Fahrerflucht trotz Kennzeichen ohne Folgen?

Diskutiere Fahrerflucht trotz Kennzeichen ohne Folgen? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Ist schon seltsam, was alles passieren (oder nicht passieren kann). Mir ist Mitte November jemand beim Abbiegen leicht an der Beifahrertüre...
palmstrollo

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Ist schon seltsam, was alles passieren (oder nicht passieren kann).
Mir ist Mitte November jemand beim Abbiegen leicht an der Beifahrertüre entlang geschrammt, er setzte ein wenig zurück und fuhr dann weiter.
Ich merkte mir das Kennzeichen (Hinterherfahren ging in der damaligen Lage leider nicht) und erstattete Anzeige.
Trotz der gemachten Angaben von Kennzeichen, Fahrzeugtyp incl. Farbe (passte laut Polizei auch zum gemerkten Kennzeichen) erhalte ich gestern ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde, da kein Fahrer zu ermitteln sei.
Ja, was soll das denn jetzt?
Da ich den Vorgang Mitte Dezember ohnehin dem Anwalt übergeben hatte (diesen kriege ich aber erst in ein paar Tagen zu sprechen), wollte ich vorab schon mal Meinungen hören. Heißt das Ganze nun, dass ich auf meinem Schaden sitzen bleibe oder hat das Ganze mit den zivilrechtlichen Ansprüchen gar nichts zu tun?
 
AMGaida

AMGaida

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Wahrscheinlich konnte kein Fahrer und nur das Fahrzeug ermittelt werden. Der Halter weiß nicht, wer es war und damit ist es dem Fahrer nicht zuzuordnen. So könnte ich es mir zumindest erklären.
 
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Gast1990

Gast
Wahrscheinlich konnte kein Fahrer und nur das Fahrzeug ermittelt werden. Der Halter weiß nicht, wer es war und damit ist es dem Fahrer nicht zuzuordnen. So könnte ich es mir zumindest erklären.
So ist es. Bei einer Anzeige wegen Fahrerflucht sollte man es als Unfallopfer
nicht belassen. Man muss auch die Halterdaten einfordern um bei diesem bzw.
seiner Versicherung den Schadensersatz geltend machen zu können.

Unfallflucht und Schadensersatzansprüche sind zwei paar Schuhe. Das eine
interessiert als Straftat den Staatsanwalt und wurde (seiner Ansicht nach) so
gut es ging verfolgt, das andere ist Privatsache um die man sich selber
kümmern muss.
 
HvG

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1200 GSA, jetzt riacht se nimma frisch
Kommt es zu Sach- oder Personenschäden ist ganz Klar die Versicherung des Halters fällig, ober hab ich was verpasst...
Wie die Versicherung mit dem Halter verbleibt, dürft nicht dein Problem.

Und wegen dem Strafbestand des Fahrers, dafür kannst du dir eh nichts kaufen.
 
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LausbubNRW63

LausbubNRW63

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Man muss auch die Halterdaten einfordern um bei diesem bzw.
seiner Versicherung den Schadensersatz geltend machen zu können.

Unfallflucht und Schadensersatzansprüche sind zwei paar Schuhe.
die einstellung des verfahrens ändert nichts an deinem zivilrechtlichen anspruch und normalerweise hast du als anlage eine rechtsbelehrung beigefügt bekommen dass die frist für die geltendmachung deiner ansprüche gewahrt bleibt.
also entweder die daten über die polizei mitteilen lassen oder über
http://www.gdv-dl.de/autoversicherer/autoversicherer.html
da bekommst du vsnummer, und gesellschaft genannt, kopie deiner anzeige und des schreibens der staatsanwaltschaft beilegen.
schlecht ist nur nach dieser zeit wenn du keine zeugen etc hast und der andere seinen schaden beseitigt hat.
es sei denn die polizei hat unfallspuren sichergestellt.
liebe grüsse manfred
 
Corsair

Corsair

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Kommt es zu Sach- oder Personenschäden ist ganz Klar die Versicherung des Halters fällig, ober hab ich was verpasst...
Wie die Versicherung mit dem Halter verbleibt, dürft nicht dein Problem.
Genau, für das hat ja jedes Fahrzeug im Strassenverkehr eine Haftplichtversicherung (Problem des Halters).
Der ist dan selber Schuld, wenn er den vermeindlichen Fahrer nicht zu wissen meint, wenn seine Versicherung bei ihm anklopft! :D

In Bezug auf Strafrecht sehe ich hier auch eher schwarz...
(Siehe auch mein vorheriger Beitrag)
 
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palmstrollo

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Danke für die Antworten, jetzt sehe ich auch meine Vermutung bestätigt.

Nein, die Sache ist ohnehin ja schon seit Dezember beim Anwalt. Mich wunderte nur dieses Schreiben und da wollte ich bis zum nächsten Gespräch mit dem Anwalt meinen Verdacht bestätigt wissen (und das Wochenende gerettet...).
Die Polizei hat bei der Anzeigenerstattung Fotos mit angelegtem Meterstab gemacht.
Die Unfallspuren beim Flüchtigen sollten ebenfalls in gleicher Höhe sichtbar sein.
Mal sehen.

Nochmals Danke.
 
S

schnuppes

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tja.....

hallo hermann,

ich drück dir die daumen, aber ich fürchte, du wirst pech haben.
der halter kann sich nämlich leider damit rausreden, dass er nicht weiß, wer gefahren ist..... das war bei mir damals so.

aber vielleicht kennt dein anwalt ja nen guten trick.

gruss
angela
 
palmstrollo

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Hi Angela.

Ich hoffe, dass er keinen "guten Trick" benötigt, um meine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen.
Wenn ich den Rest hier richtig verstanden habe, ist das strafrechtliche vom zivilrechtlichen eh abgegrenzt.
Und wer gefahren ist, ist mir vollkommen schnuppe(s), solange ich meinen Schaden ersetzt bekomme.
Gruß auch an Nicole.
 
L

litle

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Öhm, wenn ich waffen Offen liegen lass und jemand "benutzt" die, dann binn ich drann....
Wenn Kids mit dem Auto ihrer Eltern abhaun sind die Eltern auch drann...

Und bei sowas kan man sich rausreden?! Ich weiss nicht wer das war?! Das muss doch dann wenn ich das nächste mal mit Sonnenbrille geblitzt werd auch gehn!

Den?! Kenn ich nicht!
Aber sie sind der Halter!
Is mir doch egal ich hab keine Ahnung wer da gefahren sein könnte...

litle, der geschockt ist.
 
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mind

Gast
Das wird mit Sicherheit......

Und bei sowas kan man sich rausreden?! Ich weiss nicht wer das war?! Das muss doch dann wenn ich das nächste mal mit Sonnenbrille geblitzt werd auch gehn!

Den?! Kenn ich nicht!
Aber sie sind der Halter!
Is mir doch egal ich hab keine Ahnung wer da gefahren sein könnte...

litle, der geschockt ist.
..nicht mehrmals funktionieren!

Im Wiederholungsfalle bekommt der Fahrzeughalter mit Sicherheit die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen und kann sich dann nicht mehr rausreden!;)
 
LUK_GS

LUK_GS

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In der Schweiz gibt es meines Wissens sowas wie eine Halterhaftung.
Da kannst du dich nicht rausreden, dass du nicht weisst, wer mit deinem Auto gefahren ist. Du bist als Besitzer des Fzgs haftbar, ausser du tritts einen Exkulpationsbeweis (ich kann beweisen, dass mir jmd. das Auto entwendet hat) an und bist fein raus.
 
A

Andras

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Hallo,

in der CH gibt es keine Halterhaftung. Siehe auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Geschwindigkeitsüberschreitung-in-der-Schweiz__f9205.html

In der Schweiz gilt keine Halterhaftung. Verantwortlich ist nur derjenige, der den Verkehrsverstoß auch begangen hat.

Wenn Ihr Bekannter keine Angaben zum Fahrer macht, so kann er nicht bestraft werden. Es gilt einzig die Fahrerhaftung. Die Ermittlungsbehörde hat dabei die Beweislast, dass der Halter auch gefahren ist.


Grüsse,
András
 
LUK_GS

LUK_GS

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Hallo,

in der CH gibt es keine Halterhaftung. Siehe auch hier: http://www.frag-einen-anwalt.de/Geschwindigkeitsüberschreitung-in-der-Schweiz__f9205.html

In der Schweiz gilt keine Halterhaftung. Verantwortlich ist nur derjenige, der den Verkehrsverstoß auch begangen hat.

Wenn Ihr Bekannter keine Angaben zum Fahrer macht, so kann er nicht bestraft werden. Es gilt einzig die Fahrerhaftung. Die Ermittlungsbehörde hat dabei die Beweislast, dass der Halter auch gefahren ist.


Grüsse,
András
OFF-Topic, da bzg. auf die Schweiz!!


Ich möchte hier ja nicht die Glaubwürdigkeit des Anwalts hinterfragen, dennoch möchte ich hier auf Art. 58 Abs. 1 CH-SVG verweisen:
"Wird durch den Betrieb eines Motorfahrzeuges ein Mensch getötet oder verletzt oder Sachschaden verursacht, so haftet der Halter für den Schaden."

Ich glaube in der Praxis kommt es dann schlussendlich auf den individuellen Sachverhalt (die Schwere des Vergehens und die Umstände) an.
Eine gesetzliche Handhabe scheint aber gegeben zu sein.


Cheers,
LUK_GTA
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Corsair

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Bevor ihr euch hier in die Haare geht....

An die Laienjuristen: Trennt wirklich klar Strafrecht von Zivilrecht!

Zivilrecht:

Wie mein Studienkollege bereits gesagt hat, gibt es eine Halterhaftung (durch die Haftpflichtversicherung) in der Schweiz (-> Art. 58 SVG)
Ich verweise hier noch speziell auf den Abs. 4 dieses Artikels:

"Für das Verschulden des Fahrzeugführers und mitwirkender Hilfspersonen
ist der Halter wie für eigenes Verschulden verantwortlich."
(Passt zum Thema)


Strafrecht:

Hier gibt es jedoch keine Halterhaftung. Dein Beispiel (Andras) ist ein Strafrechtliches, denn es geht um eine Verkehrswiedrigkeit und nicht um einen Schaden. Dort gibt es eben keine Halterhaftung. Der "Anwalt" hat nur fälschlicherweise nicht erklärt, dass er mit seiner Aussage nur Strafrecht meint und nicht alles!
Überlege: Dies ist ja auch der Grund, warum du die Busse zugeschickt bekommst, wenn du bei einer Testfahrt mit einem Motorrad des :) (der Halter ist) zu schnell warst...


Zum Fall hier: (bereits schon früher erwähnt)

Für den Schaden am Auto muss der Halter des fahrerflüchtigen Wagens aufkommen. (Versicherung)
Die Strafanzeige wird hier jedoch ins leere greifen, wenn der effektive Fahrer nicht ermittelt werden kann.

Fazit: Man bleibt nicht auf dem Schaden sitzen und mit der Anzeige kann man finaziell ja sowieso nichts anfangen...
Jedoch was ich gehört habe, gäbe es bei der Fahrerflucht einen deftigen Zustupf an Punkten in Flensburg :eek:



PS: In Deutschland wird es nicht viel anders sein als in der Schweiz, wir fahren ja in beiden Länder schliesslich auf der gleichen Seite! :D



Mit freundlichen Grüssen:

Chris
Student of law
 
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