Anwalt gegen Fa. Wunderlich wegen inkompatibelen Zubehör

Diskutiere Anwalt gegen Fa. Wunderlich wegen inkompatibelen Zubehör im Zubehör Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo Leute, ich habe an meiner 12GS den Zard Powergun NSD von Wunderlich. Der steht ja etwas weiter raus als der originale NSD. da ich nicht...
erlbach

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Hallo Leute,

ich habe an meiner 12GS den Zard Powergun NSD von Wunderlich. Der steht ja etwas weiter raus als der originale NSD. da ich nicht wollte, dass zwischen Auspuff und Koffer nur minimaler Platz ist, habe ich den origianlen Hitzeschutz des Koffers abmontiert und mir bei Wunderlich eine Hitzschutzmatte bestellt und angebaut. Eine längere Fahrt, ein heisser Tag und der Koffer war total verschmorrt.
Die Alubeschichtung der Matte hat sich abgelöst, das Material ist angeschmorrt und die Matte hat sich vom Koffer gelöst. Naja, dann ist halt der Koffer verschmorrt.

Also habe ich mich an Fa. Wunderlich gewendet. Das Resultat nach 2 Wochen:

"...ursächlich für den Schaden an Ihrem Koffer verantwortlich ist die zu hohe Wärmeabgabe des Schalldämpfers auf den originalen Koffer...Es bleibt fest zu halten, dass der Schalldämpfer den Schaden verursacht hat."

Darauf hin habe ich ihnen mitgeteilt, dass der Schalldämpfer von Ihnen ist und kein Hinweis auf Inkompatibilität Zard und Hitzeschutzmatte genannt wird. Ich hätte mich auch mit der Zusendung eines gebrauchten Koffers zufrieden gegeben.

Aber nein, die Antwort war: "... Für den verschmorten Koffer können wir leider keinen Ersatz leisten."

Mir wurden die Herstelleradressen genannt, um dort meine Ansprüche anzumelden.

Meine Frage nun an Euch:
Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Fa. Wunderlich im Hinblick auf Reklamationen?
Seid Ihr schonmal in so einem Fall anwaltschaftlich vorgegenen? Wie war der Erfolg?
Gegen wenn seid Ihr vorgegangen? Gegen den Verkäufer als Vertragspartner oder gegen die UNTERSCHIEDLICHEN Hersteller?

Danke und schöne Grüsse
Franz-Stefan
 

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Quallentier

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Keine echte Hilfe in diesem Fall...

... aber es gibt aus dem Heizungs-/ Sanitärbereich solche Matten zum Schutz beim Löten. Die halten wohl etwas mehr aus, denn so ein Schweißbrenner hat ja doch ein bischen mehr Temperatur als ein ESD, selbst wenn man es richtig brennen läßt...

Nur so als Tip vielleicht...
 
Ham-ger

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Da wirst du vermutlich keine Chance haben.
Letzlich hast du ja das Hitzeschild abgebaut und nicht die Firma Wunderlich. Es sei denn dieses ist so in der Montageanleitung explizit beschrieben. Wenn nicht dann wird es sehr wahrscheinlich auf ein eigenes Verschulden hinaus laufen.

Der Schaden ist ja nicht entstanden weil du den Wunderbar ESD angebaut hast, sondern durch die Modifikation des Koffers und Betrieb des ESD mit angebautem Koffer.

Hmmm, tippe da mal auf Chancenlosigkeit

Servus Ham-ger
 
erlbach

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Naja, Wunderlich sagt zwar nicht, dass man das machen muss/soll, aber sie geben weder beim Auspuff noch bei dem Hitzeschutz an, das diese beiden eben nicht miteinander verbaut werden dürfen.
Meines Erachtens müsste soetwas wie "Nur in Verbindung mit original Schalldämpfer" bei der Hitzeschutzmatte mit angegeben sein, wenn die nix anderes ab kann.

Viele Grüsse
Franz-Stefan
 
nypdcollector

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Kommen wir jetzt in die Richtung der USA: Warnhinweise auf dem Kaffee, dass dieser auch heiss sein könnte, oder die Warnung, dass man die Packung vor dem Verzehr des Inhalts öffnen soll.... :cool:

So wie ich deinen Post gelesen habe, hast du doch den Original Hitzeschutz am Koffer gegen etwas anderes ausgetauscht ohne dich vorher nach der Kompabilität zu erkundigen. Wunderlich kann doch nicht automatisch vorhersehen, wozu du spezielle Teile verbauen willst. Bei Unklarheiten fragt man vorher halt mal nach.
Du hast bei der Hitzeschutzmatte angenommen (geraten?), dass es funktioniert und dich nicht vorher darüber versichert?
 
Zuletzt bearbeitet:
spitzbueb

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Ist denn die Matte explizit für den Anbau an den Koffer gemacht??...

Ich fasse mal zusammen:
-Neuer Topf
-zuwenig Platz
-Gebastell mit irgend einer Hitzematte
-dann drauflos gefahren ohne mal anzuhalten und zu schauen ob das Gebastell hällt
-auch nicht angehalten um zu schauen wie warm es wird

Wenn da Wundermilch was entgegenkommt dann bekommen die von mir den absolut unübertrefflichen Respekt.
:rolleyes:
 
gerd_

gerd_

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Hi
>>>>>
da ich nicht wollte, dass zwischen Auspuff und Koffer nur minimaler Platz ist, habe ich den origianlen Hitzeschutz des Koffers abmontiert und mir bei Wunderlich eine Hitzschutzmatte bestellt und angebaut.
<<<<<
DU wolltest irgendwas nicht.
Hast Du bei der Bestellung dieser Hitzeschutzmatte angegeben weshalb Du das Ding brauchst und wurde das so bestätigt?

Falls dir der Abstand zu gering erschien hättest Du da bereits reklamieren und das Teil zurückgeben können.

Rege gleich auch noch den Hinweis an: "Achtung auch bei diesem Auspuff darf man Kunststoffklamotten nicht zu nahe dran bringen. Sie könnten schmelzen".

Wenn ich nach einem Umbau Bedenken wegen der Wärmeentwicklung habe, da etwas bastle und dann den Erfolg erst kontrolliere wenn das Kind im Brunnen ist, sorry, dann bin ich dämlich.

Vielleicht schützt Du mal deine Hand mit diesem Wärmeschutzding und gehst mit einem Schweissbrenner ran. Wenn Du dann bei Verbrennungen dritten Grades oder "besser" bist kannst Du klagen, dass es nicht ausreichend schützt.:mad:

Ich habe ja Einiges gegen die Praktiken und Versprechungen diverser Anbieter (Kerzen beseitigen KFR, Zündkabel bringen 3 PS, etc) doch zu diesem Fall fällt mir nix ein.
Ohne es zu kennen: Hast Du wenigstens schon mal das Kleingedruckte auf der Rechnung gelesen?
gerd
 
VoS

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Brett

uihuihuihuihuih, hier fängt sich aber gerade einer ein richtiges Brett:eek:

Ich halte es aber auch für etwas gewagt, angesichts des geschilderten Sachverhalts gegen Wundermilch vorzugehen. Hoffentlich findet er einen Kollegen, der ihm das ausredet und nicht nur auf eine eventuell vorhandene Rechtschutzversicherung schaut.

Sonnige Grüße

Volker
 
ED

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Alles nur Spekulationen! Frag einen Anwalt, DA werden sie geholfen.
 
peter-k

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Da brauchste keinen Anwalt.
 
michel110

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ehemals ...R 100 GS Bauj. 1994 ! jetzt ... R 1200 GSA TÜ :-)
@ VOS also Herr Kollege ....

wenn ich das hier richtig verstanden habe, verkaufte Wunderlich ein Hitzeschutzdings das angeblich nicht gegen Hitze schützt ..... wenn das kein Mangel wäre weiß ich nicht was noch passieren soll ... alles andere sollte dann mal der Gutachter im selbständigen Beweisverfahren klären ... hoffentlich hat der Autor ne Rechtschutzversicherung ...

mein Tipp ... geh zum Anwalt ....

Grüße
 
michel110

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ehemals ...R 100 GS Bauj. 1994 ! jetzt ... R 1200 GSA TÜ :-)
yap .. :cool:
 
S

supermotorene

Gast
Mahlzeit,
also bei mir war Wunderlich immer sehr kulant, sogar eine Sitzbank ist mal nachgearbeitet worden, kein Problem.
In diesen Fall mit selbst abgeschraubten Hitzeschutz.......sehe ich da überhaupt keine Chancen.
Wäre das in einer Fachwerkstatt montiert worden, hätten die Schrauber wahrscheinlich schon abgeraten.
Selbst basteln ist meist ohne Garantie.
Gruß Rene
 
nypdcollector

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wenn ich das hier richtig verstanden habe, verkaufte Wunderlich ein Hitzeschutzdings das angeblich nicht gegen Hitze schützt .....
Es kommt doch wohl immer auf den Einsatzzweck an, oder sehe ich da jetzt etwas falsch?
Ein Topflappen schützt auch in seinem definierten Einsatzbereich (heisser Griff am Topf) vor Hitze, aber den am Koffer verbauen zu wollen um die Wärme des Endschalldämpfers abzuwehren fände ich schon etwas vermessen. ;)
 
Quallentier

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Aber...

Es kommt doch wohl immer auf den Einsatzzweck an, oder sehe ich da jetzt etwas falsch?
Ein Topflappen schützt auch in seinem definierten Einsatzbereich (heisser Griff am Topf) vor Hitze, aber den am Koffer verbauen zu wollen um die Wärme des Endschalldämpfers abzuwehren fände ich schon etwas vermessen. ;)
... das wäre doch bestimmt sehr dekorativ...
 
VoS

VoS

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R 1150 GS
@ VOS also Herr Kollege ....

wenn ich das hier richtig verstanden habe, verkaufte Wunderlich ein Hitzeschutzdings das angeblich nicht gegen Hitze schützt ..... wenn das kein Mangel wäre weiß ich nicht was noch passieren soll ... alles andere sollte dann mal der Gutachter im selbständigen Beweisverfahren klären ... hoffentlich hat der Autor ne Rechtschutzversicherung ...

mein Tipp ... geh zum Anwalt ....

Grüße
Wie es so ist,

drei Anwälte, vier Meinungen.:D

Wenn die Rechtsschutz Deckungszusage gibt soll mir das Recht sein.

Das Ergebnis würde mich dann schon interessieren.

M.f.u.k.G.;)

Volker
 
gerd_

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Hi
Als Anwalt würde ich da auch eine Chance sehen.:rolleyes: Zumindest als schlechter Anwalt. Dummerweise dürfen die Jungs in DE nicht erfolgsabhängig bezahlt werden. Nachdem der Streitwert unabhängig von den Erfolgsaussichten, aber massgeblich für die Bezahlung ist, greift ein schlechter, hungernder Anwalt zu.
Falls dann noch eine Versicherung zur Zahlung bereit ist wird es idiotischer. Da steigen einfach die Prämien.
Und das wegen einer zwei Gruppen von Personen von denen die eine dumm, die andere rachgierig ist.
Das Beispiel mit dem Hitzeschutz und dem Topflappen könnte von mir sein :D
gerd
 
Thema:

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