Das stimmt schon, aber im Garantiefall muss man nachweisen, dass die Serviceintervalle eingehalten hat und der Service nach Herstellervorgaben durchgeführt wurde. Und da geht dann das Problem los. Dazu gehört nämlich auch das Aufspielen der aktuellen Updates und die hat außer dem Markenhändler keiner. So ziehen sie sich dann auf der Affäre und der Kunde guckt in die Röhre. Bei allem was über die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung (Hoffe, diese Bezeichnung ist dir recht)) hinausgeht, ist man gut beraten, wenn man sich an die Herstellervorgaben hält. Im Falle eines Falles sitzen die am längeren Hebel, notfalls können sie es auch aussitzen. Das kann der gewöhnliche Autofahrer nicht.
Naja, die Unterscheidung zwischen Gewährleistung und Garantie treffe nicht ich, sondern der Gesetzgeber und ist im Rechtssinne (ja, Juristen sind Korinthenkacker
) durchaus relevant.
Wollte damit Niemanden auf den Schlips treten, sondern nur aufklären.
Aber ja, beim Rest bin ich bei dir, am Ende ist der Kunde der Gearschte, wenn er in die freie Werkstatt geht.
(Mann könnte aber auch anders argumentieren: Garantie = "Extraleistung" neben dem, was das Gesetz als "Mindestmaß" voraussetzt. Dann darf er auch die Spielregeln festlegen.
(Wobei man natürlich beachten muss, dass er vermutlich nur die Garantie einräumt, damit der Durchschnittsdetlev auf immer brav zum Service in der teuren Markenwerkstatt kommt
))