Servus!
Vor einiger Zeit ist hier mal über Versicherungen gesprochen worden, die bei Unfällen die beschädigte Bekleidung, Helm ect. nur mit einem Abschlag für gebraucht begleichen wollen.
Hier wurden dann einige Urteile mit Link zitiert bei denen der Richter die Versicherungen verurteilte den Neupreis zu bezahlen.
Da ich nun vor dem selben Problem stehe wäre ich dankbar wenn mir da jemand sowas zur Verfügung stellen könnte. Besonders schön wäre es wenn die Urteile noch dazu aus Bayern wären.
Habe leider die Beiträge nicht in meinen Lesezeichen und beim Suchen auch nix gefunden.
Für Hilfe sehr dankbar
Gruß Karl
es kann nur Einen geben - Boxer