Corona und Motorradfahren Österreich aktuelle Reisebestimmungen !

Diskutiere Corona und Motorradfahren Österreich aktuelle Reisebestimmungen ! im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Ich sag mal so: Wenn nahe seiner Tür mal ne Ölspur ist und vielleicht auch wer zu Schaden kommt, wird man SEHR genau hinschauen, um den...
anschinsan

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Ich sag mal so:
Wenn nahe seiner Tür mal ne Ölspur ist und vielleicht auch wer zu Schaden kommt, wird man SEHR genau hinschauen, um den Verursacher zu finden. (normalerweise ist ja eine Ölspur Risiko des Strassenbenutzers, so wie auch Kuhfladen etc.....da schaut keiner, wer das war, nach einem Unfall)


Und dann möcht ich nicht in seiner Haut stecken.

Mal davon abgesehen, wenn der Typ anschließend draufkommt, er hat ---worst case----einen oder zwei Menschen auf dem Gewissen, nur weil er meinte Selbstjustiz üben zu müssen.... Ich würde mit so einer Schuld schwer leben können
 
QVIENNA

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Das kann ich ad hoc nicht beurteilen. Klingt aber nicht unplausibel: wenn man trotz aufrechter Reisewarnung fährt... dem entgegen sprechen wiederum die ganzen Ausnahmen ...
 
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Christian S

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Das kann ich ad hoc nicht beurteilen. Klingt aber nicht unplausibel: wenn man trotz aufrechter Reisewarnung fährt... dem entgegen sprechen wiederum die ganzen Ausnahmen ...
Hallo,

eine Auslandskrankenversicherung kennt grds. keinen "Verschuldenseinwand" (außer du verletzt dich vorsätzlich, z.B. weil dein im Ausland durchgeführter Selbstmordversuch scheitert).

Relevant ist nur:

Reisedauer (oft 6 Wochen, manchmal 2 Monate), da ansonsten keine Reise mehr vorliegt sonder ein "Aufenthalt". Dafür brauchst du dann eine Langzeitversicherung.

Vorerkrankung: Eine Auslandskrankenversicherung ist nicht dafür da, um bereits daheim bestehende Krankheiten nun im Ausland zu versorgen. Hier gibt es oft Diskussionen, was gilt, wenn sich eine Krankheit im Ausland verschlimmert. Sofern das nicht auf der Hand lag, dass Behandlungsbedürftigkeit im Ausland eintritt, ist das ebenso abgedeckt sein.

Es heißt Auslandskrankenversicherung und nicht Auslandsquarantäneversicherung
=> du musst erkranken (zB auch an Corona), und deshalb muss um medizinisch erforderlich Behandlungen gehen
=>nicht versichert sind:
Test auf Corona im Ausland
Quarantänekosten (sofern nicht entsprechend erkrankt)
Heimtransportkosten, sofern man ausgewiesen wurde, obwohl man nicht schwer erkrankt ist
usw.

Einzelfälle im Grenzbereich gibt es immer. Also Orientierung sollte das genügen.
Reisewarnung hat rein gar nichts mit Reiseverbot zu tun, und auf den Versicherungsschutz hat das auch keinen direkten Einfluss.
Bezahlt wird, wenn dann im Ausland ein versichertes Ereignis vorliegt.

Meine Frau bearbeitet seit 20 Jahren Versicherungsfälle bzgl. Auslandskrankenversicherung, und selbst kann ich auch gewisse Grundkenntnisse bzgl. Versicherungsvertragsbedingungen beisteuern.

zB ADAC:
https://www.adac.de/-/media/pdf/ver...a=de-de&hash=DA73AAAB81BD53797DBBD424E9AE4165

§ 1 In welchem Umfang hilft Ihnen der ADAC Auslandskrankenschutz Basis?
1. Wir erbringen im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen weltweit Versicherungsschutz bei akuter, unerwarteter Erkrankung, Verletzung und einem unerwarteten Todesfall. Die Leistungen umfassen
a) den Informations-Service vor und während der Reise (§ 12);
b) die medizinisch notwendige ambulante Behandlung durch Ärzte einschließlich des Ersttransportes zum nächst erreichbaren geeigneten Arzt oder Krankenhaus sowie Betreuungs- und Rückreisekosten für Kinder (§ 13);
c) die medizinisch notwendige stationäre Behandlung einschließlich des Verlegungstransportes (§ 14);
d) die medizinisch notwendige Behandlung durch den Zahnarzt (§ 15);
e) den Rücktransport des Patienten zu einem Krankenhaus in Deutschland (§ 16);
f) Such-, Rettungs- und Bergungskosten (§ 17);
g) im Todesfall die Überführung nach Deutschland oder die Bestattung am ausländischen Sterbeort (§ 18);
h) Telefonkosten zur Meldung eines stationären Krankenhausaufenthaltes, eines Krankenrücktransportes oder eines Todesfalles (§19).
Unsere Leistungen werden als Kostenerstattung oder als Serviceleistung erbracht. Serviceleistungen sind der Informations-Service (§ 12), die Zahlungsgarantie gegenüber einem Krankenhaus (§ 14 Nr.
2), der Krankenrücktransport (§ 16) und die Überführung Verstorbener (§ 18 Nr. 1). 2.

Kein Versicherungsschutz besteht:
a) wenn Sie vor Reiseantritt wussten oder es für Sie absehbar war, dass Ihnen vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Erkrankungen oder Verletzungen während des Auslandsaufenthaltes behandlungsbedürftig werden;
b) wenn die Behandlung im Ausland der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise war;
c) für Erkrankungen, für Verletzungen und für Todesfälle, die durch Kernenergie verursacht wurden;
d) für Krankheiten und deren Folgen, für Todesfälle und für Folgen von Unfällen, die durch vorhersehbare Kriegsereignisse oder Unruhen oder durch die aktive Teilnahme an Kriegsereignissen oder Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Als vorhersehbar gelten Kriegsereignisse oder innere Unruhen insbesondere dann, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland – vor Reisebeginn – für das jeweilige Land eine Reisewarnung ausspricht;
e) wenn Sie Berufssportler sind, für Verletzungen, die durch die aktive Teilnahme an Sportwettkämpfen und dem dazugehörigen Training verursacht wurden;
f) für Hypnose, psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung, einschließlich der hierfür verwendeten Arzneimittel;
g) für vorsätzlich herbeigeführte oder auf der missbräuchlichen Verwendung von Medikamenten, Drogen, Alkohol oder Sucht beruhenden Erkrankungen und Verletzungen und deren Folgen sowie für versuchten oder vollendeten Suizid. Ebenso ausgeschlossen sind Unfälle, die Ihnen dadurch zustoßen, dass Sie vorsätzlich eine Straftat ausführen oder versuchen.
h) wenn Sie über Umstände zu täuschen versuchen, die Einfluss auf den Grund oder die Höhe der Leistung haben. i) Die leistungsbezogenen Ausschlüsse finden Sie in § 13 Nr. 2 (ambulante Behandlung), § 14 Nr. 3 (stationäre Behandlung) und § 15 Nr. 2 (zahnärztliche Behandlung). 3. Sie haben im Schadensfall besondere Obliegenheiten zu beachten. Diese finden Sie in § 8 der nachstehenden Bedingungen.
 
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Klausmong

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Auch soeben aktuell, Slowenien öffnet seine Grenzen nun auch wieder !!
 
ChiemgauQtreiber

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Ja, hinfahren kannst du, aber nicht zurück (außer, du liebst 2 Wochen Quarantäne) :wink:
oder du fährst erst nach 31.5. zurück - denn solange gelten die aktuellen Grenzübertrittbeschränkungen (wenn ich richtig informiert bin)

und von SLO nach HR ist auch ab sofort offen und du kannst auch an anderen Stellen als bei den 20km bei Koper ans Meer fahren.

So, jetzt müssten wir noch nach AT dürfen :fragezeichen: :grosse-augen: :furious:
 
Klausmong

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oder du fährst erst nach 31.5. zurück - denn solange gelten die aktuellen Grenzübertrittbeschränkungen (wenn ich richtig informiert bin)

und von SLO nach HR ist auch ab sofort offen und du kannst auch an anderen Stellen als bei den 20km bei Koper ans Meer fahren.

So, jetzt müssten wir noch nach AT dürfen :fragezeichen: :grosse-augen: :furious:

Während Slowenien seine Grenzen für Österreicherinnen und Österreicher nun geöffnet hat, bleiben die österreichischen Einreisebeschränkungen offenbar aufrecht. Wie ein Sprecher des Innenministeriums der APA auf Anfrage mitteilte, gelte noch bis 31. Mai für die Einreise nach Österreich das Erfordernis eines aktuellen Coronavirus-Tests bzw. die Pflicht zur Selbstisolation.
 
Barmbeker

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Wenn das in Österreich schon solche Probleme bereitet, dann setzt euch doch auch noch mit dem Föderalismus in der BRD auseinander. Hier ist alles viel Klarer.
Corona und Motorrad

Ironie aus:help:
 
jalla

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Hallo Leutz,
hab da mal ne Frage.
Darf man wenn man geimpft ist, von Deutschland nach Österreich einreisen und braucht man dann trotzdem diesen PCR Test?
Test nach Impfung macht für mich keinen Sinn.
Ich finde hierüber keinerlei Infos.

Nun wollen wir hoffen, dass bis Juni sich die Sache lichtet und auch die Gastronomie wieder öffnet.
Es wird Zeit !!

Danke für sinnvolle Infos
 
MarinGS

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Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Österreich, mit Ausnahme der Gemeinde Jungholz in Tirol und des Kleinwalsertals/der Gemeinde Mittelberg in Vorarlberg, wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.

Einreise


Alle Reisenden müssen sich vor der Einreise nach Österreich elektronisch registrieren und die Empfangsbestätigung bei der Einreise ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorweisen.
Bei Einreise soll ein negatives PCR- oder Antigen-Test-Ergebnis vorgelegt werden. Das Test-Ergebnis oder ein ärztliches Zeugnis über ein solches, muss in deutscher oder englischer Sprache verfasst sein und darf nicht älter als 48 Stunden (Antigentest) bzw. 72 Stunden (PCR-Test) sein. Kann dieses nicht vorgelegt werden, ist ein Test spätestens 24 Stunden nach Einreise auf eigene Kosten durchzuführen.
Die novellierte Einreiseverordnung sieht bis 31. Mai 2021 grundsätzlich eine verpflichtende 10-tägige Quarantäne nach Einreise vor, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigentest beendet werden kann.
Grenzkontrollen finden statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.

Weitere Informationen zu der Einreiseverordnung, den Ausnahmen und den Quarantänevorschriften bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.


Hiermit wird festgelegt:

Die Einreise nach Österreich ist nur mehr aus bestimmten Gründen gestattet und ist seit Beginn der Pandemie in Österreich in der COVID-19-Einreiseverordnung geregelt.

Grundsätzlich müssen Sie bei der Einreise nach Österreich eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance durchführen, einen negativen Testnachweis vorweisen sowie verpflichtend eine zehntägige Quarantäne antreten. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Es gibt folgende Arten von Einreisen:

  • die uneingeschränkte Einreise nach Österreich aus EU-/EWR-Staaten, aus der Schweiz, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und andere Staaten

  • die durch Ausnahmen ermöglichte Einreise aus sonstigen Staaten und Gebieten

  • die Einreise im Rahmen des regelmäßigen Pendlerverkehrs

  • die Einreise aus medizinischen Gründen

  • die Einreise aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis

  • sonstige und grundsätzlich ausgenommene Einreisen

Firefox_Screenshot_2021-04-11T06-50-19.422Z (Mittel).png


Transitpassagiere bzw. Personen, die ohne Zwischenstopp durch Österreich durchreisen

Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich.

Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen


Somit hat eine bereits durchgeführte Impfung keinen Einfluss auf die bestehenden Einreisebestimmungen Österreichs

Die Aussage: Test nach Impfung macht keinen Sinn - ist aus heutiger medizinischer Sicht/Kenntnislage nicht haltbar

Beschränkungen im Land


Es gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 6 Uhr. Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist weiterhin untersagt. Der Lockdown für Hotels und Gastronomie gilt fort. Geschäfte und Schulen sind unter Auflagen geöffnet. Es muss mit verstärkter Überprüfung der Quarantäne-Vorschriften durch die österreichischen Behörden gerechnet werden.


STAND: 11.04.2021
GÜLTIG SEIT : 31.03.2021
 
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MarinGS

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Im übrigen gilt auch in Deutschland eine Quarantäneverordnung für Geimpfte - die vorher eine Reise angetreten haben.

Auch da keine Ausnahme
 
QVIENNA

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Trotzdem jedes Wochenende Staus an den Grenzen. Also dann wohl alles notwendige Reisen und in Quarantäne geht auch keiner. Diese ganzen Regelungen sind nicht mehr zu administrieren.
 
LaCy-boGSer

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Liebe Leute,

ihr schweift hier gerade zu sehr vom eigentlichen Thema ab!
Auch wenn ich verstehen kann das euch das Thema Corona sehr bewegt und allgegenwärtig ist dürfte es doch allen bekannt sein , dass wir aus guten Gründen das große Thema Corona im Forum nicht wünschen.
Bitte diskutiert daher in eurem privaten Umfeld oder anderswo darüber aber eben nicht hier!

Danke ! Und ich hoffe dieser Hinweis reicht!
 
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Nachdem Klausmong und ich mit dem kurzen Abschweifen des Threads nicht glücklich waren wurde der Thread jetzt verschoben und die Überschrift so ergänzt, dass das Thema noch deutlicher wird.

Die Beiträge, die nicht zum Thema passen, werde ich rausnehmen.

Wir bitten um Beachtung !
 
QVIENNA

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Reisewarnung für Laa an der Thaya (Niederösterreich)

Das Eis der Bäckerei-Konditorei-Cafe Stoiber am Hauptplatz ist nur mehr zugekauft. Eine schmierige Industriemasse mit zugesetzten Aromen. Bedauerlicherweise musste das Eis nach 2 Löffeln entsorgt werden. Auch kein selbstgemachtes Mohneis mehr 🤬
Im Zuge einer Ausfahrt am Samstag war ich schwer geschockt. Apfelstrudel jedoch nach wie vor selbstgemacht, Kaffee wie derzeit überall üblich im Pappbecher.

Die Fahrt erfolgte über die Leiser Berge, gefühlt alle 3km ein Traktor, enge Kurven sind mit Vorsicht zu genießen. Splitt ist schon geräumt aber viel Staub und Schmutz durch die Traktoren auf der Fahrbahn.

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MarinGS

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Reisewarnung Update


Grundlage der Bestimmungen

Der derzeitige Indexwert in Österreich liegt bei 3.8 / 5

Firefox_Screenshot_2021-04-12T20-23-09.465Z.png
 
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Corona und Motorradfahren Österreich aktuelle Reisebestimmungen !

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