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Hallo Allerseits,

lest mal da:
VG Ansbach: Dashcam-Einsatz zur Erlangung eines Videobeweises datenschutzrechtlich unzulässig | beck-aktuell Nachrichten

sowie hier:
http://www.vgh.bayern.de/media/vgansbach/presse/p-2014-20.pdf

Ob ich jetzt permanent filme, um Beweis zu sammeln oder permanent filme, um daheim eine Zusammenfassung zu schneiden dürfte Jacke wie Hose sein, oder?
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