Apropos Verkehrszeichen

Diskutiere Apropos Verkehrszeichen im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Aus gegebenem Anlaß und nur weil es sicher so alte Säcke wie ich nicht alle wissen (weil es schon sooo lang her ist mit der theoretischen Prüfung...
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Gast 7673

Gast
Aus gegebenem Anlaß und nur weil es sicher so alte Säcke wie ich nicht alle wissen (weil es schon sooo lang her ist mit der theoretischen Prüfung für den Lappen)

1. Das sogenannte "Right on red" (Rechtsabbiegen bei roter Ampel wenn gesondert erlaubt) ist NUR zulässig wenn die Ampel wie ein Stopschild angefahren wird. Also ANHALTEN und dann Abbiegen.
Das wusste nicht einmal eine Richterin in *** die erst einige Wochen in dieser Stadt mit reichlich solcher Ampeln war.

2. Spielstraßenausfahrten die in normale Straßen münden sind KEINE STRAßen im eigentlichen Sinne !! Das bedeutet das man dort (wie beim Verlassen einer Hausausfahrt z.B. ) besonderen Sorgfaltspflichten unterliegt !! ALso Nix Rechts vor Links !!!!

DAS wusste bei einer - nicht repräsentativen - Umfrage bei Bußgeldrichtern in der Caffeteria nicht einmal jeder Richter !!
 
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beak

Gast
Aus gegebenem Anlaß und nur weil es sicher so alte Säcke wie ich nicht alle wissen (weil es schon sooo lang her ist mit der theoretischen Prüfung für den Lappen)

1. Das sogenannte "Right on red" (Rechtsabbiegen bei roter Ampel wenn gesondert erlaubt) ist NUR zulässig wenn die Ampel wie ein Stopschild angefahren wird. Also ANHALTEN und dann Abbiegen.
Das wusste nicht einmal eine Richterin in *** die erst einige Wochen in dieser Stadt mit reichlich solcher Ampeln war.

2. Spielstraßenausfahrten die in normale Straßen münden sind KEINE STRAßen im eigentlichen Sinne !! Das bedeutet das man dort (wie beim Verlassen einer Hausausfahrt z.B. ) besonderen Sorgfaltspflichten unterliegt !! ALso Nix Rechts vor Links !!!!

DAS wusste bei einer - nicht repräsentativen - Umfrage bei Bußgeldrichtern in der Caffeteria nicht einmal jeder Richter !!
Hi Di@k,

ich hab´s in Erinnerung, dass mein beim Rechtsabbiegen bei roter Ampel zuerst an dem Haltestrich der Ampel stehen bleiben muss, dann nochmal vor dem Einfahren.

Außerdem hab ich mir angewöhnt, auch bei Spielstraßen, die auf meine Fahrbahn einmünden, eher etwas vorsichtig heranzufahren, weil eben die Meisten glauben, dass hier rechts vor links angesagt ist und viele dann einfach von rechts rausfahren.

LG
Gabi
 
Ra_ll_ik

Ra_ll_ik

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2. Spielstraßenausfahrten die in normale Straßen münden sind KEINE STRAßen im eigentlichen Sinne !! Das bedeutet das man dort (wie beim Verlassen einer Hausausfahrt z.B. ) besonderen Sorgfaltspflichten unterliegt !! ALso Nix Rechts vor Links !!!!
... siehe auch "Straßen mit abgesenktem Bordstein".... diese sind immer wartepflichtig. :)
 
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Stopsi

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Spielstrasse nicht:




Verkehrsberuhiger Bereich schon:


Gruß Stopsi
 
Doro

Doro

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Das obere Spielstraßenschild ist mir hier auch noch nie aufgefallen.

Ich habe mir mal den Spaß gemacht und habe, als wir hier auf einem Landstraßenabschnitt eine Baustelle hatten mal die Schilder gezählt. Da sind auf 4km 58 Schilder zusammen gekommen. Wer soll die eigentlich noch alle während der Fahrt lesen?
 
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Gast 7673

Gast
Hi Stopsi,

soweit ich weiß darf man/frau hier schon fahren, Schrittgeschwindikgeit.

LG
Gabi
Genau ! also ca 2-3 km/h

Aber richtigerweise auch nur bei dem blauen Schild (Fußgänger dürfen da aber den Verkehr auch nicht behindern )
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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beak

Gast
Genau ! also ca 2-3 km/h

Aber richtigerweise auch nur bei dem blauen Schild (Fußgänger dürfen da aber den Verkehr auch nicht behindern )
Na siehst, ganz so hohl sind wir hier in Bayern auch wieder nicht, auch wenn wir nicht alle Straßenschilder schon mal gesehen haben! :D:D:D
 
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SPW 70

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R1150GS (R21) und CanAm Ryker 900
Jetzt noch mein Senf zum Thema:

Die Verkehrsberuhigung wird in Deutschland durch das Verkehrszeichen 325 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 326 aufgehoben.
Innerhalb dieses Bereiches gilt (siehe § 42 Abs. 4a StVO):

  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schritttempo einhalten.
  • Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, wie beim Ausfahren aus einem Grundstück. Rechts-vor-Links gilt nicht.


Und:
http://www.gedankenbildung.de/assets/images/db_images/db_db_stobbe_gugge_fahre1.jpg
 
B

beak

Gast
Aus gegebenem Anlaß und nur weil es sicher so alte Säcke wie ich nicht alle wissen (weil es schon sooo lang her ist mit der theoretischen Prüfung für den Lappen)

1. Das sogenannte "Right on red" (Rechtsabbiegen bei roter Ampel wenn gesondert erlaubt) ist NUR zulässig wenn die Ampel wie ein Stopschild angefahren wird. Also ANHALTEN und dann Abbiegen.
Das wusste nicht einmal eine Richterin in *** die erst einige Wochen in dieser Stadt mit reichlich solcher Ampeln war.

2. Spielstraßenausfahrten die in normale Straßen münden sind KEINE STRAßen im eigentlichen Sinne !! Das bedeutet das man dort (wie beim Verlassen einer Hausausfahrt z.B. ) besonderen Sorgfaltspflichten unterliegt !! ALso Nix Rechts vor Links !!!!

DAS wusste bei einer - nicht repräsentativen - Umfrage bei Bußgeldrichtern in der Caffeteria nicht einmal jeder Richter !!
Aber, jetzt muss ich mich doch mal bei Dir bedanken, weil es doch ein sehr interessantes Thema ist und hier anscheinend einige Unsicherheit herrscht: Danke Di@k!
 
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SPW 70

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R1150GS (R21) und CanAm Ryker 900
Hinzuzufügen wäre noch, dass Schrittgeschwindigkeit mit 6 km/h definiert ist (fährt man im 1. Gang mit Standgas, wird in Dresden auch hin und wieder gelasert).
 
marss73

marss73

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Ich habe mir mal den Spaß gemacht und habe, als wir hier auf einem Landstraßenabschnitt eine Baustelle hatten mal die Schilder gezählt. Da sind auf 4km 58 Schilder zusammen gekommen. Wer soll die eigentlich noch alle während der Fahrt lesen?
Von Blaupunkt gibt es jetzt Navis mit Verkehrsschilderkennung.
Das Ding macht das für Dich und informiert Dich, wenn ein Tempolimit dabei war :D
http://www.blaupunkt.com/de/7612201660_main.asp

Gruß
Martin
 
Eckart

Eckart

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Aus gegebenem Anlaß und nur weil es sicher so alte Säcke wie ich nicht alle wissen (weil es schon sooo lang her ist mit der theoretischen Prüfung für den Lappen)

1. Das sogenannte "Right on red" (Rechtsabbiegen bei roter Ampel wenn gesondert erlaubt) ist NUR zulässig wenn die Ampel wie ein Stopschild angefahren wird. Also ANHALTEN und dann Abbiegen.
Je nachdem, wann die theoretische Prüfung war, wird es diese Regel damals noch gar nicht gegeben haben, denn der (unbeleuchtete) Grüne Pfeil ist ein Erbe der neuen Bundesländer; zur der Zeit, als diese neuen Bundesländer noch keine Bundesländer waren, gab es den Pfeil, aber m. W. ohne die Vorschrift anzuhalten.

Eckart
 
AmperTiger

AmperTiger

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XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
Hier mal ein interessantes Verkehrszeichen aus Schottland, ich weiß zwar nicht wie der mit dem Rolli in das Pferdefuhrwerk kommt,aber das soll ja nicht mein Problem sein....
 

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