Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle

Diskutiere Aktueller Anlass: redtube-Abmahnwelle im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Da Herr Urmann angekündigt hat, die Abmahnwelle betreffend des P.O.R.N.O-Portals "redtube" sei nur ein Testballon gewesen, sei hier mal ein...
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Da Herr Urmann angekündigt hat, die Abmahnwelle betreffend des P.O.R.N.O-Portals "redtube" sei nur ein Testballon gewesen, sei hier mal ein wenig Aufklärung betrieben.

Zuerst rate ich jedem Betroffenen

1. Die Abmahn-Gebühren der Anwaltskanzlei Urman und Colegen nicht zu bezahlen
2. Keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen
3. Sich selbst einen Anwalt zu nehmen

Geschichte.
Die Kanzlei U+C mahnt massenweise angeblich Nutzer des Streamingportals redtube wegen Urheberrechtsverletzungen ab.

Fakten:
Rechtlich ist die Abmahnung einer Urheberrechtsverletzung bei Streamingportalen schon mehr als bedenklich, da auf dem Computer des Nutzers keine Kopie des gestreamten Werkes verbleibt. Welches Urheberrecht wird dann durch den Nutzer verletzt? Ein Datenstrom ist halt nicht gleichzusetzen mit dem Herunterladen.

Es gibt keine Möglichkeit, ohne Zugriff auf die Server von Redtube (der nachweislich nicht besteht), die IP-Adressen der Nutzer zu ermitteln, die nun mal Grundlage für die Auskunftserteilung über Namen und Anschrift des Nutzer sind. Wenn es, das von der Anwaltkanzlei genannte Tool zur Ermittlung geben würde, wäre nicht eine Briefkastenfirma in Panama der Kunde, sondern die Geheimdienste dieser Welt.

Wahrscheinlich werden die Anfragen über eine gefälschte URL erst auf einen anderen Server geleitet (ggfs. ist auch ein Server wie trafficholder zwischengeschaltet), dort wird die IP-Adresse gespeichert und dann erst die Anfrage an Redtube weitergeleitet. Dieses Vorgehen ist illegal und eine Straftat.

Eine IP-Adresse ist kein Beweismittel vor Gericht, auch wenn das die Juristen nicht wahrhaben wollen. IP-Spoofing (Vortäuschen einer falschen Absender IP-Adresse) in der eleganteren Form mit transparentem Port-Forwarding (weiterleiten des Verkehrs über einen bestimmten Port eines gekaperten Rechners) verwendet, ist eine bekannte und aktiv verwendete Technik. Die DHCP-Releases der großen Provider unterstützen die Methoden ohne das es ein Ziel wäre . Ohne DHCP-Releases bräuchte jeder eine feste IP und der Adressraum ist schon lange nicht mehr ausreichend für die Reservierung einer festen IP für jeden einzeln Nutzer.

An die Nicht-Techniker:
Entschuldigt das Computer-Kauderwelsch, aber ohne das müßte ich hier nen Roman schreiben. Fragt einen Fachmann, der kann es Euch erklären, Wikipedia sicher auch.

Tools für IP-Sppofing und Port-Forwarding und noch einige andere illegale Dinge lassen sich im Internet zusammenklicken, inklusive Bedienungsanleitung, und erfordern daher auch kein Expertenwissen (mehr).

Oder um es einfacher auszudrücken, ich kann mich ohne Probleme ins Netz begeben und jedem beliebigen Gegenüber eine beliebige IP-Adresse vorgauckeln und er kann mit nichts nachvollziehen und überprüfen, ob das meine Adresse ist oder die von irgend jemand Anderem. Nimmt er die gefälschte IP-Adresse und verlangt eine Namensauskunft vom Provider, bekommt er nicht meinen Namen und meine Adresse, sondern die von Lieschen Müller drei Straßen weiter oder auch aus Australien.

Wie kann man sich bei der Faktenlage gegen die Abmahnungen wehren?

Die Punkt 1 bis 3 sind schon mal entscheidend. Wer unterschreibt und bezahlt, hat schon verloren.

Weiterhin:
An das LG Köln eine schriftliche Beschwerde gegen die Herausgabe der persönlichen Daten richten, verbunden mit einer Richterrüge, die auf die ungenügende Prüfung des Antrags der Anwaltskanzlei abhebt. (das soll der Rechtsanwalt machen)
Beweisverwertungsverbot der IP-Adresse beantragen, da die IP nur unter Begehung einer Straftat aus dem Bereich der §§202a-c StGB erhobern werden konnte, (technisch nicht anders machbar). Als zusätzliche Begründung, dass die IP-Adresse keinen Strengbeweis darstellt. (Siehe Ausführungen zum IP-Spoofing, Port-Forwarding) (das soll auch Rechtsanwalt machen)
Strafanzeige gegen Unbekannt bei euer zuständigen Staatsanwaltschaft, wegen des Verdachtes auf 263a (Computerbetrug) und 202a-c (Datenmanipulation und Eindringen in den persönlichen Geheimbereich) StGB zu Eurem Nachteil.

Es handelt sich hierbei Antragsdelikte, sprich, ihr müßt Anzeige erstatten, ansonsten unternimmt der Staatsanwalt nichts. (Rechtsanwalt oder ihr)

Als Beweismittel legt ihr die Abmahnschreiben bei und behauptet ihr wart es nicht.

Gegen Unbekannt ist wichtig, in dem Geflecht von redtube.com, redtube.net, archiv, U+C und mindestens einer Briefkasten-Firma Panama, sowie dem ursprünglichen Rechteinhaber ist noch nicht erkennbar, wer für was verantwortlich ist. Das soll die Staatsanwaltschaft klären.

Vorsicht, einige Veröffentlichungen in der allgemeinen Presse sind irreführend bis falsch (mir bekannt sind "Die Welt", scheinbar das Sprachrohr von Herrn Urmann und "Der Spiegel", es gibt sicher weitere).

Es ist sicher eine gute Idee, als Betroffener Portale wie heise.de im Auge zu behalten und regelmäßig nachzulesen, was dort veröffentlicht wird, vor allem auch deshalb, weil das juristisch meist Hand und Fuß hat.

Herr Urmann hat angekündigt, das für weitere Portale Abmahnwellen folgen werden, es bleibt also abzuwarten, wessen Verwertungsrechte die Firma Archive noch erwirbt.

Herr Urmann hat eine erstaunlich Begründung für seine Abmahnwelle, mit Abmahnungen aus Tauschbörsen sei kein Geld mehr zu verdienen.

Meiner persönlichen Meinung nach, handelt es sich hierbei um gewerbsmäßigen Computerbetrug, mit, durch Unkenntnis verursachter, Unterstützung des LG Köln.

Für die Zukunft:
Wird die Webseite trafficholder vom Browser automatisch aufgerufen, ist größte Vorsicht geboten. Ändert sich danach die ursprüngliche eingegebene Adresse in eine ähnlich lautende Adresse, würde ich sofort den Ladevorgang abbrechen.
 
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juekl

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Hi
nur durch sollche Aktionen bekommt man wieder neue Internetadressen um ...... zu schauen.
Ist evtl. nur eine Reklameaktion für Redtube.
Gruß
es heißt P O R N O S und nicht .... scheiß automatische Zensur
 
IamI

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Ser's,

eine einfache Methode solche URL-Umgehungen und -Kaperungen zu umgehem ist, (unter Windows) die Adresse in die HOSTS-Datei einzutragen und als IP einfach den lokalhost anzugeben (also 127.0.0.1).
Dann wird die Fake- oder Fang- oder wieaucimmerfalscheAdresse einfach nicht aufgerufen.

So habe ich es mit goolge-analytiks gemacht.

Sollte dieser Trick nicht mehr funktionieren, so bitt eich um kundige Korrektur.

liebe Grüße

Wolfgang
 
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eine einfache Methode solche URL-Umgehungen und -Kaperungen zu umgehem ist, (unter Windows) die Adresse in die HOSTS-Datei einzutragen und als IP einfach den lokalhost anzugeben (also 127.0.0.1).
Dann wird die Fake- oder Fang- oder wieaucimmerfalscheAdresse einfach nicht aufgerufen.

So habe ich es mit goolge-analytiks gemacht.

Sollte dieser Trick nicht mehr funktionieren, so bitt eich um kundige Korrektur.

liebe Grüße

Wolfgang
Technisch gesehen funktioniert der Trick natürlich weiterhin.

Allerdings läuft die Sache wahrscheinlich eher nicht über die Eingabe der Adresse in der Adresszeile, sondern eher über ein Bildchen auf dieses Link-Seiten, die 1000 von Vorschaubildern anbieten.
Mit dem Klick auf das Vorschaubildchen wirst Du dann nicht zum großen Bild geleitet, sondern oft zu "trafficholder" (es gibt auch anderer, trafficholder ist der bekannteste) und erst dann zur Adresse. Wenn Du nun zwischen Trafficholder und dem Ziel noch einen Server einfügst...

Wie vermutet gibt es bei heise.de bereits einen Artikel, hier mal der Link.

redtube-Abmahnungen
 
IamI

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also ich habe das so "gelernt", dass mit diesem Trick die hinterrücks angesteuerten Web-Adressen auf den Lokalhost umgeleitet werden, egal ob aus der Adresszeile oder über Klicks.
Aber vielleicht stimmt das ja nicht.

Aber außerdem hat der Trick einen Fehler: Ich muss zuerst wissen welche Gemeinheiten angsteuert werden, um die passenden Adressen in der HOST-Datei eingeben zu können.

liebe Grüße

Wolfgang
 
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mal abgesehen davon, dass es evtl. nur die deutschen User betrifft...

Interview: Filme und Songs aus dem Netz: Was in der Schweiz erlaubt ist -

Danke, dass dieses Thema hier angesprochen wird..

Diese "Abmahnaktionen" hab ich noch nie so richtig verstanden....

IP - Adressen werden illegal abgefischt - man holt sich beim Amtsgericht die Legitimation - und schon rollt der Rubel?

Wenn diese Abmahner illegal vorgehen, mal vorrausgesetzt, dass es so ist... warum ermittelt dann nicht die Staatsanwaltschaft gegen diese Anwälte?

Bei 10.000 Briefchen und 250€.... langen schon 10% Unwissende, damit die RA`s Kasse machen....

Das wäre doch mal etwas für euren neuen Datenminister.


Alexander Dobrindt

interessant wäre es sicher, etwas über die eigentlichen Drahtzieher zu erfahren....
 
alex68

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Blöd ist in dem Fall die 300 € SB bei der RS:rolleyes:

Gruß Alex
 
Batzen

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Die eigentlichen Drahtzieher sitzen in der Schweiz, laut Presseberichten zumindest.
Diese schweizer Agentur als "Rechteinhaber,, hat diese dubiose Kanzlei beauftragt.
Da geht einiges nicht rechtskonform bei solchen Machenschaften und unsere Justiz lässt sich auch noch
vor den Karren spannen,..
Trittbrett Gauner gibt es ja auch schon, welche Abmahnmails von gehackten accounts mit Viren in einer angehängten Zipdatei
versenden .
 
sampleman

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Zuerst rate ich jedem Betroffenen

1. Die Abmahn-Gebühren der Anwaltskanzlei Urman und Colegen nicht zu bezahlen
2. Keine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen
3. Sich selbst einen Anwalt zu nehmen
Nach meinem Rechtsverständnis ist eine Abmahnung ein Vehikel zur vorgerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten: Einer hat was Rechtswidriges gemacht, ein Wettbewerber schickt eine Abmahnung, fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und legt eine Rechnung für den Anwalt bei. Der Abgemahnte kann jetzt - einfach gesprochen - entweder kooperieren, also die Erklärung unterschreiben (und damit sagen, dass er das zu Unterlassene nie mehr tun wird, und wenn doch, dann zahlt er eine Vertragsstrafe), dann noch die Rechnung bezahlen, und die Sache ist aus der Welt. Oder er kann nichts tun. Dann ist es doch am Abmahner, rechtliche Schritte zu ergreifen, das heißt: Er muss Klage einreichen gegen den Abgemahnten. Und nach allem, was ich so lese (auch von dir), hat die Sache vor Gericht kaum Aussicht auf Erfolg.

Insofern verstehe ich deinen Punkt 1. und 2. - aber nicht deinen Punkt 3. Warum soll ich mir als Privatmann gleich einen Anwalt nehmen, wenn mich ein Anwalt wegen einer unbewiesenen Forderung auffordert, ihm Geld zu bezahlen? Du scheinst dich in die Materie ja gut eingearbeitet zu haben. Erkläre mal, weshalb ich dann gleich einen Anwalt nehmen soll (der ja auch noch Geld kostet).
 
fmantek

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Warum soll ich mir als Privatmann gleich einen Anwalt nehmen, wenn mich ein Anwalt wegen einer unbewiesenen Forderung auffordert, ihm Geld zu bezahlen? Du scheinst dich in die Materie ja gut eingearbeitet zu haben. Erkläre mal, weshalb ich dann gleich einen Anwalt nehmen soll (der ja auch noch Geld kostet).
Du hast vollkommen recht, zumindest nach meinem Verständnis.

Frank
 
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also ich habe das so "gelernt", dass mit diesem Trick die hinterrücks angesteuerten Web-Adressen auf den Lokalhost umgeleitet werden, egal ob aus der Adresszeile oder über Klicks.
Aber vielleicht stimmt das ja nicht.

Aber außerdem hat der Trick einen Fehler: Ich muss zuerst wissen welche Gemeinheiten angsteuert werden, um die passenden Adressen in der HOST-Datei eingeben zu können.

liebe Grüße

Wolfgang
Genau! Bei einer Umleitung die über ein Bildchen läuft, bekommst Du ggf. die Adresse nicht mit, womit sich eine DNS-Abfrage nach der IP erledigt hat. Und ein Eintrag in der host auch.
 
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Nach meinem Rechtsverständnis ist eine Abmahnung ein Vehikel zur vorgerichtlichen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten: Einer hat was Rechtswidriges gemacht, ein Wettbewerber schickt eine Abmahnung, fordert zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf und legt eine Rechnung für den Anwalt bei. Der Abgemahnte kann jetzt - einfach gesprochen - entweder kooperieren, also die Erklärung unterschreiben (und damit sagen, dass er das zu Unterlassene nie mehr tun wird, und wenn doch, dann zahlt er eine Vertragsstrafe), dann noch die Rechnung bezahlen, und die Sache ist aus der Welt. Oder er kann nichts tun. Dann ist es doch am Abmahner, rechtliche Schritte zu ergreifen, das heißt: Er muss Klage einreichen gegen den Abgemahnten. Und nach allem, was ich so lese (auch von dir), hat die Sache vor Gericht kaum Aussicht auf Erfolg.

Insofern verstehe ich deinen Punkt 1. und 2. - aber nicht deinen Punkt 3. Warum soll ich mir als Privatmann gleich einen Anwalt nehmen, wenn mich ein Anwalt wegen einer unbewiesenen Forderung auffordert, ihm Geld zu bezahlen? Du scheinst dich in die Materie ja gut eingearbeitet zu haben. Erkläre mal, weshalb ich dann gleich einen Anwalt nehmen soll (der ja auch noch Geld kostet).
Naja, ich bin nicht berechtigt eine Rechtsberatung zu machen, deshalb sollte jeder, der weitere Auseinandersetzungen fürchtet, sich rechtlichen Rat einholen. Vor allem aber Formulierungshilfe. Im juristischen Bereich macht ein Wort ganz schnell den Fallstrick.

Nach meinem Dafürhalten, bewegen die sich Abmahner in vielerlei Hinsicht auf ganz dünnem Eis, aber wenn der Richter schlechte Laune hat, kann so etwas auch ganz schnell nach hinten losgehen, besonders für Laien (mich eingeschlossen) und 250€ Streitwert sind nicht berufungsfähig. Sprich, Prozess verloren ist Prozess verloren. Klagen ab 600€ würde ich da sehr gelassen entgegen sehen. Bleibt abzuwarten wie hoch die Forderungen werden, wenn die Leute nicht zahlen.

Für die Beschwerde zum LG Köln wg. der vermutlich rechtswidrigen Herausgabe der persönlichen Daten und der Richterrüge braucht es auf jeden Fall einen Anwalt, ansonsten hat man sich da ganz schnell verhauen und das gibt dann richtig Streß. Das ist aber Voraussetzung für die weiteren Schritte.
Auch die Einrede gegen den angeblichen Beweis IP-Adresse sollte besser ein Anwalt formulieren. In beiden Fällen geht das in die Tiefen des Prozessrechts und das ist nun wirklich komplexe Materie.
 
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Wenn diese Abmahner illegal vorgehen, mal vorrausgesetzt, dass es so ist... warum ermittelt dann nicht die Staatsanwaltschaft gegen diese Anwälte?

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Ja, i.d.F. wurden die Adressen wohl illegal abgefischt, in einer Tauschbörse hingegen ist das legal. Die Offenlegung Deiner IP ist dort Voraussetzung zur Teilnahme. Du bekommst Dateien und bietest welche an. Damit legst Du Deine IP selber offen und es sind keinerlei Hindernisse zu umgehen, um an dieses Datum zu kommen. Ohne Spoofing / offenem Proxy bist Du schnell zu identifizieren. Ob Du vor dem Rechner warst ist wieder eine ganz andere Frage.
 
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im genannten Fall wurde aber nicht getauscht, eher konsumiert, somit illegal IP fishing betrieben.... oder?

ergo, kann man gegen die Abmahner vorgehen?
 
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im genannten Fall wurde aber nicht getauscht, eher konsumiert, somit illegal IP fishing betrieben.... oder?

ergo, kann man gegen die Abmahner vorgehen?
Ja, kann man. Aber nur als Betroffener, sprich. Abgemahnter.

Es handelt sich hierbei ausschließlich um Antragsdelikte, sprich der Staatsanwalt verfolgt sie nicht automatisch bei Kenntnisnahme, wie z.B. bei Mord, sondern nur, wenn Anzeige erstattet wird.

Sowohl die Paragraphen 202a-c, die sich mit der direkten oder indirekten Manipulation an Datenverarbeitungssystem zur Erlangung von Geheimnissen (dazu zählt auch der Privatbereich und die Intimssphäre) beschäftigen, sowie der 263a, Computerbetrug, werden nur auf Antrag verfolgt oder wenn ein öffentliches Interesse besteht (große Zahl der Betroffenen z.B.). Jedenfalls nach dem deutschen Strafrecht.

Eine Möglichkeit habe ich in meinem ersten Post beschrieben, trotzdem sollte man sich hier AUF JEDEN FALL einen Anwalt nehmen.

Die Staatsanwaltschaft hat jederzeit die Möglichkeit die Klageerhebung abzulehnen, bzw. kann das Gericht durchaus der Meinung sein,
die Klage nicht zuzulassen. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn sich ein paar hundert wehren.

Eine andere Alternative besteht darin, die Kanzlei U+C mit Arbeit zu überschütten.

Freundliches Schreiben an U+C, man wäre bereit die Unterlassungserklärung "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" zu unterschreiben.

Das Miese an der Sache ist, die Kanzlei muß darauf antworten. Das verursacht Arbeit und Kosten, die nicht extra berechnet werden können.

Weiterhin, der Passus "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" bedeutet, ich tue es nie wieder und wir vereinbaren deshalb auch keine Vertragsstrafe.

Ohne Vertragsstrafe fehlt aber die Grundlage für einen Streitwert und ohne Streitwert keine Rechtsanwaltsgebühren, sprich Abmahnkosten.:D Es gibt auch sonst keine Grundlage Kosten in Rechnung zu stellen, der Abgemahnte hat den Anwalt ja nicht beauftragt, sprich kein Rechtsverhältnis zu diesem. Womit der Rechteinhaber, auf dem Wege der Schadensersatzklage die Rechtsanwaltskosten beim Abgemahnten einklagen müsste und damit in dem jeweiligen Amtsgerichtsbezirk tätig werden müßte.:D Der Aufwand wäre astronomisch.

Natürlich kann die Kanzelei das Angebot der Unterzeichnung ohen Anerkenntnis ablehnen, daher fügt man seinem Schreiben eine Antwortfrist bei, setzt diese auf 10 Tage und schreibt zum Beisipiel

"habe ich mir für den Eingang Ihrer schriftlichen Antwort auf meinen Vorschlag den XX.YY.ZZZZ vorgemerkt, mit fruchtlosem Verstreichen dieser Frist erklärt Ihr Haus, auch ohne jede weitere Stellungnahme, die Sache für erledigt." Das schickt man per Fax von einem Copy-Shop aus an die Kanzeli, läßt sich den Sendebericht mit Kopie der ersten Seite ausdrucken und wartet...

darauf das einem der Gerichtsvollzieher ein Dokument der Kanzlei zustellt. Was ausser einem Telefax mit Sendebericht, oder einer nach dem Signaturgesetz zugestellten verschlüsselten E-Mail so ziemlich die einzige Möglichkeit ist, wie die Kanzlei im Bestreitensfall den Zugang eines Dokumentes nachweisen kann.:D Alles andere ist nie angekommen.

Aber auch hier, macht es, wie bei den Anzeigen, nur die Masse, ein paar hundert müssen sich schon finden.

Update:
Der in der Presse beschriebene Trick, mit den Anzeigen in den Inhalten zur Ermittlung der IP, dürfte bei redtube nicht funktionieren, da der Anzeigenanbieter, zum selben Konzern gehört wie redtube und sicher nicht seine Geschäftsgeheimnisse mit deutschen Rechtsanwälten teilt. In dem Falle die Log-Dateien.

Das durch Streaming, bei der Pufferung der Inhalte, Daten auf der Festplatte abgelegt werden, ist auch nicht besonders wahrscheinlich, dies würde die Wiedergabe im Zweifel verzögern, Daten werden zuerst ein Mal im Hauptspeicher gepuffert, da dieser mindestens um den Faktor 10000 schneller ist als die Festplatte, erst wenn die übermittelte Datenmenge die Pufferbereich im Hauptspeicher gefüllt hat, landet das auf der Platte. Der Nachweis, das irgendein Streaming-Inhalt auf der Festplatte gelandet ist, ist ohne physikalischen Zugriff auf den abrufenden Computer zum Zeitpunkt des Abrufs nicht zu führen.

Oder, nur wenn diese Abmahnmafia zum Zeitpunkt des angeblichen Abrufs, vor dem Computer des Anwenders gesessen wäre und mittels eines Analysetools den Datenstrom im Computer von und zur Festplatte hätte mitlesen und beweissicher rapportieren können, wäre der Nachweis möglich, das irgendwelche Daten für einen bestimmten Zeitraum auf dem Computer waren. Alles andere ist eine Behauptungs ins Blaue hinein, die man locker mit "Nichtwissen" bestreiten kann.

Weiterhin ist ohne Hacks des Servers oder des Anwendercomputers nicht nachweisbar, ob nur die Seite geladen wurde (was sowieso nicht strafbar wäre, da sie ja frei zugänglich ist) oder auch der Inhalt abgerufen (was nach aktueller Lage der Dinge auch nicht strafbar ist).

Nach meinen Dafürhalten bewegen sich Anwaltskanzlei, Rechteverwerter, sowie das Landgericht Köln auf verdammt dünnem Eis und je mehr bekannt wird, desto dünner wird das Eis.

Ich denke, man kann darauf warten, dass sie demnächst absaufen.:cool:
 
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