schon verwirrend was du schreibst
1...die ttblack ist nur ein farbliches sondermodell und entspricht der seriezulassung von bmw,oder glaubst du die haben eine komplett andere abnahme beim kba machen lassen weil sie in schwarz und roter sitzbank geliefert wird.
2...ich weiß ja nicht was bei euch eine einzeleintragung kostet,aber bei meinem prüfer kostet das die offiziele gebühr von 72,-€ und den schein /brief ändern lassen + 40,-€(so war das als ich an meiner kawa die carbonteilen habe eintragen lassen"einzelstück )
3...es liegt eine ABE bei
!!!!!!!!!!!
Die
allgemeine Betriebserlaubnis gibt Fahrzeugteile für die Verwendung an bestimmten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr frei. Teile mit ABE müssen nach der Montage nicht beim
TÜV eingetragen werden. Die ABE-Bescheinigung (oft ein DIN A6 großes Heft) muss aber mitgeführt werden. Darum kann sich die Teile trotzdem eintragen lassen, das kann in diesem Fall aber auch ohne TÜV bei der
Zulassungsstelle geschehene. Es kostet 10,20 €. Dieser Betrag wird aber auch bei jeder Ummeldung (Umzug, Verkauf) fällig. Darum verstauen viele Motorradfahrer lieber einen Stapel ABEs in einer Klarsichthülle irgendwo unter der Sitzbank.
Typische Teile mit ABE sind Kleinteile, die an viele Fahrzeuge passen. Eher selten sind Zubehörteile, die nur für ein spezielles Motorrad eine ABE aufweissen.
Auch Teile mit
e-Zeichen dürfen wie Teile mit ABE am Motorrad verbaut werden und müssen nicht eingetragen werden. Zu diesen Teile muss keine Bescheinigung mitgeführt werden.
In jedem Fall müssen die Teile ordnungsgemäß angebracht sein. Es ist auch zu beachten, dass sie für die Anbringung an Originalmotorrädern freigegeben sind! Lenkererhöhung mit ABE und ein neuer Lenker bedeutet, dass sowohl Lenker als auch Lenkererhöhung eingetragen werden müssen. Die ABE wird dann eher eine Art
Teilegutachten für den TÜV-Prüfer. Bei halbwegs sinnigen Anbauten stellt dies normalerweise kein Problem dar
Die
allgemeine Betriebserlaubnis gibt Fahrzeugteile für die Verwendung an bestimmten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr frei. Teile mit ABE müssen nach der Montage nicht beim
TÜV eingetragen werden. Die ABE-Bescheinigung (oft ein DIN A6 großes Heft) muss aber mitgeführt werden. Darum kann sich die Teile trotzdem eintragen lassen, das kann in diesem Fall aber auch ohne TÜV bei der
Zulassungsstelle geschehene. Es kostet 10,20 €. Dieser Betrag wird aber auch bei jeder Ummeldung (Umzug, Verkauf) fällig. Darum verstauen viele Motorradfahrer lieber einen Stapel ABEs in einer Klarsichthülle irgendwo unter der Sitzbank.
Typische Teile mit ABE sind Kleinteile, die an viele Fahrzeuge passen. Eher selten sind Zubehörteile, die nur für ein spezielles Motorrad eine ABE aufweissen.
Auch Teile mit
e-Zeichen dürfen wie Teile mit ABE am Motorrad verbaut werden und müssen nicht eingetragen werden. Zu diesen Teile muss keine Bescheinigung mitgeführt werden.
In jedem Fall müssen die Teile ordnungsgemäß angebracht sein. Es ist auch zu beachten, dass sie für die Anbringung an Originalmotorrädern freigegeben sind! Lenkererhöhung mit ABE und ein neuer Lenker bedeutet, dass sowohl Lenker als auch Lenkererhöhung eingetragen werden müssen. Die ABE wird dann eher eine Art
Teilegutachten für den TÜV-Prüfer. Bei halbwegs sinnigen Anbauten stellt dies normalerweise kein Problem dar
lg