Moin,
Wer Sonderrechte nach §35 Abs. 6 StVO wahrnehmen will, benötigt am Fahrzeug Warnmarkierungen nach DIN 30710. Darüber hinaus werden auch Anbaugeräte oder Fahrzeugaufbauten mit derartigen Folien ausgestattet. Die Norm bezeichnet aber nicht nur rot-weiße Streifen, sondern enthält auch Vorgaben zur Anbringung und Ausführung. In der Praxis verfügen zwar viele Fahrzeuge über derartige Warnmarkierungen, doch sind diese in vielen Fällen nicht normgerecht ausgeführt - auch bei Behördenfahrzeugen. Im Rahmen dieser Seite werden die relevanten Kriterien erläutert, maßgeblich in Bezug auf die fachgerechte Ausführung. Da Warnmarkierungen immer wieder zu Diskussionen zur Zulässigkeit im Sinne der StVZO führen (lichttechnische Einrichtungen), werden die rechtlichen Zusammenhänge ebenfalls erklärt. Diese Betrachtung findet sich am Ende der Seite.
Sorry - aber in dem Paragraph sind Einsatzfahrzeuge (nur zur Sicherheit - die mit La-Lü und Blaulicht) explizit AUSGENOMMEN von der Kennzeichnungspflicht. EInfach mal nach Polizei oder Feuerwehrautos googeln und die Bilder anschauen - nix rot weiß dran.
Was dann wiederum darunter fällt sind so Teile wie Straßenreinigung, Abschleppwagen, Müllabfuhr, etc. - also Fahrzeuge die Sonderaufgaben im Bereich der StVO wahrnehmen.
Rot/weiß macht also aus der GS höchstens eine Müllabfuhr - aber genau KEIN Einsatzfahrzeug.
Oder eben: Pommes
Wobei jetzt der Vergleich mit meiner senfgelben GS und dem Würstchen absolut unangemessen wäre!
Sturmi - die Aufkleber sehen echt klasse aus, so werde ich das auch machen. Ich hatte die Folie schon gekauft, ansonsten hätte ich das bei dem Mr. X bestellt.
Bis dann,
Ralf