Der Rand der leuchtenden Fläche der TFL darf sich nicht mehr als 250 mm aus der Fahrz
Es gibt Lenkerenden mit Tagfahrlicht.
Legal geht das nicht -> siehe Anbaurichtlinen für TFL bei einspurigen Fahrzeugen (siehe unten).
Die haben laut Verkäufer ein E-Zeichen und sollen erlaubt sein.
Als Begrenzungsleuchten ja, als TFL nein. Ärgerlich ist mal wieder, dass der Verkäufer nicht genau hinschreibt, als was sie homologiert wurden. Vermutlich ist auf den Leuchten lediglich ein »A« zu finden - für die Verwendung als Begrenzungsleuchte.
Kann mir jemand sagen was der TÜV dazu sagt?
Schon alleine wegen der Position würden sie als TFL (selbst mit entsprechender Kennzeichnung) nicht durchgehen.
Zwei TFL dürfen bei einspurigen Fahrzeugen maximal einen Abstand von 420 mm haben. Ich nehme mal schwer an das der Lenker ein wenig breiter ist als ein handelsüblicher Zeichenblock im Format DIN A3?
Außerdem: Der Rand der leuchtenden Fläche der TFL darf sich nicht mehr als 250 mm aus der Fahrzeugmitte heraus befinden. Beispielsweise wenn er rechts oder links neben dem normalen Scheinwerfer platziert wird/werden muss.
Aus Sicherheitsgründen um besser gesehen zu werden finde ich die beleuchteten Lenkerenden ganz gut.
Als Begrenzungsleuchten wären sie zulässig. Ist denn schon ein TFL verbaut oder soll eins verbaut werden? Wenn's TFL leuchtet, dürfen die Begrenzungsleuchten nicht gleichzeitig an sein. Auch nicht bei einspurigen Fahrzeugen. Dann wären die Teile an den Lenkerenden leider rausgeworfenes Geld.
Grüße, Martin