Fast Unfall, wer hätte Schuld

Diskutiere Fast Unfall, wer hätte Schuld im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; stellt euch bitte folgende situation vor: - 2-spurige autobahn, - auf der rechten fahrbahn fährt ein lkw, - ich auf der linken überholspur, da...
Rheinländer

Rheinländer

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Im schönen Ahrtal, ein Steinwurf vom Rhein entfern
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1200 GS Adventure
stellt euch bitte folgende situation vor:

- 2-spurige autobahn,
- auf der rechten fahrbahn fährt ein lkw,
- ich auf der linken überholspur, da ich den lkw überholen wollte
- ganz rechts eine auffahrt auf die autobahn.

ich überhole den lkw und will kurz nach dem überholen wieder zurück auf den rechten fahrstreifen, da von hinten ein schnelleres fahrzeug folgte.
bedingt durch den lkw habe ich den fahrer auf der auffahrt nicht gesehen und der mich auch nicht.

dieser besagte fahrer wollte auf die autobahn und hat entsprechend gas gegeben, um noch vor dem lkw auf die bahn zu kommen.
das hat auch soweit funktioniert.

nun kome ich aber wieder ins spiel....der andere pkw fahrer wollte genau zu dem gleichenzeitpunkt auf die rechte fahrbahn wie ich ( nach meinen überholvorgang)
nur durch ein beherztes ausweichen von uns beiden konnte der unfall verhindert werden, denn sonnst wären wir wie billardkugeln zusammen gestoßen.

mich würde echt mal interessieren, wer hätte bei dem unfall schuld gehabt?

normalerweise würde ich sagen, der andere pkw fahrer, da ich keinen anderen gefährden darf, wenn ich auf die autobahn auffahre und zur not anhalten muß.

auf der anderen seite würde ich aber auch sagen, der pkw fahrer konnte ja nichts dafür, da ich für ihn nicht einzusehen war, toter winkel.
das gleiche gilt für mich, da ich den pkw bedingt durch den lkw auch nicht sehen konnte.

wer hätte schuld,........wie seht ihr das :confused:
 
P

Pouakai

Gast
Beide, jeder muss beim Spurwechsel eine gewisse Sorgfaltspflicht an den Tag legen. Du musst dich überzeugen, dass die rechte Spur frei ist und darfst nicht einfach rüber ziehen weil jemand schnelleres von hinten kommt. Außerdem an Ein- und Ausfahrten musst du eine besondere Sorgfalt an den Tag legen da du immer mit ein und ausfahrenden Fahrzeugen rechnen musst (die Ein-/Ausfahrt wird schließlich rechtzeitig mehrmals angekündigt).
Der Einfahrende muss die nötige Sorgfalt walten lassen und sich davon überzeugen, dass die Spur frei ist und gegebenenfalls zurückstecken, dabei wird es aber auch von der Polizei und auch von den Richtern toleriert, dass der Standstreifen kurzzeitig, unter Bewahrung der nötigen Sorgfaltspflicht als Verlängerung des Beschleunigungsstreifen mitgenutzt werden darf. Jeder (Polizei, Automobilclub, usw... wird dir abraten am Ende des Beschleunigungsstreifen anzuhalten.
 
A

ArmerIrrer

Gast
stellt euch bitte folgende situation vor:

- 2-spurige autobahn,
- auf der rechten fahrbahn fährt ein lkw,
- ich auf der linken überholspur, da ich den lkw überholen wollte
- ganz rechts eine auffahrt auf die autobahn.

ich überhole den lkw und will kurz nach dem überholen wieder zurück auf den rechten fahrstreifen, da von hinten ein schnelleres fahrzeug folgte.
bedingt durch den lkw habe ich den fahrer auf der auffahrt nicht gesehen und der mich auch nicht.

dieser besagte fahrer wollte auf die autobahn und hat entsprechend gas gegeben, um noch vor dem lkw auf die bahn zu kommen.
das hat auch soweit funktioniert.

nun kome ich aber wieder ins spiel....der andere pkw fahrer wollte genau zu dem gleichenzeitpunkt auf die rechte fahrbahn wie ich ( nach meinen überholvorgang)
nur durch ein beherztes ausweichen von uns beiden konnte der unfall verhindert werden, denn sonnst wären wir wie billardkugeln zusammen gestoßen.

mich würde echt mal interessieren, wer hätte bei dem unfall schuld gehabt?

normalerweise würde ich sagen, der andere pkw fahrer, da ich keinen anderen gefährden darf, wenn ich auf die autobahn auffahre und zur not anhalten muß.

auf der anderen seite würde ich aber auch sagen, der pkw fahrer konnte ja nichts dafür, da ich für ihn nicht einzusehen war, toter winkel.
das gleiche gilt für mich, da ich den pkw bedingt durch den lkw auch nicht sehen konnte.

wer hätte schuld,........wie seht ihr das :confused:

anhalten musst/sollst und darfst Du nicht, ausser Du hast keinen Pannenstreifen zum weiter beschleunigen, dann bleibt Dir ja nichts anderes übrig... Und was beschleunigen heißt wissen die meisten Verkehrsteilnehmer leider nicht und eiern komisch über und auf die BESCHLEUNIGUNGSspur...

Ansonsten kann ich für die Problemlösung nicht wirklich was beitragen, interessantes, und wohl nicht all zu häufiges Geschehen. Prizipiell darf man andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährden, egal ob ich von links oder von rechts komme, da gäbe es wohl ziemlich sicher nen 50:50-Entscheid...
 
L

LGW

Gast
Einem Bekannten ist mal was ähnliches passiert, allerdings mit Bürgerkäfigen. Er hatte in sofern Glück, das der andere ihn hinten erwischt hat, was dann dazu geführt hat das der Richter meinte, der andere hätte ihn ja wohl sehen können müssen.

In deinem Fall würde ich auf 50:50 tippen, weil es erlaubt, sogar erwünscht ist, auf dem Beschleunigungsstreifen auch langsame Fahrzeuge auf der Autobahn zu überholen - darin ist also kein Fehlverhalten zu sehen.

Natürlich muss man trotzdem gucken, bevor man draufbügelt.

Schulterblick ist halt nicht Jedermanns Sache, und vermutlich hattet ihr einfach wirklich beide Pech in Form des LKWs, der die Sicht sehr lange blockiert hat - ergo, wieder 50:50.

Vor Gericht und auf hoher See... :rolleyes:
 
C

confidence

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@ Armer irrer
<Ansonsten kann ich für die Problemlösung nicht wirklich was beitragen, interessantes, und wohl nicht all zu häufiges Geschehen>
...aber man hat wenigstens mal wieder einen Beitrag mehr auf dem Zähler - oder was für einen anderen Grund gibt es zu einem - - - Beitrag ohne Wert ?
 
GS-Angie

GS-Angie

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......Schulterblick ist halt nicht Jedermanns Sache, und vermutlich hattet ihr einfach wirklich beide Pech in Form des LKWs, der die Sicht sehr lange blockiert hat - ergo, wieder 50:50.
.....:rolleyes:
Ich denke, das ist nicht Pech in Form des LKWs, sondern Unterlassung des Schulterblickes von beiden Fahrern!!!!!!!!!!!

Egal ob ich von links nach rechts oder umgekehrt Fahrspuren wechsele, nicht nur auf Autobahnen, MUSS ich den Schulterblick machen. Bei jeder Fahrprüfung ohne eben diesen, kannst du gleich nach hause fahren.

Recht magst du dann wohl haben, dass die Schuldfrage 50:50 ausfällt
 
P

Pouakai

Gast
@lechfelder ...trifft die Sache wieder nicht, den Rheinländer wechselte von der Überholspur auf die rechte Spur. Er muß genauso Sorgfalt walten lassen. Der Unfall geht mit sehr großer Wahrscheinlichkeit 50:50 vor Gericht aus.
 
Jonny W.

Jonny W.

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Hiho,

ersteinmal: herzlichen Glückwunsch dass du ausweichen konntest, der Rest ist doch zweitrangig.

Die Schuldfrage ist doch auch nur sehr untergeordnet zu betrachten. Wenn du mit deinem Bike schuldlos auf der BAB mit einem PKW kollidierst und ggf. den LKW von unten betrachten darfst ist es völlig egal, wer Schuld hatte. Vielleicht kommst du dann leichter in den Himmel oder deine Familie pflegt dich lieber, aber das wars dann auch schon.

Wichtig ist doch, das man bestmöglich (egal ob man PKW oder Bike fährt) für den anderen mitdenkt und mit seiner "Idiotie" rechnet.

Daher haben mich solche Schuldfragen nie interressiert.

Grüße, Markus
 
Larsi

Larsi

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moin,

anfangs hatte ich auf eine patt-situation getippt, doch ist der einfahrende verkehr dem fliessenden verkehr auf der autobahn explizit untergeordnet.
daher denke ich jetzt eher an 70/30 zu lasten des einfahrenden.
In jedem Fall hat der Verkehr auf der Hauptfahrbahn Vorfahrt vor dem auf die Autobahn auffahrenden Verkehr (§ 18 Abs. 3 StVO). Das Reißverschlussprinzip gilt hier selbst bei „Stopp and Go“ Verkehr auf Grund dieser Vorfahrtsregel nicht. Das rücksichtslose „Hineindrücken“ in den durchgehenden Verkehr kann als Straßenverkehrsgefährdung gewertet werden, wenn grob verkehrswidrig die Vorfahrt missachtet wird. Dann droht zumindest Geldstrafe, eventuell sogar Freiheitsstrafe.

Wechselt hingegen der ausfahrende Fahrer den Fahrstreifen nach rechts, ist er als derjenige, der einen Fahrstreifenwechsel durchführen will, dem Verkehr auf der Nebenfahrbahn gegenüber zur erhöhten Sorgfalt verpflichtet. Somit gilt hier für beide Fahrzeugführer, für den, der auf die Autobahn auffahren will und für den, der die Autobahn verlassen will, erhöhte Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme zu praktizieren.
http://www.landkreis-bamberg.de/index.phtml?La=1&sNavID=1633.209&mNavID=77.65&object=tx|1633.1305.1&sub=0



anhalten musst/sollst und darfst Du nicht, ausser Du hast keinen Pannenstreifen zum weiter beschleunigen, dann bleibt Dir ja nichts anderes übrig...
ich fürchte da liegst du falsch.
zumindest sieht das das landgericht gießen so.
Auffahren auf die Autobahn: Standstreifen nicht zum Einfädeln nutzen

Wer beim Auffahren auf die Autobahn keine Lücke findet, darf die Beschleunigungsspur nicht eigenmächtig "verlängern", indem er einfach auf dem Standstreifen weiterfährt. Das hat das Landgericht Gießen in einem Urteil betont.

Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann versucht, auf die Autobahn aufzufahren. Wegen des starken Verkehrsaufkommens gelang es ihm nicht, sich einzufädeln, bevor die Beschleunigungsspur zu Ende war. Er fuhr deshalb auf dem Standstreifen weiter und wartete auf eine Gelegenheit, um von dort auf die rechte Spur zu gelangen. Auf dem Standstreifen befand sich aber ein Wartungsfahrzeug, das gerade zurücksetzte. Obwohl es seine Warnbeleuchtung eingeschaltet hatte, erkannte der Pkw-Fahrer das Hindernis zu spät und prallte mit ihm zusammen.
Später verklagte der Mann das Land, in dessen Auftrag das Streckenkontrollfahrzeug unterwegs gewesen war, auf Schadenersatz. Er vertrat die Ansicht, das Gefährt habe auf der Autobahn nicht rückwärts fahren dürfen. Die Klage vor dem Landgericht Gießen hatte keinen Erfolg (Urt. v. 4.6.2003; Az.: 1 S 38/03).
Straßenwartungsfahrzeugen, so die Richter, sei es erlaubt, den so genannten Standstreifen zu benutzen. Auch das Verbot des Rückwärtsfahrens auf Autobahnen, das sich nicht nur auf die Fahrbahn, sondern auch auf den Standstreifen erstrecke, gelte für zurücksetzende Streckenkontrollfahrzeuge nicht.
Demgegenüber zähle der Standstreifen für die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht zur Fahrbahn, sondern sei nur für das Halten in Notfällen bestimmt. Ein Notfall habe hier nicht vorgelegen. Selbst wenn dem Pkw-Fahrer ein Auffahren auf die Autobahn unter Ausnutzung der regulären Beschleunigungsspur nicht möglich gewesen sein sollte, rechtfertige dies keinesfalls, die Beschleunigungsspur auf dem Standstreifen zu "verlängern", um sich von dort aus einzuordnen. Ungünstigstenfalls, so die Richter, hätte der Mann am Ende der Beschleunigungsspur stehen bleiben müssen, um eine Lücke im fließenden Verkehr abzuwarten. Der Pkw-Fahrer habe sich nicht nur verbotswidrig, sondern auch äußerst leichtsinnig und unaufmerksam verhalten. Das zeige sich daran, dass er das Streckenfahrzeug trotz eingeschalteter Warnblinkanlage und Rundumleuchten zu spät erkannte. Ihn treffe die alleinige Haftung für den Unfall.



Pressemitteilung des Anwaltsuchservice vom 17.10.2003)
 
MARKUS99

MARKUS99

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Es gibt sicher einige Gründ die jedem fast Unfallbeteiligten zu schulden fallen. Hauptschuld nach Rechtslage klar der auffahrende Verkehrsteilnehmer. Er ist auf jeden Fall wartepflichtig und wenn er auf dem Beschleunigungsstreifen einen LKW ausbeschleunigt muß er auch sicher sein an Ende der Spur einen freien Verkehrsraum vor zu finden. Das konnte er aber nicht beurteilen weil ihn die Sicht versperrt war!
Auf der anderen Seite warst du selbst sehr unvorsichtig! Auch beim wieder einscheren auf die Normalspur sollte man den Sicherheitsabstand nicht unterschreiten. Der ist für LKW 70m! In diesem Abstand hätte dich der andere Fahrer erkannt und nicht gefährdet. Wenn der von hinten kommende dich bedrängt hat die Spur zu wechseln hat auch er Schuld weil er seinerseits den Sicherheitsabstand unterschritten hat.
Die letzte Möglichkeit und auch zu deinen Lasten, wenn du nach links fährst zum überholen, dann zieh halt mal am Kabel! Dann ist die Behinderung für den folgenden Verkehr aktzeptabel und zu solchen Situationen kommt es erst garnicht!:)
 
A

ArmerIrrer

Gast
@ Armer irrer
<Ansonsten kann ich für die Problemlösung nicht wirklich was beitragen, interessantes, und wohl nicht all zu häufiges Geschehen>
...aber man hat wenigstens mal wieder einen Beitrag mehr auf dem Zähler - oder was für einen anderen Grund gibt es zu einem - - - Beitrag ohne Wert ?

Entschuldige bitte!!! Ich habe versucht zu helfen, habe auch Konstruktives dazu gesagt in Bezug auf den Beschleunigungsstreifen... (Dass es anderslautende Gerichtsurteile gibt war mir nicht bekannt, ich hab das noch so gelernt...)

GELÖSCHT
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
M

Moderatoren Crew

Dabei seit
07.01.2005
Beiträge
15
@ Armer irrer ..aber man hat wenigstens mal wieder einen Beitrag mehr auf dem Zähler - oder was für einen anderen Grund gibt es zu einem - - - Beitrag ohne Wert ?
@Ecki und @ Confidence

wir haben eurem kleinlichen Streit lange genug zugesehen. Eckis letzter Beitrag wurde editiert.
Ihr werdet hiermit BEIDE verwarnt und gebeten mit diesen persönlichen Anfeindungen aufzuhören, wir haben ein Auge darauf. Spart euch zukünftig Bemerkungen zu den Beiträgen des Anderen.
Beim nächsten Vorfall wird der Schreiber ohne weitere Warnung für eine Woche vom Forenbetrieb ausgesperrt.
Die ModeratorenCrew
 
L

lechfelder

Gast
Hallo Pouakai,

Du wirst selten ein passgenaues Urteil finden. Tatsache ist, dass der auf der BAB Fahrende das Vorfahrtsrecht hat, welches sich über die komplette Fahrbahn erstreckt. Dies hat der Einfahrende zu beachten.

Denke daher, dass eine Haftungsteilung daher eher unwahrscheinlich ist. Hängt aber von verschiedenen Faktoren ab (Unfallschilderung der Beteiligten, Zeugenaussagen, Art und Umfang der Beschädigungen an den Fahrzeugen, Unfallörtlichkeit, Spurenlage, ect.).
 
H

hbokel

Gast
der andere pkw fahrer wollte genau zu dem gleichenzeitpunkt auf die rechte fahrbahn wie ich
Hallo,

in disem Thread wurde bisher noch nicht auf das Rechts-Überholen eingegangen (wenn ich es nicht überlesen habe). Im Grunde genommen hat der PKW auf der Einfädelspur doch rechts überholt, oder? Wenn ich mich nicht täusche, ist das nur bei Schrittgeschwindigkeit im Stau zulässig. Der Einfahrende hätte also nicht nur die Vorfahrt missachtet, sondern auch das Überholverbot.

Weiß jemand Näheres zum Überholverbot auf der Beschleunigungsspur? Gerade als Motorradfahrer ist man beim Einfahren auf die Autobahn ja gelegentlich in Versuchung...

Gruß
Heinz
 
S

SPW 70

Dabei seit
15.11.2005
Beiträge
227
Ort
Dresden Nord
Modell
R1150GS (R21) und CanAm Ryker 900
Genügend passende Links wurden ja schon gepostet. Ich sehe es aus meiner Sicht (Fahrlehrer) so:
- der Auffahrende muss den Fahrzeugen auf der Hauptfahrbahn die Vorfahrt gewähren (§18 StVO (3))
- er darf auf der Beschleunigungsspur langsamere Fahrzeuge rechts überholen (im Gegensatz zur Verzögerungsspur, dort ist das Rechtsüberholen im Allgemeinen verboten) (§7a StVO)
- ein Fahrstreifenwechsel muss ohne Gefährdung anderer von statten gehen (§7 StVO) und ist rechtzeitig anzuzeigen
Somit darfst Du nur nach rechts, wenn keine Gefährdung; er darf aber nur nach links, wenn die Piste frei ist, da er die Vorfahrt gewähren muss. Jedoch darfst Du nach dem Vertrauensgrundsatz davon ausgehen, dass Dir der von rechts kommende (ich schreibe bewusst nicht "der Rechte", da sich jetzt heute hier in Dresden viele von denen zum alljährlichen Gedenkmarsch treffen http://www.gs-forum.eu/photopost/showphoto.php/photo/8687/cat/500/ppuser/2766 ) die Vorfahrt gewährt.
Ergo sollte, wie schon weiter oben im Urteil zu lesen war, die Hauptschuld bei ihm liegen.
Da es aber in der Praxis wirklich auf die Art des Zusammenstoßes ankommt, mache ich an solchen Stellen doch mal den Schulterblick nach rechts, obwohl ich ihn sonst auf der A-Bahn eher weglasse. Und, wie auch schon weiter oben beschrieben, was nützt mir die Schuld des anderen, wenn ich die kaputte Hüfte oder mehr oder weniger schlimmeres habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
P

Pouakai

Gast
Auf genaue Prozent wollte ich mich jetzt mit den 50:50 eigentlich nicht festlegen, es können auch 60:40, 40:60, 30:70, 70:30, usw... sein, denn auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Hier wurden ein paar Urteile gepostet, wo es auch Urteile gibt, die einem anderen Urteil total widersprechen. Gottes Hand eben und Einzelfallentscheidungen. Mal unabhängig von dieser ganzen Juristerei, einig sind wir uns doch wohl alle, dass beide irgendwie Schuld haben, beide erschrocken sind, beide den Unfall nicht wollten und beide den Unfall zum Glück vermeiden konnten. Ist halt nun mal so im Leben, Menschen machen Fehler, am falschen Ort zur falschen Zeit, ein paar unglückliche Umstände und das nennt sich dann halt Unfall. :( Der Mensch neigt dazu möglichst viel Schuld jemand anderem zu geben, damit man die Sache leichter verarbeiten kann, und sein Gewissen beruhigen kann. :rolleyes: Das ist nicht einmal böse gemeint sondern ein natürlicher Selbstschutz. :cool:
Wie schon andere geschrieben haben, einfach froh sein, dass nix passiert ist und vielleicht mit dieser Situation im Hinterkopf in Zukunft an Einfahrten etwas Aufmerksamer sein. Denke, beide - Rheinländer und der Autofahrer werden sich noch ein paar Tage daran erinnern und ich wünsche weiterhin unfallfreies fahren. ;)
 
Thema:

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