Schmerzensgeld

Diskutiere Schmerzensgeld im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Mehrwissende, ich hatte vor ca. 7 Monaten unverschuldet einen Unfall, nun hat der Anwalt eine Schmerzensgeldforderung an die gegnerische...
bahnweg

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Hallo Mehrwissende,

ich hatte vor ca. 7 Monaten unverschuldet einen Unfall, nun hat der Anwalt eine Schmerzensgeldforderung an die gegnerische Versicherung gestellt. Soweit alles gut. Nun habe ich von meinem Anwalt eine Rechnung erhalten :confused:. Entweder bin ich da einem Irrtum aufgesessen oder ......, kann mich da mal einer aufklären? Ich habe bis dato immer gedacht als unverschuldeter bekommt der Anwalt alle Kosten vom Gegner.

Danke
Markus
 
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Baumbart

Gast
Gilt dies nicht nur dann, wenn der Fall vor Gericht entschieden wurde? Die (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung sollte aber zahlen.
Doch, nach kurzem Nachdenken sollte das so sein. Ist ja Deine Entscheidung den Brief nicht selber zu schreiben. Erst wenn sich die Versicherung weigert und Ihr vor Gericht zieht sieht das anders aus.
 
bahnweg

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Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden, glaube leider noch an das Gute im Menschen.
 
B

Baumbart

Gast
Verkehrsrechtsschutz sollte man aber haben, siehe Dein Fall, was nützt Dir das Gute im Menschen wenn Du mit Versicherungen zu tun hast. Ganz krass wird's beim (auch unverschuldeten) Unfall im Ausland, meinem Bruder ist mal ein Italiener in Italien in's Auto gerauscht, hat auch mit italienischem Anwalt (den die RSV besorgt hatte) 2 Jahre gedauert bis das Geld da war.
 
Christian RA40XT

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Rechtsschutzversicherung ist nicht vorhanden, glaube leider noch an das Gute im Menschen.
Ooooh das ehrt Dich. Aber ohne Scheiss, RV ist extrem wichtig. Würd ich nachholen auf jeden Fall.
 
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vierventilboxer

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Ich persönlich habe seit fast 20 Jahren keinen Verkehrsrechtschutz, somit mal über den Daumen 2000€ gespart weil ich ihn auch noch nie gebraucht habe. Wenn es einmal soweit ist und ich unfähig bin mein Recht einzufordern und einen RA benötige, dann bezahle ich ihn eben. Ganz einfache Rechnung.
 
bahnweg

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Habe gerade mal im Netz gestöbert. Da wird man ja erschlagen. Da ich lernfähig bin, gebt mir mal einen Tip
 
IamI

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Hallo Mehrwissende,

ich hatte vor ca. 7 Monaten unverschuldet einen Unfall, nun hat der Anwalt eine Schmerzensgeldforderung an die gegnerische Versicherung gestellt. Soweit alles gut. Nun habe ich von meinem Anwalt eine Rechnung erhalten :confused:. Entweder bin ich da einem Irrtum aufgesessen oder ......, kann mich da mal einer aufklären? Ich habe bis dato immer gedacht als unverschuldeter bekommt der Anwalt alle Kosten vom Gegner.

Danke
Markus
Ser's,

warum sollte der Gegner (freiwillig) deinen Anwalt zahlen?

Den Anwalt hast ja du beauftragt - oder?

Wenn dein Unfallgegner (oder dessen Versicherung) dein Schmerzensgeld nicht zahlen will, kannst du (oder der Anwalt) die Zahlung von Schmerzensgeld einklagen. Und wenn du diesen Prozess gewinnst und du (dein Anwalt) nicht vergessen hat seine Kosten auch gleich miteinzuklagen, dann - aber auch nur dann - wird der Gegner die Anwaltskosten bezahlen (oder berufen und denn 2.Instanz und so fort).

Sollte sich die gegnersische Versicherung (wider Erwarten) bereit erklären, dir das Schmerzensgeld zu bezahlen, dann wirst du deinen Anwalt selber zahlen müssen.
Aber du kannst natürlich noch die Anwaltskosten von der Versicherung verlangen und wenn die nicht zahlen wollen einklagen.

Aber wenn du eine Rechtsschutzversicherung hättest, dann ... - aber hast du ja nicht.

Liebe Grüße

Wolfgang

PS: Ist meine, nicht fachlich fundierte Auffassung !!!
 
bahnweg

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Ser's,

warum sollte der Gegner (freiwillig) deinen Anwalt zahlen?

Den Anwalt hast ja du beauftragt - oder?

Wenn dein Unfallgegner (oder dessen Versicherung) dein Schmerzensgeld nicht zahlen will, kannst du (oder der Anwalt) die Zahlung von Schmerzensgeld einklagen. Und wenn du diesen Prozess gewinnst und du (dein Anwalt) nicht vergessen hat seine Kosten auch gleich miteinzuklagen, dann - aber auch nur dann - wird der Gegner die Anwaltskosten bezahlen (oder berufen und denn 2.Instanz und so fort).

Sollte sich die gegnersische Versicherung (wider Erwarten) bereit erklären, dir das Schmerzensgeld zu bezahlen, dann wirst du deinen Anwalt selber zahlen müssen.
Aber du kannst natürlich noch die Anwaltskosten von der Versicherung verlangen und wenn die nicht zahlen wollen einklagen.

Aber wenn du eine Rechtsschutzversicherung hättest, dann ... - aber hast du ja nicht.

Liebe Grüße

Wolfgang

PS: Ist meine, nicht fachlich fundierte Auffassung !!!
Danke
Markus
 
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vierventilboxer

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Dein Fehler war nicht die fehlende Versicherung sondern dass du vorschnell einen RA beauftragt hast.
Hätte die Versicherung nicht gezahlt (oder zu wenig), hättest du in 1. Instanz sogar noch ohne RA Klage einreichen können (und sofern berechtigt auch den Prozess gewonnen). Wäre für dich günstiger gewesen!

Was wirklich wichtig ist, ist eine private Haftpflicht und sofern Eigenheim vorhanden ein gute Brandschutzversicherung. Den Rest kann man sich sparen! Man sollte hohe Geldforderungen abdecken die gegen einen selbst gestellt werden, nicht anders herum.
Schmerzensgeld ist bei uns in D ein Witz, es geht eher selten um Beträge die den 4-stelligen Bereich sprengen (zumindest auf privater Ebene). Das reizt oft nur etwas die Portokasse.
Anders sieht es aus wenn die gerade fertiggestellte 1/2 Mio. teure Bude abfackelt!
 
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Baumbart

Gast
Ein unverschuldeter Unfall im Ausland und weit mehr als Deine gesparten 2 kE können weg sein. Aber das Risiko muss jeder selbst kalkulieren.
 
bahnweg

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@vierventielboxer

für die Sachschäden am Mop und an den Klamotten hat sich der Rechtsanwalt gekümmert und alles eingeforderte auch erhalten. Es geht z.zt. um schmerzensgeldvorschuss welches gefordert wurde aber nur zum teil gezahlt wurde aber die volle Summe wird als Grundlage der Forderung angesetzt.

Es geht hier nicht darum das ich Leistung nicht zahlen möchte, sonder ob das gerechtfertigt ist.
Wenn die Ausführung von Wolfgang stimmen und es zu einem Gerichtsprozess kommt, wird mein Anwalt seine kosten wohl mit einfordern.

Markus
 
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vierventilboxer

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Dieser Sachlage nach kommt es eh zum Prozess. Somit kannst du dann auch die Rechnung des RA's einklagen.
 
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Gast 7673

Gast
Anwaltskosten

sind grundsätzlich auf jeden Fall zu ersetzen, da sie einen Teil des entstandenen Schadens darstellen.


Natürlich nur dann völlig , wenn der Gegner den Schaden allenschuldhaft verursacht hat. Ansonsten anteilig

Ach ja !! Wenn Du im Haushalt gemäß der gemeinsamen Planung mithilfst und wegen der Verletzung ausgefallen bist, dann hast Du auch noch Anspruch auf Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens.
 
G

Gast 7673

Gast
@vierventielboxer

für die Sachschäden am Mop und an den Klamotten hat sich der Rechtsanwalt gekümmert und alles eingeforderte auch erhalten. Es geht z.zt. um schmerzensgeldvorschuss welches gefordert wurde aber nur zum teil gezahlt wurde aber die volle Summe wird als Grundlage der Forderung angesetzt.

Es geht hier nicht darum das ich Leistung nicht zahlen möchte, sonder ob das gerechtfertigt ist.
Wenn die Ausführung von Wolfgang stimmen und es zu einem Gerichtsprozess kommt, wird mein Anwalt seine kosten wohl mit einfordern.

Markus
Wenn das Schmerzensgeld übersetzt war und der RA das nun so für Dich einklagt, dann hast Du in der Tat ein Kostenrisiko.
Im Maße des Obsiegens und Unterliegens bist Du nämlich an den Kosten des Verfahrens beteiligt.

Willst Du also 10000 haben und kriegst nur 2000, dann hast Du 80% der Kosten am Knie.

Sieh Dir genau die einschlägigen Schmerzensgeldtabellen an und schätze das Risiko eher konservativ ab.
Alles hängt sehr von dem Ausmaß der Verletzung , Dauer der AU etc ab.

Wert der Klage auf SG sollte der noch offenen Teil sein und nicht das bereits regulierte plus offenem Teil !

Honorar des Anwaltes ist Natürlich auch Gegenstand der Klage, aber Nebenforderung.
 
bahnweg

bahnweg

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sind grundsätzlich auf jeden Fall zu ersetzen, da sie einen Teil des entstandenen Schadens darstellen.


Natürlich nur dann völlig , wenn der Gegner den Schaden allenschuldhaft verursacht hat. Ansonsten anteilig

Ach ja !! Wenn Du im Haushalt gemäß der gemeinsamen Planung mithilfst und wegen der Verletzung ausgefallen bist, dann hast Du auch noch Anspruch auf Ersatz des sog. Haushaltsführungsschadens.
Haushaltsführungsschaden werden wir erst nach der letzten OP ansetzen. Aber danke für den Hinweis. Wie sieht es denn mit Ehrenamtlicher Tätigkeit aus, die ich lange zeit nicht ausüben konnte und kann.?

Markus
 
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Gast 7673

Gast
Haushaltsführungsschaden werden wir erst nach der letzten OP ansetzen. Aber danke für den Hinweis. Wie sieht es denn mit Ehrenamtlicher Tätigkeit aus, die ich lange zeit nicht ausüben konnte und kann.?

Markus
Das sollte sich auf das Schmerzensgeld auswirken, da Du als Ehrenamtlicher ja keinen wirtschaftlichen Nachteil hast. Verlust der Lebensqualität ist das Stichwort insofern.
Muss aber sehr ausführlich und detailiert dargelegt werden !
 
boxerdriver

boxerdriver

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Ich hatte vor knapp einem Jahr einen Unfall. Nachweislich war ich schuldlos. Um meine Ansprüche durchzusetzten war ein Rechtsanwalt unumgänglich. Mir wurde von meiner Versicherung - LVM- nahegelegt unbedingt einen Rechtsanwalt zu beauftragen um meine Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung - auch LVM- geltend zu machen. Ohne diesen Tip hätte ich einen enormen finanziellen Nachteil gehabt.
Aber mir wurde auch sofort bestätigt, das man bei einem unverschuldeten Unfall keine Kosten tragen muß - sowohl vom RA als auch von der Versicherung.
Nichtsdestotrotz habe ich eine Verkehrsrechtsschutz ( gibts ab 40€ mit z.b Selbstbeteiligung). Es gibt ja auch Unfälle,wo die Sachlage nicht so klar ist.

MfG
boxerdriver

- - - Aktualisiert - - -
 
J

joe.s

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Ich bin kein Jurist, aber m. E. setzt eine Schmerzensgeldforderung, wie in diesem Fall geschildert mit OP und Krankenhausaufenthalt, eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne voraus, womit ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung gegeben ist, und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird, ermittelt und es zu einem Verfahren kommt. Hieraus lässt sich dann sehr leicht ein Schmerzensgeldanspruch durchsetzen. So jedenfalls ging es mir als Verletzter vor etwa 30 Jahren. Es reichte eine Arbeitsunfähigkeit von 1 Woche aus, um eiinen Schmerzensgeldanspruch zu begründen. Ich hab das damals garnicht beabsichtigt, aber das nahm so seinen Lauf.

Im Nachhinein ists immer schwer, Ansprüche durchzusetzen, daher von mir viel Glück und eine gute Genesung.
 
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