Abzocke in Italien....

Diskutiere Abzocke in Italien.... im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, gestern erfuhr ich, dass eine Bekannte vor einigen Wochen in Italien das Moped stillgelegt bekam wegen eines schräger als 30 Grad...
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cappo

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R1150GS
Hallo zusammen,

gestern erfuhr ich, dass eine Bekannte vor einigen Wochen in Italien das Moped stillgelegt bekam wegen eines schräger als 30 Grad stehenden Nummernschildes.
Und darüber hinaus wurde die Kiste für 3 Monate beschlagnahmt! Ich konnte die Story kaum glauben, stimmt aber wirklich!

Nun versucht sie über den Anwalt das Maschinchen wieder früher heim zu bekommen.....
Armes Europa!

Gruß
Cappo
 
schotterali

schotterali

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R1200GS TB, HP2 Enduro
Die Storys sind eigentlich hinlänglich bekannt. Wenn man dann trotzdem so nach Italien fährt ist man es wirklich selber schuld.
 
juekl

juekl

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R100GSPD, R1100GS, R1150GS, R1150GSA, R1200GS TB, R1200GS LC TB und wieder R1200GS TÜ
Hallo
sollte bei uns auch eingeführt werden, diese dämliche Unsitte kann man manchen Leute förmlich ansehen
ohne auf das Nummernschild zu schauen.
Und, es nützt sowieso nichts.
Gruß
 
Kardan

Kardan

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Honda CRF1100L Adv. Sports
...

Armes Europa!

Gruß
Cappo
Schon komisch, an anderer Stelle wird immer gefordert, härter durchzugreifen gegen Chaotentum auf dem Motorrad. Egal, ob leer geräumte Endschalldämpfer, nicht lesbare Kennzeichen oder gefährliches Zubehör. Die Italiener tun es seit einigen Jahren - ich finds gut!
 
Q

q-ala

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nun,

von einem Extrem ins Andere

finde ich nicht gut!

Und wem solls nützen?
Wer das Italien von vor sagen wir mal 15 Jahren kennt und die Verhältnisse auf den Straßen damals, hat diese als chaotisch und "jeder nach seinem Gusto" empfunden (speziell wir Deutsche).
Gerade in den Städten, ich denke besonders an Rom, wie sollte dies nach deutscher Denkart funktionieren? Wenn dort genauso gefahren würde wie bei uns, stände alles! Darum war früher der Verkehrsfluss wichtiger denn die Korrektheit was Auspuff, Kennzeichen und "freihändig" oder auch einhändig fahren anging! Diese neuerlich drastische Regelwut sehe ich eigentlich auch nur unter einem Verkehrsdienlichem Zweck: dem Portokassenfüllen! Dadurch wird in keiner Weise der Verkehrsfluss sicherer oder flüssiger (ganz zu schweigen, das man als "Gast" das Empfinden hat, nur dieser wird abgezockt)!
Dennoch werde ich diese akzeptieren, sei es in IT oder CH oder sonstwo und versuchen, mich an diese zu halten, insofern ich in solchen Ländern bin. Den wenn man sich daran hält, passiert einem auch nichts, man sollte sich als Gast auch so benehmen, wie es der Gastgeber erwartet, sonst bleibt man ein nicht gern gesehener Gast in dem jeweiligen Land (und seien wie ehrlich: fordern wir das nicht auch in diesem unseren eigenem Lande so von Anderen?Nur bei uns sind die Strafen nicht so drastisch1)

lg
Harald
 
LEO R1200GS

LEO R1200GS

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R 1200 GS LC (2016), Yamaha R1 (RN01), HD Dyna FLD (2013); 2010er GS und 2015er LC SOLD;
Italy 10 points!
 
gerd_

gerd_

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Hi
Nö, Italy 12 Points.

Das verbotene freihändig (oder auch einhändig!!) Fahren ist ein Ausläufer der Anti-Mafia-Gesetze und gilt auch für Beifahrer. Damit will man eine Rechtsgrundlage gegen diejenigen schaffen die Handtaschen vom Mopped aus klauen. Exakt ausgeführt oder ausgelegt ist diese Bestimmung nicht. Entweder weil man zu faul war oder weil man möglichst viel Spielraum geben will. Blöder Weise liesse es sich auch so anwenden. dann man Ärger bekommt wenn man unterwegs das Helvisier öffnet oder schliesst.
Ähnliches gilt für Fahren im Stehen. Auch hier ist Ärger möglich wenn ich nach 500 Km mal aufstehe und die drückende Kombi zurechtzuzupfen. Hintergrund sind in den Rasten stehende Beifahrer mit Schrotgewehren.

Wozu muss ein Nummernschild mehr als 30Grad schräg stehen?
gerd
 
Macfak

Macfak

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BMW G650X & andere
Es ist halt immer das gleiche, wenige Kaoten versauen der großen Mehrheit den Spass.
 
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1100gs

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R1100GS und 'ne nackte schwarz/weiße
Das gilt auch bei uns:
§ 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen
(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Abs. 2, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 bleiben unberührt.
RICHTLINIE 93/94/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen
3.1.2. darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
Es gibt Verfolgungsbehörden, die daraus einen Kennzeichenmißbrach (Straftat) konstruieren.
§ 22 Kennzeichenmissbrauch
(1) Wer in rechtswidriger Absicht
das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
Ergo, alles ok. Im Ausland werden Straftaten halt anders verfolgt als bei uns.
 
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mike61

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BETA; R 1100 GS
Das macht doch sonst immer den Charme Italiens aus.
Alles ma locker sehen.
Nur dass Gesetze halt vollstreckbar sind.
Müssen aber nicht.
Wir erinnern uns an Helmpflicht oder die Personenanzahl auf 2Rädern =2
Sieht man doch eher selten. Ich denke da an die Innenstadt von Neapel
Trotzdem haben sie vor einigen Jahren in Neapel Nichthelmbenutzern die Mopeds weggenommen.
1 Woche lang, dann waren die Stellplätze voll...............kenne das Ende der Geschichte nicht.
 
fmantek

fmantek

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R1200RT in San Marino Blau
Wenn das die Schweizer wären, würden sich alle wieder aufregen..... Es geht hier im forum also ganz klar nicht um die Sache.

Interessant .

Frank
 
tonyubsdell

tonyubsdell

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dritter felsbrocken von der sonne aus gesehen
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R1100GS ˋ98
die hiesigen reaktionen zeigen zum teil, wie oberlehrerhaft einige denken.
zudem fuerchte ich, dass diese meinungen hier einen repraesentativen querschnitt darstellen.

zitat: "selber schuld" ... na klasse!

kopfschuettelnde gruesse

wolfram
 
1100gs

1100gs

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R1100GS und 'ne nackte schwarz/weiße
die hiesigen reaktionen zeigen zum teil, wie oberlehrerhaft einige denken.
zudem fuerchte ich, dass diese meinungen hier einen repraesentativen querschnitt darstellen.

zitat: "selber schuld" ... na klasse!

kopfschuettelnde gruesse

wolfram
Ich verstehe deine Einstellung nicht. Mal davon ausgehend, dass der Fahrer selbst Hand angelegt hat, liegt es doch auf der Hand, weshalb er es gemacht hat.
Z. B. hier:
dscf0122u1izn983h7.jpg

Der Fahrer bezweckt natürlich was damit, wenn sein Kennzeichen nicht ablesbar ist
 
sampleman

sampleman

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Honda CRF1100L Africa Twin
Der Fahrer bezweckt natürlich was damit, wenn sein Kennzeichen nicht ablesbar ist
Genau. Gern noch kombiniert damit, dass das Taferl in der Mitte geknickt wird. Und wenn man jetzt noch berücksichtigt, dass in Ländern wie .at (und wohl auch in .it) die Halterhaftung gilt, es also reicht, das Mopped von hinten zu blitzen, um den Halter dranzukriegen, dann drängt sich der Verdacht auf, der Moppedbesitzer wolle sich so einen Freibrief für Verkehrsverstöße verschaffen. Ich will das moralisch gar nicht werten, aber es erscheint mir klar, dass das die Behörden nicht akzeptieren wollen.

Und jetzt kommt noch was Emotionales hinzu. Man stelle sich mal eine Verkehrskontrolle vor, bei der jemand sein Kennzeichen flach liegend montiert hat - und womöglich noch geknickt. Es sieht nach Absicht aus. Der Rennleiter fragt, warum er das gemacht hat. Anstatt die Wahrheit zu sagen ("Ich will unerkannt durch Radarfallen fahren können") sudert der Fahrer rum: "...finde ich optisch schöner, ist unbemerkt passiert..." ,irgend so ein Quatsch halt. Und jetzt fühlt sich der Bulle verarscht. Und das sollte man niemals, nie nicht, never ever, tun: Bullen so verarschen, dass sie es merken. Es ist logisch, dass ein Staat Kfz-Benutzung ohne Identifikation relativ streng ahndet, und es ist zumindest nachvollziehbar, dass ein Bulle, der sich verarscht fühlt, in diesem Moment seinen Ermessensspielraum eher zum Nachteil als zum Vorteil des Verarschers ausnutzt.

Es gibt komischerweise Länder, in denen die Verschleierung des Kennzeichens gang und gäbe ist, und wo die Leute offenbar damit durchkommen. So habe ich in Kroatien reihenweise irgendwelche Yoghurtbecher gesehen, bei denen das Kennzeichen vor dem Hinterrad unter der Sitzbank angebracht wwar, also etwa dort, wo manche GS-Fahrer einen Spritzschutz anbringen, damit das Federbein nicht versifft. Das sieht man eigentlich nur dann, wenn man von hinten in exakt dem richtigen Winkel über das Hinterrad linst. Ich weiß nicht, wie die das regeln, ich kann mir nur vorstellen, dass dort Polizisten relativ selten live kontrollieren und dass sie dann evtl. bestochen werden. In Griechenland und auf Zypern habe ich das auch oft gesehen. In Griechenland sind auch dunkelbraune Tönungsfolien über den Kennzeichen recht weit verbreitet...
 
GS-Ghost

GS-Ghost

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Das gilt auch bei uns:

RICHTLINIE 93/94/EWG DES RATES vom 29. Oktober 1993 über die Anbringungsstelle des amtlichen Kennzeichens an der Rückseite von zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen

3.1.2. darf um maximal 30° gegenüber der Senkrechten geneigt sein, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben zeigt;
Es gibt Verfolgungsbehörden, die daraus einen Kennzeichenmißbrach (Straftat) konstruieren.


Ergo, alles ok. Im Ausland werden Straftaten halt anders verfolgt als bei uns.


Lese ich daraus, dass es also zulässig ist, das Kennzeichen (von der Senkrechten aus gesehen) beliebig weit nach vorne zu neigen, da dann die Seite mit der Zulassungsnummer ja nicht mehr nach oben, sondern nach unten zeigt? :confused:
 
B

borromeus

Gast
@GS-Ghost

Glaub' ich nicht...
;-)

eher: wenn sie nicht nach oben zeigt darf sie um gar nichts geneigt werden... also wenn nach oben, dann eben max. 30°. Man hätte den Satz aber auch in besseres Deutsch packen können.
 
S

Schlonz

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dass die Behörden jedweden Landes es nicht dulden wollen, dass ein Kennzeichen unlesbar angebracht ist, kann ich verstehen. Dass deswegen das Mopped beschlagnahmt wird empfinde ich als Kanonenschuss auf Spatzen. Vermutlich ist das eine geschickt vom Tourismusverband der Schweiz lancierte Ente, um ein bisschen Gegengewicht zu ihrer via segura, oder wie der Schwachsinn heisst, zu schaffen ;o)
 
EagleClaw

EagleClaw

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Coswig (Sachsen)
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Lese ich daraus, dass es also zulässig ist, das Kennzeichen (von der Senkrechten aus gesehen) beliebig weit nach vorne zu neigen, da dann die Seite mit der Zulassungsnummer ja nicht mehr nach oben, sondern nach unten zeigt? :confused:
Nein, die vollständige Richtlinie beschränkt die Neigung nach vorn auf 15° aus der Senkrechten.
 
FrankS

FrankS

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... ich habe ein problem mit der "selber schuld - geschieht ihm recht" haltung...
genau. ist auf jeden Fall irgendjemand anders Schuld, nur nicht der, der das Kennzeichen schräg drangeschraubt hat und sich dann auch noch in Italien hat erwischen lassen.
 
Thema:

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