Radaranzeige auf GPS-Geräten verboten ?

Diskutiere Radaranzeige auf GPS-Geräten verboten ? im Navigation Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Servus ! Immer wieder wird gelesen, dass es verboten ist, auf seinem GPS Radarpunkte zu haben. Ob diese nun aktistisch angesagt werden oder...
AdventureQ

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Servus !

Immer wieder wird gelesen, dass es verboten ist, auf seinem GPS Radarpunkte zu haben.
Ob diese nun aktistisch angesagt werden oder nicht, ist erst mal egal.
Hat hier jemand mal nen Gesetzestext oder sonstwas, was dieses Verbot erklärt ?
 
palmstrollo

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Ja, hab ich:

(§ 23 Abs. 1b StVO). Darin heißt es: "Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen."
Verstöße gegen das Verbot werden entsprechend geahndet: Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen. Die Polizei darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch Radarwarngeräte sicherstellen oder sogar vernichten, ohne eine Entschädigung zu zahlen.
 
X

xs111

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Falls du mit dem Navi in die Schweiz fährst, solltest du auf jeden Fall die Blitzer-Datei löschen. Die Scheizer Polizei kontrolliert das und wird, sofern die Datei drauf ist, das Gerät einziehen.
 
nypdcollector

nypdcollector

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Wobei es in Deutschland noch strittig ist, ob der §23 StVO einschlägig ist, da Navis nicht dafür konstruiert sind und somit primär auch nicht dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen.
 
A

Andras

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Hi,

in der Schweiz wurde dieses Thema auch noch nicht von einem Gericht entschieden. Das entsprechende Bundesamt ist der Meinung, dass die entsprechende allgemeine Stelle im Gesetz so zu deuten ist. Also, wer möchte der erste sein, der rausfindet, ob's das Gericht ebenfalls so sieht :D

Grüsse,
András

p.s. Mir wurde noch nie ein GPS kontrolliert und ich kenne auch niemanden im Bekanntenkreis, dem mal das passiert ist. Auch in der lokalen Presse gab's noch kein Bericht drüber. Was kam, war ein Abdruck des Pressetextes vom ASTRA. Den findet man auf www.astra.admin.ch. Würde den direkten Link gerne angeben, aber die Seite streikt grade ;)
 
vision1001

vision1001

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Also bei mir sind alle Blitzer POIs gelöscht, aber da man als Moppedfahrer ja besonders aufpassen muss, hab ich mir Unfallschwerpunkte draufgespiet...


jaja ich weis, in der Schweiz bin ich dann trotzdem fällig... Schweiz wird halt zukünftig NICHT mehr angefahren ;)
 
Jüppchen vom Rhein

Jüppchen vom Rhein

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also zum guten Schluss, ich komme aus dem Großraum der Fakultät:
Wenn euch der Kollege grün oder blau kontrolliert und neugierig auf das Navi schaut, solltet ihr es ja nicht umfassend und voller Stolz auch noch erklären.
Wenn er Karten findet gibts ein Bußgeld und wenn er schlecht drauf ist, dann ist das Gerät ersatzlos eingezogen.
Wenn einer der Kollegen schon was findet, geht mal davon aus, dann hat er auch gelernt wie man´s findet, das heisst er kennt sich aus und hat vielleicht selbst Eines.
""Dann weiß er auch wo das Knöpfchen für die Anzeige über die geladenen Karten ist. hihi...""
Der Rest ist euer eigenes Risiko.
Ich halte es genau so.
bin auch nur ein Mensch.
Ich habe aber mal gehört, wenn ich eine Route selbst plane und mir selbst die Unfallschwerpunkte in Form von Geschwindigkeitsbeschränkungen manuell eintrage, dann könnte das u.U. erlaubt sein.
Dann heißt der POI halt Geschwindigkeitsbeschränkung oder scharfe Kurve oder schlechte Fahrbahn....

Ich könnte mir vorstellen, dass der Gesetzgeber mit der kompletten Karte die immer auf dem Gerät installiert ist verhindern will.
Die Radardurchsagen im Radio sind sinnigerweise erlaubt.
Ich verstehs zwar selbst nicht aber es ist halt so.
so ich hoffe euch hilfts.
 
Bugs Bunny

Bugs Bunny

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als ich vor ein paar Wochen davon gehört hatte, habe ich mir gedacht alle BlitzerPios einfach gegen Aldi und Lidl Pios auszutauschen :D

Das werden die doch wohl nicht merken oder???
 
palmstrollo

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Jüppchen vom Rhein schrieb:
...
Wenn er Karten findet gibts ein Bußgeld und wenn er schlecht drauf ist, dann ist das Gerät ersatzlos eingezogen.
Hmmm, ohne Kartenmaterial macht ein Navi keinen Sinn.

Jüppchen vom Rhein schrieb:
Ich könnte mir vorstellen, dass der Gesetzgeber mit der kompletten Karte die immer auf dem Gerät installiert ist verhindern will.
...
Was willst du uns damit sagen?

Ich hattet ja bereits geschrieben, was der §23 aussagt. Es geht um's aktive Warnen vor evtl. Verkehrsüberwachungen.
 
N

noigler

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Bin Frisch-Besitzer eines Zumo 550.
Kann ich denn (nur) die Schweizer "Warnpunkte" löschen? oder Umbenennen????
 
vision1001

vision1001

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noigler schrieb:
Bin Frisch-Besitzer eines Zumo 550.
Kann ich denn (nur) die Schweizer "Warnpunkte" löschen? oder Umbenennen????
Bei Fahrten in der Schweiz müssen ALLE (!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) gelöscht werden... die schauen NICHT ob die für CH sind oder EU oder sonstewo...

Also selbst die vorinstallierten Beipiel Warn-POIs.

Ansonsten muss Du gar nix löschen, sondern einfach keine installieren ;)
 
A

Andras

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Hi,

die rechtliche Situation in der CH scheint nicht so klar zu sein. Hier ist eine Abhandlung eines Uni-Professors, warum Navis nicht unter die geltende Gesetzgebung fallen sollen: http://www.ig-motorrad.ch/mm/Gutachten_Giger_GPS.pdf. Unter http://www.ig-motorrad.ch/mm/Gutachten_Giger_GPS_Kurzf.pdf gibt's ne Kurzfassung zum Ausdrucken und mitnehmen. Ich frage mich nur, ob das dann im konkreten Fall dem Polizisten Eindruck macht und ob der Herr Professor dann auch bereit ist einem vor Gericht zu helfen ;)

Grüsse,
András
 
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