LaCy-boGSer
. . . . . X-Moderator . . . . . 🏍🏍🏍🏍🏍
Ich glaube wir sollten ein anderes Thema suchen
Wo ist denn die ganze Bande um dabei zu helfen
Wo ist denn die ganze Bande um dabei zu helfen



ein guter Spruch



Bei mir war auch immer "die Fa. dran beteiligt".das hängt leider nicht von mir oder von meiner Firma ab, sondern von manchen geistbefreiten Verschwörern![]()
.
)
.
Das Problem gibts anscheinend überall.Neee, schon klar, ich bummele meine Stunden jetzt ab! (ich bin Rentner)


Urlaubsanspruch:
Eine Auszahlung ist auch hier untersagt.Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer haben für jedes Arbeitsjahr Anspruch auf bezahlten Urlaub im Ausmaß von 25 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (bzw. 30 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche), also von insgesamt fünf Kalenderwochen.
Ab einer Dienstzeit von mehr als 25 Dienstjahren bei derselben Arbeitgeberin/demselben Arbeitgeber besteht Anspruch auf Urlaub im Ausmaß von 30 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche (bzw. 36 Werktagen bei einer Sechs-Tage-Woche), also von insgesamt sechs Kalenderwochen.
Ausführliche Informationen zum Thema "→ Urlaubsanspruch und Urlaubsausmaß" finden sich auf USP.gv.at.
Schieben ist zulässig - Frist sind 2 Jahre - inwieweit das dem Arbeitnehmer nutzt, steht auf einem anderen BlattHinweis
Während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses ist es unzulässig (und unwirksam), sich den Urlaub in Geld – oder durch sonstige vermögenswerte Leistungen der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers – ablösen zu lassen (Verbot der Urlaubsablöse).

. Da kommen die Hanseln doch plötzlich früh morgens, um den Verpackungsmüll abzuholen, statt wie zuvor erst mittags
.
Willkommen im Club.Das Problem gibts anscheinend überall.
Ich habe mittels Überstunden und etwas Resturlaub den Ruhestand etliche Wochen früher begonnen.![]()


Mach aber jetzt nicht den Fehler, einkaufen zu gehen.Und jetzt kann ich nicht mehr schlafen.








