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Moin Moin,
ich brauch mal eure Hilfe/Rat!!
Anfang September wurde ich mit dem Auto geblitzt.
In den Herbstferien (Mitte Oktober) kam dann der Berscheid, ich soll innerhalb 10 Tage 20,-€ bezahlen. Da ich in dieser Zeit in Urlaub war, war es mir nicht möglich in dieser Frist die 20,-€ zu bezahlen. So kam dann in dieser Zeit ein Bescheid mit zusätzlichen 20,-€ an Mahnkosten. Da ich "nur" die 20,-€ bez. habe (2 Std. bevor der Mahnbescheid bei mir im Kasten lag), bekommen ich nun am Samstag eine Zahlungsaufforderung die restlichen 20,-€ plus Bearbeitungskosten von 7,50€ zu bez.
Das ich nen Hals hab, brauch ich wohl nicht erwähnen :mad::mad::mad::mad:!!!!
Ist es zulässig, solch kurze Fristen zu setzen???
Oder bin ich gezwungen meine Post, postlagernd abzubestellen, wenn ich in Urlaub bin??

Viele Grüße+nen schönen 4."ADV"
aus NF
Heiko
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