Info zu Tagfahrleuchten u. Nebelscheinwerfern

Diskutiere Info zu Tagfahrleuchten u. Nebelscheinwerfern im Zubehör Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Ganz besonders im Zusammenhang mit Kleidung in Warnfarben kommt das Thema mit den Zusatzscheinwerfern immer wieder auf. Allerdings herrscht hier...
Scrat

Scrat

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Ganz besonders im Zusammenhang mit Kleidung in Warnfarben kommt das Thema mit den Zusatzscheinwerfern immer wieder auf. Allerdings herrscht hier doch die eine oder andere Unklarheit darüber, was im Bezug auf das Motorrad erlaubt ist und wann was eingeschaltet werden darf. Auf Grund dessen habe ich vor einer Weile dieszüglich eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium gerichtet. In dieser Anfrage wollte ich wissen, welche Zusatzleuchten, hier besonders die neuen Tagfahrleuchten, am Motorrad erlaubt sind und wann diese genutzt werden dürfen. Hier nun die Antwort

Sehr geehrter Herr xxxxx,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider ist es erst heute möglich, auf
Ihre Anfrage zu antworten. Ich hoffe, dass meine Antwort Ihnen auch zum
verspäteten Zeitpunkt noch von Nutzen ist.
Zur Frage der Zulässigkeit von Tagfahrleuchten an Motorrädern nehme ich
gern Stellung:
Deutschland hat sich stark dafür eingesetzt, dass Tagfahrleuchten an
Motorrädern zulässig sind. Im März hat das Weltforum für die
Harmonisierung von kraftfahrzeugtechnischen Vorschriften der Änderung
der Anbauvorschriften für Motorräder zugestimmt und nach der
Notifizierung beim Generalsekretär der Vereinten Nationen im Herbst
diesen Jahres dürfen bauartgenehmigte Tagfahrleuchten an Motorrädern
angebaut werden. Derzeit wird an eine Änderung der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorbereitet, damit alternativ zum
vorgeschriebenen Abblendlicht auch die Benutzung von Tagfahrleuchten
erlaubt wird.
Eine alternative Schaltung der Tagfahrleuchten als Standlicht ist nicht
erlaubt, das Stilllegen des Standlichts auch nicht. Werden derartige
Änderungen dennoch vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis führen und damit zur Zulassung des Fahrzeugs für den
öffentlichen Verkehr (StVZO § 19 Abs. 2).
Die Benutzung von Nebelscheinwerfern ist in der StVO § 17 Abs. 3
geregelt: "Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich,
dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher
Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet
sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die
zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne
Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden.
Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt
werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt." Eine
Anderweitige Nutzung der Nebelscheinwerfer ist nicht zulässig.
Wenn Sie diese Antwort in einem Motorradforum verwenden möchten, steht
dem seitens des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
nichts dagegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda Renatus
Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice, Besucherdienst, IFG
buergerinfo@bmvbs.bund.de
Tel.: + 49 (0) 30 18 - 300 - 3060
Fax: + 49 (0) 30 18 - 300 - 1942
Denke damit ist einiges geklärt. Das mit den Tagfahrleuchten wußte ich so nicht.

Gruß
Kai
 
gerd_

gerd_

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18.171
Hi
Sozusagen nichts Neues.
Bis zur Änderung der STVO sind die Dinger verboten und dann nur entweder Die Tagfahrleuchten ODER das Abblendlicht brennen. Die Aussage zu den Nebelleuchten entspricht der STVO. Folglich brennt der Christbaum bei den Meisten illegal. Natürlich um besser gesehen zu werden.... :rolleyes:
Was zukünftig (vielleicht) ist .... meint die Dame lediglich. Erst wenn die Paragrafen geändert sind steht fest was wirklich sein wird.:cool:
gerd
 
D

Dietmar

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Das entsprechende Dokument zum Tagfahrlicht findet sich hier:
http://www.unece.org/trans/doc/2009/wp29/ECE-TRANS-WP29-2009-24e.pdf

Da aber schon die Nutzung der Nebelscheinwerfer (und damit der meisten Zusatzscheinwerfer am Motorrad) eigentlich in der überwiegenden Nutzung nicht erlaubt war, halte ich es mit den Tagfahrleuchten genauso
und hoffe mit Argumenten auf das Verständnis der Ordnungshüter,
falls man wirklich einmal angehalten wird.
Technisch kann ich ja mein Abblendlicht gar nicht ausschalten...
(ich kenne den Trick)

Gruß

Dietmar
 
Riesling san

Riesling san

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Hallo Thomas,

vielen Dank, daß Du dich eingeklinkt hast.
Jetzt kenne ich einen Trick mehr......vielleicht hilft's mal?

Danke und viele Grüße
Jürgen
 
Rattenfänger

Rattenfänger

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Hallo Thomas,

vielen Dank, daß Du dich eingeklinkt hast.
Jetzt kenne ich einen Trick mehr......vielleicht hilft's mal?

Danke und viele Grüße
Jürgen
Hallo Jürgen,

hilft aber nur für das Abblendlicht!
Fernlicht geht anders:)
Rücklicht ?:rolleyes:
 
N

Nordlicht

Dabei seit
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5.261
Aus dem Brief gefällt mir besonders folgende Passage gut ;)

Werden derartige
Änderungen dennoch vorgenommen, kann dies zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis führen
und damit zur Zulassung des Fahrzeugs für den
öffentlichen Verkehr (StVZO § 19 Abs. 2
:D
 
AmperTiger

AmperTiger

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Nebelscheinwerfer ... eigentlich in der überwiegenden Nutzung nicht erlaubt war, halte ich es mit den Tagfahrleuchten genauso
Technisch kann ich ja mein Abblendlicht gar nicht ausschalten...
(ich kenne den Trick
)
es macht ja auch m.E. keinen Sinn, das vorgeschriebene Abblendlicht abzuschalten, nur um Nebellampen oder Tagfahrlicht anzuschalten, mit der Argumentation "ich will gesehen werden"

Ich hab auch Nebelscheinwerfer dran, einfach weils im Dachauer Moos an 100 Tagen im Jahr Nebel mit Sicht unter 50 Metern hat :eek: und weil beim Fahren in stockfinsterer Nacht der Haupt-SW der HP ein Witz ist...
Tiger
 
D

Dietmar

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es macht ja auch m.E. keinen Sinn, das vorgeschriebene Abblendlicht abzuschalten, nur um Nebellampen oder Tagfahrlicht anzuschalten, mit der Argumentation "ich will gesehen werden"
Bei Tagfahrleuchten kann man auf das Abblendlicht verzichten, da diese deutlich besser als das Abblendlicht zu erkennen sind !
Stichwort: Streulicht in Bereichen, wo das Abblendlicht nicht hinstrahlen darf.
Bei den Neblern hängt das von der Güte ab.
Gute Nebelscheinwerfer bringen tagsüber nichts, da sie nur die Fahrbahn vor einem beleuchten.
Schlechte Nebler habe so viel Streulicht, dass sie auch tagsüber helfen.

Bei o.g. Argumenten sei einmal die reine "Lichtfläche" außen vor gelassen.

Gruß

Dietmar
 
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