Fahrzeugkauf nach Insolvenz des Herstellers

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Koni

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Hallo Forum,

aktuell haben wir im Familienkreis konkrete Wohnmobil-Kaufabsichten und dabei im engeren Fokus ein günstiges Fahrzeug auf Fiat Basis mit Weinsberg Aufbau, Baujahr 2008 - jedoch erst im Frühjahr 2011 zum ersten Mal zugelassen.

Die Fa. Weinsberg gehörte damals wie heute zur Knaus-Tabbert-Gruppe und ging im Jahr 2008 in die Insolvenz; das o.g. Fahrzeug stammt nach Angabe des Händlers aus dieser Insolvenzmaße.

Der verkaufende Händler meint wohl, das grundsätzlich die Gewährleistung mit dem Tag der ersten Zulassung besteht und er gibt uns „notfalls“ auch persönlich die Garantie auf die üblichen 5 Jahre Dichtigkeit des Aufbaus (heute Standart bei allen WoMo’s, wenn die jährlichen Aufbau-Inspektionen eingehalten werden).
Über die Garantie weiterer Einbauten (Heizung, Kühlschrank etc) wurde bisher noch nicht näher gesprochen - wir kommen aber wohl Mitte nächster Woche diesbezüglich nochmals zusammen.

Kann mir jemand aus der qualifizierten Datenbank ein paar gesicherte Informationen geben zu möglichen Gewährleistungsansprüchen?

Meine Vermutung:

Garantie auf das Basisfahrzeug (Fiat) sollte wohl kein Problem sein – ich gehe davon aus, dass hier der existierende Hersteller Fiat ab dem Tag der ersten Zulassung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Verfügung steht(?).

Weiterhin vermute ich, dass der Aufbauhersteller durch die Insolvenz vermutlich nicht mehr zu Gewährleistungen verpflichtet ist(?).

Meine Fragen:

Kann ich mich auf eine schriftliche Zusicherung im Kaufvertrag verlassen, dass der Händler sämtliche, berechtigten Ansprüche in der Garantiezeit persönlich hilfsweise abdeckt, wenn diese durch die Insolvenz des Herstellers in 2008 nicht mehr existieren und vermute ich hinsichtlich der Garantie des Fahrzeugsherstellers Fiat weiterhin richtig, dass diese durch die Insolvenz nicht erloschen ist sondern vielmehr der Tag der Erstzulassung gilt?

Auf diesem Weg schon jetzt vielen Dank für sachdienliche Hinweise an die engagierten Experten im Forum
 
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TomTom-Biker

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Hallo Koni,

Meines Erachtens ist der Sachverhalt auch für Laien mit halbwegs gesundem Rechtsverständis recht einfach zu klären.

Zunächst einmal haftet der Verkäufer entsprechend der gesetztlichen Gewährleistungspflicht. Dabei spielt es keine Rolle ob Dein Händler der Verkäufer ist oder ob Du den kaufvertrag direkt mit dem Werk, sprich dem Insolvenzverwalter abschließt. Insolvenz heißt ja noch nicht das Ende der Fa.. Deswegen gibt es ja einen Insolvenzverwalter, der den Betrieb soweit als möglich weiterführt und versucht ihn wieder auf die Beine zu stellen und einen Käufer sucht. Im schlimmsten Fall wird der Betrieb abgewickelt und dann sind wir beim Konkurs. Meintest Du vielleicht "Verkauf aus Konkursmasse"?

Bei letzterem gibt es kein Werk mehr und demzufolge auch keine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Werk. Aber Garantieansprüche gegenüber Deinem Verkäufer, 2 Jahre ab Kaufdatum. Der muß den Schaden dann halt aus seiner Tasche zahlen. Ausnahme Fahrgestell und sonstige Teile. Da kann er sicherlich versuchen was geltend zu machen. Nur werden die auch nicht freiwillig zahlen, wenn selbst noch Forderungen gegenüber ihrem Schuldner ausstehen. Das ist für mich sehr fraglich und unklar.

Aber wie auch immer, das ist wegen der Händlergarantie für die nächsten zwei Jahre erst einmal nicht Dein Problem. Deswegen könnte ich mir vorstellen, daß der Händler die garantie einschränkt, was aber nicht in jedem Fall statthaft ist. Als Bastlerfahrzeug wirst Du da WoMo wohl nicht kaufen.

Mit den 5 Jahren Garantie seh ich im Falle eines Konkuses schwarz, aus bereits oben genannten grund. Im Insolvenzfall muß er sich mit dem Insolvenzverwalter unterhalten. Meines Erachtens gilt diese garantie solange es das Unternehmen gibt und solange die Verträge zwischenzeitlich nicht geändert wurden. Wenn das Unternehmen allerdings zwischenzeitlich pleite macht, dann darfst Du Dich in die Reihe der Gläubiger einreihen und siehst erst einmal und aller Voraussicht nach auch für die Zukunft in die Röhre.

Ich geh mal davon aus, daß das WoMo besonders günstig ist oder sonstwie ein Leckerbissen für Dich darstellt. Andernfalls würde ich nämlich die Finger davon lassen oder zumindest akzeptieren, daß ich die 5 Jahre Garantie auf den Aufbau nicht mehr habe.

Andererseits, wenn Dein Händler Dir die 5 jahre rechtsverbindlich garantiert, warum eigentlich nicht. Dann bist Du rechtlich wieder aus dem Schneider. Ob das organisatorisch alles dann so läuft wie gewünscht oder, ob er sich dann querstellt, hängt im wesentlichen von Deinem Händler ab.

Laß Dir die versprochene Garantie schriftlich geben.

Gruß Thomas
 
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Koni

Themenstarter
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Hallo Thomas,

Danke für prompte Rückinfo!

Ja - im eigentlichen Sinne der Frage meine ich dann wohl eher die "Neuwagen"Garantie - die reguläre Gewährleistung beim Händlerkauf setze ich vorraus.

Ich versuche z. Zt. den zugegeben günstigen Preis in Relation zum möglichen "Risiko" zu setzen und abzuwegen.

Kommende Woche wird es ein diesbezügliches Gespräch geben - ich verstehe also, das der Händler durchaus die Händlergewährleistung geben muß (mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten) und ich mir bestenfalls schriftlich bestätigen lassen sollte, das der Händler im Bedarfsfall "freiwillig" die (vrmtl. nicht vorhandene) Werksgarantie auf 2 Jahre (Fahrgestell & Bauteile) bzw.5 Jahre (Dichtigkeit des Aufbaus)abdeckt.

Passt das so?
 
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TomTom-Biker

Gast
Ja, wissen tu ich das nicht, aber ich so ähnlich sehe ich das auch.

Dein Händler hat ja vermutlich auch ein Interesse zu verkaufen. Also wird er Dir hier sicherlich auch entgegenkommen.

Gruß Thomas
 
Roter Oktober

Roter Oktober

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Bei Privatverkäufen haftet erst einmal der Händler, also ist es ratsam die Bonität desselben unter die Lupe zu nehmen.

2. Möglickeit ist den Insolvenzverwalter anzuschreiben und diesen um ein klare Auskunft zu bitten.
 
philofax

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Bei Privatverkäufen haftet erst einmal der Händler, also ist es ratsam die Bonität desselben unter die Lupe zu nehmen.

2. Möglickeit ist den Insolvenzverwalter anzuschreiben und diesen um ein klare Auskunft zu bitten.
Bei einem kauf über den händler ist aber kein privat mann verkäufer. Auch ein insolvenz verwalter, der freihändig verkauft oder verkaufen darf ist kein privater verkäufer. Das erleichtert die sache ja eher würde ich vermuten.

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Roter Oktober

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Bei einem kauf über den händler ist aber ]kein privat mann verkäufer[. Auch ein insolvenz verwalter, der freihändig verkauft oder verkaufen darf ist kein privater verkäufer. Das erleichtert die sache ja eher würde ich vermuten.

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Nein, nicht der Private ist Verkäufer sondern der Händler verkauft an den Privatmann und damit gibt der Händler die gesetzliche Gewehrleistung und/oder Garantie
 
philofax

philofax

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Nein, nicht der Private ist Verkäufer sondern der Händler verkauft an den Privatmann und damit gibt der Händler die gesetzliche Gewehrleistung und/oder Garantie
Eben. Dann hatte ich deine aussage faslch verstanden.

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Gast 7673

Gast
Siehe Anmerkungen im Text

Hallo Forum,

aktuell haben wir im Familienkreis konkrete Wohnmobil-Kaufabsichten und dabei im engeren Fokus ein günstiges Fahrzeug auf Fiat Basis mit Weinsberg Aufbau, Baujahr 2008 - jedoch erst im Frühjahr 2011 zum ersten Mal zugelassen.

Die Fa. Weinsberg gehörte damals wie heute zur Knaus-Tabbert-Gruppe und ging im Jahr 2008 in die Insolvenz; das o.g. Fahrzeug stammt nach Angabe des Händlers aus dieser Insolvenzmaße.

Der verkaufende Händler meint wohl, das grundsätzlich die Gewährleistung mit dem Tag der ersten Zulassung besteht und er gibt uns „notfalls“ auch persönlich die Garantie auf die üblichen 5 Jahre Dichtigkeit des Aufbaus (heute Standart bei allen WoMo’s, wenn die jährlichen Aufbau-Inspektionen eingehalten werden).
Über die Garantie weiterer Einbauten (Heizung, Kühlschrank etc) wurde bisher noch nicht näher gesprochen - wir kommen aber wohl Mitte nächster Woche diesbezüglich nochmals zusammen.

Kann mir jemand aus der qualifizierten Datenbank ein paar gesicherte Informationen geben zu möglichen Gewährleistungsansprüchen?

Meine Vermutung:

Garantie auf das Basisfahrzeug (Fiat) sollte wohl kein Problem sein – ich gehe davon aus, dass hier der existierende Hersteller Fiat ab dem Tag der ersten Zulassung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Verfügung steht(?). Wenn Fiat nicht komt und einwendet, dass durch den Aufbau Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die den Fiat-eigenen Garantiebedingungen entgegengehen... Grundsätzlich ist Deine Vermutung jedoch richtig.

Weiterhin vermute ich, dass der Aufbauhersteller durch die Insolvenz vermutlich nicht mehr zu Gewährleistungen verpflichtet ist(?).

So isses ! Konkurs hies es übrigens früher mal. Das ist jetzt die Insolvenz.
Insofern ist die andere Anwort die unterschiedliche Konsequenzen für Konkurs und Insolvenz erwähnte schlicht falsch.

Meine Fragen:

Kann ich mich auf eine schriftliche Zusicherung im Kaufvertrag verlassen, dass der Händler sämtliche, berechtigten Ansprüche in der Garantiezeit persönlich hilfsweise abdeckt, wenn diese durch die Insolvenz des Herstellers in 2008 nicht mehr existieren und vermute ich hinsichtlich der Garantie des Fahrzeugsherstellers Fiat weiterhin richtig, dass diese durch die Insolvenz nicht erloschen ist sondern vielmehr der Tag der Erstzulassung gilt? Wenn der Verkäufer eine ausdrückliche Garantieerklärung abgibt dann gilt das. Fragt sich ob er das dann auch tut oder kann (wenn er selber nicht solvent ist ??). ZU Fiat sieh oben

Auf diesem Weg schon jetzt vielen Dank für sachdienliche Hinweise an die engagierten Experten im Forum
Gruß Di@k
 
ChiemgauQtreiber

ChiemgauQtreiber

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Garantie auf das Basisfahrzeug (Fiat) sollte wohl kein Problem sein – ich gehe davon aus, dass hier der existierende Hersteller Fiat ab dem Tag der ersten Zulassung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zur Verfügung steht(?). Wenn Fiat nicht komt und einwendet, dass durch den Aufbau Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die den Fiat-eigenen Garantiebedingungen entgegengehen... Grundsätzlich ist Deine Vermutung jedoch richtig. - hier wäre ich vorsichtig, ev. hat der Hersteller (FIAT) hier Garantiebedingungen, die die Gewährleistung zu einem früheren zeitpunkt beginnen laufen zu lassen (z.B. Gewährleistung 12 Monate ab EZ bzw. längstens 24 Monate nach Verkauf von FIAT an den Händler/Aufbauer)
ev. hat der Insolvenzverwalter ob der besonderen Situation (eben Insolvenz) das Fahrzeug zu einem "besonderen" Preis weiterverkauft, d.h. ev. hat er eine Gewährleistung seinerseits bzw. seitens seines Klienten eingeschränkt oder ausgeschlossen (Insolvenzverwalter haben in vielen Bereichen Sonderrechte, die für ein normales Unternehmen niemals zugänglich wären)

auf jeden Fall sind detailierte Garantie / Gewährleisungsinformationen zu empfehlen, wer leistet in welchem Umfang.

und je nach dem, wer für Garantie etc. geradesteht oder eben nicht ist es dann eine Frage des Preises, wieviel Risiko zu einzugehen bereit bist.

Viel Erfolg und dann viel Spass mit dem WoMo
 
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