Wenn die Angabe "R" für Radialbauart im Fahrzeugschein fehlt, ist das kein Problem, da "R" die heute übliche Bauart für Reifen ist und nicht immer explizit genannt werden muss, insbesondere wenn keine anderen Reifengrößen aufgeführt sind. Die eigentlichen zulässigen Reifengrößen finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter den Ziffern 20, 21, 22 und 23. Wenn Sie andere Reifengrößen fahren möchten, die dort nicht aufgeführt sind, müssen diese über eine Einzelzulassung durch eine anerkannte Prüforganisation wie den TÜV genehmigt werden