Navigator VI spinnt

Diskutiere Navigator VI spinnt im Navigation Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Naja. Das klingt jetzt schon arg nach Klangsteinen. :wink: Ich fahre nich mit TC und immer in Leder und habe 2 Nav.6 geschrottet.
Andi#87

Andi#87

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Ich habe einen von TouraTech. Vermutlich sind die aber alle aus Synthetikmaterial. Das hat gern die Eigenschaft, sich bei Reibung aufzuladen. Möglicherweise passiert das auch durch vorbeistreichende Luft (Fahrtwind). Vielleicht auch durch Reibung an den Klamotten (gerne auch aus Synthetikmaterial). Möglicherweise entsteht dadurch eine Aura, die den hyperempfindlichen Navi 6 stört. Deshalb würde ich auf die Testfahrt den üblicherweise montierten TRS auf jeden Fall auch montieren.
Naja. Das klingt jetzt schon arg nach Klangsteinen. :wink: Ich fahre nich mit TC und immer in Leder und habe 2 Nav.6 geschrottet.
 
qtreiber

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das mit dem Tankrucksack schließe ich sogar aus.
 
Alpenbummler

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Ich fahre nich mit TC und immer in Leder und habe 2 Nav.6 geschrottet.
TC = TopCase?

Meine Erklärung ist nur eine vage Idee. Das mit Schädigung durch UV finde ich auch nicht so sehr naheliegend bei einem resistiven Display. GsD bin ich dafür nicht verantwortlich.
 
Andi#87

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TC = TopCase?

Meine Erklärung ist nur eine vage Idee. Das mit Schädigung durch UV finde ich auch nicht so sehr naheliegend bei einem resistiven Display. GsD bin ich dafür nicht verantwortlich.
Sorry....TR......Tankrucksack....
 
Lumi

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Gehen wir mal davon aus das Garmin / BMW den N6 nur deshalb überarbeitet hat wegen diesem einen Problem. Dann wissen die als einzige genau worauf das zurückzuführen ist. Hätte mich jetzt auch interessiert.
 
ClausS

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Mein :smile: hat nachdem ich gestern Abend über den Stand meiner Reklamation mit Ihm telefoniert hatte, mir mitgeteilt, dass da wohl zwei Scheiben im Navi übereinanderliegend verarbeitet sind.
Wenn jetzt hier Luft, Schmutz oder auch Feuchtigkeit dazwischen wandert, würde das "spinnen" verursacht werden.
Habe noch kein NAVI aufgemacht. Sind da zwei Scheiben irgendwie mit einander verklebt. Evtl. auch unter Vakuum?
Grundsätzlich denkbar.
Auch dass gewisse Serien betroffen sind. Er muss noch prüfen, ob meine Seriennummer hier auch dabei ist.
Eigentlich Schade, dass wenn der Fehler bekannt ist, dass die betroffenen Kunden nicht informiert werden und über einen Austausch gesprochen wird, ist sehr ärgerlich.
Die Kunden sind ja bekannt bei Garmin, denke die meisten werden das Gerät registriert haben. Ohne dieses Prozedere bekommst du ja kein Update drauf.
In Summe ist die Ausfallrate zu klein um bei der kleinen Menge weitere Aktionen seitens BMW und Garmin einzuleiten.
15000 GSessen werden ausgeliefert pro Jahr. Wieviel mit NAV 6? ... die Hälfte?
Wenn jetzt ein "paar" meckern, werde diese kulant abgewickelt und fertig...
 
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derechteede

derechteede

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werde diese kulant abgewickelt und fertig...
Damit scheint es nun aber bereits schon wieder vorbei zu sein.
Ich wurde diese Woche sehr bestimmt darauf hingewiesen, dass mein Gerät aus 09/2018 nicht mehr "von der Garantie" erfasst sei.

"Wir können Ihnen lediglich im Falle eines Schadens des Geräts außerhalb der Garantie ein Angebot für einen kostenpflichtigen Tausch vorbereiten. Da wir allerdings keinen Einblick auf die Lagebestände haben, und somit nicht wissen ob uns die überarbeiteten Geräte bereits vorliegen, können wir Ihnen aktuell keine sichere Zusage machen, dass es sich hierbei um das überarbeitete Gerät handelt."

Mit anderen Worten: vielleicht haben Sie auch Pech, und das kostenpflichtige Austauschgerät hat den gleichen Fehler?

Ich habe den Support darauf hingewiesen, dass das Gerät aus 2018 bereits einmal wegen dieses Fehlers ausgtauscht wurde und das neu erhaltene Gerät noch keine 2 Jahre alt ist.
Antwort: "Ein Austausch verlängert nicht den Garantieanspruch und da Sie Ihren Navigator VI im September 2018 gekauft haben, erlosch die Garantie im September 2020. Daher können wir Ihnen, wie bereits mitgeteilt, nur einen kostenpflichtigen Austausch anbieten. Sobald ein Austausch direkt über uns durchgeführt wird, verlängert sich der Garantieanspruch nicht."

Ich bin nun kein Jurist, sondern einfach nur angesäuert (das weckt meinen Sportsgeist), und da stellen sich mir 2 Fragen:
1. Garmin spricht immer von Garantie. Ich möchte jedoch "nur" meine gesetzliche Gewährleistung, und da habe ich im Netz gelesen, dass bei einem Austausch im Rahmen der Gewährleistung diese 2 jährige gesetzliche Gewährleistung für das neue Austauschgerät neu zu laufen beginnt. Entscheidend wäre nur, dass es keine Kulanz war, die zum Austausch geführt hat, sondern ein Fall der Gewährleistung.
Habe ich das soweit richtig verstanden, oder hat sich hier ggfls. etwas geändert? Wenn das so wäre, dann wäre aber vermutlich nach wie vor BMW der richtige Ansprechpartner?

2. Wenn ein Gerät oder eine Geräteserie einen bekannten Fehler aufweist, also sozusagen einen "Serienfehler" (Apple Akku Iphone 6), müstes dann der Hersteller nicht tatsächlich alle Geräte tauschen, auch wenn der Fehler zurzeit noch gar nicht aufgetreten ist, aber defacto auftreten wird? So eine Art "Anscheinsverdacht" bei einem Systemmangel oder so (Gedankenspiel).
Wissentlich Murks produziert und verkauft zu haben und hoffen, dass die 2 Jahre unbeschadet ins Land gehen kann doch irgendwie nicht rechtens sein...
Bei Apple hat es allerdings wohl auch nur über Sammelklagen funktioniert, freiwillig war da wohl auch nichts.

Vielleicht gibt es hier ja den einen oder anderen Juristen oder mit der Sache vertrauten, der mit den Gedankenspielen etwas anfangen kann.
Ansonsten bleibt natürlich nur runterschlucken und nach vorn schauen, und definitiv kein Garmin mehr an den Lenker schrauben...

Aber nun steht erstmal das Wochenende vor der Tür, ich wünsche euch ein Schönes! :cool:
 
Classic Sport CS

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Ist leider so, sonst hättest du ja immer Anspruch und praktisch einen Lebenslagen Austausch, gibt da einige Gerichtsentscheidung zu, hättest du finden sollen wenn du danach gesucht hast.
Ging mir auch so mit meinem V er.
 
Peter R12GS

Peter R12GS

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Ja da gibt es wohl einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Da müssen aber mal die Rechtsverdreher ran.

Bei der Fritzbox die ja bekanntlich 5 Jahre Garantie gibt ist es so. Das Gerät wird innerhalb 5 Jahre bei einem gewissen Fehler getauscht. Das ausgetauschte Gerät verlängert aber nicht diesen Anspruch. Sonst müsste ich mir ja nie mehr einen kaufen. :)
 
derechteede

derechteede

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Was die Garantie als freiwillige Leistung des Herstellers anbelangt habe ich das auch so gefunden und kann das auch nachvollziehen.
Ich habe beim suchen aber eben Berichte gefunden, dass beim Austausch innerhalb der "gesetzlichen Gewährleistung" diese für das ausgetauschte Neugerät auch erneu zu laufen beginnt.
 
stefant

stefant

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Vorbemerkung: Ich bin auch kein Jurist.

Gewährleistung und Garantie sind zwei unterschiedliche Dinge.
  • Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die ist in Deinem Fall abgelaufen. Garmin weigert sich also rein juristisch gesehen zurecht, den Navigator im Rahmen der Garantie zu tauschen. Die Frage, ob das Navi auf Kulanz getauscht wird, ist juristisch nicht relevant.
  • Die 2 jährige Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Willst Du die in Anspruch nehmen, musst Du Dich an den Verkäufer wenden, nicht an den Hersteller.

Gefunden bei der Handwerkskammer Köln:
Entgegen der vielfach bestehenden Ansicht, dass jede Nachbesserung die Gewährleistungsfrist erneut in Gang setzt, trifft dies indessen nicht auf jeden Fall zu. Ob Maßnahmen zur Mängelbeseitigung die Verjährung der Gewährleistungsansprüche nur für die Dauer der Arbeiten hemmen oder zum Neubeginn der Frist führen, ist nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu entscheiden.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) hängt es davon ab, ob die Reparatur oder Austauschleistung als Anerkenntnis der Mängelbeseitigungsfrist des Verkäufers bzw. Werkunternehmers zu verstehen ist. Handelt ein Werkunternehmer erkennbar im Bewusstsein, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein, liegt der Fall klar: Die Gewährleistungsfrist für diese Arbeiten läuft neu an. Liegt die Motivation des nachbessernden Werkunternehmers nicht so klar auf der Hand, kommt es auf sämtliche Umstände wie den Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten an. Besonders umfangreiche oder kostenintensive Arbeiten können dabei eher auf ein Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht hindeuten als kleinere Reparaturarbeiten oder der Austausch von Kleinteilen. Erfolgt die Nachbesserung mithin rein aus Kulanz oder zur einvernehmlichen Beilegung eines diesbezüglichen Streits, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht erneut an zu laufen.


Da der Navigator nicht repariert, sondern getauscht würde, wäre meine Argumentation schon: Die Mängelbeseitigung war "kostenintensiv", da Neugerät. Also läuft die Gewährleistung von vorn. Ob sich der BMW-Händler drauf einlässt, ist eine Frage Deines Verhandlungsgeschicks.
 
derechteede

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So habe ich das, was ich gelesen habe, auch interpretiert.
Wichtig wäre es, dass der Austausch im Rahmen der Gewährleistung anerkannt war - was ja bei diesem bekannten Fehler der Fall sein müsste - und nicht aus Kulanz oder im Rahmen der Garantie mehr oder minder freiwillig geschehen ist.
Ich sehe das momentan auch so, dass ich dann wieder bei BMW vorstellig werden muss...
 
derechteede

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hier war mal so eine Antwort eines Juristen, allerdings aus 2010, da mag sich ja was getan haben...
 
sigi74

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hab heute das Tauschgerät erhalten
Ist aber imho das alte -> 77 52 8 355 994
 
sigi74

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das ist die bmw nummer am karton
es ist auch noch ein barcode aufkleber am karton mit 66N...
 
Alpenbummler

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Na also. Du hast einen alten. Der neue hätte eine Ser. Nr., die mit 6WE beginnt.

Demnach bootet deiner mit den rot-braunen Strichen, über denen BMW Motorrad steht und nicht etwa mit "Make Life a Ride".
 
sigi74

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sieht so aus. :unsure:
freu mich schon aufs nächste ghosting......
 
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