Umfaller-LC

Diskutiere Umfaller-LC im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Das nennt sich Schwellenangst, ist ein bekanntes psychologisches Problem, man kann aber dran arbeiten. Das wird schon.
Samie

Samie

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GS 1250 LC ADV Triple Black
Tja, eigentlich kann man nur sagen man bekommt was man bezahlt!

Irgendwo muss ja der super günstige Preis herkommen, da kann es halt schon einmal sein das eine Maschine umgefallen ist und mit Neuteilen oder von irgendwelchen Vorführern aufgemöbelt wird. Auch diese Böcke müssen raus und das geht halt über den Preis.
Also wenn das was auf den Bildern zu sehen ist alles ist kannst du das Ding bedenkenlos kaufen, was soll da schon kaputt gegangen sein?
Angeben musst du diese Vorschäden beim Wiederverkauf nicht da diese unter Bagatellschäden laufen und fachmännisch in der Werkstatt instand gesetzt wurden.
Mann Mann Mann macht euch doch nicht verrückt wegen so einem Umfaller, das ist hier wie in einem Staatsdrama :-(
 
Q-bauer

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Simson S 51 ;ETZ 250 ;1100 GS Bj.98;1150 GS Bj 2003 ;1200 GS Adventure Bj.. 2010
Hallo,
es geht doch eigentlich nicht um Kratzer, sondern um das Verschweigen von Mängeln. Und seien sie noch so klein oder banal, ich würde den Laden nicht mehr betreten.

Gruß Ralf
 
Samie

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Hallo,
es geht doch eigentlich nicht um Kratzer, sondern um das Verschweigen von Mängeln. Und seien sie noch so klein oder banal, ich würde den Laden nicht mehr betreten.

Gruß Ralf
Weisst du jetzt warum die verschwiegen werden, weil dann in den Foren 13 Seiten Gelabber daraus wird.
Auf dem Teil ist noch über 1 Jahr Werksgarantie, was soll da passieren?
Mein Gott, die Mängel halt im Vertrag aufnehmen und falls etwas kommt ist alles gut.
Wie gesagt irgendwo wird sich der günstige Preis rechtfertigen, ansonsten hilft halt nur Neukauf!
 
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ta-rider

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Das nennt sich Schwellenangst,
Nein das nennt man Vernunft. Ich weiss das ist in Deutschland ein unbekanntes Wort darum ist ja auch jeder 10. Bürger in Deutschland überschuldet. Die durchschnittlichen Schulden betragen 33.000 Euro pro Kopf
http://www.welt.de/finanzen/verbrau...ch-auf-Pump-stuerzt-Deutsche-in-den-Ruin.html
und jeder Bürger trägt zusätzlich 26.000 Euro Staatsschulden auf seinen Schultern. Aber klar immer schön raus mit der Kohle und nur nicht nachdenken bzw vernünftig handeln...
 
Samie

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Nein das nennt man Vernunft. Ich weiss das ist in Deutschland ein unbekanntes Wort darum ist ja auch jeder 10. Bürger in Deutschland überschuldet. Die durchschnittlichen Schulden betragen 33.000 Euro pro Kopf
Private Überschuldung in Deutschland nimmt deutlich zu - DIE WELT
und jeder Bürger trägt zusätzlich 26.000 Euro Staatsschulden auf seinen Schultern. Aber klar immer schön raus mit der Kohle und nur nicht nachdenken bzw vernünftig handeln...
Ich würde sagen vernünftig ist es zu prüfen ob ich mir so ein Teil überhaupt leisten kann (wobei ich hier niemand irgendwas unterstellen will).
Dieser Aufriss hier hat mit Vernunft nichts zu tun. Ich glaub da eher, hier herrscht Geiz ist geil Mentalität. Alles super billigst haben wollen und dann daran herum mäkeln. Will ich halt ein Top-Teil auf dem noch keiner rumgerutscht ist, läufts halt auf ein Neufahrzeug hinaus und hilft nur noch eins BMW (Bezahl Mit Würde)
 
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vierventilboxer

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Oct 25, 2011
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Weisst du jetzt warum die verschwiegen werden, weil dann in den Foren 13 Seiten Gelabber daraus wird.
Auf dem Teil ist noch über 1 Jahr Werksgarantie, was soll da passieren?
Mein Gott, die Mängel halt im Vertrag aufnehmen und falls etwas kommt ist alles gut.
Wie gesagt irgendwo wird sich der günstige Preis rechtfertigen, ansonsten hilft halt nur Neukauf!
BMW gibt mehr als 1 Jahr Werksgarantie auf seine Motorräder? Das ist ja interessant! Seit wann ist das so?
 
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ta-rider

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Jan 21, 2013
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Komm, poste noch die Telefonnummer vom Peter Zwegat und alles wird gut.
Jo das ist ungefähr die nötige Ernsthaftigkeit für dieses Thema. BMW steht nicht für (Bezahl Mit Würde) sondern aus gutem Grund im neudeutschen Volksmund für für Bring Mich Werkstatt. Ach und die kostet auf Dauer deutlich mehr als paar verkratzte Teile...
 
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-gs-hinnack-

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künning kopp sacht:

Gewährleistung

Die Gewährleistung (= Mängelhaftung, Mängelbürgschaft; engl. warranty) beschreibt die Rechtsfolgen und gesetzlichen Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
Gewährleistung bedeutet dabei, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Daher haftet der Verkäufer für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben – auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verkürzt werden. Sie kann aber nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
– Minderung (§ 441 BGB),
– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).
Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

Garantie

Die Garantie (engl. guarantee) ist eine zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines Händlers oder Herstellers gegenüber dem Kunden (Haltbarkeits- oder Funktionsversprechen).
Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.
Eine Garantiezusage darf die gesetzliche Gewährleistung (24 Monate) in keinem Fall verringern oder ersetzen, sondern findet immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung.

Viele Verbraucher werfen Garantie und Gewährleistung in einen "Topf". Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gewährleistung Sache der Händler ist, Garantie Sache der Hersteller. Während Händler zu einer Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, für ihre Produkte zu garantieren.

Die Menschen bei BMW bieten Kunden:


Gewährleistung & Kulanz

Gewährleistung

BMW Motorrad leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des Motorrades entsprechende Fehlerfreiheit während zwei Jahren, beginnend mit dem Tage der amtlichen Erstzulassung des Vertragsgegenstandes durch den BMW Motorrad Partner oder der Auslieferung an den Kunden. Die Gewährleistungspflicht von BMW Motorrad erstreckt sich auch auf die nicht von BMW Motorrad selbst hergestellten Teile mit Ausnahme von Reifen.


Kulanz

BMW Motorrad behält sich vor, in Einzelfällen ohne Anerkennung eines Rechtsanspruches für die Beseitigung von Fehlern, die nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung aufgetreten sind, Aufwendungen für Lohn- und/oder Materialkosten über den BMW Motorrad Partner ganz oder teilweise zu übernehmen. Diese freiwilligen Kulanzregulierungen sind wie die Gewährleistung zeitlich befristet und an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Ausschlaggebend bei einer Kulanzprüfung ist die Betriebszeit des betreffenden Motorrades.


Weitere unbedingte Voraussetzung für eine Kulanzleistung durch BMW Motorrad ist die regelmäßige und ordnungsgemäße Durchführung der von BMW Motorrad vorgesehenen Wartungsdienste durch einen BMW Motorrad Partner sowie die sachgemäße Pflege des Fahrzeugs. Die Entscheidung über die Gewährung einer Kulanzleistung trifft ausschließlich Ihr BMW Motorrad Partner in Abstimmung mit BMW Motorrad für den jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich deshalb in jedem Fall hierzu an Ihren BMW Motorrad Partner
 
oerst

oerst

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Und da der Verkäufer nicht BMW ist, sondern der Händler, gibt auch der die Gewährleistung....
 
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ollner79

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Ich würde sagen vernünftig ist es zu prüfen ob ich mir so ein Teil überhaupt leisten kann (wobei ich hier niemand irgendwas unterstellen will).
Dieser Aufriss hier hat mit Vernunft nichts zu tun. Ich glaub da eher, hier herrscht Geiz ist geil Mentalität. Alles super billigst haben wollen und dann daran herum mäkeln. Will ich halt ein Top-Teil auf dem noch keiner rumgerutscht ist, läufts halt auf ein Neufahrzeug hinaus und hilft nur noch eins BMW (Bezahl Mit Würde)
Die Beiträge von ta-rider gehen mir irgendwie auch zu weit. Zu Deiner Beruhigung (damit meine ich Samie) darf ich Dir jedoch sagen, dass ich keineswegs eine Geiz-ist-geil-Mentalität verfolge. Ich habe eine gebrauchte R 1200 GS zu einem Marktpreis gekauft, der durch Angebot und Nachfrage zustandekommt. Ein Nachfrager versucht, zumindest wenn er sich wirtschaftlich verhält, für das angebotene Produkt einen möglichst geringen Preis zu zahlen. Der Anbieter versucht möglichst viel herauszuschlagen. Hierdurch kommt es irgendwann zum Ausgleich und zu einem Marktwert, der dem konkreten Produkts als Kaufpreis zugrundegelegt wird. Versucht allerdings ein Verkäufer den Kaufpreis in der Form nach oben zu treiben, indem der Produktzustand anders dargestellt wird als erfragt, dann kann doch ein Käufer nicht als der Schuldige dargestellt werden? Mir ist klar, dass es Fahrzeughändler, zumindest dann, wenn sie markengebunden sind, nicht einfach haben. Ihnen wird einfach mal eine Ladung Jahreswagen vor die Tür gestellt und sie haben die dann zu verkaufen. Ein VW-Händler bekommt dann halt mal einen schwer verkäuflichen roten Passat auf den Hof gestellt, dessen Farbe schwerverkäuflich ist, ein BMW Motorrad Zentrum eine Umfaller-GS. Der gelackmeierte kann doch aufgrund dieses Problems dann nicht der Kunde sein? Dann muss halt der Zustand ehrlich dargestellt werden, und auf dieser Basis wird sich dann schon -wie immer in der Marktwirtschaft- ein reeller Endpreis ergeben. Den zahle ich dann auch gerne mit Würde von meinem mühsam zusammengesparten Geld. Ehrlicherweise verstehe ich Dein Problem nicht!
 
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-gs-hinnack-

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Hör ma Ollner,
der BMW-Motorrad-Zentrums-Türnbütel hat Dir nicht Deine für die Kaufentscheidung angefragte wichtige Eigenschaft "Umfallfrei" geantwortet. Ehrliche Verkäufer Motorradverkäufer informieren sogar über Umfaller weil sie die Wichtigkeit / Bedeutung für Ihren Kunden kennen. Die kennen ihre Klientel.
Vertrauen, Ehrlichkeit, ist mehr als die halbe Miete der Existenzsicherung.
 
maxquer

maxquer

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Die Beiträge von ta-rider gehen mir irgendwie auch zu weit. Zu Deiner Beruhigung (damit meine ich Samie) darf ich Dir jedoch sagen, dass ich keineswegs eine Geiz-ist-geil-Mentalität verfolge. Ich habe eine gebrauchte R 1200 GS zu einem Marktpreis gekauft, der durch Angebot und Nachfrage zustandekommt. Ein Nachfrager versucht, zumindest wenn er sich wirtschaftlich verhält, für das angebotene Produkt einen möglichst geringen Preis zu zahlen. Der Anbieter versucht möglichst viel herauszuschlagen. Hierdurch kommt es irgendwann zum Ausgleich und zu einem Marktwert, der dem konkreten Produkts als Kaufpreis zugrundegelegt wird. Versucht allerdings ein Verkäufer den Kaufpreis in der Form nach oben zu treiben, indem der Produktzustand anders dargestellt wird als erfragt, dann kann doch ein Käufer nicht als der Schuldige dargestellt werden? Mir ist klar, dass es Fahrzeughändler, zumindest dann, wenn sie markengebunden sind, nicht einfach haben. Ihnen wird einfach mal eine Ladung Jahreswagen vor die Tür gestellt und sie haben die dann zu verkaufen. Ein VW-Händler bekommt dann halt mal einen schwer verkäuflichen roten Passat auf den Hof gestellt, dessen Farbe schwerverkäuflich ist, ein BMW Motorrad Zentrum eine Umfaller-GS. Der gelackmeierte kann doch aufgrund dieses Problems dann nicht der Kunde sein? Dann muss halt der Zustand ehrlich dargestellt werden, und auf dieser Basis wird sich dann schon -wie immer in der Marktwirtschaft- ein reeller Endpreis ergeben. Den zahle ich dann auch gerne mit Würde von meinem mühsam zusammengesparten Geld. Ehrlicherweise verstehe ich Dein Problem nicht!
Sag mal, bist Du Lehrer?
Kauf das Ding, wenn es passt. Kauf es nicht, wenn es nicht passt. So schwierig ist das doch nicht!

Gruß,
maxquer
 
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Gast14416

Gast
Gehts noch? Dicke Köppe von der Sylvesternacht?

Da stellt einer eine Frage, weil er sich nicht sicher ist. Für die einen ist das ein kritischer Punkt, anderen ist es egal, wenn es behoben ist.

Ollner hat oft genug gesagt, worum es ihm geht und wo er Bauchschmerzen hat.

Also kein Grund drauf zu hauen und (paste & copy) juristische Lehrstunden raus zu hauen.

Nun lasst den Mann am Montag mit den hier gesammelten Ansichten mit seinem geurlaubten Verkäufer sprechen und dann wird das schon.
 
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ollner79

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Danke Bmin :-)! Meinetwegen muss wegen der von mir dargestellten Problematik auch nicht weiter diskutiert werden. Ich habe aufgrund meiner Verunsicherung eine übergroße Anzahl an sachlichen Argumenten bekommen und werde darauf fußend nun am Montag eine Entscheidung treffen. Und für die Einschätzungen bin ich Euch wirklich, wie bereits mehrfach dargestellt, mehr als dankbar!! Bis Montag ;-)!
 
maxquer

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Sep 14, 2011
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Ist Sylvester schon vorbei?
Naja, üblicherweise wird hier ja inzwischen jedes Thema totgequatscht! Insofern allen ein Frohes Neues! Same procedure as every year.

Gruß,
maxquer
 
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ollner79

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Kurze abschließende Info meinerseits: Ich habe soeben mit dem Verkäufer telefoniert. Eine Entschuldigung kam nicht, vielmehr die Aussage, die Maschine sei unfallfrei und damit sei die Sache, so wie sie gelaufen ist, ebenfalls für ihn okay, zumal seitens der NL einkalkuliert wurde, dass die Schäden behoben werden. Die Frage, wieso meine Fragestellung hinsichtlich der Umfallfreiheit nicht wahrheitsgemäß beantwortet wurde, blieb unbeantwortet, wiederum mit dem Hinweis, dass sie ja unfallfrei ist. Der Kaufvertrag könne ja zurückgenommen werden. Mache ich auch sofort. Die Art und Weise enttäuscht mich zutiefst.
 
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Umfaller-LC

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