Reifenfreigaben überholt!?

Diskutiere Reifenfreigaben überholt!? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Mahlzeit, lest mal bitte selbst, was auf der BMW Homepage dazu steht...
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JoSchuKo

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Entscheidend ist doch, was in der EU-Konformitätsbescheinigung steht!

Sind dort Reifenmarken aufgeführt, müssen es eben die sein, oder ein Reifen mit expliziter Freigabe.
Steht dort nichts, kann jeder Reifen mit der vorgeschriebenen Größe gefahren werden.

Joachim
 
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G-B

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Das ist zwar nicht amtlich, aber eben auch nicht unamtlicher als die Aussage von BMW.

http://www.ifz.de/download/A_Z_ifz-reifenfabrikatsbindung.pdf

Dannach also nix Jepp.

Thomas
Eben schon Jepp.

Wenn BMW alles frei gibt was der Größe entspricht dann ist das so. Oder soll jetzt Honda die Freigaben für die BMW Motorräder machen. Oder schreibst du das vor. ;)
BMW ist für ihr Produkt verantwortlich. Sie geben dafür die Randbedingungen vor. Deshalb ist das so. ABer nur für BMW-Motorräder.

Übrigens das war bei meiner Q schon immer so und die ist Baujahr 1991. :)

Gruß

Gerhard
 
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Mortenhh

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Entscheidend ist hier nicht nur EU Recht, in Deutschland werden Reifenfabrikatsbindungen für Motorräder wegen der hohen Geschwindigkeiten, die hier gefahren werden dürfen, und wegen besonderer Rechtsbedingungen anders gehandhabt als in den übrigen europäischen Ländern. Dort sind Reifenbindungen weitgehend unbekannt.

Grundsätzlich hat sich an der bislang geübten und weitgehend bekannten Praxis wenig geändert.Wenn der Fahrzeughersteller bezüglich Reifenauswahl Einschränkungen vorsieht, muss sich der Motorradhalter wie bisher vor der Umrüstung auf ein abweichendes Reifenmo*dell, das in den Papieren oder dem Fahrerhandbuch nicht aufgeführt ist, für dieses Modell eine Unbedenklichkeitserklärung oder auch Reifenfreigabe von Motorrad- oder Reifenhersteller beschaffen. Diese Bescheinigungen müssen ebenso wie die Fahrzeugpapiere bei Motorradfahrten mitgeführt werden.

Vorgeschriebene Reifen im „neuen“ Fahrzeugschein

(Zulassungsbescheinigung Teil I)

In den neuen Fahrzeugpapieren, die seit September 2005 ausgestellt werden, erscheinen die vorgeschriebenen Reifendimensionen in der rechten Datenspalte unter den Punkten 15.1. und 15.2. Auf mögliche Reifenfabrikatsbindungen wird in dem Feld 22 am unteren Ende der Datenseite hingewiesen. Üblicherweise werden hier nicht die zugelassenen Reifenmodelle und –hersteller eingetragen, sondern es wird lediglich auf die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges verwiesen. Sind hier keine Eintragungen vorhanden, ist keine Reifenbindung gegeben.

Der Hinweis „REIFENFABRIKATSBINDUNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“ deutet auf eine Reifenbindung hin. Nicht jeder Reifen darf montiert werden, der den Dimensionsbezeichnungen in den Feldern 15.1. und 15.2. entspricht. In diesem Fall muss im Fahrerhandbuch, der Bedienungsanleitung oder in einer möglichst aktuellen Unbedenklichkeitserklärung nach den zulässigen Reifentypen gesucht werden. Außerdem kann auch das sogenannte CoC (Certificate of Conformity auf Deutsch: EG-Übereinstimmungsbescheinigung) unter dem Punkt „50. Bemerkungen“ weitere Auflagen zu den Reifen enthalten. Das CoC wird seit Ende 2004 dem Kunden beim Verkauf ausgehändigt. Sollte es nicht vorliegen, so kann es über einen Händler geordert werden.

In einigen Fällen werden auch im Feld 22 der Zulassungsbescheinigung Teil I explizit die erlaubten Reifenmodelle angeben. Wenn dies der Fall ist, dürfen nur diese dort aufgeführten Reifen montiert werden. Alternative Reifentypen werden über die Reifenfreigaben der Fahrzeug- und Reifenhersteller definiert.


Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbe scheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsminis terium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.

1. Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2. Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
3. Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbe scheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpa piere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4. Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der ge änderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.

Quelle: ADAC und Bundesverkehrsministerium
 
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TomTom-Biker

Gast
Eben schon Jepp.

Wenn BMW alles frei gibt was der Größe entspricht dann ist das so. Oder soll jetzt Honda die Freigaben für die BMW Motorräder machen. Oder schreibst du das vor. ;)
BMW ist für ihr Produkt verantwortlich. Sie geben dafür die Randbedingungen vor. Deshalb ist das so. ABer nur für BMW-Motorräder.

Übrigens das war bei meiner Q schon immer so und die ist Baujahr 1991. :)

Gruß

Gerhard
Das unamtlich bezog sich nicht auf die Angabe möglicher Reifenbindungen des Herstellers, sondern auf die Aussage, daß Reifenfabrikatsbindungen ab 2000 für Motorräder nicht mehr gelten. Das ist so nicht.

Aber im vorausgegengenen Beitrag wurde ja schon richtigerweise festgestellt, daß im Prinzip alles aufgezogen werden kann wenn:


  1. die Größe, die Ausführung und die Traglast mit der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug übereinstimmt.
  2. Fabrikat und Typ vorne und hinten gleich sind bzw. eine Paarung vom Hersteller zugelassen wird.
  3. keine Reifenfabrikatsbindung angegeben ist.

Letzteres ist bei der GS tatsächlich so, ich hatte eben gerade nochmal in der EG-Übereinstimmungserklärung nachgeschaut. Und das war tatsächlich auch vor 2000 schon so, sofern im Brief kein Fabrikat angegeben war.

Der Unterschied zu Autos und Motorrädern, die vor 2000 zugelassen sind:

beim Auto können Fabrikatsbindungen drin stehen. dieser Eintrag ist nach 2000 allerdings bedeutungslos

stehen beim Motorrad mit Zulassung vor 2000 Reifenfabrikate drin, so sind die auch heute noch gültig. Die muß man aber nicht fahren, alternativ reicht auch eine Unbdenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers aus.

Steht nix drin außer der Größe, so ist es egal ob vor oder nach 2000 zugelassen. Dann kann man alles aufziehen. Ist ja auch irgendwie logisch. Steht nix drin, gilt auch keine Reifenfabrikatsbindung.

Also mit diesen Zusatzbemerkungen, dann doch ein Jepp.

Bei meiner MZ (EZ vor 2000), stehen Reifenpaarungen drin. Und der TÜV schaut sich das auch genau an. Interessanterweise stehen im neuen Zulassungsschein keine Fabrikate mehr aber leider auch keine Alternativgrößen mehr. Um Ärger beim TÜV und unnötigen Wartezeiten bei Kontrollen aus dem Weg zu gehen, habe ich immer eine Kopie meines alten Fzg.-Scheins dabei in dem noch alles drin steht. Ab 2000 hinfällig, da gab es nur noch die EG-Zulassungsbescheinigungen.

Ergänzung:
Der Beitrag zuvor bestätigt bzw. präzisiert meine Aussagen. Wir hatten anscheinend parallel geschrieben.


Gruß Thomas
 
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G-B

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Das unamtlich bezog sich nicht auf die Angabe möglicher Reifenbindungen des Herstellers, sondern auf die Aussage, daß Reifenfabrikatsbindungen ab 2000 für Motorräder nicht mehr gelten. Das ist so nicht.

Aber im vorausgegengenen Beitrag wurde ja schon richtigerweise festgestellt, daß im Prinzip alles aufgezogen werden kann wenn:


  1. die Größe, die Ausführung und die Traglast mit der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug übereinstimmt.
  2. Fabrikat und Typ vorne und hinten gleich sind bzw. eine Paarung vom Hersteller zugelassen wird.
  3. keine Reifenfabrikatsbindung angegeben ist.

Letzteres ist bei der GS tatsächlich so, ich hatte eben gerade nochmal in der EG-Übereinstimmungserklärung nachgeschaut. Und das war tatsächlich auch vor 2000 schon so, sofern im Brief kein Fabrikat angegeben war.

Der Unterschied zu Autos und Motorrädern, die vor 2000 zugelassen sind:

beim Auto können Fabrikatsbindungen drin stehen. dieser Eintrag ist nach 2000 allerdings bedeutungslos

stehen beim Motorrad mit Zulassung vor 2000 Reifenfabrikate drin, so sind die auch heute noch gültig. Die muß man aber nicht fahren, alternativ reicht auch eine Unbdenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers aus.

Steht nix drin außer der Größe, so ist es egal ob vor oder nach 2000 zugelassen. Dann kann man alles aufziehen. Ist ja auch irgendwie logisch. Steht nix drin, gilt auch keine Reifenfabrikatsbindung.

Also mit diesen Zusatzbemerkungen, dann doch ein Jepp.

Bei meiner MZ (EZ vor 2000), stehen Reifenpaarungen drin. Und der TÜV schaut sich das auch genau an. Interessanterweise stehen im neuen Zulassungsschein keine Fabrikate mehr aber leider auch keine Alternativgrößen mehr. Um Ärger beim TÜV und unnötigen Wartezeiten bei Kontrollen aus dem Weg zu gehen, habe ich immer eine Kopie meines alten Fzg.-Scheins dabei in dem noch alles drin steht. Ab 2000 hinfällig, da gab es nur noch die EG-Zulassungsbescheinigungen.

Ergänzung:
Der Beitrag zuvor bestätigt bzw. präzisiert meine Aussagen. Wir hatten anscheinend parallel geschrieben.


Gruß Thomas
Was willst du uns mit 2. mitteilen?
Wenn 3. gilt dann gibt es kein zweitens.

Noch einmal. (und das hat mir BMW für genau mein Motorrad R100GSPD schriftlich bestätigt.
>>Es gibt keine Reifenfabrikats oder Markenbindung. Solange ich die eingetragene Reifengröße auf den eingetragenen Felgen mit der passenden Traglast und dem richtigen Geschwindigkeitsindex habe, ist sowohl die Marke wie auch der Typ des Reifens egal!<<

Es gibt diese sich immer wieder haltende Geschichte des gleichen Herstellers oder aber die Version Straße mit Gelände darf nicht gemischt werden. Das gibt es nicht! Entweder man hat eine Bindung, und dann darf man nur freigegebene Reifenpaarungen fahren, oder eben nicht. Dann ists Egal ob vorne der Grobstoller und hinten der Sportreifen drauf ist. Es muss eben einfach passen.

Ich hoffe endlich ein paar mehr Leute von der hinten und vorne gleich Manie befreit zu haben.

Des weiteren wird in dem Link des Threaderstellers nur klar gestellt, dass diese zitierte Richtlinie für BMW-Motorräder zählt. Sofort werden wieder allgemeine Texte die den Herstellern die Möglichkeit geben weiterhin die Reifenwahl zu beschränken zitiert. Ja richtig. Aber BMW sagt wir nicht. Bei unseren Produkten brauchts das nicht.
Warum wollt ihr den vielen BMW-Fahrern die hier lesen nicht die Möglichkeit geben sich zu kaufen was sie wollen.
Werdet ihr von den Reifenherstellern gesponsort? ;) ;)
Dies hier is das GS-Forum. Also trifft die Aussage des Links für die User zu. Oder geht es hier um die GS500 von Suzuki? ;)

Gruß

Gerhard
 
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TomTom-Biker

Gast
Was willst du uns mit 2. mitteilen?
Wenn 3. gilt dann gibt es kein zweitens.

Noch einmal. (und das hat mir BMW für genau mein Motorrad R100GSPD schriftlich bestätigt.
>>Es gibt keine Reifenfabrikats oder Markenbindung. Solange ich die eingetragene Reifengröße auf den eingetragenen Felgen mit der passenden Traglast und dem richtigen Geschwindigkeitsindex habe, ist sowohl die Marke wie auch der Typ des Reifens egal!<<

Es gibt diese sich immer wieder haltende Geschichte des gleichen Herstellers oder aber die Version Straße mit Gelände darf nicht gemischt werden. Das gibt es nicht! Entweder man hat eine Bindung, und dann darf man nur freigegebene Reifenpaarungen fahren, oder eben nicht. Dann ists Egal ob vorne der Grobstoller und hinten der Sportreifen drauf ist. Es muss eben einfach passen.

Ich hoffe endlich ein paar mehr Leute von der hinten und vorne gleich Manie befreit zu haben.

Des weiteren wird in dem Link des Threaderstellers nur klar gestellt, dass diese zitierte Richtlinie für BMW-Motorräder zählt. Sofort werden wieder allgemeine Texte die den Herstellern die Möglichkeit geben weiterhin die Reifenwahl zu beschränken zitiert. Ja richtig. Aber BMW sagt wir nicht. Bei unseren Produkten brauchts das nicht.
Warum wollt ihr den vielen BMW-Fahrern die hier lesen nicht die Möglichkeit geben sich zu kaufen was sie wollen.
Werdet ihr von den Reifenherstellern gesponsort? ;) ;)
Dies hier is das GS-Forum. Also trifft die Aussage des Links für die User zu. Oder geht es hier um die GS500 von Suzuki? ;)

Gruß

Gerhard
Zu 2. mit Hersteller meine ich den Reifenhersteller, da ja gem. 3. der Hersteller des des Motorrads keine Fabrikatsbindung angibt und somit tatsächlich aufgezogen werden kann was nach 1. paßt

Zu 3. schließt nach meiner Einschätzung 2. nicht aus.

Bei 2. sind wir offensichtlich unterschiedlicher Meinung.

Hat Dir BMW neben dem Wegfall der Fabrikatsbindung bei BMW auch bestätigt daß vorne und hinten unterschiedliche Fabrikate und Typen ohne Unbedenklichkeitsbescheinigungen des oder der Reifenhersteller montiert werden dürfen, oder ist das Deine Interpretation. Hast Du ggf. eine offizielle Quelle aus der das eindeutig so hervorgeht?

Ich habe sowas jedenfalls nicht gefunden. Leider jedoch auch nichts was eindeutig und rechtverbindlich das Gegenteil beweißt. Die Links, die ich gefunden habe möchte ich hier nicht zitieren, da diese nur noch mehr Fragen verursachen als sie zu beantworten.

Und das ist schon wichtig zu wissen, wenn Du die Leute "von der hinten und vorne gleich Manie" befreien willst. Denn weder beim TüV noch bei einer Kontrolle noch bei einem Unfall wird man sich auf Dich beziehen können. Ein schöner Paragraph oder noch besser eine offizielle Stellungnahme dazu wäre schon nett.

Und solange die nicht vorliegt kann ich nur jedem empfehlen diesen Scheiß sein zu lassen. Ungeachtet dessen, daß auf die Idee vorne einen Grobstoller und hinten ein Supersportreifen drauf zu machen wohl kein normaldenkender Mensch kommen wird.

Gruß Thomas
 
James

James

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Husqvarna Nuda 900R, BMW G 650 X-Moto und locker eine Tonne ital. Alteisen, quer und längs
Mir ist schon des öfteren aufgefallen, einige GS-Fahrer, nicht alle, haben es gerne etwas kompliziert und richtig schön quer!
Je komplizierter, um so lieber ist es denen scheinbar!
Es geht doch eindeutig aus der BMW-Hompage hervor,
was Sache ist mit den Reifen!
Wer damit ein Problem hat, BMW anschreiben,
er bekommt ein Schreiben und kann dies beim TÜV oder
sonstiges vorzeigen!
Guxt du!
Über Mischbereifung und/oder Stollen und Sportreifen an einem Motorrad,
darüber braucht man nun wirklich nicht diskutieren!
 
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bastl-wastl

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....oder man fährt zum TÜV und lässt sich den ganzen Typenbindungsmist austragen.:D
 
kolli

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seinerzeit ist das richtige Stichwort. Man dürfte sich schwer tun, einen TÜV-Prüfer zu finden, der Reifenbindungen austrägt.
Kommt auf den Einzelfall an. Als mein Bruder vor ein paar Jahren auf der Gixxe mit Moppedfahren anfing, wollte er eine neue Reifenpaarung in die Papiere eintragen lassen. Und was macht der Prüfer? Richtig, er trägt die Reifenbindung einfach aus :D
 
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TomTom-Biker

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Mir ist schon des öfteren aufgefallen, einige GS-Fahrer, nicht alle, haben es gerne etwas kompliziert und richtig schön quer!
Je komplizierter, um so lieber ist es denen scheinbar!
Es geht doch eindeutig aus der BMW-Hompage hervor,
was Sache ist mit den Reifen!
Wer damit ein Problem hat, BMW anschreiben,
er bekommt ein Schreiben und kann dies beim TÜV oder
sonstiges vorzeigen!
Guxt du!
Über Mischbereifung und/oder Stollen und Sportreifen an einem Motorrad,
darüber braucht man nun wirklich nicht diskutieren!
Aus der Homepage geht nur hervor, daß BMW keine reifenfabrikatbindungen mehr angibt (wirtschaftlich und haftungsmäßig klug), dann heißt das noch lange nicht, daß man drauf machen kann was man will. BMW verlagert die Verantwortung von sich auf den Halter. Der muß dann im Zweifelsfalle nachweisen, daß die gewählte Paarung "den besonderen fahrdynamischen Besonderheiten beim Motorradfahren" angepaßt ist. So ähnlich hatte ich das in dem Link meines ersten Beitrags gefunden.

Leider ist die Rechtslage jenseits der Aussage von BMW manchmal auch nicht ganz einfach und eindeutig, weshalb durchaus der Eindruck entstehen könnte man würde etwas verkomplizieren. Außerdem gibt es die Diskussionen über die Reifenfreigaben auch nicht erst seit diesem Beitrag, sondern schon seit diese weggefallen ist. Und da gibt es eben auch anderweitige Aussagen als hier angegeben.

Aber Du hast Recht, ich werde BMW jetzt anschreiben und nachfragen was nun Sache ist. Insbesondere auch was typunterschiedliche Reifenpaarungen anbelangt. Nur das bezweifle ich ja. Das andere ist gebongt. Die Frage nach herstellerunterschiedlichen Typen spare ich mir, denn das halte ich eh für realitätsfremd. Und der Vergleich mit dem Grobstoller und dem Supersportreifen kam nicht von mir.

Und nochmal es geht nicht darum was zu verkomplizieren, ich möchte einfach nur Rechtssicherheit.

Ergänzung:
Habe BMW gerade angeschrieben. Info nach Antwort.

Gruß Thomas.
 
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G-B

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BMW verlagert die Verantwortung von sich auf den Halter. Der muß dann im Zweifelsfalle nachweisen, daß die gewählte Paarung "den besonderen fahrdynamischen Besonderheiten beim Motorradfahren" angepaßt ist.
Tschuldigung, aber das ist absoluter Schwachfug.
BMW hat sogar rechtlich die Verpflichtung den Markt zu beobachten und auch was mit ihrem Produkt so angestellt wird. Häufen sich da irgendwelche nicht verantwortbare An- oder Umbauten, so sind sie in der Pflicht hier gegenzusteuern. Übrigens jeder Hersteller. (Vereinfacht aus dem Kopf SInngemäß wiedergegeben). Dies und weiteres durfte ich mal in einer Schulung über Markenrecht lernen . Deshalb darf man ja auch nicht einfach ein Markenzeichen (BMW-Emblem) an irgend ein Produkt anbringen. Denn mit diesem wird das Produkt zu einem dieser Marke.
Also wenn die BMW-Sonnebrille jemanden schadet (Augen oder so) wird nicht der kleine Hersteller der Sonnebrillen sondern BMW verklagt.
Nur so am Rande.
Es bleibt dabei BMW hat die VErantwortung der Sicherheit ihrer Produkte. Wenn die sagen du darfst alle Reifen der angegebenen Größe fahren dann ist das so. Und mal ehrlich, welcher der Reifen auf dem Markt wäre denn zu schlecht um damit fahren zu können?

So und jetzt zu dem Aberglauben mit hinten und vorne gleich.

Gier die Mail die ich damals bekommen habe:
Zitat
>>
Sehr geehrter Herr Berndt,

bei den im Fahrzeugschein Ihrer BMW R 100 GS angegebenen Reifengrößen handelt es sich um
Diagonalbereifung. Für diese Größen gibt es werkseitig keine Reifenbindung, d.h. es
können alle Reifen montiert werden, die den angegebenen Größenangaben entsprechen.

Bei einer sog. Mischbereifung (vorne Diagonal-, hinten Radialreifen) besteht eine
Reifenbindung, d.h. es dürfen nur Reifentypen bzw. Reifenpaarungen montiert werden, die
für dieses Motorrad freigegeben sind.

Viele Grüße
BMW Motorrad Direct

-------------------------------------------------------
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Vorstand: Norbert Reithofer, Vorsitzender,
Frank-Peter Arndt, Ernst Baumann, Herbert Diess,
Klaus Draeger, Friedrich Eichiner, Michael Ganal,
Ian Robertson
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Joachim Milberg
Sitz und Registergericht: München HRB 42243
--------------------------------------------------------<<
Zitatende.

Diese war vom 02.06.2008

Alsao hör endlich auf Flöhe husten zu hören und andere zu verunsichern.

Gruß

Gerhard
 
T

TomTom-Biker

Gast
Tschuldigung, aber das ist absoluter Schwachfug.
BMW hat sogar rechtlich die Verpflichtung den Markt zu beobachten und auch was mit ihrem Produkt so angestellt wird. Häufen sich da irgendwelche nicht verantwortbare An- oder Umbauten, so sind sie in der Pflicht hier gegenzusteuern. Übrigens jeder Hersteller. (Vereinfacht aus dem Kopf SInngemäß wiedergegeben). Dies und weiteres durfte ich mal in einer Schulung über Markenrecht lernen . Deshalb darf man ja auch nicht einfach ein Markenzeichen (BMW-Emblem) an irgend ein Produkt anbringen. Denn mit diesem wird das Produkt zu einem dieser Marke.
Also wenn die BMW-Sonnebrille jemanden schadet (Augen oder so) wird nicht der kleine Hersteller der Sonnebrillen sondern BMW verklagt.
Nur so am Rande.
Es bleibt dabei BMW hat die VErantwortung der Sicherheit ihrer Produkte. Wenn die sagen du darfst alle Reifen der angegebenen Größe fahren dann ist das so. Und mal ehrlich, welcher der Reifen auf dem Markt wäre denn zu schlecht um damit fahren zu können?

So und jetzt zu dem Aberglauben mit hinten und vorne gleich.

Gier die Mail die ich damals bekommen habe:
Zitat
>>
Sehr geehrter Herr Berndt,

bei den im Fahrzeugschein Ihrer BMW R 100 GS angegebenen Reifengrößen handelt es sich um
Diagonalbereifung. Für diese Größen gibt es werkseitig keine Reifenbindung, d.h. es
können alle Reifen montiert werden, die den angegebenen Größenangaben entsprechen.

Bei einer sog. Mischbereifung (vorne Diagonal-, hinten Radialreifen) besteht eine
Reifenbindung, d.h. es dürfen nur Reifentypen bzw. Reifenpaarungen montiert werden, die
für dieses Motorrad freigegeben sind.

Viele Grüße
BMW Motorrad Direct

-------------------------------------------------------
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Vorstand: Norbert Reithofer, Vorsitzender,
Frank-Peter Arndt, Ernst Baumann, Herbert Diess,
Klaus Draeger, Friedrich Eichiner, Michael Ganal,
Ian Robertson
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Joachim Milberg
Sitz und Registergericht: München HRB 42243
--------------------------------------------------------<<
Zitatende.

Diese war vom 02.06.2008

Alsao hör endlich auf Flöhe husten zu hören und andere zu verunsichern.

Gruß

Gerhard
Ja und?

Steht da jetzt irgendwo, daß vorne und hinten nach Belieben unterschiedliche Reifen montiert werden dürfen?

Und nur darum geht es und nicht darum, daß man beliebige Reifenpaarungen montieren kann, sofern keine Reifenbindungen angegeben sind. Daß das geht, hatte ich ja selbst schon bestätigt.

Ist aber auch jetzt egal. Ich habe genau zu dieser Frage BMW angeschrieben und warte was als Antwort zurückkommt. Wenn ich die Antwort habe stelle ich sie hier rein, egal wie sie ausfällt. Mir geht es hier nicht darum recht zu haben, sondern zu Wissen was nun Sache ist.

Gruß Thomas
 
bastl-wastl

bastl-wastl

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Modell
R1250GS HP
seinerzeit ist das richtige Stichwort. Man dürfte sich schwer tun, einen TÜV-Prüfer zu finden, der Reifenbindungen austrägt.
Auch Anno 2010 kein Problem.
Bei mir sind nur die Hersteller eingetragen,aber keine Typen.

Zum Thema konkret.

Wenn es für die Mopeds keine Typenbindung geben würde,dann bräuchten die Reifenhersteller auch keine Freigaben mehr erstellen lassen.
Das kostet ja auch nicht gerade wenig.
 
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TomTom-Biker

Gast
Wenn es für die Mopeds keine Typenbindung geben würde,dann bräuchten die Reifenhersteller auch keine Freigaben mehr erstellen lassen.
Das kostet ja auch nicht gerade wenig.
Das hängt wohl mit der von Gerhard bereits angesprochenen Produkthaftung zusammen. Wer will denn ernsthaft eine Haftung eingehen, ohne das Risiko abschätzen zu können.

Das gilt im übrigen auch für BMW, die ja deswegen auch immer noch Paarungen als Empfehlungen angeben und bei Neufahrzeugen bzw. auch nur diese verkaufen. Das Produkt ist in diesem Zusammenhang das Motorrad einschließlich Reifen.

Der Verzicht auf die Reifenbindung seitens BMW und auch anderer ist ein Zugeständnis an den Gesetzgeber und an an die EU-weite Regelung.

Und bei Reifen abweichend zu den Empfehlungen haftet nach dem Prinzip der Produkthaftung m. E. eben nicht mehr BMW, sondern der Reifenhersteller.

Aber genau deswegen möchte ich jetzt auch eine schriftliche und eindeutige Aussage von BMW haben. Alles weitere ist für mich glauben und vermuten.

Korrigiere, es war nicht die Produkthaftung sondern der Markenschutz. Produkthaftung nun von mir

Gruß Thomas
 
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Schlonz

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Kommt auf den Einzelfall an. Als mein Bruder vor ein paar Jahren auf der Gixxe mit Moppedfahren anfing, wollte er eine neue Reifenpaarung in die Papiere eintragen lassen. Und was macht der Prüfer? Richtig, er trägt die Reifenbindung einfach aus :D
und wieder liegt die Betonung auf vor ein paar Jahren. Ich habe mich zuletzt wirklich bemüht und das mit BMW, dem TÜV und 2 Reifenherstellern. Es wird an den Freigaben festgehalten und das ist der Stand Herbst 2009. Es wurde sich von allen Stellen her geweigert, eine Bindung auszutragen. Man hätte das früher schon gemacht, sei jetzt aber bundesweit untersagt worden. Und diese Aussage habe ich von nicht nur einem TÜVler bekommen und auch von welchen, die Ahnung zu haben schienen.

Ganz im Gegenteil gibt es Reifen, die der Hersteller explizit auf keinen Fall für bestimmte Motorräder freigibt. Und zum hundertsten Mal auch die Erklärung, warum das in Deutschland so ist und in anderen Ländern nicht: Die fehlende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn war der Grund, der mir von den Ingenieuren von Bridgestone und Michelin gennant wurde und das waren Entwickler. Und ja, auch das Wort Produkthaftung fiel in dem Zusammenhang mehrfach. Einer muss freigeben, der Reifen- oder der Fahrzeughersteller. Speziell bei Nischenfahrzeugen immer problematisch, weil kein Reifenhersteller die teuren Freigaben fahren wil, für die paar Reifen, die er dann verkaufen kann an 1000 Megamoto-Fahrer bsw. Bridgestone hatte z.B. keine Megamoto zur Verfügung um den BT016 zu fahren. Ich musste daher ein Jahr auf die Freigabe warten und meine MM wollten sie lieber nicht nutzen, ich hatte es angeboten, denn ich wollte diesen Reifen unbedingt fahren. Das Warten hat sich aber gelohnt
 
Thema:

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