Motorrad Import aus Italien- Papiere, Steuern, Kosten ...HILFE

Diskutiere Motorrad Import aus Italien- Papiere, Steuern, Kosten ...HILFE im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Zusammen Ich bin im Netz auf eine 1200 Gs Adv gestoßen, die ich als sehr interessant erachte. Vorweg möchte ich sagen, dass ich natürlich...
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Redkap

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Hallo Zusammen
Ich bin im Netz auf eine 1200 Gs Adv gestoßen, die ich als sehr interessant erachte.
Vorweg möchte ich sagen, dass ich natürlich kein Geld vorher irgendwo hin überweise, mir das Mopped persönlich an schauen/anfassen und probefahren werde. Daher bitte keine Antworten bezüglich unseriöser Angebote usw. :p

Mir geht es hier wirklich nur um eure Erfahrungen beim erledigen des Papierkrames:
Was brauch ich für die Zulassung?
Welche oder muss ich überhaupt Steuern zahlen? (In meinem Fall von Privat an mich (Privat))
wie schaut es mit Einfuhrzoll aus?
TÜV Gutachten?
usw.

Ich habe bereits Google und die Forumssuche bemüht, allerdings findet man da teilweise ziemlich unterschiedliche Aussagen. Auf der Internetseite des Zolles habe ich eine sehr tolle Aussage gefunden "Man benötigt vollständige Papiere!" --> Ja Toll und was bedeutet vollständig???

Über eure Erfahrungen und Infos bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Redkap
 
Frangenboxer

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R1100 GS,ex- R1150RT, wieder-XX, ex-Transalp PD06
Hi,
ich habe vor 2 Jahren einen Geländewagen aus Griechenland in D zugelassen. Für die Zulassung benötigte ich einen Kaufvertrag, die Abmeldebescheinigung aus GR (dort sind alle techn. Daten enthalten) und eine TüV (Hauptuntersuchung?) Bescheinigung. Einzig mit der Schadstoffklasse und somit mit der Steuer könnte es Probleme geben.
Ansonsten ganz einfach...
Gruß vom Rob
 
Dutchgit

Dutchgit

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Alles Rotax. Less is more.
Ein bekannte von mir die viel in die Italien gearbeitet hatt sagte mir vor zwei jahr als ich noch ne Cagiva haben wollte das mann ein papier vom Polizei bekommen soll das das teil nicht als gestohlen registriert steht. Also mit vekaeufer und moped zum Polizei dort. Wenn das nicht gemacht worden ist auch kein thema aber wenn das teil ein ander gehoert und du hatt dein geld bezahlt koennte das sauer ausgehen.
 
Frangenboxer

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Hi,
ich nochmal:
-Zoll hat mit bereits in der EU zugelassenen Fahrzeugen nichts mehr zu tun

google hat z.B. das ausgeworfen (Zulassungsstelle Deggendorf):

"Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen:
-gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeanmeldung
-bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
-Vollmacht für Beauftragten
-Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (Bankverbindung)
-ausländische Kfz-Papiere (COC-Papier)
-ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten)
-elektronische Versicherungsbestätigung
-Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
-technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (falls kein COC-Papier vorhanden ist)
-gültige HU"

So wars bei mir auch. Wichtig ist die Rechnung, dabei geght es um die "Verfügungsberechtigung"(?), soll sicherstellen dass DU der Eigentümer bist.
Wie gesagt, bei mir wars problemlos, die griechischen Papiere hat sie zur Seite gelegt, da sie die eh nicht lesen konnte... .
Den Check mit der Polizei würde ich aber bei Kauf von privat auch machen. Aktuell gibts einen Fall in der Presse, wobei ein Fahrzeug nach einem halben Jahr nach Diebstahl (incl. Papiere) verkauft wurde und dies erst bei der neuen Zulassung auffiel. Der Käufer ist hat nun weder Auto noch Geld 8waren glaube ich über €20000.-).

Ich kopiere/fotographiere inzwischen bei jedem Kauf die Ausweispapiere der Käufers, auch wenns ein Fähnchenhändler ist... .

Normalerweise geht ja alles glatt, also nicht unsicher machen lassen.

Gruß,
Rob
 
FrankS

FrankS

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dass man irgendeinen exotischen Sportwagen oder ein seltenes Motorrad aus dem Ausland importiert kann ich ja nachvollziehen, aber eine GSA? Gibt es da nicht auch in Deutschland genügend Angebote, so dass man sich selbst bei einem etwas höheren Preis den ganzen Aufwand und das potentielle Risiko eines Imports sparen kann?

gruß

frank
 
Mikesch

Mikesch

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Hi,
ich nochmal:
-Zoll hat mit bereits in der EU zugelassenen Fahrzeugen nichts mehr zu tun
Nicht der Zoll, aber das Finanzamt...

Der TO hat nichts über Alter und Laufleistung erwähnt. Wenn das Fahrzeug als Neufahrzeug gilt, dann wird man für diesen einen Geschäftsvorfall Unternehmer, muss vorher zum FA und muss hier die USt (19%) entrichten. Im Gegenzug braucht man die USt im Erwerberland nicht zahlen. Macht bei einem Privatkauf natürlich keinen Sinn, da Verkäufer kein Unternehmer.
Ansonsten stimmts, man braucht nichts entrichten...

Neufahrzeug:
Fahrzeuge dürfen im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als 6.000 kmzurückgelegt haben oder deren erste Inbetriebnahme darf nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
 
T

torch

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Hallo,

ein paar Details zu den folgenden Punkten:

-ausländische Kfz-Papiere (COC-Papier)

COC's (Certificate of Conformity = EU Übereinstimmingsbecheinigung) gibt es bei Autos erst wenn sie original ab Werk die Euro 2-Norm erfüllen (gab's ab 1996 bei Autos) oder Motorräder welche eine EG-Betriebserlaubnis haben.

Für Fahrzeuge ohne COC, kann man beim Hersteller ein sogenanntes "technisches Datenblatt" anfordern (kostet aber). Gibt es teilweise auch billiger bei den Zentralen der technischen Prüfstellen. Sowas ist meistens Voraussetzung für das...
...-technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (falls kein COC-Papier vorhanden ist)

Oftmals machen die Prüfstellen nix ohne ein Datenblatt.

Wenn das COC verloren gegangen ist, kann man beim Hersteller/Importeur ein neues kaufen.

gruss

t
 
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uti1971

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Hi,

ich hab in Deutschland beim Händler eine italienische BMW gekauft die ich dann selber zugelassen habe.
Wichtig sind:
- Kaufvertrag
- Ital. Fahrzeugbrief
- Italienische Bestätigung dass das Fahrzeug abgemeldet ist und exportiert wird.
(Hier kann ich nicht sagen wie man da dran kommt, bei mir war das Dokument dabei)
Kurzzeitkennzeichen besorgen: Zum Straßenverkehrsamt und dann Kennzeichen-Schild holen.
Wichtig wenn das Motorrad nicht mit einem Anhänger bewegt wird.

Dann mit Motorrad zum Straßenverkehrsamt schlau machen was die haben wollen.
Papiere waren so ok aber erstmal :
- TÜV/AU machen 62,00 €
- Datenerstellung für die Zulassungsstelle aus COC/Typgenehmigung besorgen beim TÜV 49,85 €
- zurück zum Straßenverkehrsamt und zulassen 55,50 €
- Kennzeichen dran und Fertig
Insgesamt knapp 200,00 € inkl. Kosten für die Kennzeichen.

Selber aus Italien holen würd ich eher nicht, aber ein ausländisches Fahrzeug hier zulassen war kein
Problem.

Uli
 
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torch

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- Datenerstellung für die Zulassungsstelle aus COC/Typgenehmigung besorgen beim TÜV 49,85 €
Hallo,

Was ist denn damit gemeint? Ein COC war vorhanden und die wollten eine "Datenerstellung"?

gruss

t
 
Frangenboxer

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dass man irgendeinen exotischen Sportwagen oder ein seltenes Motorrad aus dem Ausland importiert kann ich ja nachvollziehen, aber eine GSA? Gibt es da nicht auch in Deutschland genügend Angebote, so dass man sich selbst bei einem etwas höheren Preis den ganzen Aufwand und das potentielle Risiko eines Imports sparen kann?
frank
Z.B. in Griechenland stehen bei den Händlern jede Menge Autos aus geplatzten Leasingverträgen, die die Händler, Banken oder wer auch immer gerade der Eigentümer ist, einfach weghaben wollen, da in den nächsten Jahren die Fahrzeuge eh niemand kauft. Das Gleiche gilt z.Zt. auch für Spanien, vielleicht ist Italien jetzt auch dran.
Mein Wagen war nach Überführung und Zulassung rund €5000.- günstiger als die "letzten Preise" hier in D. Und der Wagen hat noch nie Salz gesehen... .
Wenn das Ganze dann mit einem Gutachter vor Ort zusammen geht, ist es auch risikolos... . Bei mir lief das über einen griechischen Kollegen.

Gruß vom Rob
 
U

uti1971

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Ich hatte nur den ital. Brief und der TÜV hat dann ein Datenblatt erstellt, so dass ich die Maschine zulassen konnte.
Ich hatte kein COC.

Uli
 
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torch

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Ich hatte nur den ital. Brief und der TÜV hat dann ein Datenblatt erstellt, so dass ich die Maschine zulassen konnte.
Ich hatte kein COC.

Uli
Ok, dann passt es. Ich frage nur deshalb, weil ich mit solchen Themen einige Jahre beruflich zu tun hatte und die wildesten Sachen bei Zulassungs- und Prüfstellen erlebt habe.

gruss

t
 
G

Gast 7673

Gast
in NRW ist es zur Zeit so, dass das sog. Datenblatt nicht mehr akzeptiert wird. Es muss eine COC / EWG-Übereinstimmungserklärung vorgelegt werden.
Wie das in anderen Bundesländern aussieht ist mir nich bekannt.
Das ganze ist auf einen Verweis des Verkehrsministeriums NRW , auf einen Beschluß des Bundes- Landes- Fachausschusses Technisches Kraftfahrwesen (BLFA - TK) zurückzuführen.
Rechtsgrundlage hierfür nicht gegeben, wird in NRW aber zur Zeit so gehandhabt.
 
T

torch

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in NRW ist es zur Zeit so, dass das sog. Datenblatt nicht mehr akzeptiert wird. Es muss eine COC / EWG-Übereinstimmungserklärung vorgelegt werden.
Wie das in anderen Bundesländern aussieht ist mir nich bekannt.
Das ganze ist auf einen Verweis des Verkehrsministeriums NRW , auf einen Beschluß des Bundes- Landes- Fachausschusses Technisches Kraftfahrwesen (BLFA - TK) zurückzuführen.
Rechtsgrundlage hierfür nicht gegeben, wird in NRW aber zur Zeit so gehandhabt.
Das ist genau was ich meine, wenn ich sage, dass sich die zuständigen Stellen nicht auskennen. Ein COC gibt es nur für Autos die min. die EURO 2-Norm erfüllen (so ab 1996) und für Motorräder, die eine EG-Betriebserlaubnis haben.

Beispiel: eine R1100GS wurde noch nach nationalen Vorschriften homologiert. Also gibt es dafür kein COC.
Egal was eine Zulassungsstelle oder technische Prüfstelle sagt.

gruss

t
 
G

Gast 7673

Gast
Das ist genau was ich meine, wenn ich sage, dass sich die zuständigen Stellen nicht auskennen. Ein COC gibt es nur für Autos die min. die EURO 2-Norm erfüllen (so ab 1996) und für Motorräder, die eine EG-Betriebserlaubnis haben.

Beispiel: eine R1100GS wurde noch nach nationalen Vorschriften homologiert. Also gibt es dafür kein COC.
Egal was eine Zulassungsstelle oder technische Prüfstelle sagt.

gruss

t
Und genau das ist es was die Verfügung des Verkehrsministerium schwachsinnig und rechtswidrig macht.
 
T

torch

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Und genau das ist es was die Verfügung des Verkehrsministerium schwachsinnig und rechtswidrig macht.
Also da bleibt nur erstmalig woaderes in D zuzulassen oder der Klageweg :(

Aber das heisst doch faktisch, dass in NRW z.B. keine US-Importe oder Oldtimer erstmalig mehr zugelassen werden können, oder?
Und ich dachte immer, dass die hessischen Behörden in solchen Fällen die Schlimmsten wären...

gruss

t
 
G

Gast 7673

Gast
Genau da liegt das Problem. NRW kann das genauso gut wie Hessen !! :p
 
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Redkap

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Also erstmal vielen Dank für eure Antworten. Ihr habt mir wirklich geholfen. :D
Hab den Verkäufer jetzt mal angeschrieben und warte jetzt was da zurück kommt. :bounce:
Gruß Redkap
 
Murphy83

Murphy83

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Sollte das Fzg in Italien bei einem Händler stehen, darf dieser max 1000€ Bargeld annehmen. Es gab da eine gesetzliche Änderung!!
Es ginge dann nur mit Überweisung oder ähnlich.
 
B

Blacky

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Hi,
ich nochmal:
-Zoll hat mit bereits in der EU zugelassenen Fahrzeugen nichts mehr zu tun

google hat z.B. das ausgeworfen (Zulassungsstelle Deggendorf):

"Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen:
-gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung ggf. Gewerbeanmeldung
-bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister
-Vollmacht für Beauftragten
-Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (Bankverbindung)
-ausländische Kfz-Papiere (COC-Papier)
-ausländische Kennzeichen (falls Fahrzeug noch zugelassen)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei Fahrzeugen aus EG-Mitgliedsstaaten)
-elektronische Versicherungsbestätigung
-Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
-technisches Gutachten gem. § 21 StVZO (falls kein COC-Papier vorhanden ist)
-gültige HU"

So wars bei mir auch. Wichtig ist die Rechnung, dabei geght es um die "Verfügungsberechtigung"(?), soll sicherstellen dass DU der Eigentümer bist.
Wie gesagt, bei mir wars problemlos, die griechischen Papiere hat sie zur Seite gelegt, da sie die eh nicht lesen konnte... .
Den Check mit der Polizei würde ich aber bei Kauf von privat auch machen. Aktuell gibts einen Fall in der Presse, wobei ein Fahrzeug nach einem halben Jahr nach Diebstahl (incl. Papiere) verkauft wurde und dies erst bei der neuen Zulassung auffiel. Der Käufer ist hat nun weder Auto noch Geld 8waren glaube ich über €20000.-).

Ich kopiere/fotographiere inzwischen bei jedem Kauf die Ausweispapiere der Käufers, auch wenns ein Fähnchenhändler ist... .

Normalerweise geht ja alles glatt, also nicht unsicher machen lassen.

Gruß,
Rob
Soweit alles korrekt.

Vielleicht noch folgender Hinweis:
Wenn in den ausländischen Zul.Papieren (die haben auch so etwas wie einen Kfz-Schein bzw. Kfz-Brief, neudeutsch Teil I und II)
in der Spalte "K" (ist in ganz Europa identisch) eine "e1"-Nummer steht (bedeutet, daß das Fahrzeug vom Hersteller her für den europäischen Markt bestimmt war), dann benötigt man
- keine COC-Papiere
- kein technisches TÜV-Gutachten, sondern lediglich eine ganz normale TÜV-Untersuchung nach §29 StVZO
Aufgrund der "e1"-Nummer zieht sich jede dt. Zul.St. das Datenblatt online vom KBA-Rechner, somit ist ein COC-Papier nicht erforderlich.
Sämtliche anderen Unterlagen wie Kaufvertrag, ausl. Kennz. (wenn angemeldet war), Perso., etc wie oben.

PS: Habe im vergangenen Jahr ein Motorrad in Spanien gekauft und hier in D problemos zugelassen bekommen.
 
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