Interessantes Gerichtsurteil

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lemmi+Q

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Alsoo, wen ich dem besagten Autofahrer eine Paketschnur um die Kronjuwelen binde, an das andere Ende einen Windhund und dann ein Kaninchen vor dem Hund her jage....... begehe ich doch keine schwere Körperverletzung!?
 
zyklotrop

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Ist das jetzt Satire, oder was? Ich habe jetzt eigentlich nach einer Quellenangabe des Eulenspiegels gesucht.
 
AmperTiger

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Das Urteil scheint mir nur ein Ausschnitt aus den tangierten Straftatbeständen zu sein. Mag sein, dass das mit der gefährlichen Körperverletzung so ist, aber es bleibt ja auch immer noch der § 315b StGB erhalten.

§ 315b StGB hat den folgenden Wortlaut:

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

damit dürfte es fast egal sein, ob die gef. KV erfüllt ist oder nicht.
 
C-Treiber

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Urteil: Rammen ist keine gefährliche Körperverletzung - Auto-Medienportal.Net

Wenn ich also jemand vor eine S-Bahn schubse, kann ich höchstens wegen leichter Körperverletzung verurteilt werden, denn tödlich ist ja erst das Überfahren durch den Zug.:banghead:

Unglaublich, was sich so ein Richter erlauben darf.
Wieso, das ist völlig korrekt.

Vor allem ist es nicht ein Richter, es ist ne Kammer, sprich mehr als 1, i.d.F. 5. Ausserdem ist es kein Urteil, sondern ein Beschluss.

Ich mach mal nen Beispiel.

Wenn ich Dir nen Bein stelle und Du schlägst Dir die Schneidezähne aus, dann ist das ne Körperverletzung. Nehme ich dafür ne Dachlatte und Du hast danach nen blauen Fleck, dann war das gefährliche Körperverletzung. Nehme ich die Dachlatte, um Dich am Weglaufen zu hindern und Du stolperst darüber ist das wieder einfache Körperverletzung.

Für die Interessierten: Hier ist der Beschluss im Wortlaut.
 
pässefahrer

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Wieso, das ist völlig korrekt.

Vor allem ist es nicht ein Richter, es ist ne Kammer, sprich mehr als 1, i.d.F. 5. Ausserdem ist es kein Urteil, sondern ein Beschluss.

Ich mach mal nen Beispiel.

Wenn ich Dir nen Bein stelle und Du schlägst Dir die Schneidezähne aus, dann ist das ne Körperverletzung. Nehme ich dafür ne Dachlatte und Du hast danach nen blauen Fleck, dann war das gefährliche Körperverletzung. Nehme ich die Dachlatte, um Dich am Weglaufen zu hindern und Du stolperst darüber ist das wieder einfache Körperverletzung.

Für die Interessierten: Hier ist der Beschluss im Wortlaut.
Ist ja noch schlimmer, wenn fünf Richter so einen Schwachsinn unterschreiben. Die leben doch ohne Bezug zur Realität.
 
C-Treiber

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Ist ja noch schlimmer, wenn fünf Richter so einen Schwachsinn unterschreiben. Die leben doch ohne Bezug zur Realität.
Recht hat mit zwei Dingen nichts zu tun. Mit der Realität und mit Gerechtigkeit.

Jura (jedenfalls in D) ist ähnlich abstrakt, wie Mathematik. Wie hat es ein mir bekannter Richter mal ausgedrückt (wahrscheinlich auch nur zitiert), "Vor Gericht bekommst Du ein Urteil, aber keine Gerechtigkeit." I.d.F. war es ein Beschluß und der ist völlig korrekt, im Gegenteil man muß sich fragen wie die Richter am LG Leipzig auf die "grandiose" Idee mit der gefährlichen Körperverletzung gekommen sind?

Ich versuche es Mal zu erklären. Hätte der Mann vorsätzlich einen Fußgänger angefahren, hätte das Auto (sein Werkzeug) die Verletzung unmittelbar verursacht und es wäre eine gefährliche Körperverletzung gewesen. Hätte der Autofahrer den Moppedfahrer am Bein getroffen, also unmittelbar eingewirkt, wäre auch das eine gefährliche Körperverltzung gewesen.

Er hat aber nur ein Fahrzeug gerammt. Das ist neben dem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr erst ein Mal nur Sachbeschädigung. Die Körperverltzung war nur eine mittelbare Auswirkung, da er ja mit seinem Auto den Motorradfahrer offensichtlich nicht berührt hat.

Die Körperverletzung ist das Basisdelikt, die gefährliche Körperverletzung die Qualifikation. Ähnlich wie Mord die Qualifikation von Totschlag ist.

Das LG Leipzig hat hier in meinen Augen einen Fehler gemacht. Anstatt auf StGB 224 (1) abzuheben (gefährliche Körperverletzung), hätte es auf StGB 224 (2) abheben sollen (versuchte gefährliche Körperverletzung).

Der Unterschied ist einfach, bei (1) ist der Erfolg ein unabdingbares Merkmal, bei (2) reicht die billigende Inkaufnahme eines Erfolges aus. Was i.d.F. sicher einfacher zu beweisen war.

Das ist meine persönliche Meinung.

Die reißerische Überschrift, deckt sich aber mit nichten mit dem Beschluß des BGH, noch nicht mal ansatzweise, das kommt davon, das die "Journalisten" einfach keine Ahnung haben und offensichtlich nicht lesen können.

Mit einer Berufung greifst Du ein Urteil tatsächlich an, mit einer Revision wegen Rechtsfehlern. Das Urteil wurde also wegen eines Rechtsfehlers angegriffen.

Unter der Begründung des BGH 1.b) kannst Du nachlesen, was die Richter am LG-Urteil rügen:

<*Zitat*>
1. Die Verurteilung des Angeklagten P. im Fall B.3. der Urteilsgrün- de (auch) wegen gefährlicher Körperverletzung hat keinen Bestand.

a) Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen fuhr der Angeklagte mit seinem Pkw von hinten absichtlich auf das vom Zeugen Pö. ge- steuerte Motorrad auf, wodurch dieser zu Sturz kam. "Durch" den Sturz erlitt der Zeuge einen Rippenbruch sowie weitere Verletzungen.

b) Diese Feststellungen belegen die vom Landgericht - ohne Subsumtion zu den in dieser Vorschrift genannten Tatalternativen - bejahte gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 StGB nicht.

...


Feststellungen, die eine Verurteilung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB rechtfertigen könnten, hat das Landgericht weder zur objektiven noch zur subjektiven Tatseite getroffen.
<*Ende Zitat*>


Zusammengefasst, schlampige Beweiserhebung und -bewertung und daher unzulässige Schlußfolgerung durch das LG Leipzig betreffend des Straftatbestandes gefährliche Körperverletzung., was für die Strafkammer am LG Leipzig ne ziemlich Klatsche ist.

Hier hat das LG versucht ein "gerechtes" Urteil zu fällen und dabei Fehler bei der Beweiswürdigung gemacht. Es heißt immer noch "in dubio pro reo", sprich, ein Straftatbestand muß bewiesen werden, eine Schlußfolgerung des Gerichtes ist im Strafrecht nicht ausreichend für ein Strafmaß.

Der Teilurteil und Strafmaß zum Tatbestand "gefährliche Körperverletzung" wurden an eine andere Strafkammer des LG Leipzigs zur Neuverhandlung und Beurteilung verwiesen, versehen mit den höchstrichterlichen Hinweisen, sind die hoffentlich schlauer.

Ansonsten, im Gegensatz zu dem Eindruck, den die reißerische Überschrift zu erwecken versucht, handelt es sich um eine reine Einzelfallentscheidung, die keinerlei rechtsfortbildende Wirkung entfaltet und auch keine Wirkung für andere Verfahren hat.

Der BGH hat in einem Einzelfall nur festgestellt, was nach deutschem Recht schon immer so war. Du kannst nur für etwas verurteilt werden und ein Strafmaß bekommen, was Dir auch bewiesen werden kann, Ausnahme, falsch parken (deswegen ist die Halterhaftung ein absoluter Schwachsinn).
 
juekl

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Hi
das wäre so ein Fall der nur mit der guten alten "RACHE" für mich zu einem guten Ende gebracht werden könnte.
Da wäre mir jede Hinterhältigkeit recht.
Gruß
 
Benno

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Alsoo, wen ich dem besagten Autofahrer eine Paketschnur um die Kronjuwelen binde, an das andere Ende einen Windhund und dann ein Kaninchen vor dem Hund her jage.....
Du hast Phantasie mein lieber Lemmi, das muss man dir lassen. Dich fahre ich mal lieber nicht an.
 
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Alsoo, wen ich dem besagten Autofahrer eine Paketschnur um die Kronjuwelen binde, an das andere Ende einen Windhund und dann ein Kaninchen vor dem Hund her jage....... begehe ich doch keine schwere Körperverletzung!?
nööö, denn dann wird das Kaninchen verknackt :blob3:
 
Stefus

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Urteil: Rammen ist keine gefährliche Körperverletzung - Auto-Medienportal.Net

Wenn ich also jemand vor eine S-Bahn schubse, kann ich höchstens wegen leichter Körperverletzung verurteilt werden, denn tödlich ist ja erst das Überfahren durch den Zug.:banghead:

Unglaublich, was sich so ein Richter erlauben darf.
Mich wundert in diesem Land gar nix mehr. Wenn Du genug Kohle hast, kannste mit einem findigen Anwalt sogar aus vorsätzlichem Mord leichte Körperverletzung machen:krank:
 
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Mich wundert in diesem Land gar nix mehr. Wenn Du genug Kohle hast, kannste mit einem findigen Anwalt sogar aus vorsätzlichem Mord leichte Körperverletzung machen:krank:
Oh, Mord ist immer Vorsatz, sonst ist es Totschlag oder schwere Körperverletzung mit Todesfolge. :)



Lustig, es wird bunt gemischt, die leichte Körperverletzung wird mit der einfachen verwechselt, die schwere mit der gefährlichen, fällt eigentlich nur noch fahrlässig und vorsätzlich.

Dann haben wir alle Begrifflichkeiten zusammen und man kann Ordnung in das Chaos bringen.
 
C-Treiber

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Du hast den Paketschnurhersteller vergessen.....
Ja, und in den USA würde dann danach auf der Schnur stehen, dass sie nicht jemanden um die besten Teile gebunden werden darf (die armen .......-Fans), man sie nicht in die Hände von Kriminellen geben darf und ansonsten sowieso ein allgemeines Verletzungsrisiko bestehen würde.:cool: Natürlich nicht auf der Verpackung, sondern auf der Schnur.
 
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