BMW R 1250 GS Style HP; Baujahr 5/2020 Verlust Typenschild and more...

Diskutiere BMW R 1250 GS Style HP; Baujahr 5/2020 Verlust Typenschild and more... im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Also bei meiner GS aus 04.2020 habe ich beim Waschen auch gesehen, dass das Schild schon fast ab war. Klebte auch nicht mehr weil wahrscheinlich...
Exvierzylinder

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Also bei meiner GS aus 04.2020 habe ich beim Waschen auch gesehen, dass das Schild schon fast ab war. Klebte auch nicht mehr weil wahrscheinlich schon Staub/Dreck an der Klebefläche war.
Ich habe dann eine Lage transparente Steinschlagschutzfolie darum geklebt. Hält einwandfrei.
Muss ich denn jetzt aktiv werden um beim TÜV oder einer Kontrolle keine Probleme zu bekommen?
 
FlowRider

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Also bei meiner GS aus 04.2020 habe ich beim Waschen auch gesehen, dass das Schild schon fast ab war. Klebte auch nicht mehr weil wahrscheinlich schon Staub/Dreck an der Klebefläche war.
Ich habe dann eine Lage transparente Steinschlagschutzfolie darum geklebt. Hält einwandfrei.
Muss ich denn jetzt aktiv werden um beim TÜV oder einer Kontrolle keine Probleme zu bekommen?
Foto machen und Händler fragen. Melden macht frei, besonders in der Garantiezeit.
 
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DreasDakar

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Sowas ist absoluter Blödsinn.
BMW steht NICHT über den Gesetzen. (Auch wenn einige hier das glauben).
zurückzahlen.

Zumal wir hier offensichtlich von Wochen und nicht Tagen der Verzögerung sprechen.
Nein, das weiß ich. Ich spreche auch nicht als BMW-Jünger oder Angestellter, sondern aus anderer beruflicher Expertise.
Noch mal: BMW trifft aus für BMW stichhaltigen Gründen eine Entscheidung, Auslieferungen zu stoppen. Die Umsetzung liegt beim Handel und der wird dann von BMW als Vertragspartner entsprechend angewiesen.
Glaub es doch einfach mal, dass diese Entacheidungen etwas komplexer als Klebeband sind. Es ist eine Risikoabschätzung.
Ich teile ja prinzipiell Deine Sicht: Wenn BMW und Handel sicher sein könnten, dass alle so pragmatisch wie Du unterwegs sind, sähe das vermutlich anders aus. Sind sie aber nicht alle.
Nur mal als Gedankenspiel: was, wenn nicht das Typschild, sondern das Kennzeichen betroffen wäre ?
Aber lass uns hier Schluss machen, dem TO hilft Dir Diskussion nicht mehr weiter.
VG Andreas
 
Orlando123

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Nun, wie schon zig mal erwähnt.....der Händler darf das Bike erst ausliefern wenn den Austausch oder Ersatz des Typenschildes von Ihm bestätigt wird. Ich kenne die Rechtslage nicht....ich kann mir aber nicht vorstellen das BMW und der Händler die Sache "künstlich" hochspielen nur um wieder mal den "Kunden" zu ärgern....macht doch gar keinen Sinn.....! Und es geht hier um ein Bike welches noch nicht ausgeliefert ist und nicht um ein Bike welches schon im Straßenverkehr gefahren wird oder wurde. Sollte "das" Fahrzeug in eine Kontrolle kommen, dann steht der Halter in der Verantwortung. Ich hab aber noch nie gehört das in der Auslieferungshalle des Händler eine Kontrolle an einem Neufahrzeug ohne Laufleistung gemacht wurde....lustig fänd ich das allerdings schon.....so ala "versteckte Kamera"..... :smile:
 
udob

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Noch mal: BMW trifft aus für BMW stichhaltigen Gründen eine Entscheidung, Auslieferungen zu stoppen.
Das ist ja soweit auch in Ordnung.
Die Anmerkung vom @Andi#87 bezog sich auf die Nichtherausgabe des Eigentums des Käufers. Ich unterstelle mal, dass das Fahrzeug bezahlt ist, denn sonst wäre es wahrscheinlich nicht zugelassen worden. Somit ist der Käufer auch der Eigentümer.
Besitzer ist er momentan ja nicht, da die Werkstatt sein Eigentum nicht heraus gibt und er es somit nicht nutzen kann.
Die Laufzeit der Garantie/Gewährleistung beginnt mit Zulassung des Fahrzeugs.
Wenn es also so weiter geht, steht das Mopped vielleicht einen Monat beim Händler und wird nicht bewegt, somit kann ja auch nix kaputt gehen.
Zudem zahlt der Eigentümer seit der Zulassung Steuern und Versicherung, ist zwar keine Unsumme, aber Kleinvieh macht aus Mist.

Insoweit könnte man durchaus darüber nachdenken, ob die Kosten der Einfahrinspektion nicht als Wiedergutmachung für die entstandenen Sorgen und Nöte seitens des Händlers/BMW übernommen werden.

Man könnte die Geschichte auch rechtstheoretisch noch nett ergänzen, hilft @Orlando123 jetzt aber auch nicht.

Ich drücke ihm die Daumen, dass die Zeitangabe in der 45. KW eingehalten wird.

:-) :-)
 
Orlando123

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Das ist ja soweit auch in Ordnung.
Die Anmerkung vom @Andi#87 bezog sich auf die Nichtherausgabe des Eigentums des Käufers. Ich unterstelle mal, dass das Fahrzeug bezahlt ist, denn sonst wäre es wahrscheinlich nicht zugelassen worden. Somit ist der Käufer auch der Eigentümer.
Besitzer ist er momentan ja nicht, da die Werkstatt sein Eigentum nicht heraus gibt und er es somit nicht nutzen kann.
Die Laufzeit der Garantie/Gewährleistung beginnt mit Zulassung des Fahrzeugs.
Wenn es also so weiter geht, steht das Mopped vielleicht einen Monat beim Händler und wird nicht bewegt, somit kann ja auch nix kaputt gehen.
Zudem zahlt der Eigentümer seit der Zulassung Steuern und Versicherung, ist zwar keine Unsumme, aber Kleinvieh macht aus Mist.

Insoweit könnte man durchaus darüber nachdenken, ob die Kosten der Einfahrinspektion nicht als Wiedergutmachung für die entstandenen Sorgen und Nöte seitens des Händlers/BMW übernommen werden.

Man könnte die Geschichte auch rechtstheoretisch noch nett ergänzen, hilft @Orlando123 jetzt aber auch nicht.

Ich drücke ihm die Daumen, dass die Zeitangabe in der 45. KW eingehalten wird.

:-) :-)
Auch hier hast du wieder Recht.....die erste Inspektion ist kostenlos für mich, aber das war schon bei den Verkaufsverhandlungen vereinbart worden. Im übrigen war ich heute nochmals bei meinem Händler.
Jetzt mal ganz genau, von vorne und unten betrachtet befindet sich dieses Schild am rechten Standrohr oben etwas über dem Kühler. Ist so ein kleineres Schild....aber klebt überhaupt nicht. Zumindest zur Hälfte. Man könnte meinen es wäre überhaupt kein Kleber auf dem Schild. Und dann sei noch zu erwähnen., die Auslieferung ist mit dem sogenannten "Gefahrenübergang" gleichzusetzen. Ab diesem Moment bin ich als Halter dafür verantwortlich das alles i. O. ist. Jetzt ist das Fahrzeug noch in der Obhut des Händlers bzw. in seiner Verantwortung und ja natürlich ärgert es mich sehr.....aber auf der anderen Seite will ich natürlich ein absolut mängelfreies Bike erhalten. Da ich ja nun vom Händler bis ins kleinste Detail hin informiert werde, sogar über den Schriftverkehr zwischen Händler und BMW, muss ich eingestehen das der Händler einfach nicht mehr machen kann. BMW macht auch alles was möglich ist. Die Fertigung des Schildes findet in dieser oder nächster Woche statt, dann geht es in den Versand zum Händler. Die Werksatt bringt es nach Vorgaben von BMW an, Trockenzeit 12 h.....und dann hole ich es ab. Übrigens sind meine Conti Trail Attack da, aber noch nicht montiert. Der Werkstattmeister sagte mir, montieren tun wir die erst wenn das Schild dran ist. Wir können ja im Moment eh keine Probefahrt machen wegen dem Schild. Da ich ja auch in Zukunft mit einem guten Gefühl zum Händler will, mit der Werkstatt im Einklang sein möchte mach ich da jetzt kein Fass auf....bringt mir ja nichts.....es geht egal was ich machen würde nicht schneller. Der Händler hat mir die Überführungskosten erlassen, trägt die Abmeldekosten der Inzahlungnahme, hat mir meine gefrästen Zylinderhauben HP von der R 1250 R an die R 1250 GS kostenlos umgebaut, hat mir die komplette org. Gepäckbrücke (neu gekauft) von der R 1250 R abgebaut und mitgegeben, tauscht die Reifen Bridgestone A41 auf Conti Trail Attack gegen ein nur kleinen Obulus und bringt mir die GS (wenn ich will) sogar nach Hause ohne Entgelt. Das allerdings entscheide ich....
Ich glaube das sind schon sehr viele Zugeständnisse und Entgegenkommen.....man sollte ein gutes Verhältnis jetzt nicht über Gebühr strapazieren.....! Wenn ich das Bike bald bekomme und alles ist sonst i.O., redet über diesen Vorfall ein paar Tage später kein Mensch mehr. Und last but not least.....das Wetter ist nur schlecht, fahren würde ich jetzt eh nicht...... :kuss:
 
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DreasDakar

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Das ist ja soweit auch in Ordnung.
Die Anmerkung vom @Andi#87 bezog sich auf die Nichtherausgabe des Eigentums des Käufers. Ich unterstelle mal, dass das Fahrzeug bezahlt ist, denn sonst wäre es wahrscheinlich nicht zugelassen worden. Somit ist der Käufer auch der Eigentümer.
Besitzer ist er momentan ja nicht, da die Werkstatt sein Eigentum nicht heraus gibt und er es somit nicht nutzen kann.
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Insoweit könnte man durchaus darüber nachdenken, ob die Kosten der Einfahrinspektion nicht als Wiedergutmachung für die entstandenen Sorgen und Nöte seitens des Händlers/BMW übernommen werden.

Man könnte die Geschichte auch rechtstheoretisch noch nett ergänzen, hilft @Orlando123 jetzt aber auch nicht.

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DreasDakar

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Stimme Dir zu und wünsche Orlando genau das ! Nach meiner Erfahrung beginnt Garantie / Gewährleistung erst mit Übergabe, gerade in solchen Situationen.
 
Gonzo2

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Wenn es nicht abgefallen ist, sollte es an der Stelle, die auf der Seite 21 des f.m. angegeben ist, kleben.
Falls kein f.m. zur Hand ist:
Anhang anzeigen 372521

Detaillierter noch auf Seite 242, aber so weit liest ja kaum einer:Anhang anzeigen 372522
Zumindest nach f.m. für die 1250 GS, inwieweit sich das bei den Modellen unterscheidet, entzieht sich meiner Kenntnis und meines Interesses.

:-)
Hm - hat da mal einer ein Foto von?

Beim Nachsehen finde ich die Rahmennummer schön wie beschrieben an einem Rahmenfortsatz am Lenkkopf eingefräst, auf der linken Seite am Rahmenrohr, das vom Lenkkopf wegführt klebt allerdings nur ein sehr schmales Schild mit ECE irgendwas und db, sowie Drehzahlangaben...

Für ein typisches Typenschild mit "Bayerische Motorenwerke, Gesamtgewicht usw.", wie´s an meiner alten R1100GS hängt wär da aber auch gar kein Platz...
 
R

RogerWilco

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Ist ja lustig, wenn also jemand davon Kenntnis hat, Motorräder nicht mag, dann könnte der im Vorbeigehen bei unbehandelten Motorrädern das Typenschild abziehen und es geht richtig mit Arbeit für den Besitzer los?

(Die typische Motorradfahrer Lösung mit Cyanacrylat / Sekundenkleber war mir neu.
Ich dachte immer, echte Biker machen das mit Draht oder Gaffatape? )
 
udob

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aber auf der anderen Seite will ich natürlich ein absolut mängelfreies Bike erhalten.
Da fällt mir gerade noch was ein, weil es so schön passt mit dem Abfallen von Schildern.
Bei mir ist damals nicht das Typen- sondern das Windschild, respektive die Befestigung abgefallen.
Wer hatte bisher Bremsen, die an der 1250er undicht waren?

Also schön nachfragen, ob auch alle Schrauben ordentlich angezogen sind und nicht verrückt machen lassen, das Teil macht echt viel Spaß.

:-) :-)
 
stanley

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Ist ja lustig, wenn also jemand davon Kenntnis hat, Motorräder nicht mag, dann könnte der im Vorbeigehen bei unbehandelten Motorrädern das Typenschild abziehen und es geht richtig mit Arbeit für den Besitzer los?

(Die typische Motorradfahrer Lösung mit Cyanacrylat / Sekundenkleber war mir neu.
Ich dachte immer, echte Biker machen das mit Draht oder Gaffatape? )
Nein,
dass Schild geht nicht so einfach ab.
Ich denke, der geht nur unter Hitzeeinwirkung mit einhergehender Zerstörung ab.
 
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Orlando123

Orlando123

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Jo....das macht auch Sinn und steht mit dem Regelwerk "Gefahrenübergang" im Einklang.

Einfache Definition "Gefahrenübergang"

Gefahrübergang ist ein zivilrechtlicher Rechtsbegriff, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Der Gefahrübergang ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung.

Der Zeitpunkt ist gleichzusetzen mit der Auslieferung des Fahrzeug an den Kunden!
Würde ich jetzt auf die Auslieferung bestehen (lt. Rechtsgrundlage wäre das sogar möglich) bevor das Schild vom Händler befestigt wurde, dann wird das Risko der Verschlechterung der geschuldeten Sache auf mich den Gläubiger übertragen.

Einfach gesagt.....es liegt ein technisches Problem vor, der Händler teilt mir das mit und garantiert eine vollständige Behebung. Ich will aber das Fahrzeug sofort haben, es steht mir rechtlich auch zu. Der Händler muss das rechtlich betrachtet machen, kann und wird aber dann zu mir sagen "Es liegt ein Problem vor, du weißt es. Wir wollen und werden das beheben. Du bestehst aber auf Auslieferung vor der Problemlösung, ok hier hast du das Fahrzeug und das Problem direkt mit. Wir sind raus, du hast ja darauf bestanden"

Ist jetzt ganz grob und einfach beschrieben......aber sinngemäß!

So, was sagt uns das.....Leute solange ihr eine Garantie oder Gewährleistung habt oder etwas ganz neues gekauft habt, lasst den Verkäufer oder Händler die geschuldete Sache in einen Zustand bringen der dem Neustand und / oder z. B. dem Zustand einer fachmännisch durchgeführten Instandsetzung entspricht. Wenn ihr das nicht wollt und / oder aus falschem Denken heraus die Sache beansprucht und annehmen solltet bevor alles so ist wie es sein muß, dann ist der Schuldner quasi rechtlich aus der Sache raus.

Ich wußte das so detailliert jetzt auch nicht, aber mittlerweile schon.....das rückt gewisse Ansprüche gegenüber einem Händler oder einer Fachwerkstatt oder einem Schuldner im allgemeinen in ein ganz anderes Licht!
Verinnerlicht das und geht mit Respekt und Vorsicht an eine Sache heran, lasst den Leuten auch die Chance etwas in Ordnung zu bringen.
Dann klappt das auch......

So die Theorie und ich glaube daran.....

Gruß Orlando123 alias Wolfgang
 
Gonzo2

Gonzo2

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R 1100 GS und 1250GS HP
Hm - hat da mal einer ein Foto von?

Beim Nachsehen finde ich die Rahmennummer schön wie beschrieben an einem Rahmenfortsatz am Lenkkopf eingefräst, auf der linken Seite am Rahmenrohr, das vom Lenkkopf wegführt klebt allerdings nur ein sehr schmales Schild mit ECE irgendwas und db, sowie Drehzahlangaben...

Für ein typisches Typenschild mit "Bayerische Motorenwerke, Gesamtgewicht usw.", wie´s an meiner alten R1100GS hängt wär da aber auch gar kein Platz...
Kann da mal jemand nachsehen wie´s bei ihm aussieht?
 
Andi#87

Andi#87

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42781
Modell
R 1250 GSA 2019
Besser getroffen als meins, aber die selben Fliegen im Kühler :giggle:
 
Thema:

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