Schneekettenpflicht im Namlostal

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Karli1512

Karli1512

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Hallo,

vor ca 4 Wochen wollte ich von Stanzach über Namlos nach Rinnen fahren und stellte fest, dass noch an der Auffahrtstr. in Stanzach das Vorschriftszeichen mit Schneekettenpflicht angebracht war.
Bin daraufhin nach Reutte zur Polizei, um nachzufragen, ob das VZ noch Gültigkeit hat. Leider nur ratlosen Blick und die Antwort, dass man das klären wolle. Auf der Webseite der Gemeinde Berwang heisst es, dass es dort noch gesperrt ist: https://www.gemeinde-berwang.at/buergerservice/aktuelles/aktuelles.html?id=125

Wenn das Zeichen immer noch dort steht, dann bedeutet das doch, dass man die Motorradfahrer noch nicht dort haben will, denn auf dem Zusatzschild des Vz steht, dass nur PKW mit Winterreifen dort fahren dürfen. Grundsätzlich schreibt ja das VZ ohne Zusatzschild vor, dass dort nur mit montierten Schneeketten gefahren werden darf: Schneekettenpflicht und Vorschriften

[FONT=lato_regular]
  • Sie sind auf jeden Fall zu verwenden, wenn dies durch das betreffende Verkehrszeichen "Schneeketten vorgeschrieben" (blaue, runde Tafel mit Schneekettensymbol) verlangt wird (d.h. Anbringung auf mindestens zwei Antriebsrädern).
So was nun, dort trotzdem fahren und ein Ordnungswidrigkeitsgeld riskieren?

[/FONT]
 
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Es gibt in Österreich für Zweiräder weder eine Winterreifen noch eine Schneekettenpflicht. Einfach fahren und genießen. Das Vorschriftszeichen #22 (allgemein als Beginn Schneekettenpflicht bezeichnet) gilt nur für mehrspurige KFZ.
 
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Ich war schnell 3x Tage im Trentino mit Anfahrt über Zirl, Axams, Brenner, Jaufen, Ultental, Proveis usw.
da stehen die Schilder überall noch rum, solange es noch schneien kann. Ich habe die gelesen und für "unwichtig" definiert.
Jaufen zB war alles trocken, oben am Pass liegen neben der Strasse gut 1m Schnee vielleicht mehr. Skigebiet Ratschins voll in Betrieb.
Ähnliches Bild am Bondone, aber Skigebiet schon geschlossen. Frische 5 Grad, danach Espresso in Riva und abends Aperitivo in Trient.
Fahrt einfach!!!!
 
Karli1512

Karli1512

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Ich war heute im Namlos das VZ ist noch dort. Ich hatte die Polizei oben bei Rinnen gefragt, was nun Sache sei. Antwort: darf ichb ignorieren, aber strebg genommen dürfte ich mit dem Bike nicht fahren!!! Wie bereirs zitiert, solange dieses VZ steht müssen die Ketten mitgeführt und falls erforderlich montiert werden, und das gilt für alle KFZ!
 
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Gut und schön. Wo kann ich Ketten für die GS kaufen/leihen? ADAC? Tanke an der Grenze? Hirnrissig das ganze. Bei geschlossener Schneedecke fahr ich nicht. Ob geschlossene Schneedecke herrscht steht im Wetterbericht. Sprich das VZ bekäme ich dann gar nicht erst zu sehen weil ich zuhause bleibe. Ich wiederhole mich......fahrt einfach!!!!! Zur Not den Brenner rauf mit 50 (km/h), aber fahrt.
 
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Christian Achberger

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Was man so alles fragen kann?
Ich meine die Polizei?
 
maxquer

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@Karli1512
Du hast vollkommen recht!! Da darf man auf keinem Fall, nie nicht, als Motorradfahrer durchfahren. Das ist grob verkehrswidrig!:cool:
Fahren meiner Meinung nach sowieso zuviele mit ihrem Moped durchs Namlostal.

Gruß,
maxquer
 
Karli1512

Karli1512

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@maxquer was bist denn Du für einer? hast mal z.B. folgendes überlegt: momentan hat's noch li und re hohe Schneebänke entlang der Fahrbahn, und dadurch stellenweise vom Abtauen Wasser quer über die Fahrbahn. So und jetzt kommst Du daher, natürlich brav wie die meisten, die es dort krachen lassen und plötzlich - nach einer der vielen unübersichtlichen Kurven, kommst Du auf solch eine Pfütze und dich schmeisst es und rutscht in den Gegenverkehr. Naja um Dich wäre es dabei nicht schade, könnte man jetzt sagen, wieder einer weniger, der nervt. Aber.... Deine Versicherung weigert sich den gegenerischen Schaden zu zahlen, bzw. nimmt Dich in Regress. Und jetzt rate mal warum?
 
R

R1200GSRider

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VZ 268, darum geht es hier...
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/...hneeketten-vorgeschrieben-verkehrszeichen.php

" Wer hier ein Fahrzeug führt, darf die Straße nur mit Schneeketten befahren. Das Schild steht überall dort wo es die Wetterlage dringend erfordert und ist zur Sicherheit des Fahrzeugführers gedacht.

Wo steht was von mehrspurigen FZ?
hier nochmals ein paar Zitate aus meinem Link

[FONT=&quot]Kombination aus Sommerreifen und Schneeketten[/FONT][FONT=&quot] ist nämlich nur dann erlaubt, wenn eine durchgehend oder fast durchgehend dichte Decke aus Schnee oder Eis die Fahrbahn bedeckt. Herrschen andere winterliche Bedingungen in Österreich, dürfen Sie trotz Schneekettenpflicht keine Schneeketten anlegen, da das Metall der Ketten den Straßenbelag beschädigen könnte. Beispiel: Ist die Fahrspur nach wenig Schneefall wieder freigefahren, gilt die Situation trotzdem noch als „winterliche Fahrbedingungen“ – das Fahren mit Schneeketten ist allerdings trotz Schneekettenpflicht verboten. Autofahrer in Österreich, deren Fahrzeug auf Sommerreifen fährt, müssen ihr Fahrzeug in solch einem Fall stehen lassen.[/FONT]

Worauf ist beim Fahren während der Schneekettenpflicht in Österreich zu achten?
Die Schneekettenpflicht bestimmt in Österreich nur, unter welchen Bedingungen und auf welchen Straßenabschnitten Sie mit Schneeketten unterwegs sein müssen. Weitere Regelungen, wie zum Beispiel ein Tempolimit, sind aber nicht vorgeschrieben. Dabei ist es für Sie, Ihr Fahrzeug und andere Verkehrsteilnehmer wichtig, auch und besonders unter Schneekettenpflicht in Österreich einige relevante Dinge zu beachten:
  • Nutzen Sie Schneeketten nur auf einer dichten Schneedecke. Andernfalls können Sie leicht Ihr Fahrzeug, die Schneeketten sowie die Fahrbahn beschädigen. Die Schneekettenpflicht greift in Österreich nur dann, wenn es erforderlich ist. Überhöhtes Tempo gefährdet Sie und andere Verkehrsteilnehmer.
 
Karli1512

Karli1512

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@R1200GSRider

alles richtig, aber die Ketten müssen mitgeführt werden und falls erforderlich dann montiert werden.
Mir geht es nur darum, was ist nach einem kapitalen Unfall erst recht mit Todesfolge, dann sind die Juristen /Versicherungen sehr schnell und beziehen sich dann auf das VZ 268. Und wie bereits der Polizeibeamte gestern meinte, "darf ignoriert werden, aber streng genommen dürfen Biker dort nicht verkehren" !
 
maxquer

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Natürlich muss man immer angepasst fahren. Wenn ich Temperaturen um die 3Grad oder tiefer habe, werde ich entsprechend vorsichtig fahren. Anfang Juni, wenn wir in Alpen unterwegs sind, fahren wir auf den Pässen auch über Schneeschmelzen, und? Wenn man mit solchen Situationen nicht zurecht kommt, sollte man in den Alpen nicht fahren!
Übrigens, so ein ominöses Schneekettenschild juckt mich als Mopedfahrer zu der Jahreszeit sowieso nicht.
Deshalb fahr ich trotzdem dort.

Gruss,
maxquer
 
GSLudwig

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@R1200GSRider

alles richtig, aber die Ketten müssen mitgeführt werden und falls erforderlich dann montiert werden.
Mir geht es nur darum, was ist nach einem kapitalen Unfall erst recht mit Todesfolge, dann sind die Juristen /Versicherungen sehr schnell und beziehen sich dann auf das VZ 268. Und wie bereits der Polizeibeamte gestern meinte, "darf ignoriert werden, aber streng genommen dürfen Biker dort nicht verkehren" !

[FONT=lato_regular]Mopeds, Mofas und Motorräder sind von der Winterausrüstungsplicht ausgenommen. Einspurige brauchen keine Winterreifen oder Schneeketten. Das Schild gilt nur für mehrspurige KFZ.[/FONT]
 
AlpenoStrand

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Es gibt in Österreich für Zweiräder weder eine Winterreifen noch eine Schneekettenpflicht. Einfach fahren und genießen. Das Vorschriftszeichen #22 (allgemein als Beginn Schneekettenpflicht bezeichnet) gilt nur für mehrspurige KFZ.
[FONT=lato_regular]Mopeds, Mofas und Motorräder sind von der Winterausrüstungsplicht ausgenommen. Einspurige brauchen keine Winterreifen oder Schneeketten. Das Schild gilt nur für mehrspurige KFZ.[/FONT]
Ich war heute im Namlos das VZ ist noch dort. Ich hatte die Polizei oben bei Rinnen gefragt, was nun Sache sei. Antwort: darf ichb ignorieren, aber strebg genommen dürfte ich mit dem Bike nicht fahren!!! Wie bereirs zitiert, solange dieses VZ steht müssen die Ketten mitgeführt und falls erforderlich montiert werden, und das gilt für alle KFZ!
Karli1512, glaub doch einfach dem Ludwig und mir, in ÖSTERREICH gilt das Vorschriftszeichen #22 (das mit der Schneekette) nicht für einspurige KFZ.

Du zitierst hier deutsche Vorschriften, das Namlostal ist aber immer noch in Österreich.

P.S.: Unsere Kiberer sind auch keine Recht5experten und können nicht alle Feinheiten der Gesetze auswendig wissen, aber nachschauen hättens schon können.
 
D

der_brauni

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Gemäß einem Link vom AvD wäre es aber in D. genauso wie in Ö.
https://www.avd.de/wissen/recht/hin...ehrszeichen-268-der-stvo-schneekettenpflicht/

Zusätzlich darf in D. das sogenannte Verkehrszeichen 268 nur gezeigt werden, wenn auch tatsächlich entsprechende Straßenverhältnisse herrschen. Ich würde daraus den Umkehrschluss ziehen, dass ich auf keinen Fall belangt werden kann, wenn ich keine Schneeketten drauf habe, mich jedoch ein rechtswidrig aufgestelltes Schild zum Aufziehen von Schneeketten verpflichtet.

Gruß Thomas
 
maxquer

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@FlyingSalamder
Natürlich würde er nicht! Ist doch ein guter Bürger. Er würde erstmal die Carabineri nerven, die ihm dann einen Vogel zeigen!😜

Gruß,
maxquer
 
Karli1512

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@maxquer
ich bin sehr oft dort, sozusagen meine Hausstrecke. Musste in der Vergangenheit mindestens 4x umkehren, weil der Hubschrauber von der Notrettung dort war und die Strecke gesperrt werden musste, warum wohl? Karfreitag und auch Ostersonntag war ich dort, und es waren wie immer viele Biker, die es haben krachen lassen. Darunter waren einige, die es können, aber auch einige, die es nicht drauf haben. Den nächsten Biker, der mir auf meinem Fahrstreifen entgegen kommt ziehe ich raus, dann gute Nacht. So nun zu den Straßenverhältnissen dort oben. Ich bin nicht so schnell wie gewöhnlich dort gefahren, weil noch sehr viel Salzschmiere auf der Fahrbahn lag. Weiter oben im Fred hatte ich bereits ein Beispiel genannt, dann nochmal: Schneebänke li und re entlang der Fahrbahn, Schmelzwasser läuft quer über die Fahrbahn, natürlich nach einer unübersichtlichen Kurve und dazu noch noch die salzig schmierige Fahrbahn. Und jetzt erwischt es einen von den vielen zu schnell fahrenden Bikern, stürzt und räumt dich mit ab. Seine Versicherung zahlt nicht, bzw. nimmt ihn in Regress, und warum? Das VZ 268 dort hat also schon noch derzeit seine berechtigte Bedeutung, oder? Mir ist es doch egal, was ihr davon haltet und ihr könnt euch nur weiter lustig über mich machen, sind eh immer die gleichen Typen hier, so hell wie 12 Dunkle. Ihr bekommt schon noch Eure Chance zum Nachdenken dazu. Erfahrung machen alle, die Hellen sind vorher schlau, die nicht so Hellen nachher und haben dann aber Zeit genug im Krankenhaus darüber nachzudenken, was sie falsch gemacht haben. Einige haben weder die eine noch die andere Möglichkeit!!!
 
Klausmong

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VZ 268, darum geht es hier...
https://www.bussgeldkatalog-mpu.de/...hneeketten-vorgeschrieben-verkehrszeichen.php

" Wer hier ein Fahrzeug führt, darf die Straße nur mit Schneeketten befahren. Das Schild steht überall dort wo es die Wetterlage dringend erfordert und ist zur Sicherheit des Fahrzeugführers gedacht.

Wo steht was von mehrspurigen FZ?

Warum glaubt man in Deutschland immer das Deutsche Gesetze in Österreich gelten?

Wir sind schon lange nicht mehr angeschlossen und haben eigene Gesetze.

Also bitte dann unsere Gesetze nachlesen und schauen was da drinnen steht und nicht wegen jedem Puups ein Fass aufmachen und das seitenweise zu Tode diskutieren.

Man kann sich das Leben schon selbst wirklich schwer machen.

Unglaublich wo manche Menschen Probleme finden wo gar keine sind.
 
Thema:

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