Reifenfreigabe Conti R 1200 GS(A)

Diskutiere Reifenfreigabe Conti R 1200 GS(A) im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo zusammen, früher gab es eine Aufstellung (eine kleine Scheckkartengroße Plastikkarte) wo beschrieben war,welche Reifen auf dem Fahrzeug...
ChiemgauQtreiber

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Hallo zusammen,
früher gab es eine Aufstellung (eine kleine Scheckkartengroße Plastikkarte) wo beschrieben war,welche Reifen auf dem Fahrzeug (damals eine 1150er) kombiniert werden durften, also z.B: CTA vorne und CRA hinten etc.

ich hab jetzt das für die R 1200 GSA TÜ gesucht - da finde ich nur eine für mich unverständliche Serviceinformation 9585, wo die verscheidenen Conti´s aufgelistet sind.
nach mehr verwirrend:
bei der GSA ab BJ 2008 ist der TKC 70 Rocks drauf, bei der TÜ (ab 2010) nicht :nixweiss:
hier für die 2010er TÜ (Quelle: www.conti.de
und was bedeutet die Info "Mögliche Kombinationen" - ich hab keine Erklärung dazu gefunden
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Gast 23088

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Alle Reifenpaarungen, die zwischen zwei Linien stehen, dürfen kombiniert werden, also z.B. Road Attack 2 V mit Road Attack 3 H, oder umgekehrt. Aber z.B. nicht Road Attack mit Trail Attack und auch nicht TKC 80 mit TKC 70.

Jedenfalls habe ich das bisher immer so verstanden, also ohne Gewähr.
 
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Gast 23088

Gast
...wobei: Die TÜ müsste doch EU-Zulassung haben und die Reifenfreigabe entfallen, oder? Dann gilt nur noch "Reifenpaarung des gleichen Herstellers", und du dürftest den Road Attack mit dem TKC 80 kombinieren (aber keinesfalls den CTA mit dem MTN). Über die Sinnhaftigkeit kann man natürlich diskutieren, und zu wissen, welche Kombinationen Conti als sinnhaft "erfahren" hat, ist sicher trotzdem nützlich.

(Sollte ich falsch liegen bin ich für Korrektur dankbar. Ich muss gestehen, dass ich im Reifenzulassungschaos etwas den Überblick verloren habe und deshalb immer gerne die hiesige Expertise, z.B. von @Hansemann, nutze).
 
ChiemgauQtreiber

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wo kann ich feststellen, ob die TÜ eine EU-Zulassung hat?

bei @Hansemann hab ich da jetzt auch nichts entsprechendes gefunden!

das steht aktuell auf der HP von Continental!
demzufolge darf ich sogar z.B. CRA und MTN mischen, oder verstehe ich das falsch?
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ChiemgauQtreiber

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bei der R 1150 GS siehts übrigens jetzt genauso aus

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Gast 23088

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Die Zulasungsbescheinigungen (Teil I und II, früher Schein und Brief) tragen das Logo der EU links oben, das D rechts oben. Zusätzlich hast Du die COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), und darin steht bei meiner TÜ (2012) unter Nr. 50 (Bemerkungen): "Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig". Und damit entfällt CRA/MTN.
 
Hansemann

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Fast 👍

Man erkennt das aber am Fahrzeugschein, bzw. an der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Wer ein CoC hat, hat auf jeden Fall eine EU-Zulassung. Das "Certificate of Conformity" ist ne europäische Erfindung, das CoC bescheinigt dem Halter, dass das Fahrzeug in Übereinstimmung mit den gelten Regeln gebaut wurde.

Die anderen sehen das unter dem Buchstaben "K"

Wenn das mit einem "e" anfängt, gefolgt von einer Zahl (die für das Land steht, in dem die BE erteilt wurde) dann einem Stern und die Nummer der EU-VO, nach der das Fahrzeug zugelassen wurde, dann hat man eine EU-Zulassung. Oft nach 1998. Bei älteren Fahrzeugen steht dann KBA12345

Was auf der Conti-Seite steht ist aber nur die halbe Wahrheit. Das Verkehrsministerium hat noch eine entscheidende Ergänzung hinzugefügt: Diagonal und Bias Reifen gelten als gleiche Bauart wie Radialreifen. Ansonsten wäre man mit dem Begriff "gleiche Bauart" ins Schlingern gekommen. Gerade Conti mit dem TKC80 oder Heidenau. Nicht bei BMW, da zumindest bei den 12x0 ja "B" eingetragen ist.

Richard, die "TÜ" (damit meinst Du wohl R1200GS ab Bj, 2010 - 2012) ist nach EU-Recht zu gelassen, das war meine 2006er schon und die derzeitige Winterschlxmpe F650GS von 2004 auch.
 
ChiemgauQtreiber

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Die Zulasungsbescheinigungen (Teil I und II, früher Schein und Brief) tragen das Logo der EU links oben, das D rechts oben. Zusätzlich hast Du die COC (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), und darin steht bei meiner TÜ (2012) unter Nr. 50 (Bemerkungen): "Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig". Und damit entfällt CRA/MTN.
grad nachgesehen - das CoC hab ich damals nicht bekommen (gebr. Kauf) - war mir auch nicht bekannt damals, daß es das noch dazu geben soll / Muß

kann ich das bei BMW Anfordern?
oder muß ich die Vorbesitzer erforschen und kontaktiern?
 
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Ob mit oder ohne vorliegende CoC: Deine 12er hat eine EU-Typgenehmigung. Siehe auch @Hansemann (#8). In der CoC zu meiner TÜ steht selbiges wie bereits @achimL in #7 schrieb. Du darfst also grundsätzlich mit der Einschränkung, dass v+h der gleiche Reifenhersteller das Gummi gebacken hat, fahren, was Du willst... Auch wenn die Serviceinfo des Herstellers anderes suggeriert. Dennoch würde ich mich durchaus danach orientieren. Realitätsnah mit meinen Worten zusammengefasst und mit weniger Kompetenz bei dem Thema als z.B. Hansemann sie hat.
 
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Wenn du aber beim TÜV (dekra, GTÜ etc ) oder bei einer Kontrolle der Polizei keine Probleme/Diskussionen haben willst, ist es von Vorteil eine Kopie deiner CoC mitzuführen.
Hat bei mir sämtliche Anmerkungen der Unwissenden im Keim erstickt. (war mit dem AX41 zur HU und der Prüfer hatte solch eine Kombi GS und Stolle zum Ersten mal)

Die CoC für deine Maschine bekommst du in der Regel von deinem Händler.

Der Reifenhersteller kann unter Umständen von seiner Produkthaftung ausgenommen werden, im Falle eines Falles,
wenn du dich nicht an seine Empfehlungen hälst.
 
manlie

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Guten Morgen

So wie hier unten steht kannst du an Reifen fahren was du willst in der Größe die Vorgeschrieben ist

ZB vorn ein Strassenreifen , Hinten ein Grostoller ,egal welcher Hersteller wenn die Reifen eine EG zulassung haben

Gruss Manfred


Fall 1: Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung

Bedingung ist, dass die Reifen über eine entsprechende Bauteilgenehmigung verfügen (UN-Regelung Nr. 75 bzw. früher 97/24/EG Kapitel 1) und das Fahrzeug ansonsten keine Veränderungen aufweist, welche Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.

Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Reifenhersteller

In der Übereinstimmungsbescheinigung (engl. Certificate of Conformity, COC) bzw. in der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil I ist ein Reifen von Hersteller A eingetragen. Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen des Herstellers B der gleichen Reifenbauart (*) mit gleicher Größenbezeichnung, alle übrigen Parameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie sind gleich oder höherwertig.


Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
 
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Gast 23088

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So wie hier unten steht kannst du an Reifen fahren was du willst in der Größe die Vorgeschrieben ist

ZB vorn ein Strassenreifen , Hinten ein Grostoller ,egal welcher Hersteller
Aber nur solange es v und h der gleiche Hersteller ist! (s.o.)
 
manlie

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1. Regelungen für neue Motorradreifen (Herstellung ab 01/2020)
1.1. Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand entfällt die Reifenfabrikatsbindung
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

Laut der genannten Veröffentlichung des Verkehrsministeriums (Fall 1a) dürfen auf Motorrädern mit EG-Typgenehmigung alle passenden, bauartgenehmigten Motorradreifen gefahren werden, wenn fol-gende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Das Fahrzeug entspricht dem Serienzustand, d.h. es weist ansonsten keine Veränderungen auf, die „Einfluss auf die Rad/Reifen-Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben.“ Zu diesen Änderungen können im weiteren Sinne u.a. gezählt werden: Nicht serienmäßige Räder (z.B. andere Felgen), Änderungen an den Kotflügeln vorne oder hinten, Änderungen an der Hinterradschwinge oder deren Abstützung über Federbeine, Fahrwerkskits z.B. zur Höher- oder Tieferlegung, Ände-rungen am Sekundärantrieb z.B. Umrüstung von Kette auf Zahnriemen.
2. Die zu montierenden Reifen verfügen über eine Bauteilgenehmigung entsprechend der UNECE-R 75 (oder früher RiLi 97/24/EG). Zu erkennen ist dies an der E-Kennzeichnung auf der Reifenflanke. Grundsätzlich dürfen in der EU nur solche mit einem „E“ gekennzeichneten Reifen verkauft werden. Es kann also davon ausgegangen werden, dass diese Voraussetzung bei regulär im Handel erstan-denen Reifen generell erfüllt ist. Zur allgemeinen Kennzeichnung von Motorradreifen siehe auch ADAC Dokument IN 26637.
3. Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungs-bescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind. In erster Linie sind dies die Bauart, die Dimension (Abmessungen), der Tragfähigkeits- und der Geschwindigkeitsindex. Letztere dürfen bei dem zu montierenden Reifen auch höherwertiger sein als vorgeschrieben.
Wichtiger Hinweis! Die Veröffentlichung des BMVI wurde nachträglich an einem Punkt korrigierend ergänzt: Die Bauart des Reifens, der montiert werden soll, darf von den Vorgaben in den Fahrzeug-papieren abweichen. Alle anderen Spezifikationen müssen mit den Vorgaben übereinstimmen. In der Praxis dürfen also Radial-Reifen durch Diagonal- oder Bias Belted-Reifen ersetzt werden.
 

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3. Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungs-bescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind.
...in dem CoC steht geschrieben, dass v & h Reifen des gleichen Herstellers aufzuziehen sind...
Aber unabhängig davon: Mir erschließt sich nicht der Sinn, unterschiedliche Fabrikate und/oder unharmonische Reifenpaarungen auf's Mopped zu ziehen. Immerhin geht es um das Medium, das die Verbindung zwischen Mopped und Strasse herstellt.
 
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Gast 23088

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1.1. Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand entfällt die Reifenfabrikatsbindung

3. Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungs-bescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind.
Nochmal: Entfall der Reifenfabrikatsbindung meint, dass Du nicht mehr an einen bestimmten Hersteller gebunden bist und für andere Hersteller keine Freigabe benötigst.

Wenn aber in der CoC explizit steht: ""Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig", wie bei der TÜ um die es hier geht der Fall, dann ist das eben zu beachten.
 
manlie

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Ich kann in der Anlage nichts lesen von Beschränkung >Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig <

1.1. Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand entfällt die Reifenfabrikatsbindung

Es ist doch neu Geregelt für Reifen ab 01/2020
 
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Gast 23088

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Ich kann in der Anlage nichts lesen von Beschränkung >Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig <

1.1. Für Motorräder mit EG-Typgenehmigung im Serienzustand entfällt die Reifenfabrikatsbindung
Ich glaube, ich gebe auf. Ich habe es für Dich doch extra fett markiert. In der von Dir zitierten Anlage steht unter Punkt 3:

3. Die zu montierenden Reifen entsprechen allen Spezifikationen, die für die zulässigen Reifen in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. dem CoC (Certificate of Conformity, EU-Übereinstimmungs-bescheinigung) des Fahrzeugs eingetragen sind.

Und in eben jener CoC steht bei der TÜ ganz unzweideutig: "Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulässig". Was genau ist daran nicht zu verstehen? :confused:

Und auch noch einmal (von mir zum letzten mal):
Entfall der Reifenfabrikatsbindung meint, dass Du nicht mehr an einen bestimmten Hersteller gebunden bist und für andere Hersteller keine Freigabe benötigst. Das heißt eber eben nicht, dass Du verschiedene Hersteller mischen darfst.
 
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Bei dieser Scheckkarte und den Conti Reifen.....

Die kann man sich ja kostenlos bei Conti bestellen. Hatte ich auch gemacht.
Fand ich Klasse. Als sie allerdings kam, war meine aktuelle Reifenkombi (obwohl zugelassen) nicht auf der Karte.
damals: Trail Attack 2 / Trail Attack 3
Ich fragte dann nach und der Conti Män meinte, sie können nicht alle Kombinationen (obwohl zugelassen) auf der Karte aus Platzgründen abbilden.
Sie bilden nur die gängigsten/wahrscheinlichsten ab. Er schickte mir dann aber eine angepasste Karte zu, bei der auch nun meine Kombination abgebildet war,
dafür wurde aus Platzgründen wieder eine andere verworfen somit:

Wenn Ihr so eine Karte benutzen wollt, immer vorher prüfen/nachfragen ob Euere mögliche Reifenkombi auch so abgebildet ist (bzw. ich würde einfach bei der Bestellung
erwähnen, welche (zugelassene) Reifencombi da unbedingt abgebildet sein muss , sonst ist die Card dann für die Tonne und das wäre schade in Zeiten von Greta.
Conti ändert das gerne (wenn es zugelassen ist) in Euere Bedürfnisse ab.

So sah die Karte nun bei mir aus:
Das ist aber noch die alte, auf der Road Attacks mit Trail Attacks kombiniert wurden. Meine neue (die ist aber jetzt am Moped) weist nun Trail Attacks 2 vs. Trail Attacks 3 aus.
1622713209534.png

1622713241270.png
 
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