Dunlop Roadsmart 2 für die LC

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Maxell63

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So wie es aussieht, gibt es ab diesem Jahr einen wunderbaren neuen Reifen für die LC, den Roadsmart II von Dunlop. Da könnte ich in der Tat dem NEXT doch noch untreu werden
 
Chris1965

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Klingt ja gut, woher hast Du die Info ?

lg
Christian
 
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Daran denken, dass der Roadsmart 2 ein wenig Zeit braucht, bis er Temperatur hat und somit Grip aufbaut (ein paar Kilometer). Solange er noch kalt ist, driftet er ein wenig (eigene Erfahrungen mit der "alten" GS).
 
Chris1965

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Da gebe ich Dir voll recht .
Ich denke an den RS als "Sommerreifen" . Letzten Sommer bei den Temperaturen hat der Next am Berg plötzlich geschmiert, vorallem wenn er von der AB - Forchtenstein nach Eisenstadt aufgeheizt war, hat der dann am Leithagebirge stark nachgelassen, vorne wie hinten,.....das sollte der RS besser können.
lg
Christian
 
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kann er besser, v.a. im sommer. ich habe auch vergangenen sommer extrem gute erfahrungen in punkto grip (ohne wegschmieren) mit dem conti TA2 gemacht, obwohl kein sport-touring reifen. neu als sport touring reifen gibt es den pilot road 4 in der variante trail für die neue gs. wie aber ein anderer user schon geschrieben hat, können noch keine lieferzeiten genannt werden. war beim roadsmart 2 auch sehr mühsam: im herbst die ankündigung, dann sind aber erst die dimensionen für die tourer produziert worden und ende sommer waren erst die 110er und 150er verfügbar.
 
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So wie es aussieht, gibt es ab diesem Jahr einen wunderbaren neuen Reifen für die LC, den Roadsmart II von Dunlop. Da könnte ich in der Tat dem NEXT doch noch untreu werden
Servus wenn Du genau weist wenn der Roadsmart 2 für die LC lieferbar und auch genemigt ist kannst es ja hier schreiben.Danke.

Gruß
D.R.BoXer :cool:
 
Maxell63

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Die Info bekommst du bei Mopedreifen.de . Aktuell ist der Hinterreifen noch nicht lieferbar, wird aber wohl bis März der Fall sein. Vordereifen ist wohl schon an Lager

Genehmigt?? Gibt es aktuell nicht und braucht es nicht für die LC. Da gibts nur noch "Empfehlungen", das sollte sich eigentlich inzwischen rumgesprochen haben
 
Hansemann

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Schon wieder das leidige Thema mit den Freigaben. Erst mal abwarten was in den Zulassungsbescheinigungen und im CoC drinsteht. Erscheint da der blöde Satz "Reifen gem. Betriebserlaubnis, muss man da erst mal reinkucken (sofern man irgendwo Zugang kriegt.)

Wenn da dann Reifen drin stehen, besteht auch eine Reifenbindung.

BMW hat die Aussage auf ihrer Seite mittlerweile meiner Meinung angepasst. Die schreiben nicht mehr so vollmundig wie früher "seit 2005 haben BMW-Motorräder keine Reifenbindung mehr"
Diese Aussage ist weg, weil falsch!

Also einfach mal abwarten ...
 
Maxell63

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Hallo Hans,

- warum habe ich bei der Auslieferung meiner GS keine Freigabe für den NEXT mitbekommen? Wo steht, dass ich den NEXT fahren darf?
- darf ich einfach auf den A3 oder den TA2 umrüsten und dann ohne Freigabe fahren? - klar jeder weiss, alle 3 Reifentypen werden ausgeliefert, aber trotzdem bräuchte man doch eine offizielle Legitimation ?
- muss jemand dessen GS mit dem A3 ausgeliefert wurde und auf den NEXT umrüstet eine Freigabe mitführen?

gemäss o.a. Argumentation : ja....

klar, dass Thema wurde schon rauf und runter diskutiert, aber wirklich geklärt (scheint) es eigentlich noch nicht... Pauschal schon, aber jetzt im speziellen Fall GS
 
Hansemann

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Beim 2013er Modell der GS-LC ist der NEXT wie der A3 und der CTA2 Erstausrüstung (auch Karoo 3 und TKC80) und stehen so in der fast nicht zugänglichen Betriebserlaubnis drin. Beim 2014er Modell incl. Adv ist der Next nicht mehr dabei, die anderen vier aber noch. Die 2014er werden auch nicht mehr auf dem Metzeler NExt ausgeliefert.

In Deinem Fall darfst Du die o.a. fünf Reifen fahren ohne dass Du etwas mitführen musst.

Wer eine 2014er mit dem Next besohlen will, der braucht halt eine Freigabe, wobei ich jetzt nicht weiß ob es eine von Metzeler gibt. Die haben auf Ihrer Seite zwar eine für Bj. 2013 und später, ich weiß jetzt aber nicht, ob die Nummer der betriebserlaubnis auch die 2014er erfasst.

Wie gesagt, wer eine 2013er hat, darf den NExt fahren ohne etwas mitführen zu müssen, die 2014er müssen kucken, ob die Betriebserlaubnisnummer (steht im Fahrzeugschein(Zulassungsbescheinigung) von der Metzeler Freigabe erfasst wird. Falls das so ist, dürfen die den Next fahren, müssen aber die freigabe mitführen. Falls die Nummer nicht erfasst wird, darf der Next nicht auf der 2014er gefahren werden.

Kompliziert genug?
 
Maxell63

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Hans, Merci für die Erklärung....

Leuchtet mir aber immer noch nicht zu 100% ein....
was mir nicht klar ist: woher weiss ein kontrollierender Polizist, welche Reifen bei GS-LC in der Betriebserlaubnis stehen? Kann er ja nicht wissen - es sei denn er ist vom Fach. Also doch IMMER Freigabe mitführen?? Ok, ich rede von einem (vermutlich) theoretisches Fall....
 
Chris1965

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Also Leute, macht ihr nicht zu viel Wind um etwaige Freigaben ?
Erstens kontrolliert das niemand, 2. im Falle eines Unfalles müsste die Versicherung nachweisen, dass die nicht freigegebenen Reifen unfallcausal sind und 3.- so unter uns: ist der Reifen super frag ich nicht, sondern lasse ihn vom BMW Händler aufziehen, womit ich den Schwarzen Peter schon abgegeben habe :)
lg
Christian
 
Hansemann

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...
was mir nicht klar ist: woher weiss ein kontrollierender Polizist, welche Reifen bei GS-LC in der Betriebserlaubnis stehen? Kann er ja nicht wissen - es sei denn er ist vom Fach. Also doch IMMER Freigabe mitführen?? ....
Ganz genau So ist es!
 
Maxell63

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@ Christian: genau so sehe ich es eigentlich auch und gehe so auch damit um. Nichtsdestotrotz interessiert mich die Rechtslage.

@ Hans:
Auch wenn das sehr logisch klingt, wie du es erläuterst, möchte ich doch widersprechen. Wenn dem wirklich so wäre, dann müsste BMW mit der Auslieferung einer fabrikneuen GS-LC doch zwingend einen Freigabe mit ausliefern !? Ansonsten würde der Kunde ja in eine rechtsunsichere Situation vom Hof gelassen. Und DAS kann ich mir nicht vorstellen.....

Habe ich eben in einem Forum von 2009 gefunden:

"Sehr geehrte Frau XXX,für Ihre Anfrage danke ich Ihnen.


Sie beanstanden, dass bei Ihrem Fahrzeug in Ziffer 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) eingetragen ist „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“. Dieser Eintrag soll den Fahrzeughalter bei einem Reifenwechsel sensibilisieren, sich über die erlaubten Bereifungen zu informieren. Aus sicherheits- und verkehrstechnischen Belangen ist diese Information wichtig und beachtenswert. Auch bei Verkehrskontrollen führt dieser Hinweis keineswegs zu Unsicherheiten. Da bei Verkehrskontrollen die Polizeibeamten vor Ort den Beweis führen müssen, dass die Ausrüstung des Fahrzeugs nicht mit den Vorgaben übereinstimmen, stoßen die Kontrollorgane schnell an ihre Grenzen. Nach eigenen Angaben kann die Polizei in solchen Fällen nicht nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Dann aber sind Folgemaßnahmen nicht notwendig und deshalb rechtswidrig. Der Eintrag dient also nur der Verkehrssicherheit und wurde bei der automatischen Umsetzung auf die neuen Fahrzeugpapiere angebracht.


Sollten Sie dennoch auf die Herausnahme diese Satzes hinsichtlich der Reifenfabrikatsbindung bestehen, müsste die Zulassungsbehörde die Ausführung in der ZB I (Nr. 2.2, 4. bis 8. Stelle) Ihres Fahrzeugs ausnullen. Ist dies geschehen, kann der Satz „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ herausgenommen werden. Das Herausnehmen der Ausführungsschlüsselnummer hat jedoch zur Folge, dass bei einer zukünftigen Wiederanmeldung höhere Gebühren anfallen.


Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
XXX


Kraftfahrt-Bundesamt
Federal Motor Transport Authority
 
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Also noch mal ganz langsam:

Steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) irgendetwas zu den Reifen drin, dann gilt das und muss beachtet werden. PUNKT und nicht diskutierfähig

Steht da drin: „Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten“ dann muss das auch beachtet werden.

Jetzt kommen wir den oben gequoteten Beiträgen und Aussagen näher. Die Betriebserlaubnis ist bei meiner 2006er R1200GSA ein 142 seitiges Dokument, welches man fast nirgendwo bekommt oder einsehen kann. Der TÜV hat über eine sündhaft teure DAtenbank Zugriff auf dieses Dokument und da stehen auch bei den neuen BMW eben immer noch Reifenfabrikate drin.

Die darfste ohne Freigabe mitzuführen bedenkenlos fahren. Das sind eben bei der 2013er die Reifen wie auf der vorigen Seite aufgeführt und bei der 2014er die ohne den Metzeler Tourance Next.

Ganz einfach. BMW montiert als Erstausrüstung nur die Gummis, die auch in der jeweiligen (für den Normalsterblichen nicht einsehbaren) Betriebserlaubnis drin stehen. Wenn ein Händler ne 2014er mit dem MTN als Ersatzbereifung vom Hof schickt, weil ers nicht besser weiß, schließlich durfte er ja auf der 13er drauf sein oder wil der Kunde das ausdrücklich so gewünscht hat: Verantwortlich sind mal zunächst Halter und Fahrer, schreibt ja auch das KBA, der Fahrer soll sensibilisiert werden.

In der Praxis ist das dann tatsächlich so, dass man auch im Zweiradkontrolltrupp unmöglich alle zulässigen Reifen für die vielen Motorräder und dann noch unterschieden nach Baujahren im Kopp haben kann. Dafür gibts dann aber Listen, in denen man nachsehen kann.

Ich habe selbst noch von keinem Fall gehört, dass Versicherungen auf einer Reifenfreigabe herumgeritten hätten, wenn es nicht in einem evtl. Gutachten drin gestanden hätte. Dann muss aber wie auch schon geschrieben, der Kausalzusammenhang geführt werden.

Also Verkehrskontrolle macht die Polizei, die haben evtl. nen Spezialspezialisten dabei oder jemanden der eine Checkliste bedienen kann, dann muss man eine Freigabe mitführen. Hat man die nicht dabei, es gibt aber eine, dann kostet das ungefähr nen Zehner. Gibts gar keine, dann streiten sich die Gelehrten. Es gibt mit Urteilen belegte Aussagen die dann vom Erlöschen der Betriebserlaubnis sprechen mit ner Kostenfolge von ca 150 Euro und Punkten, andere gehen von einer nicht vorschriftsmäßigen Ausrüstung des KfZ zum Tarif von 25 Talern aus. Das variiert je nach Region.
 
Hansemann

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So, nachdem ich meine neue LCA zugelassen habe, kann ich was belastbares zu dem Thema Reifenfreigabe sagen:

Es ist definitiv keine Reifenfabrikatsbindung mehr eingetragen! Ich darf also jeden Reifen fahren, der die richtige Größe und Tragfähigkeit aufweist und das kleine „e“ im Kreis trägt. Ich brauche KEINE Freigabe mehr mitzuführen!

Zum Thema Metzeler Tourance Next:

Die auf der Metzeler Seite downloadbare Freigabe für die „LC (> 2013)“ mit der Nummer der EG-Typgenehmigung e1*2002/24*0584*** erfasst auch die Adventure mit der e1*2002/24*0584*01, selbst wenn bei Auswahl „Adventure (>2014)“ keine Freigaben hinterlegt sind.

Wer also Bedenken wegen einer Produkthaftungsgeschichte hat, kann sich die ausdrucken, solange sie im Netz verfügbar ist.

Der MTN wird also lediglich (derzeit) nicht mehr als Erstausrüstung montiert.
 
Maxell63

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Interessant.--was steht denn bei im Schein unter Nr 22 ??
 
Maxell63

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Bei der normalen LC steht da auch nix mehr zum Thema ReifenIMG_2442.JPG
 
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