ABE als PDF mitführen?

Diskutiere ABE als PDF mitführen? im Zubehör Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Guten Morgen, darf man eigentlich die ABEs, Reifenfreigaben u.s.w. ausschließlich in elektronischer Form mitführen? Oder besteht die Rennleitung...
Misterbeaster

Misterbeaster

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Guten Morgen,

darf man eigentlich die ABEs, Reifenfreigaben u.s.w. ausschließlich in elektronischer Form mitführen?
Oder besteht die Rennleitung auf der Papierform?
Mit der Zeit sammelt sich ja das ein oder andere Dokument an für den diversen Kram der im Winter verbastelt wurde. Da stellt sich bei mir langsam die Unterbringungsfrage. PDF auf dem IPhone wäre da eigentlich die Lösung. Weiß jemand, wie das die Behörden sehen?
 
WFR1200GSRally

WFR1200GSRally

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m.e. ist die ABE im original mitzuführen. ich gehe davon aus, das aber auch das PDF schon milde stimmt.

evtl. vorführen der originaldokumente kann dir, und ist mir mal, aber passieren. war mir der enduro unterwegs, und
hatte immer einen satz kopierte dokumente dabei. polizei wollte originale sehen, also einen tag später zur wache gefahren.

gruss, stefan
 
qtreiber

qtreiber

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Moin,

bisher wurde bei Kontrollen, unabhängig vom Land, noch nie eine ABE verlangt. Trotz einiger Umbauten, u. A. eine optisch auffällige Auspuffanlage (ist nicht zu laut!) oder Halbschale. Auch Reifen etc. waren uninteressant. Die Reifenbindung interessiert in der Praxis keinen Revierförster. Das vorhandene Profil ist maßgebend und vorne + hinten sollte das gleiche Fabrikat montiert sein. Ups, war nicht gefragt. Sorry.


Zurück zur Frage:
Die ABE's, die mir vorliegen, habe ich so oder so auf dem Handy als PDF-Datei dabei. Ob dies rechtlich ausreicht??? :)
 
tuxbrother

tuxbrother

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m.e. ist die ABE im original mitzuführen.
So will es meines Wissens die Vorschrift. Aber wie schon gesagt, liegt das dann auch am "Prüfer".

Selber hab ich ja auch nur Kopien dabei, die bis her ausgereicht haben. In der digitalen Version kommt es wohl auch darauf an, wie sehr einer dieser "Prüfer" mit der Technik vertraut ist. Kann mir schon vorstellen, dass ein Uniformierter, der selber viel mit Smartphone o.ä. unterwegs ist (also auch privat), damit nicht wirklich ein Problem hat. Anders aber einer, der "die moderne Technik" verteufelt (zumeist altersbedingt, weil er damit einfach nicht zurecht kommt) und dann natürlich schon Probleme bereiten könnte (gar in seiner Person als Ordnungsmacht beleidigt ist).

Der nächste Punkt ist dann aber auch, dass man ja die Möglichkeit hat (wie ja auch schon geschrieben), dass wenn dem "Prüfenden" die Art der Darbietung der Unterlagen nicht passt, man diese dann halt "nach reicht" - also man zur Wache mit den Originalen muss um sie vorzulegen. (Was aber auch wieder ungeschickt ist, wenn man gerade auf Reisen ist und am anderen Ende der Republik wohnt.)
 
W

waldru

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Das Original einer ABE etc. bekommt man sowiso nicht in die Finger, das hat der Hersteller.
Der Käufer eines Bauteils etc. bekommt (eine mehr oder weniger gute) Kopie mit geliefert - wobei z.B. bei meinem TRW Lenker die aktuellsten Daten in Form von PDFs zum Download stehen.
Außerdem, der Beamte oder der TÜV-Prüfer wird eher nicht feststellen können ob es sich um die Hersteller-Kopie oder eine Kopie eben dieser handelt. In diesem Sinne sollten auch PDFs ausreichen.
Gruß Waldru
 
maxquer

maxquer

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Ich kenne ABEs auch nur als Kopien! Wie schon erwähnt, bekommt natürlich nur der Hersteller des Produkts das Original von der Prüfstelle. Also falls jemanden hier ein Original mit dem Bauteil übergeben wurde, schnell zurück an den Hersteller, dem fehlt jetzt nämlich etwas!!!

Gruß,
maxquer
 
Misterbeaster

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Das Original einer ABE etc. bekommt man sowiso nicht in die Finger, das hat der Hersteller.
Der Käufer eines Bauteils etc. bekommt (eine mehr oder weniger gute) Kopie mit geliefert - wobei z.B. bei meinem TRW Lenker die aktuellsten Daten in Form von PDFs zum Download stehen.
Außerdem, der Beamte oder der TÜV-Prüfer wird eher nicht feststellen können ob es sich um die Hersteller-Kopie oder eine Kopie eben dieser handelt. In diesem Sinne sollten auch PDFs ausreichen.
Gruß Waldru
Das leuchtet mir ein. Ich denke, ich scanne den Kram mal ein, und guck mal, ob ich überhaupt gefragt werde.
Eigentlich fragt sowieso nur der TÜV nach - es sei denn ich mache aus meiner Q so'n Ultra-Fighter-Dragster-Umbau.
 
tuxbrother

tuxbrother

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Bei Unfällen wird man auch mal danach gefragt (so bei mir).
 
W

waldru

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So nun ist es amtlich - ich habe vorhin beim KBA nach gefragt und die freundliche Dame hat mir sehr schnell folgende Auskunft gegeben:
"Mitführen der ABE § 19 StVZO Absatz 4 Ihre E-Mail-Anfrage vom 20.02.2013

Sehr geehrter Herr Waldru,
vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage.
Eine elektronische Form (z.B. als pdf.Datei) ist nicht erlaubt.
Somit muss die Genehmigung in Papierform mitgeführt werden.


Nachlesen können Sie die Vorschriften unter nachstehendem Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo_2012/gesamt.pdf
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen XXX"

Naja dann wissen wir es jetzt :(
 
qtreiber

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Misterbeaster

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...Nachlesen können Sie die Vorschriften unter nachstehendem Link:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvzo_2012/gesamt.pdf
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Angaben geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen XXX"...
Gilt nicht! Hat sie dir ja nicht in Papierform zugeschickt :rolleyes:!

Aber im Ernst, eigentlich war das zu erwarten. Wobei es de facto doch irgendwie Blödsinn ist. Reifenfreigaben
Z.B. stehen fast alle zum Download bereit. Ich glaube bei einigen Herstellern sogar ausschließlich. Ob ich mit der geladenen PDF jetzt Papier schmutzig mache oder sie auf dem Handy mitnehme, ist doch faktisch schnurz.
Einige ABEs, die ich mit Teilen bekommen habe, sind auch nur (manchmal recht schlampige schwarz-weiß) Kopien des Ursprungsdokuments. Beim Auto hat der TÜV die aus dem Netz geladene und ausgedruckte ABE und für die Felgen akzeptiert. Da gibt es keine Originalstempel und handschriftliche Signaturen. Also können die Kollegen die Echtheit solcher Dokumente doch genau so gut oder schlecht beurteilen wie die einer PDF.

Na, ja. Vielleicht starten die ja mal eine "Zukunftsoffensive moderne Verwaltung" oder so und lassen elektronische Dokumente zu. - So in 20 Jahren, wenn die Technik schon wieder Old School ist. :)
Ich denke, ich mach das jetzt trotzdem, viel passieren kann ja nicht.

- - - Aktualisiert - - -
Auch wenn ich die ABE in Papierform doch nicht mitnehmen werde, ... reicht eine Kopie?

Befürchte nein.

Ist in waldrus link auch beschrieben. Nach Paragraph 19, Abs. 4 reicht eine "Ablichtung".
Immerhin ...
 
G

Gast26014

Gast
...ich kann Euch aus Erfahrung sagen das bisher immer die mitgelieferte ABE, also diese Kopie des Originals, vom Hersteller gereicht hat. Reifenfreigaben, Auspuff, Lenker usw. was das Schrauberherz begehrt. Da war es egal ob TÜV oder Polizei vor meiner damaligen XJR 1200 stand, nach diversen Blicken gab es alles zurück,mit den freundlichen Worten: schönes Mopped und allzeit gute Fahrt...
Jetzt fahre ich seit einer Saison ADV, da führe ich gerade mal die ABE des Endtopf und die Reifenfreigabecard von Conti mit. Diese Freigabecard ist übrigens ´ne feine Sache, da stehen alle Reifenkombis drauf und das in Scheckkartenformat...
Ich würde mir da keinen Stress machen...
 
R

rathead

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Im deutschen Recht zählt nur, was auch tatsächlich im Gesetz geschrieben steht.- Deshalb kann ich nur jedem raten, Gesetze selbst zu lesen. Beamte werden für sich und Kollegen immer nur so antworten wie es ihnen genehm ist. Und ihnen ist genehm, wenn der Fahrzeugführer Papier in der Hand hält.

Der Dame vom KBA sollte man Nachhilfe im Lesen und in Rechtskunde geben. In der von ihr verlinkten StVZO steht unter §22 nämlich eigentlich etwas anderes:
"Außerdem hat er jedem gefertigten Teil einen Abdruck oder eine Ablichtung der Betriebserlaubnis oder den Auszug davon und gegebenenfalls den Nachweis darüber (§ 19 Absatz 4 Satz 1) beizufügen."

Daß der Paragraph zu Zeiten von (Papier)Fotokopien als gängigem Verfahren abgefasst wurde, braucht uns nicht zu interessieren. Es gibt heute viele Möglichkeiten "Ablichtungen" zu fertigen und mitzuführen. Über den Begriff der Ablichtung wäre ich also durchaus bereit zu streiten. Wenn ich die ABE mit dem Smartphone fotografiere oder sogar auf diesem Weg mit einer entsprechenden App einscanne, erfülle ich die gesetzlichen Vorgaben. Will ein Polizist mehr sehen, werde ich ihm §22 StVZO zeigen und ihn bitten mir die Vorschrift zu zeigen, auf die er sich dabei beruft. Ich habe die StVZO auf dem Handy und meine ABEs (Oehlinsfahrwerk, MFW-Fußrasten, Pirelli-Reifenfreigabe) als PDF abgespeichert. Das Handy liegt immer im Tankrucksack am Strom. Ich kann also jederzeit auf Wunsch alles zeigen.

Kann er mit einer entsprechenden Vorschrift kontern, muß ich natürlich liefern. Den Fall hatte ich aber noch nicht. Bei meiner bisher einzigen Kontrolle, wollte der Polizist keine ABE sehen.
 
coreboat

coreboat

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Ich wüsste nicht, dass sich die Definition von 'Fotokopie' oder 'Abdruck' durch die Erfindung der Smartphones geändert hat.
Es handelt sich ja um - eben - Kopien von Urkunden. Ein PDF-Dokument passt wohl eher in die Kategorie 'Datei' und die kann man in den hier relevanten Paragraphen der StVZO wohl nicht finden (ich bin mir zu faul zum Nachlesen).

Unabhängig davon ist bei einer Kontrolle eine selbst gefertigte Kopie besser als nix und ein PDF-Dokument ist immer noch besser wie gar nix.
Was kann im Ernstfall schon raus kommen, wenn man die erforderlichen Originale nicht dabei hat: ein paar Euro Verwarnungsgeld, eine Aufforderung, diese Papiere bei irgend einer Polizeidienststelle in der BRD nachträglich vorzuzeigen und natürlich vielleicht ein wenig versch... Zeit auf der Tour, weil die Kontrolle dann halt länger dauert.
 
R

rathead

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Ich wüsste nicht, dass sich die Definition von 'Fotokopie' oder 'Abdruck' durch die Erfindung der Smartphones geändert hat.
Im Gesetzestext steht nicht 'Fotokopie' oder 'Abdruck', sondern "Abdruck oder die Ablichtung". Ein Foto mit der Handykamera gemacht, erfüllt den Begriff Ablichtung. Ob ich das als jpeg oder umgewandelt als pdf zeige, ist egal. Es ist immer eine Ablichtung.
 
coreboat

coreboat

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@rathead: Mit dieser Einstellung, noch entsprechend bei einer Kontrolle vorgetragen, bist du auf dem besten Wege, bei einer Kontrolle zunächst ein Verwarnungsgeld zu 'kassieren' und dies dann im Falle einer Weigerung vom Richter schriftlich erläutert zu bekommen, incl. eines entsprechenden Erläuterungskostensatzes ;)
 
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G-B

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@rathead: Mit dieser Einstellung, noch entsprechend bei einer Kontrolle vorgetragen, bist du auf dem besten Wege, bei einer Kontrolle zunächst ein Verwarnungsgeld zu 'kassieren' und dies dann im Falle einer Weigerung vom Richter schriftlich erläutert zu bekommen, incl. eines entsprechenden Erläuterungskostensatzes ;)
Und warum? Worauf stützt du diese Behauptung?
Eine Ablichtung ist immer eine Kopie bei der Licht im Spiel ist.
Damit ist ein mit dem Handy erstelltes Foto genau das.
Des weiteren wird eine ABE oft als Download-PDF zur Verfügung gestellt. Somit kann ich nachweislich das original vorweisen.
Jegliche weitere Bearbeitung (sei es nur der Druck) kann eine Manipulation beinhalten.
In diesem speziellen Fall kann ich sogar vor den Augen der Exekutive das original runterladen. (Genau muss mir da noch ein paar Links abspeichern)

AUch weiter oben kam die Argumentation: Das ist eine Datei und keine Kopie. Geht der jenige dann für mich in den Knast, wenn ich Filmraubkopien habe? Sind ja nur Dateien und keine Kopie!
 
R

rathead

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Dergleichen ist mir besher noch nicht passiert. Ganz im Gegenteil.

Ist zwar ein anderer Schuh, aber passt zum Thema. Im Internet kursieren tolle Anleitungen von Rechtsgelehrten zum Thema Dokumentationspflicht, Mindestlohngesetz. Hier saßen 2 Zöllner und haben nur genau das von mir bekommen, was im Gesetz steht. Da steht zum Beispiel auch kein Wort von der Papierform drin. Die haben mir Mitarbeiter und gewünschte Zeiträume genannt und bekamen daraufhin den entsprechenden Report meiner kalendarischen Lohnerfassung aus der EDV generiert und ausgedruckt. Die Reportvorlage habe ich mir vom Hersteller der Software nach meinen Vorgaben programmieren lassen. Den Ausdruck habe ich erst auf Wunsch generiert, damit die Zöllner sie mitnehmen konnten. Der Report ist nicht schön, er ist nich gut zu lesen weil kleine Schrift, aber er gibt die gewünschten Daten aus - und nur genau die, die im Gesetz drin stehen.

Ich habe hier jährlich mit Buchhaltungsprüfungen zu tun. Finanzamt, Sozialversicherung, immer im Wechsel - immer in bestem Einvernehmen und das funktioniert am allerbesten, seit mir mal ein Prüfer gesagt hat: "Zeigen Sie mir immer nur genau das was ich von Ihnen verlange. Nicht mehr - nicht weniger." - Mit einer sauberen Ablage funktioniert das perfekt.

Nein, in der StVZO steht bezüglich der ABE nichts von der Papierform als Vorschrift. Ein Foto ist eine Ablichtung. Sobald ich diese vorweisen kann, erfülle ich die Vorschrift - auch auf einem Bildschirm.
 
D

der niederrheiner

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Coreboat, dem rathead passiert niGS. Wie er im gleichen Beitrag schreibt, ist er ja bereit zu liefern, so ihm der Beamte den Wunsch vorträgt. Wenn's Palver gibt, dann saß da schon vorher was auf der falschen Spur.

Nach meinen eigenen Erfahrungen, sind deutsche Bolizisten mittlerweile nicht mehr so borniert, wie noch in meiner Jugendzeit. . .


Das mit der PDF und dem smarten Fon muß ich mal mit meinen paar Sachen machen. Gute Idee. Ausweispapiere und ähnliches, sind schon drauf. Wenn auch in deren Fall nur damit die Botschaften es im Notfall etwas einfacher haben.
 
Thema:

ABE als PDF mitführen?

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