Baujahr Verwirrung

Diskutiere Baujahr Verwirrung im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hi, und was soll das EVO Getriebe bringen? Grüsse, András
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Andras

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R 1150 GS ADV / Yamaha XJ 750 XS / HPN PD
Hi,

und was soll das EVO Getriebe bringen?

Grüsse,
András
 
A

Anonym1

Gast
ich freue mich auf jeden fall für dich, DASS du eine Q hast....

was das integral abs und den bremskraftverstärker angeht, habe ich in einer der letzten enduro zeitungen eher extrem unerfreuliches gelesen und ich bin froh, weder das eine noch das andere zu haben...

ich habe trotz einzelzündung kein konstantfahrruckeln und so wie ich es gelesen habe, kann man das, bei bedarf, mit kerzen und einer guten einstellung der versager in den griff bekommen...

viel spass mit deiner maschine, lass dir nicht so viel sorgen machen,

gruss, sascha!

ps: ich habe meine q spontan gekauft, ahnungslos und habe mich erst später mit den "wichtigen" dingen befasst, seit ich hier im forum rumtobe....
geht also auch andersrum...
ach ja, war heute wieder seeeehr seeehr glücklich mit meiner gs 1150 2002 unterwegs!
;)
 
AMGaida

AMGaida

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Teacher schrieb:
so wie ich es gelesen habe, kann man das, bei bedarf, mit kerzen und einer guten einstellung der versager in den griff bekommen...
Soviel ich weiß, geht es da eher um die Synchronisation der zwei separaten Drosselklappen, mit Vergasern hat sich ja nicht mehr viel an der 1150er.

Ich denke auch, dass I-ABS und der BKV bzw. der Verzicht darauf aus einem tollen Motorrad kein schlechtes Motorrad machen. Auch ohne diese Extras kann man ein tolles Motorrad fahren, evtl. sogar etwas kostengünstiger und von weniger Problemen geprägt (wobei ich bisher weder Probleme noch erhöhte Kosten zu bemängeln habe).

ABER: er wollte eine 03er Maschine kaufen, hat diese im Glauben gekauft, dass alle die ihm wohl bekannten Details beinhaltet und wurde einfach verarscht, um es auf deutsch zu sagen.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Mach' Dir wegen der Getriebeunterschiede überhaupt keine Gedanken. Die sind wirklich uninteressant. Ein EVO-Getriebe gibt's nicht aber es gibt EVO Bremsen. Das sind auch nur die vorderen Sättel. Die hast Du auf jeden Fall und auch sie haben nix mit I-ABS zu tun.
Das I-ABS hat einen höheren Wartungsaufwand weil, um die Bremsflüssigkeit wechseln zu können, der Tank runter MUSS und 5 Bremskreise enlüftet werden müssen. Da sind um die 40 AW veranschlagt. Was bei Euch eine AW (=5 Min Arbeitszeit) kostet weisst nur Du.
"Nicht BMW Werkstätten" trauen sich da nicht ran weil man DAS Diagnosegerät haben, und einige Tricks kennen sollte.
Da muss also kein "Kranz" oder sonst was gewechselt werden, sondern der Wechsel der Bremsflüssigkeit ist nur(?) aufwendig. BMW hat das auch erkannt und zumindest die Wechselintervalle etwas ausgedehnt (das will Dein Händler anscheinend auch nicht wissen).
Fakt ist, dass der B-Flüss.wechsel bei I-ABS recht teuer ist. Wie oft man das machen lässt ist jedem selber überlassen. BMW gibt da eben Empfehlungen die auf der gaaaaanz sicheren Seite liegen.

Konstantfahrruckeln hat nix mit der DZ zu tun, auch wenn das die Werbestrategen gerne erzählen. Ist die Karre anständig synchronisiert, ruckelt sie nicht.
gerd (dem zumindest egal ist ob das aufwendig oder inzwischen aufwändig ist :-))
 
diwoda

diwoda

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@AdventureQ: Sarkasmus hilft wenig, in Anbetracht der Tatsache daß der Händler rechtlich auf der sicheren Seite ist finde ich die Gelbatterie immerhin besser als Nichts, ach ja, ich vergas, Koffer wollen sie mir auch noch dazugeben...Und ja, ich denke mir die Sache auch schön weil mir gar nix anderes übrig bleibt, wie es scheint und ich aber mehr Wert lege auf einen ruhigen Schlaf und Freude an der Sache als nervenaufreibenden Aktionissmus.

Nochmal, was das Baujahr betrifft, mittlerweile habe ich bei all dem Hin und Her gelernt zu unterscheiden zwischen a: dem Baujahr b: dem Modelljahr und c: dem Tag/Jahr der ersten Zulassung...alles drei müssen absolut NICHT identisch sein! Ich könnte z.B. ein Fahrzeug haben daß Baujahr 2001 ist, dem Modelljahr 2002 entspricht und 2003 Erstzugelassen wurde. Den Gesetzgeber interessiert nur Letzteres. ich finde das zwar OBERBESCHISSEN, aber so ist es nun mal.

In meinem Vertrag ist Tatsächlich die Rede vom Tag der ersten Zulassung und nicht vom Modell oder Baujahr. Leider, da habe ich nicht gründlich genug darauf geachtet, denn ich bin davon ausgegangen, nachdem ich überall 2003 gelesen habe daß es sich auch um ein Modell 2003 handelt. Das mit dem Baujahr war mir schon klar, denn Lieferzeiten von der Herrstellung bis zur Übergabe von 3-6 Monaten sind üblich (außer vielleicht wenn man nicht gerade direkt neben der Fabrik wohnt und selbst dann) Habe mittlerweile zu BMW Kontakt aufgenommen, dort wurde mir gesagt daß BMW üblicherweise im Herbst/Winter in größeren Mengen auf Vorrat produziert und dann im Folgefrühjahr/sommer ausliefert. Außerdem habe ich gebeten mir eine Modellpflegehistorie zu schicken. Die werde ich dann natürlich hier einstellen...

Es kommt noch ein Punkt zur Verwirrung hinzu (mich jedenfalls hat es in die Irre geführt) Ich habe auch beim Händler schon gesehen daß das Fahrzeug keine DZ hat, und das ist ja eigentlich das sicherste Indiz für ein Modell 2003, allerdings hat BMW für die Umstellung auf DZ bis Ende 2002 gebraucht, das heißt es gibt Fahrzeuge die dem Modell 2003 entsprechen, aber KEINE DZ haben, nachdem mir das wurst war ob DZ oder nicht dachte ich es würde sich um eben ein solches Handeln :( Hinzu kommt noch, wie ich diesen Threat ja eigentlich eingeleitet habe, daß es unter der Sitzbank tut und werkt (nicht der Motor :) ) und das HAT was mit dem ABS zu tun, aber nicht dem Integral (in diesem Fall)

@teacher: danke vielmals, sowas macht Mut, ich denke auch daß das so ist wie du schreibst, jetzt wo es nun mal so ist wie es ist werde ich auch so mit meiner Q glücklich

@gerd: danke für deine Ausführungen...bin wieder ein Stück schlauer (wenns zum lesen von Verträgen schon nicht reicht bei mir) In Summe ist das in etwa was ich vom Mechaniker zu hören bekam. So wie mir der alles erklärt hat bezüglich des IABS mit BKV bin ich nicht mehr so sicher ob ich nicht fast froh sein darf daß meine Q das nicht hat...

PS. Ich habe gestern mit der Rechtsabteilung vom ÖAMTC (Pendant zum ADAC) telefoniert, und dort wurde mir ebenfalls die Auskunft gegeben daß das Ertzulassungsdatum zählt. Da es aber ein Vergleichsurteil gibt, allerdings aus Deutschland wo ein Autokäufer herrausfand daß sein Fahrzeug fast 2 Jahre vor dem Erstverkauf produziert wurde und recht bekam daß er annehmen durfte daß es sich um ein aktuelles Fahrzeug handelte als er dafür bezahlte, wurde mir ein Gesprächstermin angeboten, man wolle sich die Sache mal genau anschaun, vielleicht kann man so argumentieren. Ich denke also ich werde eine Doppelschiene fahren: Sollte es eine reale Chance auf Erfolg geben dann werde ich das tun, an sonsten werde ich mir das für die Zukunft merken und auch so meine Freude mit dem Motorrad haben, so eine habe ich mir ja schließlich vorgestellt: relativ wenig KM (20000), schöner Zustand (weiße Blinker, Seitendeckel, Heizgriffe usw...), nur ein Vorbesitzer.
 
S

Schlonz

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ich bleibe dabei, auch wenn das, was im Vertrag steht, juristisch einwandfrei für den Händler spricht, so hat er Dich doch getäuscht, indem er das falsche Baujahr auf das Werbeschild geschrieben hat und Dich damit überhaupt erst veranlasst hat, den Vertrag zu machen.

Ich kann ihn auch überhaupt nicht verstehen. Was will er denn mit einem Kunden, der bereits vor dem ersten km sauer auf ihn ist und nicht die geringste Veranlassung hat, dort Services machen zu lassen, Zubehör zu kaufen etc.pp.

Er sollte die Arschbacken zusammenkneifen und den Vertrag vor Deinen Augen zerreisse. Wäre ich an seiner Stell, würde ich mir ein Bein ausreissen, Dir zum selben Geld eine Maschine zu besorgen, die Deinen Vorstellungen entspricht, denn das, was er in Dir erzeugt hat, sollte er auch erfüllen.

Ich bin seit 20 Jahren selbständig und lebe davon, Kunden Waren zu verkaufen, Handel eben. In den 20 Jahren kam es natürlich vor, dass es zu Reklamationen kam, zuletzt vor 4 Wochen. Juristisch waren wir auf der richtigen Seite, denn die Mängelrüge kam zu spät. Aber was soll ich mit einem Kunden, der nie wieder kommt und nur, weil er zu spät war, war der Mangel ja trotzdem da. Also haben wir uns der Sache angenommen und sie durchgezogen, auch wenn es Arbeit und Geld bedeutet. Der Kunde ist aber froh, dass alles klappt und wird sicher wieder kommen.

Ich hätte mich auch einfach auf die eindeutige juristische Position zurückziehen können, davon halte ich aber nichts.

Solltedas Gespräch zwischen Dir und Deinem Händler nichts bringen, so ist er in meinen Augen ein Abzocker, der zudem viel Zeit in müßige Diskussionen und Rumärgerei mit Kunden investiert, als sie für alle lohnend zu verwenden. So etwas kann ich leiden wie Bauchweh
 
A

Anonym1

Gast
noch mal was aus meiner vergangenheit...

wie manche gelesen haben, hatte ich bis vor kurzem noch eine WR 400 Yamaha, sprich eine Hardenduro mit Straßenzulassung..

Ich habe sie von einem gekauft, der sie bei seinem Händler des Vertrauens neu gekauft hatte für 6500 Euro im Jahre 2002....

als er nach nem Jahr keinen Bock mehr auf das 300km gefahrene Teil hatte, wurde ich zum neuen Besitzer..

Da ich ein paar Teile verändern wollte, habe ich über die Fahrgestellnummer bei Yamaha nachschauen wollen und siehe da, die Karre war von 1998!!!!!!!!!!

kein Witz, der Erstkäufer hat eine "nagelneue" Maschine für teuer Geld gekauft, die 4 (!) Jahre in einer Kiste rumstand...

als ich ihm das am Telefon erzählt habe, fiel er aus allen Wolken..

ein Anruf bei seinem Händler, den er dann gemacht hatte führte auch zu nix...

"Wieso??, die Maschine WAR doch NEU!"
....sagte ihm der Händler

"Es ist normal, dass Maschinen schon mal länger in der Kiste rumstehen, das ändert nix an der Tatsache, dass es sich dann immer noch um eine Neumaschine handelt.."

führte er weiter aus...

so wurde er abgespeist und der Händler kann VERDAMMT froh sein, dass ICH nicht der Erstkäufer gewesen bin :D :D :D :D

also KOPF HOCH, es könnte schlimmer kommen!

ich würde noch versuchen dem die nächste große Inspektion aus dem Knie zu leiern, die kostet nämlich auch Milionen !!;) ;)
 
gerd_

gerd_

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Hi
In DE ist es gängige Rechtsprechung dass ein Fahrzeug spätestens 2 Jahre nach seiner HERSTELLUNG nicht mehr als Neufahrzeug bezeichnet werden darf und der Kunde auf diese Tatsache hingewiesen werden MUSS. Das hat eine Freundin ich in Form eines Urteils schriftlich. Ihr ist Ähnliches bei einem Händler widerfahren.
Das hilft in AT nicht unbedingt weil dort eben anderes Recht gilt.
Der Yamaha Mensch mag ja irgendwas tönen, aber wenn er in DE arbeitet wird ihm ein (sein) Anwalt, spätestens aber der Richter sagen, dass er sich auf's Verkaufen und Reparieren konzentrieren sollte und das juristische denjenigen überlassen sollte die etwas davon verstehen.
Doch ist der Versuch seinen Kunden ein X für ein U vorzumachen nicht strafbar :-). Wohl aber eine arglistige Täuschung. Betrug muss es ja nicht gleich sein.
gerd
 
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crashdaddy

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zw Han und HH
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R1150GS DZ
Bj / Ez

Hallo
Es muß noch mehr Refenenz Urteile geben, die den Sachverhalt Bj. zu EZ bezüglich Neufahrzeug einschränken. Insbesondere die Anzeige und die Auszeichnung der GS im Verkaufsraum mit Bj 03 dürften hier relevant werden. Zudem bist Du nicht ein Neufahrzeugbesitzer sondern ein Gebrauchtfahrtzeugerwerber.
Außer der Indentifikationsnummer zur genauen Bestimmung des Baumonats wäre doch ein Gespräch mit dem Vorbesitzer möglich, um weitere Informationen zu erhalten.

Wird sicher interressant wie der Händler bei der Inzahlungnahme der jetzigen GS für ein Nachfolge-Fahrzeug argumentiert
oder es schon gegenüber dem Vorbesitzer getätigt hat.

Ein großer BMW Vertr Hdl in Norddeutschland hatte Nov/Dez 03 Angebote der R1150GSAdv Modellen im Programm. Die Werbung wurde ab 04 mit dem Zusatz Bj 03 erweitert. Im Kaufvertrag Sep 04 statt explizit das Bj 03 aufgeführt. Auf Nachfrage über die zusätzliche Eintragung wurde ausgeführt, das sie hierzu verpflichten seien.

Ich würde den Koffersatz mit Halter und die zusätzliche Gelbatterie annehmen und die GS mit Vergnügen fahren.

Gruß aus der Lüneburger Heide
Joachim
 
gerd_

gerd_

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Hi jochen
Aaaaaaaufwachen! In Österreich gelten unsere Vorschriften nicht. Das ist noch immer ein souveräner Staat und wird's wohl auch bleiben :-)
gerd
 
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Anonym1

Gast
gerd_ schrieb:
Hi jochen
Aaaaaaaufwachen! In Österreich gelten unsere Vorschriften nicht. Das ist noch immer ein souveräner Staat und wird's wohl auch bleiben :-)
gerd
wer will euch ösis schon besetzen und besitzen *scheeeeeerrrrzzzz*:D :D :D
 
diwoda

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R1150GS
Hallo zusammen, folgend der kurze Schriftwechsel mit der ÖAMTC Rechtsabteilung:

folgende Problematik,
am 19.10. unterschrieb ich den Kaufvertrag für eine BMW R1150GS, Erstzulassung 21.03.2003. Ich ging also davon aus daß es sich bei diesem Motorrad um ein Modelljahr 2003 handelt. Nach Vergleichen mit anderen Angeboten für Gebrauchtfahrzeuge dieses Modell gehe ich davon aus daß der Preis ebenfalls entsprechend kalkuliert ist. Anhand der Fahrgestellnummer habe ich nunmehr herausgefunden daß es sich NICHT um ein Modell 2003 handelt sondern um ein Modell 2002, Fabrikationsdatum JÄNNER 2002. Im Rahmen der Modellpflegemaßnahmen wurden von Modell 02 auf 03 signifikante Änderungen vorgenommen. Ich habe das Fahrzeug noch nicht abgeholt noch angemeldet. Nach Anfrage bei entsprechendem Händler wurde mir mitgeteilt daß das Produktionsjahr bzw. was viel wichtiger ist das Modelljahr nicht ausschlaggebend sei sondern der Tag der ersten Zulassung. Nun bin ich damit gar nicht einverstanden, denn abgesehen von den technischen Änderungen sehe ich mich bei einem eventuellen Wiederverkauf genau mit meinen eigenen Argumenten konfrontiert.
Wie ist die rechtliche Situation nun wirklich und habe ich die Möglichkeit/Chance einer Wandlung des Vertrags, einer entsprechenden neuen Preiskalkulation oder Rücktritt von diesem Kaufvertrag?

So, darauf die Antwort des Juristen:

Entscheidend bei der Auslegung von Kaufverträgen bzw. bei auftretenden Meinungsverschiedenheiten ist immer die jeweilige schriftliche Vereinbarung.
Mündliche Zusicherungen sind natürlich auch von Bedeutung, hier stellt sich jedoch im Einzelfall die Beweisfrage.
Was nun die Modellproblematik betrifft, muß objektiverweise festgehalten werden, dass Sie offensichtlich im Vertrag die "erstmalige Zulassung"
vereinbart haben. Diese Diktion ist an sich üblich. Bezeichnungen wie Modelljahr, Baujahr etc. können natürlich getroffen werden, aufgrund der unterschiedlichen Interpretationsmöglichkeiten finden sich derartige Begriffe nur mehr selten in den Kfz-Kaufverträgen.
Auch die empfohlenen Richtpreise laut eurotax orientieren sich weitgehend an der Erstmaligen Zulassung.
Aus den genannten Gründen wird es schwierig, eine Preisminderung oder ein Wandlungsbegehren durchzusetzen.

Hm...naja, wie dem auch sei, soviel zu diesem...ich sehe schon...ich werds einfach vergessen und fahren...fertig! :mad:

 
AMGaida

AMGaida

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Tja, ich kenne die Rechtslage in dem Punkt auch nicht und muss davon ausgehen, dass die ÖAMTC-Juristen sich da auskennen. Insofern hast Du den Fehler gemacht, nur auf die EZ zu achten. Wäre wohl 70 % der Käufer auch passiert. Der Verkäufer hat dich mit der Angabe imho bewusst hinters Licht geführt und Du musst das zuviel bezahlte Geld (für ein 2002er Modell) als Lehrgeld abhaken.

Auch eine 2002er GS kann viel Spaß machen und ich würde es positiv sehen. Dem Händler gegenüber würde ich versuchen alles rauszuholen und wenn möglich noch eine Inspektion o.ä. rauszuhandeln. Ansonsten... fahren und Spaß haben. :)
 
Thema:

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