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hase
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- 25.02.2006
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Hallo Leute!
Fahrzeug:Einspuriges Motorrad
Sie haben alsLenker des angeführten Fahrzeuges,dieses nicht so weit rechts gelenkt,wie Ihnen dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung,Behinderung oder Belässtigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre,da sie über der Fahrbahnmitte fuhren.
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:
§7Abs.1StVo
§99 Abs.3 lit.a.StVo 58,oo euro
DIE SPINNEN DIE ÖSIS
Fahrzeug:Einspuriges Motorrad

Sie haben alsLenker des angeführten Fahrzeuges,dieses nicht so weit rechts gelenkt,wie Ihnen dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung,Behinderung oder Belässtigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre,da sie über der Fahrbahnmitte fuhren.
Sie haben dadurch folgende Rechtsvorschriften verletzt:
§7Abs.1StVo
§99 Abs.3 lit.a.StVo 58,oo euro

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