Ein paar Tipps zum straffreien Motorradfahren in Österreich:

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MiraculixSertao

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Hallo Foristi!



Ein paar Tipps zum straffreien Motorradfahren in Österreich::motoradsmiley:



Österreich ist ein Land mit flächendeckender und im Vergleich zu anderen Motorradurlaubsländern dichter Geschwindigkeitsüberwachung.


Auf allen Autobahnen und Hauptverkehrswegen gibt’s stationäre und mobile Radarkästen in verschiedenen Ausführungen, meist grau lackiert, und meist ohne Ankündigung der Kontrollmaßnahme.


Auf Autobahnstrecken sind auf besonders unfallträchtigen Abschnitten groß angekündigte „ Section Control“ Zonen eingerichtet, da wird die Durchschnittsgeschwindigkeit gemessen..


Die Polizei kontrolliert weiters mit Radar / Laserpistolen :director:speziell an den Ortsenden und Ortseinfahrten, also nicht das Moped im Ortsgebiet „locker ausrollen lassen“ bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit. So ziemlich jeder Dorfpolizeiposten ist mit diesen Geschwindigkeitsmessern ausgerüstet, die Geräte - Meßweite beträgt gut 1.000 m.

Normale Verkehrsüberwachung mit Polizei Fahrzeugen ( Farbe silbergrau mit blau - roten Streifen, PKW & Motorräder )


Zivilstreifen in neutralen PKWs aller Fabrikate und am Motorrad ergänzen die Kontrollmaßnahmen.


Eine besonders dichte Überwachung ist an Schönwetter – Wochenenden auf den bekannten Motorradstrecken rund um die Ballungszentren und auf den klassischen Motorradrouten zu erwarten.


Alle anderen Strecken sind eher weniger überwacht…, Vorsicht und Rücksicht auf die Anwohner etc. helfen, dies auch für die Zukunft zu erhalten.


Wer einmal zu schnell ist, hat mit folgenden Strafen zu rechnen: siehe Anhang. Ein Bezahlen an Ort und Stelle ( außer bei Radar - Automaten ) ist immer günstiger, als eine Anzeige/ Anonymverfügung. „ Beim Reden kommen die Leut zusammen“ gilt auch hier. Absteigen, Helm runter und Respekt vor der „ Amtsperson“ helfen. Die offizielle Meßtoleranz liegt je nach Gerät zwischen 3 und 5 km/h.



LG MiraculixSertao


Temposünden, Alkohol :bia:und Drogen

Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit den seit Anfang September geltenden Neuerungen wurden erstmals auch fixe bundesweit einheitliche Strafsätze für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgelegt:
Ort und Art der Überschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung
bundesweit einheitliche Strafsätze
Auf Autobahnen
(über 130 km/h):
bis 10 km/h über Limit 20 Euro: Organmandat an Ort und Stelle
30 Euro: Anonymverfügung
11 bis 20 km/h über Limit 35 Euro: Organmandat
45 Euro: Anonymverfügung
21 bis 30 km/h über Limit 50 Euro: Organmandat
60 Euro: Anonymverfügung
Auf allen Straßen: schneller als 30 km/h über Limit 70 Euro: Organmandat
70 Euro bis 2.180 Euro: Behördenstrafe
Im Ortsgebiet: mehr als 40 km/h über Limit mindestens 150 Euro bis 2.180 Euro
Auf Freilandstraßen: mehr als 50 km/h über Limit mindestens 150 Euro bis 2.180 Euro
Überschreitung der Bauartgeschwindigkeit
(nach Kraftfahrgesetz):
um 21 bis 30 km/h 70 Euro: Organmandat an Ort und Stelle möglich
Bei mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h auf Freilandstraßen über Limit drohen eine Verwaltungsstrafe plus

  • Erstmalig: Entziehung der Lenkberechtigung für 2 Wochen
  • Im Wiederholungsfall innerhalb von 2 Jahren: Entziehung der Lenkberechtigung für 6 Wochen, eventuell Auftag zur Nachschulung
  • Weitere Übertretungen innerhalb von 2 Jahren: 3 Monate Führerscheinentziehung
Alkohol und Drogen am Steuer
Das Lenken eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Alkohol oder Drogen oder gar einer Kombination zählen zu den schwerwiegendsten Verkehrsübertretungen. Dementsprechend sind auch die Sanktionen sehr streng. Aber auch der Missbrauch von Medikamenten – etwa in Verbindung mit Alkohol – kann schwere polizeiliche und gerichtliche Folgen nach sich ziehen. Nach polizeilicher Beanstandung oder einem Unfall mit bloßem Sachschaden wird eine Verwaltungsstrafe verhängt. Kommt eine Person zu Schaden, muss mit einer gerichtlichen Strafe gerechnet werden.
Bitte beachten:

  • Die Verweigerung der Teilnahme am Alkotest wiegt genauso schwer wie eine Alkoholisierung ab 1,6 Promille.
  • Auch unterhalb der gesetzlichen Untergrenzen können Strafen und straf- bzw zivilrechtliche Nachteile drohen, wenn die Fahrtauglichkeit
  • durch Alkohol oder Drogen beeinträchtigt ist.
  • Oft wird man zur Überprüfung mittels Vortestgerät aufgefordert. Die Verweigerung dieses Vortests ist zwar nicht strafbar, doch kann in diesem Fall der Beamte auf der Durchführung eines Tests beim amtlich geeichten Alkomaten bestehen.
  • Unfälle unter Einfluss von Alkohol können den Regress der eigenen Haftpflichtversicherung sowie die Leistungsfreiheit von Kasko- und Rechtsschutzversicherung zur Folge haben.
Alkohol-Grenzwerte

  • 0,1 bis 0,49 Promille:
    Verwaltungsstrafe für LenkerInnen von Bussen und Lkw über 7,5 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht. Nachschulung und Probezeitverlängerung für FahranfängerInnen
  • 0,5 bis 0,79 Promille:
    Verwaltungsstrafe (Strafrahmen von 300 Euro bis 3.700 Euro) Vormerkung im Führerscheinregister
  • 0,8 bis 1,19 Promille oder nachgewiesene Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen:
    Verwaltungsstrafe (Strafrahmen von 800 Euro bis 3.700 Euro) Führerschein-Entziehung (erstmalige Begehung) für 1 Monat, bei Verkehrsunfall mindestens drei Monate Anordnung eines Verkehrscoachings
  • 1,2 bis 1,59 Promille:
    Verwaltungsstrafe (Strafrahmen von 1.200 Euro bis 4.400 Euro) Führerschein-Entziehung für mindestens 4 Monate, Nachschulung
  • Ab 1,6 Promille oder Verweigerung des Alkotests:
    Verwaltungsstrafe (Strafrahmen von 1.600 Euro bis 5.900 Euro) Führerschein-Entziehung für mindestens 6 Monate, Anordnung einer Nachschulung, Einholen einer amtsärztlichen Gutachtens bzw. einer verkehrspsychologischen Untersuchung.
  • Bei Wiederholungsdelikten:
    verlängert sich – je nach dem Grad der jeweiligen Alkoholisierung – die gesetzlich festgelegte Mindestdauer der Entziehung der Lenkberechtigung auf bis zu ein Jahr.
Zwischen den hier angegebenen „Promille“-Werten und den bei Alkomattests ermittelten Milligramm je Liter Atemluft besteht ein gesetzlich festgelegter Umrechnungsfaktor (2,00): 0,4 mg/l Atemalkoholgehalt (Alkomat) entspricht demnach 0,8 Promille (Blutprobe)
Nachschulungsmaßnahmen

  1. Verkehrscoaching
    Insgesamt 4 Stunden (ein Halbtag) Konfrontation mit den Gefahren des Lenkens eines Kfz unter Alkoholeinfluss und Gespräch über das eigene Verhalten.
    Alkoholdelikte (erstmaliger Verstoß gegen 0,8 Promille-Regel). Kosten: ungefähr 100 Euro
  2. Nachschulung
    Je nach Schwere der Übertretung 15 bzw 18 Unterrichtseinheiten, 4 oder 5 Termine über mehrere Wochen verteilt. Intensive Befassung mit den Gefahren des Alkohols am Steuer und nachhaltige Verarbeitung der Erfahrungen in mehreren Gruppensitzungen.
    Bei Alkoholdelikten: Verstoß gegen die 1,2- und 1,6 Promille-Regel). Kosten: von 495 Euro bis 555 Euro.
  3. Nachschulung beim Probeführerschein
    FahranfängerInnen müssen nach bestimmten Delikten (zum Beispiel Verstoß gegen die 0,1 Promille-Regel) besondere Nachschulungskurse absolvieren.
    Details erfahren Sie auf der Website des österreichischen Amtshelfers unter www.help.gv.at.

Quelle : bmvit - Temposünden, Alkohol und Drogen

P.S.: Eine Anonymverfügung ist eine österreichische Spezialität = Rechnung geht an den Fahrzeughalter, dieser zahlt die Strafe ( oder macht den Lenker , wenns wer anderer war, namhaft ) und die Strafe scheint in keinem Register auf, daher der Name Anonymverfügung.
 
Batzen

Batzen

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Du tust dir da eh leicht, schnallst dir die Wünschelrute an den Lenker und wenn sie sich wo zur Kontrolle positioniert haben, schlägt sie aus und du bremst :D
 
juekl

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Hallo
also gilt folgendes:
- großräumig umfahren
- vorsichtig durchfahren (auch an die Mautfallen denken, die extra für die Touristen geschaffen wurden)
- auf keinen Fall dort Urlaub machen (gilt auch für das Skifahren oder sonstiges "GeldDaLassen")

und in Italien Urlaub machen, die Strafen sind zwar dort drastiger, aber es ist kein "Überwachungsstaat".

Gruß
 
Donaldi

Donaldi

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Hallo Foristi!
<...>
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Mit den seit Anfang September geltenden Neuerungen wurden erstmals auch fixe bundesweit einheitliche Strafsätze für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen festgelegt:
Ort und Art der Überschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung
bundesweit einheitliche Strafsätze
Auf Autobahnen
(über 130 km/h):

bis 10 km/h über Limit 20 Euro: Organmandat an Ort und Stelle
30 Euro: Anonymverfügung
<...>
Servus.

Fehlt da nicht was?
Ich glaube mich zu erinnern, dass es auf Autobahnen noch eine weitere Geschwindigkeitsbeschraenkung gibt, eine Reduzierung wg. Umweltbelastung, die durch irgendeine Abkuerzung im Geschwindigkeitsgebot (bei den elektrischen Schildern) angezeigt wird.
Die Ueberschreitung dieses Wertes wird dann mW als Umweltvermutzung und nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet und wird dann richtig teuer. Correct me if I'm wrong.

Gruss, Dirk
 
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palmstrollo

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Im Ösiland gilt außerdem folgendes, was in Bundesdeutschland nicht der Fall ist.
Hat die "Amtsperson" kein entsprechendes Meßgerät, so kann sie die Geschwindigkeit schätzen. Auch das reicht dann zur Verhängung einer entsprechenden Strafe.
In Deutschland würde man die Amtsperson freundlich anlächeln und weiterfahren...
 
ChrisR

ChrisR

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Im Ösiland gilt außerdem folgendes, was in Bundesdeutschland nicht der Fall ist.
Hat die "Amtsperson" kein entsprechendes Meßgerät, so kann sie die Geschwindigkeit schätzen. Auch das reicht dann zur Verhängung einer entsprechenden Strafe.
In Deutschland würde man die Amtsperson freundlich anlächeln und weiterfahren...
Hallo Hermann -

das ist so leider nicht so ganz richtig ...

Die Anforderungen sind natürlich exorbitant hoch, aber das geht und ist auch schon praktiziert worden !
Kommt immer auf den Einzelfall an ...


•BayObLG v. 20.10.2000:
Die Feststellung der Geschwindigkeit (hier Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich) eines Kfz durch Schätzung eines Polizeibeamten ist möglich; diesen Schätzungen ist jedoch mit Vorsicht zu begegnen.


•OLG Karlsruhe v. 19.06.2008:
Die Ermittlung einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch bloße Schätzung von Beobachtern ist grundsätzlich rechtlich zulässig, unterliegt jedoch aufgrund der einer solchen Bewertung anhaftenden erheblichen Ungenauigkeit strengen Anforderungen und ist grundsätzlich nur mit erheblicher Zurückhaltung als verlässlich anzusehen. Um dem Rechtsbeschwerdegericht eine Überprüfung der Grundlagen der Schätzung zu ermöglichen, muss das Urteil in formaler Hinsicht darüber hinaus erkennen lassen, dass sich der Tatrichter der grundsätzlichen Unzuverlässigkeit dieser Methode bewusst ist und aufgrund welcher Umstände er gleichwohl bestehende Bedenken für ausgeräumt hält. Der diesbezüglichen Schätzung eines Gemeindevollzugsbeamten kann dann besondere Verlässlichkeit zugemessen werden, wenn dieser in der Überwachung des fließenden Verkehrs besonders geschult und erfahren ist.


Gruss,

Chris.
 
MiraculixSertao

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Hallo Batzen !

"Du tust dir da eh leicht, schnallst dir die Wünschelrute an den Lenker und wenn sie sich wo zur Kontrolle positioniert haben, schlägt sie aus und du bremst :D"

Da brauch ich die Wünschelrute nicht dazu, "die Freunde und Helfer" spür ich auch so, wenn ich in ihre Nähe komme...
...seit 1971 einmal gelöhnt... da hab ich wirklich einmal nicht aufgepaßt, und ich hab keine Streifen am Hinterrad.
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Hallo Donaldi !

"IGL" Verstöße werden nach dem Immissionsgesetz Luft geahndet, da sind die Strafsätze erheblich höher. Wird von den jeweiligen Bundesländern als Umweltvergehen bestraft .

Das IG- Luft sieht vor, dass von Seiten der Länder bei zu hohen Belastungen von z.B. Feinstaub Maßnahmen wie unter anderem die Herabsetzung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ergriffen wird.

Das sind also die groß auf Leuchttafeln aufscheinenden temporären 100er Beschränkungen auf der Autobahn bei schlechter Luftqualität. Einfach das Limit einhalten...
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Hallo Jückl !

Wennst meine Auflistung aufmerksam gelesen hast, weißt Du, wo und wann Du bei uns lustvoll Kurven kratzen kannst.
...und die Strafsätze im Vergleich mit anderen Ländern sind , wenn Du an die Schweiz, Italien, die nordischen Länder denkst, geradezu paradiesisch..., bei uns werden wegen speedings keine Mopeds zum Füllen des Staatssäckels versteigert wie in IT ...

Also auf o.a. aufpassen und die, zumindest in der Osthälfte Österreichs meist verkehrsarmen, schönen Kurvenstrecken genießen !

LG MiraculixSertao
 
Capricorn

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Wenn jetzt einer einen Thread eröffnet, wie man in DE am besten straffrei fährt, kommt dann auch einer und empfiehlt grossräumig umfahren?
 
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moro

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Hallo Miraculix,

danke für deine Bemühungen und Erinnerungen.
Einige meinen besonders witzig zu sein, andere empfehlen lieber viele, viele Km., um 2 besonders schöne Urlaubsländer zu umgehen.
Na ja!

Ich fahre immer sehr gerne nach und durch Österreich. Auch in der Schweiz habe ich keine Probleme.

Gruß Rolf
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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... und in Italien Urlaub machen, die Strafen sind zwar dort drastiger, aber es ist kein "Überwachungsstaat".
Das mit dem Überwachungsstaat ist doch ausgemachter Blödsinn.

Ich bin in den letzten 2 Saisonen mehr als 42Tkm mit dem Moped unterwegs gewesen, hauptsächlich in Österreich, aber auch viel in Deutschland, (Nord)-Italien und Slovenien.
Die Anzahl der Verkehrsüberwachungen in Deutschland und Italien war dabei gefühlt höher als bei uns in Österreich.
 
Dragon

Dragon

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:nicken::nicken::nicken:

kann da Wolfgang zustimmen
 
juekl

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Das mit dem Überwachungsstaat ist doch ausgemachter Blödsinn.

Ich bin in den letzten 2 Saisonen mehr als 42Tkm mit dem Moped unterwegs gewesen, hauptsächlich in Österreich, aber auch viel in Deutschland, (Nord)-Italien und Slovenien.
Die Anzahl der Verkehrsüberwachungen in Deutschland und Italien war dabei gefühlt höher als bei uns in Österreich.
Hi
Du hast aber schon den Eingangsbericht gelesen?
Wo wird in Italien mehr überwacht?
Wo wird in Deutschland mehr überwacht?
In D gibt es am WE und sehr späten Abend viel Alkoholkontrollen (außer in Bayern)
In D wird in den Innenstädten und 30 Zonen viel kontrolliert, das wars.
Gruß

Als die Grenzen gerade auf waren, kam ich mit einem Kollegen über den Reschenpass, wer
saß da im ehemaligen Grenzhäuschen und ließ enttäuscht seine Laserpistole sinken.
EIN ÖSTRREICHER
 
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Danke für die Liste, aber das haben andere Länder auch. Ich dachte beim Lesen des Titels, dass wir hier eine Mauschel-Unter-dem-Tisch-hinter dem-Rücken Auflistung bekommen. So eine Art Codewort-Liste für den Umgang mit Polizisten, damit er mich gratis weiter fahren lässt. Oder die optischen Schwachstellen der Radarkästen. Auch irgendeine Juristerei wäre was gewesen. :D

Tatsächlich kann man in Frankreich - wenn man das Prozedere kennt - bei Radarfallen mit etwas Glück einen Verfahrensmangel monieren. Über falsch aufgestellte Apparate (Winkel, Höhe, Abstand zur Fahrbahn) ist immer wieder was zu lesen. Aber dem wird jetzt abgeholfen; Fahrzeuge der Gendarmerie und Police werden nun mit jenen Geräten ausgerüstet, die beim Entgegenkommen die Geschwindigkeit messen können. Die "Képis" sitzen so im Auto, haben's Radio an und fahren gemütlich durch die Gegend, während dem der Kasten automatisch alles aufnimmt, was zu schnell unterwegs ist. Viel Spass im Urlaub, wünsch ich euch!
 
libertine

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Hi
Du hast aber schon den Eingangsbericht gelesen?
Wo wird in Italien mehr überwacht?
Wo wird in Deutschland mehr überwacht?
In D gibt es am WE und sehr späten Abend viel Alkoholkontrollen (außer in Bayern)
In D wird in den Innenstädten und 30 Zonen viel kontrolliert, das wars.
Gruß

Als die Grenzen gerade auf waren, kam ich mit einem Kollegen über den Reschenpass, wer
saß da im ehemaligen Grenzhäuschen und ließ enttäuscht seine Laserpistole sinken.
EIN ÖSTRREICHER
deine wahnvorstellungen scheinen ja ziemlich stark ausgeprägt zu sein.
hast du schon mal überlegt dich diesbezüglich in behandlung zu begeben ?
das kann üble langzeitwirkungen auf die psyche haben obwohl mich bei dir nicht wirklich sicher bin ob da noch was zu retten ist.
 
juekl

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ich finde dich auch blöd
 
Larsi

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wenn ich das alles zum straffreien motorradfahren in österreich beachten muss, dann fahre ich dort doch lieber mit dem auto.
 
QVIENNA

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es gibt auch diese netten lärmzonen (NICHT IGL !), wo man dann auf der AB von 22.00 uhr bis 05.00 uhr statt 130 nur 100 fahren darf. die sind dann ganz klein gekennzeichnet... (kann ja auch keine sau lesen, wenn man mit 190 vorbeifährt)
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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wenn ich das alles zum straffreien motorradfahren in österreich beachten muss, dann fahre ich dort doch lieber mit dem auto.
Zum garantiert straffreien Fahren müsstest Du das gleiche beachten, wie auch in Deutschland, Italien und überall sonst auf der Welt, nämlich die jeweilige STVO ;)

Sonst kann ich nur sagen, dass ich relativ selten Kontrollen sehe und mit "etwas geschultem Blick", diese auch meistens gut sichtbar aufgestellt sind.
 
bastl-wastl

bastl-wastl

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Außer in Tirol ist der Rest Österreichs aus meiner Warte relativ frei von Polizei.

Ich bin immer wieder in Kärnten und der Steiermark unterwegs und kann von flächendeckender Überwachung nicht sprechen.
Eher vom sprichwörtlichem Dorfpolizisten,der lieber im Kaffeehaus sitzt als sich mit Arbeit den Tag zu verderben.:p
 
S

sprinter

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12.04.2010
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Was bedeuten mir eigentlich Regeln? Da wo sie sind da fahr ich gerne hin und da wo es keine Regeln gibt mach ich einen großen Umweg!

2011 und 2012 sind wir in Kärnten gewesen, ein wunderbares Mopedeldorado! Null Knöllchen, null Anzeige und nichts gesehen von Überwachungsstaat. Wir fahren gerne dorthin wenn ich auch bedaure, das an vielen Strecken eine Maut kassiert wird.
 
Thema:

Ein paar Tipps zum straffreien Motorradfahren in Österreich:

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