Unfall bei 200km altem Neufahrzeug

Diskutiere Unfall bei 200km altem Neufahrzeug im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Heute mittag bin ich mit meiner 3 Tage alten GS 1200 TB in ein Auto hineingefahren. Auto blinkte links, wurde langsamer leitete den Abbiegevorgang...
boxerdriver

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Heute mittag bin ich mit meiner 3 Tage alten GS 1200 TB in ein Auto hineingefahren. Auto blinkte links, wurde langsamer leitete den Abbiegevorgang ein - ich war gerade im Begriff mit gemäßigten Tempo rechts am Auto vorbeizufahren - Autofahrer überlegte es sich anders und fuhr ganz abrupt rechts ab. Ich konnte nicht mehr ausweichen fuhr ins Auto hinein - flog übers Auto und die GS schabte nach dem Aufprall über die Straße. Ich trug Prellungen davon. Das ganze passierte innerorts.
Alle anwesenden Personen - Zeugen, Unfallgegner, Polizei und ich - geben dem Autofahrer ( Führerscheinneuling 4 Wochen ) die Schuld.
Fuhr mit der noch fahrtüchtigen TB nach Hause, circa 40 Km nach Hause. Fährt einwandfrei geredeaus und hat leider die linke Seite lädiert ( Ventildeckel,Blinker, Handschutz, Sitzbank und vielleich noch das eine oder anderes mehr ),
Wie sollte ich mich jetzt weiterverhalten?
MfG
Boxerdriver
 
Zörnie

Zörnie

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Jan 1, 2009
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Glück gehabt würde ich sagen :cool: Gute Besserung!

An deiner Stelle würde ich einen Anwalt mit Ahnung für diesen Rechtsbereich suchen und am Montag kontaktieren. Warst du beim Arzt?

Grüße
Steffen
 
yessy

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Aug 20, 2011
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Ach Mensch,
Boxerdriver mas machst Du nur da. Die Saison fängt doch grad erst an.
Denke beim Fahren mal dran das die Automobilisten auf uns noch nicht richtig eingestellt sind .
Aber die Haupsache .... Dir ist nicht schlimmeres passiert.
GS wird jeden Tag neu gebaut. Also gute Besserung.

Ralph
 
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Mar 27, 2011
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Wichtiger als Anwalt ist erstmal deiner Versicherung bescheid zu geben!!!
 
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Genau. Versicherung morgen anrufen und Schaden melden. Wenn es wirklich so klar ist wie geschildert, wird das ein Selbstläufer. Das mit dem Anwalt kannst du immer noch machen, wenn der andere blöd tut. Das ist ein wenig eine Unsitte geworden, alles gleich zum Anwalt zu tragen.
Hast du die gegnerischen Angaben alle?
 
Kuhl

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May 20, 2011
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Gute Besserung.
Mich hat am Freitag 'n Quad abgeschossen. War aber mit der Dose unterwegs. :D


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Erst mal gute Besserung und gut das dir nicht mehr passiert ist.
Mit deiner Schuldfragenklärung bin ich aber nicht so sicher wie du. Beim Einfahren auf eine Vorfahrtsstraße ist es so das weder Blinker noch deutliches bremsen als eindeutigen Zeichen gelten das der vermeintlich Abbiegende auf seine Vorfahrt verzichtet. In deinem Fall hatte er aber auch seinen Fahrstreifen noch nicht zweifelsfrei verlassen und so liegt die Sorgfaltspflicht beim Vorbeifahrenden denke ich.
Bin gespannt wie das aus geht und drücke dir die Daumen!
 
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gator

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Hallo Boxerdriver,

schön, dass es Dir soweit gut geht!

Ich hatte das gleiche Problem - Moped 3 Tage alt u. 200 km auf der Uhr. Allerdings war meine Q Totalschaden.

Wie meine "Vorschreiber" schon erwähnten, empfehle auch ich einen Anwalt. Dieser kann den Unfallbericht einsehen u. alles Weitere veranlassen. Zusätzlich Besuch beim Doc - wegen evtl. Schmerzensgeldansprüche und vor allen Dingen würde ich ein Gutachten erstellen lassen, um den tatsächlichen Schaden (Kosten) am Moped festzustellen. Mein Gutachter hatte zusätzlich die Schäden an meiner Schutzkleidung mit aufgelistet.

Für die Unfallabwickung und alles Weitere wünsche ich Dir viel Glück!

Gruß
gator
 
gerry-h

gerry-h

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.... Wenn es wirklich so klar ist wie geschildert, wird das ein Selbstläufer....
Das Wichtigste ist wie immer, dass Dir nichts passiert ist.
Aber ob das ein Selbstläufer wird ? Theater und Schreiberei hat man immer, ob mit oder ohne Anwalt.
Sehr wahrscheinlich auch 20 % Teilschuld plus Mehrwertsteuerabzug.

Ich hatte eine ähnliche Situation im letzten Herbst. War genauso eindeutig. Am Ende hiess es: Jeder zahlt seinen Schaden.

Gruss
gerry
 
bastl-wastl

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Jul 23, 2009
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2 GSen und eine Ringschlampe
Ich denke du spekulierst darauf,daß du von der Versicherung des Gegners eine neue GS bekommst?

Ein Bekannte hatte einen ähnlichen Fall.700km und an der Tanke fährt ihr eine Tourpartnerin hinten drauf.Auch eine Seite zerschunden.

Sie hat von der Versicherung keine neue bekommen.Aber mit dem :) konnte Sie einen Deal ausgehandeln und hat über den dann eine nagel neue GS bekommen.
 
assindia

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Feb 25, 2009
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Anwalt

@Boxerdriver: Will Dir nicht den Sonntag verderben. Aber so lange das Fahr-
zeug, dass Du überholt hast (bzw. woran Du vorbei gefahren bist) nicht gestanden
hat - verbleibt bei Dir eine Teilschuld.

Wenn Du ihn denn auf der gleichen Fahrspur überholt hast.

Am besten wäre, wenn der PKW gestanden hätte und dann wieder angefahren
wäre.;)

Ja - also dann wäre es anfahren aus dem Stand und dann gelten für den Anfahrenden
besondere Sorgfaltspflichten.

Du solltest Dir zwingend einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen.

Viel Erfolg ...

Grüße Holger
 
G

Gast 7673

Gast
Gute Nase

@Boxerdriver: Will Dir nicht den Sonntag verderben. Aber so lange das Fahr-
zeug, dass Du überholt hast (bzw. woran Du vorbei gefahren bist) nicht gestanden
hat - verbleibt bei Dir eine Teilschuld.

Wenn Du ihn denn auf der gleichen Fahrspur überholt hast.

Am besten wäre, wenn der PKW gestanden hätte und dann wieder angefahren
wäre.;)

Ja - also dann wäre es anfahren aus dem Stand und dann gelten für den Anfahrenden
besondere Sorgfaltspflichten.

Du solltest Dir zwingend einen Anwalt für Verkehrsrecht nehmen.

Viel Erfolg ...

Grüße Holger
Holger !!

Sieht sehr nach ner Quote aus...
KANN man aber auch evtl anders hinkriegen !!

AB ZUM ANWALT !!! Und wer Dir bei dieser Situation davon abrät hat schlicht keine Ahnung !
 
G

Gast20919

Gast
Rückwärtigen Verkehr beachten .....Fahrtrichtungsanzeiger setzen (Blinker) Rückwärtigen Verkehr beachten (Schulterblick)

wenn der Autofahrer/in das eingehalten hätte , wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Ist meine Meinung.!
 
assindia

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Feb 25, 2009
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Rückwärtigen Verkehr beachten .....Fahrtrichtungsanzeiger setzen (Blinker) Rückwärtigen Verkehr beachten (Schulterblick)

wenn der Autofahrer/in das eingehalten hätte , wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Ist meine Meinung.!
Richtig! Wenn er aber auf "seiner" Spur hin und her "zappelt" braucht er diese
Maßnahmen aber nicht durchführen.

Deshalb mein Hinweis: Wenn er gestanden hätte und aus dem Stehen wieder
angefahren wären, ja dann hätte er die Sorgfaltspflicht verletzt (und den Moped fahrer:mad:)
 
boxerdriver

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boxerdriver

Also im Krankenhaus war ich und habe mich durchröntgen lassen. Gottseidank nur eine große Prellung unterhalb des linken Knies und Muskelkater am ganzen Körper. Bin ja auch übers ganze Auto geflogen und auf dem Rücken gelandet und vor allem mit dem Helm auf dem Boden aufgeprallt.
Der Fahrer des Autos wollte nach eigener Aussage nach links abbiegen um zu parken; stand, sah Parkplatz ist voll, fahr ich halt rechts ab und setzte diese Absicht unmittelbar in die Tat um. In diesem Moment war ich gerade im Begriff in in einem wirklich gemäßigten Tempo rechts zu überholen.
Schuld ist laut Polizei klar auf seiten des Autofahrers.
Möchte, wenn es bei der TB nur optische reparierbare Schäden sind, diese auch behalten. Möchte auch wenn möglich alles ohne Rechtsanwalt über die Bühne bringen. Nur meinen Schaden ersetzt haben - Nutzungsausfall,Helm,Klamotten,Schmerzensgeld.
MfG
Boxerdriver
 
G

Gast 7673

Gast
ohne

Rückwärtigen Verkehr beachten .....Fahrtrichtungsanzeiger setzen (Blinker) Rückwärtigen Verkehr beachten (Schulterblick)

wenn der Autofahrer/in das eingehalten hätte , wäre es nicht zum Unfall gekommen.

Ist meine Meinung.!
den komplette Sachverhalt wirklich zu kennen, schwer zu beurteilen !

Situation :
Auto blinkt links .
Moped will rechts vorbei.
Auto fährt dann doch rechts.

Sorgfaltspflicht + Betriebsgefahr bei Auto höher.
Allerdings bei Moped wg Vorbeifahrt auch Sorgfaltspflicht.

= Quote sicher zu Lasten des Autos M.E. (Ohne weitere Besonderheiten und ohne Sachverhaltsvarianten) so 75/25

Man müssste Fotos des Unfallortes, Messungen von Brems- und Splitterspuren uvm haben um evtl anders beurteilen zu können.
DESHALB -- > Anwalt
 
gerry-h

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...Der Fahrer des Autos wollte nach eigener Aussage nach links abbiegen um zu parken; stand, sah Parkplatz ist voll, fahr ich halt rechts ab ....

...Schuld ist laut Polizei klar auf seiten des Autofahrers....
Hat er dir das gesagt, oder zu Protokoll gegeben und unterschrieben ?
Und ganz nebenbei, die Polizei ist nicht für die Klärung der Schuldfrage zuständig.

Gruss
gerry
 
yessy

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Hi Leute ,

ich denke zu diesem Thema er sollte sich lieber einen Anwalt zu Rate ziehen.

Wie sagt man doch so schön : Recht haben ist nicht Recht kriegen .:p
Und der Unfallgegner ( PW Lenker ) hat da auch noch seine " Berater ".
Eine Aussage kann man ja auch später noch zurückziehen .:confused:
Und wenn er denn Recht bekommt (Töff Lenker) muss die Gegenseite auch die Kosten für dieses Verfahren übernehmen.
Meine Meinung!

Ralph
 
V

vierventilboxer

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Sofort morgen früh Vers. kontaktieren und auf zügige Abwicklung bestehen.
Sollte dir irgendetwas aberkannt werden, dann sofort zum Anwalt - vorher nicht! Sofern die Vers. sich einsichtig zeigt bekommst du den Schaden schneller reguliert.
 
Thema:

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