G
Gast 7673
Gast
Aus gegebenem Anlaß und nur weil es sicher so alte Säcke wie ich nicht alle wissen (weil es schon sooo lang her ist mit der theoretischen Prüfung für den Lappen)
1. Das sogenannte "Right on red" (Rechtsabbiegen bei roter Ampel wenn gesondert erlaubt) ist NUR zulässig wenn die Ampel wie ein Stopschild angefahren wird. Also ANHALTEN und dann Abbiegen.
Das wusste nicht einmal eine Richterin in *** die erst einige Wochen in dieser Stadt mit reichlich solcher Ampeln war.
2. Spielstraßenausfahrten die in normale Straßen münden sind KEINE STRAßen im eigentlichen Sinne !! Das bedeutet das man dort (wie beim Verlassen einer Hausausfahrt z.B. ) besonderen Sorgfaltspflichten unterliegt !! ALso Nix Rechts vor Links !!!!
DAS wusste bei einer - nicht repräsentativen - Umfrage bei Bußgeldrichtern in der Caffeteria nicht einmal jeder Richter !!
1. Das sogenannte "Right on red" (Rechtsabbiegen bei roter Ampel wenn gesondert erlaubt) ist NUR zulässig wenn die Ampel wie ein Stopschild angefahren wird. Also ANHALTEN und dann Abbiegen.
Das wusste nicht einmal eine Richterin in *** die erst einige Wochen in dieser Stadt mit reichlich solcher Ampeln war.
2. Spielstraßenausfahrten die in normale Straßen münden sind KEINE STRAßen im eigentlichen Sinne !! Das bedeutet das man dort (wie beim Verlassen einer Hausausfahrt z.B. ) besonderen Sorgfaltspflichten unterliegt !! ALso Nix Rechts vor Links !!!!
DAS wusste bei einer - nicht repräsentativen - Umfrage bei Bußgeldrichtern in der Caffeteria nicht einmal jeder Richter !!