C-Treiber
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Da Herr Urmann angekündigt hat, die Abmahnwelle betreffend des P.O.R.N.O-Portals "redtube" sei nur ein Testballon gewesen, sei hier mal ein wenig Aufklärung betrieben.
Zuerst rate ich jedem Betroffenen
1. Die Abmahn-Gebühren der Anwaltskanzlei Urman und Colegen nicht zu bezahlen
2. Keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen
3. Sich selbst einen Anwalt zu nehmen
Geschichte.
Die Kanzlei U+C mahnt massenweise angeblich Nutzer des Streamingportals redtube wegen Urheberrechtsverletzungen ab.
Fakten:
Rechtlich ist die Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung bei Streamingportalen schon mehr als bedenklich, da auf dem Computer des Nutzers keine Kopie des gestreamten Werkes verbleibt. Welches Urheberrecht wird dann durch den Nutzer verletzt? Ein Datenstrom ist halt nicht gleichzusetzen mit dem Herunterladen.
Es gibt keine Möglichkeit, ohne Zugriff auf die Server von Redtube (der nachweislich nicht besteht), die IP-Adressen der Nutzer zu ermitteln, die nun mal Grundlage für die Auskunftserteilung über Namen und Anschrift des Nutzer sind. Wenn es, das von der Anwaltkanzlei genannte Tool zur Ermittlung geben würde, wäre nicht eine Briefkastenfirma in Panama der Kunde, sondern die Geheimdienste dieser Welt.
Wahrscheinlich werden die Anfragen über eine gefälschte URL erst auf einen anderen Server geleitet (ggfs. ist auch ein Server wie trafficholder zwischengeschaltet), dort wird die IP-Adresse gespeichert und dann erst die Anfrage an Redtube weitergeleitet. Dieses Vorgehen ist illegal und eine Straftat.
Eine IP-Adresse ist kein Beweismittel vor Gericht, auch wenn das die Juristen nicht wahrhaben wollen. IP-Spoofing (Vortäuschen einer falschen Absender IP-Adresse) in der eleganteren Form mit transparentem Port-Forwarding (weiterleiten des Verkehrs über einen bestimmten Port eines gekaperten Rechners) verwendet, ist eine bekannte und aktiv verwendete Technik. Die DHCP-Releases der großen Provider unterstützen die Methoden ohne das es ein Ziel wäre . Ohne DHCP-Releases bräuchte jeder eine feste IP und der Adressraum ist schon lange nicht mehr ausreichend für die Reservierung einer festen IP für jeden einzeln Nutzer.
An die Nicht-Techniker:
Entschuldigt das Computer-Kauderwelsch, aber ohne das müßte ich hier nen Roman schreiben. Fragt einen Fachmann, der kann es Euch erklären, Wikipedia sicher auch.
Tools für IP-Sppofing und Port-Forwarding und noch einige andere illegale Dinge lassen sich im Internet zusammenklicken, inklusive Bedienungsanleitung, und erfordern daher auch kein Expertenwissen (mehr).
Oder um es einfacher auszudrücken, ich kann mich ohne Probleme ins Netz begeben und jedem beliebigen Gegenüber eine beliebige IP-Adresse vorgauckeln und er kann mit nichts nachvollziehen und überprüfen, ob das meine Adresse ist oder die von irgend jemand Anderem. Nimmt er die gefälschte IP-Adresse und verlangt eine Namensauskunft vom Provider, bekommt er nicht meinen Namen und meine Adresse, sondern die von Lieschen Müller drei Straßen weiter oder auch aus Australien.
Wie kann man sich bei der Faktenlage gegen die Abmahnungen wehren?
Die Punkt 1 bis 3 sind schon mal entscheidend. Wer unterschreibt und bezahlt, hat schon verloren.
Weiterhin:
An das LG Köln eine schriftliche Beschwerde gegen die Herausgabe der persönlichen Daten richten, verbunden mit einer Richterrüge, die auf die ungenügende Prüfung des Antrags der Anwaltskanzlei abhebt. (das soll der Rechtsanwalt machen)
Beweisverwertungsverbot der IP-Adresse beantragen, da die IP nur unter Begehung einer Straftat aus dem Bereich der §§202a-c StGB erhobern werden konnte, (technisch nicht anders machbar). Als zusätzliche Begründung, dass die IP-Adresse keinen Strengbeweis darstellt. (Siehe Ausführungen zum IP-Spoofing, Port-Forwarding) (das soll auch Rechtsanwalt machen)
Strafanzeige gegen Unbekannt bei euer zuständigen Staatsanwaltschaft, wegen des Verdachtes auf 263a (Computerbetrug) und 202a-c (Datenmanipulation und Eindringen in den persönlichen Geheimbereich) StGB zu Eurem Nachteil.
Es handelt sich hierbei Antragsdelikte, sprich, ihr müßt Anzeige erstatten, ansonsten unternimmt der Staatsanwalt nichts. (Rechtsanwalt oder ihr)
Als Beweismittel legt ihr die Abmahnschreiben bei und behauptet ihr wart es nicht.
Gegen Unbekannt ist wichtig, in dem Geflecht von redtube.com, redtube.net, archiv, U+C und mindestens einer Briefkasten-Firma Panama, sowie dem ursprünglichen Rechteinhaber ist noch nicht erkennbar, wer für was verantwortlich ist. Das soll die Staatsanwaltschaft klären.
Vorsicht, einige Veröffentlichungen in der allgemeinen Presse sind irreführend bis falsch (mir bekannt sind "Die Welt", scheinbar das Sprachrohr von Herrn Urmann und "Der Spiegel", es gibt sicher weitere).
Es ist sicher eine gute Idee, als Betroffener Portale wie heise.de im Auge zu behalten und regelmäßig nachzulesen, was dort veröffentlicht wird, vor allem auch deshalb, weil das juristisch meist Hand und Fuß hat.
Herr Urmann hat angekündigt, das für weitere Portale Abmahnwellen folgen werden, es bleibt also abzuwarten, wessen Verwertungsrechte die Firma Archive noch erwirbt.
Herr Urmann hat eine erstaunlich Begründung für seine Abmahnwelle, mit Abmahnungen aus Tauschbörsen sei kein Geld mehr zu verdienen.
Meiner persönlichen Meinung nach, handelt es sich hierbei um gewerbsmäßigen Computerbetrug, mit, durch Unkenntnis verursachter, Unterstützung des LG Köln.
Für die Zukunft:
Wird die Webseite trafficholder vom Browser automatisch aufgerufen, ist größte Vorsicht geboten. Ändert sich danach die ursprüngliche eingegebene Adresse in eine ähnlich lautende Adresse, würde ich sofort den Ladevorgang abbrechen.
Zuerst rate ich jedem Betroffenen
1. Die Abmahn-Gebühren der Anwaltskanzlei Urman und Colegen nicht zu bezahlen
2. Keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen
3. Sich selbst einen Anwalt zu nehmen
Geschichte.
Die Kanzlei U+C mahnt massenweise angeblich Nutzer des Streamingportals redtube wegen Urheberrechtsverletzungen ab.
Fakten:
Rechtlich ist die Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung bei Streamingportalen schon mehr als bedenklich, da auf dem Computer des Nutzers keine Kopie des gestreamten Werkes verbleibt. Welches Urheberrecht wird dann durch den Nutzer verletzt? Ein Datenstrom ist halt nicht gleichzusetzen mit dem Herunterladen.
Es gibt keine Möglichkeit, ohne Zugriff auf die Server von Redtube (der nachweislich nicht besteht), die IP-Adressen der Nutzer zu ermitteln, die nun mal Grundlage für die Auskunftserteilung über Namen und Anschrift des Nutzer sind. Wenn es, das von der Anwaltkanzlei genannte Tool zur Ermittlung geben würde, wäre nicht eine Briefkastenfirma in Panama der Kunde, sondern die Geheimdienste dieser Welt.
Wahrscheinlich werden die Anfragen über eine gefälschte URL erst auf einen anderen Server geleitet (ggfs. ist auch ein Server wie trafficholder zwischengeschaltet), dort wird die IP-Adresse gespeichert und dann erst die Anfrage an Redtube weitergeleitet. Dieses Vorgehen ist illegal und eine Straftat.
Eine IP-Adresse ist kein Beweismittel vor Gericht, auch wenn das die Juristen nicht wahrhaben wollen. IP-Spoofing (Vortäuschen einer falschen Absender IP-Adresse) in der eleganteren Form mit transparentem Port-Forwarding (weiterleiten des Verkehrs über einen bestimmten Port eines gekaperten Rechners) verwendet, ist eine bekannte und aktiv verwendete Technik. Die DHCP-Releases der großen Provider unterstützen die Methoden ohne das es ein Ziel wäre . Ohne DHCP-Releases bräuchte jeder eine feste IP und der Adressraum ist schon lange nicht mehr ausreichend für die Reservierung einer festen IP für jeden einzeln Nutzer.
An die Nicht-Techniker:
Entschuldigt das Computer-Kauderwelsch, aber ohne das müßte ich hier nen Roman schreiben. Fragt einen Fachmann, der kann es Euch erklären, Wikipedia sicher auch.
Tools für IP-Sppofing und Port-Forwarding und noch einige andere illegale Dinge lassen sich im Internet zusammenklicken, inklusive Bedienungsanleitung, und erfordern daher auch kein Expertenwissen (mehr).
Oder um es einfacher auszudrücken, ich kann mich ohne Probleme ins Netz begeben und jedem beliebigen Gegenüber eine beliebige IP-Adresse vorgauckeln und er kann mit nichts nachvollziehen und überprüfen, ob das meine Adresse ist oder die von irgend jemand Anderem. Nimmt er die gefälschte IP-Adresse und verlangt eine Namensauskunft vom Provider, bekommt er nicht meinen Namen und meine Adresse, sondern die von Lieschen Müller drei Straßen weiter oder auch aus Australien.
Wie kann man sich bei der Faktenlage gegen die Abmahnungen wehren?
Die Punkt 1 bis 3 sind schon mal entscheidend. Wer unterschreibt und bezahlt, hat schon verloren.
Weiterhin:
An das LG Köln eine schriftliche Beschwerde gegen die Herausgabe der persönlichen Daten richten, verbunden mit einer Richterrüge, die auf die ungenügende Prüfung des Antrags der Anwaltskanzlei abhebt. (das soll der Rechtsanwalt machen)
Beweisverwertungsverbot der IP-Adresse beantragen, da die IP nur unter Begehung einer Straftat aus dem Bereich der §§202a-c StGB erhobern werden konnte, (technisch nicht anders machbar). Als zusätzliche Begründung, dass die IP-Adresse keinen Strengbeweis darstellt. (Siehe Ausführungen zum IP-Spoofing, Port-Forwarding) (das soll auch Rechtsanwalt machen)
Strafanzeige gegen Unbekannt bei euer zuständigen Staatsanwaltschaft, wegen des Verdachtes auf 263a (Computerbetrug) und 202a-c (Datenmanipulation und Eindringen in den persönlichen Geheimbereich) StGB zu Eurem Nachteil.
Es handelt sich hierbei Antragsdelikte, sprich, ihr müßt Anzeige erstatten, ansonsten unternimmt der Staatsanwalt nichts. (Rechtsanwalt oder ihr)
Als Beweismittel legt ihr die Abmahnschreiben bei und behauptet ihr wart es nicht.
Gegen Unbekannt ist wichtig, in dem Geflecht von redtube.com, redtube.net, archiv, U+C und mindestens einer Briefkasten-Firma Panama, sowie dem ursprünglichen Rechteinhaber ist noch nicht erkennbar, wer für was verantwortlich ist. Das soll die Staatsanwaltschaft klären.
Vorsicht, einige Veröffentlichungen in der allgemeinen Presse sind irreführend bis falsch (mir bekannt sind "Die Welt", scheinbar das Sprachrohr von Herrn Urmann und "Der Spiegel", es gibt sicher weitere).
Es ist sicher eine gute Idee, als Betroffener Portale wie heise.de im Auge zu behalten und regelmäßig nachzulesen, was dort veröffentlicht wird, vor allem auch deshalb, weil das juristisch meist Hand und Fuß hat.
Herr Urmann hat angekündigt, das für weitere Portale Abmahnwellen folgen werden, es bleibt also abzuwarten, wessen Verwertungsrechte die Firma Archive noch erwirbt.
Herr Urmann hat eine erstaunlich Begründung für seine Abmahnwelle, mit Abmahnungen aus Tauschbörsen sei kein Geld mehr zu verdienen.
Meiner persönlichen Meinung nach, handelt es sich hierbei um gewerbsmäßigen Computerbetrug, mit, durch Unkenntnis verursachter, Unterstützung des LG Köln.
Für die Zukunft:
Wird die Webseite trafficholder vom Browser automatisch aufgerufen, ist größte Vorsicht geboten. Ändert sich danach die ursprüngliche eingegebene Adresse in eine ähnlich lautende Adresse, würde ich sofort den Ladevorgang abbrechen.
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