Widerruf Leasingvertrag wegen fehlender Widerrufsinformationen

Diskutiere Widerruf Leasingvertrag wegen fehlender Widerrufsinformationen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo, laut Netz soll es unter Umständen möglich sein, einen Kfz-Leasingvertrag wegen fehlender Widerrufsinformationen zu widerrufen. Hintergrund...
Zörnie

Zörnie

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Hallo,

laut Netz soll es unter Umständen möglich sein, einen Kfz-Leasingvertrag wegen fehlender Widerrufsinformationen zu widerrufen. Hintergrund ist, dass es wohl Urteile gibt und zudem weitergehende Einschätzungen der EU-Kommission, dass es sich um Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen handelt, für die spezielle Widerrufsklauseln enthalten sein müssen.
Gibt es dazu bereits User mit Erfahrungen oder weitergehenden Informationen?
 
Stefan_HY

Stefan_HY

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"Bei Verträgen, die Sie außerhalb von Geschäftsräumen oder im Rahmen des Fernabsatzes schließen, zum Beispiel im Internet, am Telefon, mit einem Vertreter an der Haustür oder auf einer Kaffeefahrt, haben Sie als Verbraucherin oder Verbraucher in der Regel für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit, sich wieder vom Vertrag zu lösen (Widerrufsrecht, § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB))."

Heißt, wenn du den Leasingvertrag in den Geschäftsräumen des Händlers abgeschlossen hast, gibt es kein Widerrufsrecht.
Sollte doch ein Widerrufsrecht bestehen (siehe oben), dann verlängert sich die Frist bei fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung um ein Jahr, also auf insgesamt ein Jahr und zwei Wochen.
 
rd07

rd07

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Gut und schön, aber ich denke, es werden kaum Interessenten an einem Fahrzeug wo anders hingehen als in das Verkaufslokal ( im Normalfall).Aber wie sieht es aus, wenn man zum Beispiel einen Tesla kaufen will. Der wird ja via Internet verkauft, habe ich mal gehört, oder ist das unrichtig?
 
Beowulf

Beowulf

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Nur mal so nebenbei:

Es gibt da eine findige Anwaltskanzlei, die wegen fehlender Klauseln in Verträgen im Netz ermutigt, Verträge zu überprüfen und ggf. Schadenersatz einzuklagen.

Nach meiner persönlichen Erfahrung ist das mehr Schaumschlägerei als wirklicher Nutzen. Die Kanzlei streicht über die RSV gute Honorare ein und dem Kläger bleibt, oftmals im Gegensatz zur erwarteten Summe, nur ein kläglicher Vergleich.

Kann man machen, muss man aber nicht.
 
Jonni

Jonni

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Urteil des BGHs vom 24.02.21 - VIII ZR 36/20.

Hier der entscheidende Satz aus den Urteilsgründen:

"Das Berufungsgericht hat zu Recht ein Widerrufsrecht des Klägers unter jedem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt verneint."

Dieses Urteil haben die Leasinggesellschaften sofort umgesetzt und die Widerrufsmöglichkeit in ihren AGBs entfallen lassen. Thema ist damit "durch". Pacta sunt servanda und das leider bis zum Vertragsende. Alternative: Leasingvertrag über Kleinanzeigen oder einschlägige Leasingportale zur Übernahme anbieten. Kann klappen, wenn die Leasingkonditionen sehr gut sind. Die vorzeitige Rückgabe des Leasinggegenstands an Leasinggeber ist fast immer unwirtschaftlich.

CU
Jonni
 
Zörnie

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Urteil des BGHs vom 24.02.21 - VIII ZR 36/20.

Hier der entscheidende Satz aus den Urteilsgründen:

"Das Berufungsgericht hat zu Recht ein Widerrufsrecht des Klägers unter jedem rechtlich denkbaren Gesichtspunkt verneint."

Dieses Urteil haben die Leasinggesellschaften sofort umgesetzt und die Widerrufsmöglichkeit in ihren AGBs entfallen lassen. Thema ist damit "durch". Pacta sunt servanda und das leider bis zum Vertragsende. Alternative: Leasingvertrag über Kleinanzeigen oder einschlägige Leasingportale zur Übernahme anbieten. Kann klappen, wenn die Leasingkonditionen sehr gut sind. Die vorzeitige Rückgabe des Leasinggegenstands an Leasinggeber ist fast immer unwirtschaftlich.

CU
Jonni
Totaler Unfug. Natürlich haben Leasingverträge ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Und was der BGH evtl. mal entschieden hat, ist der EU-KOM und ggf dem EUGH völlig Wurst.
 
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Jonni

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Na dann viel Erfolg und eine gute Rechtsschutzversicherung im Rücken bei dem Rechtsstreit gegen die Leasinggesellschaft.

Hilfreich ist es sicher auch, wenn Du schon in Deiner Klagbegründung ein Urteil des EuGH zitieren kannst, das die BGH Rechtsprechung aushebelt. Mir jedenfalls ist ein solches Urteil bisher nicht bekannt.

CU
Jonni
 
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