar überholt. Blaulicht hatten Sie nicht, also sind Sie die gleichen Sünder wie ich!"
Anders z.B. wenn ein Polizeiauto ohne Sondersignale bei Rot über eine Kreuzung drischt und es dabei kracht. Da hätte es mal besser seinen Kram eingeschaltet (und ist selbst dann nicht unbedingt frei von Schuld). Das besteht für das Fahrzeug zwar ein Sonder-/Wegerecht aber a) darf es auch nicht erzwungen werden (könnte aber auch auf eine Behinderung von der "Gegenseite" gewertet werden) und b) hat die nötige Vorsicht zu walten. Wird der schwerhörige Opa geplättet weil die Polis mit 100 und Signalen über die "rote" Kreuzung zischen wollten haben sie Pech.
gerd
 
IamI

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Ser's,

jaja ihr habt Recht, auch bei uns in A bewirkt Blaulicht und Folgetonhorn dass das Einsatzfahrzeug Vorrang hat, bei Rotlicht Kreuzungen passieren darf (mit entsprechender Vorsicht) und so weiter - ist in unserer STVO auch geregelt.

Aber in A wird im Allgemeinen die Zivilstreife nicht ohne Blaulicht hinterdreinfahren um den Verkehrsünder zu stoppen. Wenn einer nur so hinterdreinfahrt und zu überholen versucht, ohne dass dieser Wagen entsprechen erkenntlich ist (zB durch Blaulicht), dann kann das in Exremfall sogar als Provozieren ausgelegt werden.

Der Sinn und Zweck des Blaulichts (und des Folgetonhorns) ist es ja, insbesonders bei eiligen Fahrten die anderne Verkehrsteilnehmer zu warnen, damit die wissen - hoppla, da kommt einer mit Vorrang.

Und Allgemeinwissen nützt gar nix, wenn ich nicht erkennen kann, dass der Wagen jetzt Vorrang hat (und ev. über die für ihn "rote Kreuzung" brettert). Der dann mögliche Crash nützt weder dem Einsatzzweck noch sonst jemandem.

Nichts desto Trotz - gesunder Menschenverstand ist allemal hilfreich bei der Begegnung mit Einsatzfahrzeugen - und nicht nur bei denen.

liebe Grüße

Wolfgang
 
BF598

BF598

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In DE heisst's halt Sonderrecht. Und wenn es über eine rote Ampel fährt und dazu auch noch ein paar andere Autofahrer "bittet" mal Platz zu machen heisst das eben Wegerecht.
Hi Gerd,

genau genommen müssen/ können Sonderrechte gar nicht immer kenntlich gemacht werden, da "Sonderrechte" teilweise personengebunden sind. Ebenso muss nicht jedes Fahrzeug das Sonderrechte besitzt mit einer Sondersignalanlage ausgerüstet sein, da sich Sonderrechte nicht nur auf Nutzung des Wegerechts (§38 StVo: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Behn zu schaffen") beziehen, sondern auch z.B. Parken im Halteverbot, entgegen der üblichen Fahrtrichtung und vieles andere mehr.

Gruß Fabian
 
Woidl

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Bei uns in AT scheren sich die Fahrer der Blaulichtorganisationen z.T. ohnehin herzlich wenig um Vorschriften.
Ich selbst habe schon gesehen, wie RK-Autos mit Blaulicht Jause holten oder ohne Blaulicht gegen die Einbahn fuhren, um in einem Musikladen CD´s zu kaufen.
Dass sich nicht im Einsatz befindliche Polizeifahrzeuge oftmals so gut wie an garnichts halten, ist nicht selten, wie z.B. telefonieren am Steuer. Wobei man allerdings zugeben muss, dass unsere Polizei auch anderen Telefonierern gegenüber seeehr großzügig ist. Bei uns wird telefoniert auf Teufel komm raus, selbst angesichts von Polizisten und auch im Cabrio weithin sichtbar. Es wird kaum gestraft!
 
IamI

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Bei uns wird telefoniert auf Teufel komm raus, selbst angesichts von Polizisten und auch im Cabrio weithin sichtbar. Es wird kaum gestraft!
Ser's

... und SMS geschrieben und Unterlagen gelesen und und und

Nur Autofahren tut keiner mehr, beim Autofahren. :mad::mad::mad::mad::mad::mad:

Und wenn man jemanden drauf anspricht, kriegt der ganz große Augen und ist sich keiner Schuld bewusst (, dass das Auto über mehre Sekunden ohne Aufsicht gefahren ist, bemerkt keiner :mad::mad::mad::mad:)

liebe Grüße

Wolfgang
 
Woidl

Woidl

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... und SMS geschrieben und Unterlagen gelesen und und und

Nur Autofahren tut keiner mehr, beim Autofahren. :mad::mad::mad::mad::mad::mad:
Ganz zu schweigen von den LKW-Fahrern!!!:(
Diese studieren Straßenkarten, lesen Zeitungen, lösen Kreuzworträtsel, "liegen" im Fahrersitz und lenken mit den Füßen und schneiden sich auch zusätzlich noch die Zehennägel. War alles schon da gewesen! Was sie sonst noch alles machen, möchte ich lieber garnicht erst nicht wissen!!!:o
 
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