Unfall der noch gut ausging...

Diskutiere Unfall der noch gut ausging... im R 1200 GS und R 1200 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo Als ich nach unsrem Ortsschild zwei vorraus fahrende Autos überolen wollte nachdem kein Gegenverkehr in sicht war bog das zweite Auto ohne...
BikerPit

BikerPit

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Hallo

Als ich nach unsrem Ortsschild zwei vorraus fahrende Autos überolen
wollte nachdem kein Gegenverkehr in sicht war bog das zweite Auto ohne
zu blinken nach links ab obwohl ich schon beim ersten Auto auf Fahrerhöhe
war.Dabei sah ich mich mit meiner Frau schon fliegen,,,
Ich fuhr dem Auto das Kennzeichen ab,kam ins schlingern dabei schräg einem
Graben durchgefahren und schließlich zum halten gekommen.
Die Fahrerin fuhr den Seitenweg weiter ohne sich um den Unfall zu kümmern
trotz Hupkonzerts der Autos die das ganze verfolgt haben.
Nachdem ich die Polizei verständigte bekam ich die folgende Antwort,,
ich hätte mich so verhalten sollen das ich jederzeit bei einem Überholvorgang
in so einer Situation ausweichen kann.(fliegen geht noch nicht)
Nachdem die Fahrerin die ich überholte bei der Polizei aussagte sie hätte
auch keinen Blinker der Verursacherin gesehn und auch sie scharf bremsen
mußte kam es trotz allem zu keiner Anzeige.
Auch eine Fahrerflucht wird laut Polizei ausgeschlossen da sie von dem
ganzen nicht mitbekommen hatte (angeblich).
Es kam auch nicht die frage ob uns etwas passiert ist, soweit dazu,,,
An meinem Fahrzeug ist soweit ich sehn konnte kein schaden entstanden
eventuell vorderes Rad überprüfen lassen.
Schade das es noch immer Fahrer und Polizisten gibt die uns
eben anders sehn,,,
gruß BikerPit
 
Zörnie

Zörnie

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Mit den Beamten würde ich aber mal ein ganz ernstes Wörtchen reden. Wenn sie sich weigern würden, den Sachverhalt bzw. die Anzeige aufzunehmen, gäbe es eine Anzeige gegen die Beamten wegen Verdacht auf Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB. Meine Meinung...

Grüße
Steffen
 
Rollo-OL

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Hmh, ist Deine Sozia nicht auf Deinen Helm geknallt und klagt seitdem über Kopfschmerzen und leichtes ziehen im Nacken ?:rolleyes::p
 
Q

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Hi,

wenn Du das mit Anzeige etc durchziehst dann würde ich es weitestgehend ausschließen dass der Abbieger ungeschoren davonkommt.
Das bedeutet aber auch dass Du viel Zeit und Nerven und evtl auch Geld investieren musst.
Ich würde es abhaken. Dir ist nichts passiert und es ist kein Schaden entstanden. Letztlich war das eine Standardsituation in der man als Moppedfahrer zwar Recht hat aber eben auf die Schnauze fällt.
Die Reaktion der Polizei verstehe ich auch nicht. Ein Unfall ist eben nicht immer vermeidbar und wenn mir einer am Auto das Kennzeichen abfährt dann wirds auch schwer mit "hab' ich gar nicht bemerkt".
Freu Dich dass es glimpflich ausging !

Grüsse
Thomas
 
Dobs

Dobs

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Mit den Beamten würde ich aber mal ein ganz ernstes Wörtchen reden. Wenn sie sich weigern würden, den Sachverhalt bzw. die Anzeige aufzunehmen, gäbe es eine Anzeige gegen die Beamten wegen Verdacht auf Strafvereitelung im Amt, § 258a StGB. Meine Meinung...

Grüße
Steffen
Ich würde es bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde belassen. Falsche Anschuldigungen können auch teuer werden....
 
juekl

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Hi,
ich wette wenn Du Dir das Genick gebrochen hättest wäre es ganz anders ausgegangen, aber mit so einem Beinaheunfall ist nicht viel Staat zu machen.
Evtl. kannten die Beamten den "Täter", das Nummernschild war ja da,
ist nur eine Vermutung wenn auch eine böse
Gruß
 
Zörnie

Zörnie

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Ich würde es bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde belassen. Falsche Anschuldigungen können auch teuer werden....
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hört sich in der Theorie toll an, ist in der Praxis aber absolut sinnfrei. "Formlos, fristlos, fruchtlos"! :eek:

Grüße
Steffen
 
Lars_W

Lars_W

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ziemlicher blödsinn der hier zum teil gelabert wird... :rolleyes:

was die flucht angeht:
ist tatsächlich blödsinn was der polizist geredet hat.
bei der unfallflucht kommt es nicht darauf an, ob der verursacher (oder ein anderer unfallbeteiligter) was gemerkt hat oder nicht.
ansonsten könnte jeder ja sagen sagen: "mein name ist hase ich weiß von nichts" ;)

das hat letzendlich der richter zu entscheiden wem er glaubt und keienr anders. :cool:


fahr einfach auf der nächstgelegenen wache vorbei und erstatte dort anzeige wenn du darauf bestehst.
alternativ geht das ganze auch online...
 
S

Sealiner

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Dienstaufsichtsbeschwerden machen durchaus einen Sinn. Macht sich überhaupt nicht gut in der Personalakte.

Hier liegt ein klarer Fall von Verkehrsunfallflucht vor. Spielt keine Rolle, wie hoch der Schaden ist. Auch zivilrechtlich liegt die Schuld zu 100% beim Autofahrer.

Es kann immer mal passieren, dass man in den Zeiten des heutigen Straßenverkehrs nicht ganz berührungsfrei miteinander auskommt; aber abhauen geht ja wohl gar nicht!!!
 
L

LGW

Gast
Also das finde ich fragwürdig. Das ist mindestens eine OW mit schweren Folgen... da würde ich mit den Beamten ein ernstes Wort sprechen. Natürlich gilt, wer auffährt hat schuld, trotzdem geht das andere Verhalten nicht klar. Nix gemerkt ist ausgeschlossen.

Wenn du Bock hast streng einen Zivilprozess an wg Schadenersatz aber wenn's keinen Schaden gibt...
 
sampleman

sampleman

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Aug 13, 2010
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Gibt es leider gern mal, dass faule Bullen sich weigern, ihren verdammten Job zu machen, für den wir sie bezahlen (Ordentliche Mitglieder der Rennleitung dürften sich bei dieser Beschreibung ja nicht angesprochen fühlen).

Anderer Fall, selbe Nummer: Ein älterer Herr bekommt eine Mahnung per Post, er habe ein Abo für ein Video-Chatportal abgeschlossen, und wenn er nicht zahlt, dann würde das Ganze einem Inkassodienst überlassen. Forderung: Knapp 100 Euro. Der Vorwurf entbehrt jeder Grundlage, der Herr hat weder DSL noch eine Webcam, zudem kennen die Täter noch nicht einmal seine E-Mail-Adresse, sondern nur seine Postanschrift, und die steht im Telefonbuch.

Der Herr geht zur Polizei und will eine Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen. Der faule Bulle vor Ort weigert sich. Als dann zwei Stunden später der Anwalt des Herrn auftaucht und die Rechtslage kurz klarstellt, wird die Anzeige selbstverständlich aufgenommen. Die Täter werden dann später zu einer Geldstrafe im vierstelligen Bereich verurteilt. Geht doch.

Wenn ich in der Situation des Themenstarters wäre und Zeugen hätte, würde ich die Autofahrerin juristisch durch die Mangel drehen lassen. Macht vermutlich jeder Anwalt mit Kusshand, da Selbstläufer.
 
Jonni

Jonni

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Es gibt keine jur. Selbstläufer!

Wie bekannt, ist nämlich auf hoher See und vor deutschen Gerichten jeder mit sich und Gott allein. :D

CU
Jonni
 
BikerPit

BikerPit

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Apr 29, 2009
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R100GS PD 1250ADV Trible Black
Hallo

Ich werde den ganzen Vorfall einem RA weitergeben nehme an
es gibt durch Rechtschutz Deckungszusage.
Nach der frage an dem einem Polizisten was wäre wenn es zu
einen schwereren Ausgang gekommen wäre,hätte man da der
weiter fahrenden Person eine Unfallflucht angehängt kam die Aussage
sie hat doch nichts bemerkt.Man stellt sich mal man würde
einem in einer andren Situation die Vorfahrt nehmen und sieht villeicht
noch im Rückspiegel wie der jenige nen Abgang macht da könnte man doch
getrost weiterfahren lt. Polizei hat man ja nicht bemerkt:mad:
Nach 31Unfallfreien Jahren, 25jahre BMW gefahren, bin ich auf das ABS
voll zufrieden.Ich wünsche jedem hier in Zukunft noch eine Unfallfreie Saison
ist ja noch schön zum fahren.
Danke für die guten Tips,,,
gruß Peter
 
I

iBoxer

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erstmal ein "Toi,Toi,Toi", das nichts Schlimmeres passiert ist. Halt uns auf dem Laufenden...

Vielen Dank schonmal und alles Gute

MfG Volker
 
Q

QM 7

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Mar 19, 2010
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12-er GS MÜ
Hallo Zusammen,

ich finde, wir Motorradfahrer müssen beim Überholen immer besonders aufpassen. Solche Szenarien wie hier beschrieben ist doch neulich schon einem Forumsmitglied passiert.
Daher mein Tipp: Immer damit rechnen (vor allem wenn vor mir jemand rumeiert), dass der Überholte abbiegt oder das ein Verkehrsteilnehmer auf meine Überholspur einbiegt und mir so oder so meinen Fahrweg versperrt. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass ich schaue, ob es links eine Einmündung gibt, in die der Vorausfahrende einbiegen könnte oder aus der ein anderer kommen kann.
Zuletzt noch an andere Autos denken, die vor dem zu Überholenden von rechts kommend links abbiegen wollen. Wenn man z.B. einen Laster überholt, kriegt man u. U. gar nicht mit, dass ein von rechts kommendes Auto noch schnell vor dem Laster links abbiegt (auf die von mir als Überholer genutzte Fahrspur).

Die hier beschriebene Unfallsituation ist eine der von mir am gefürchtetsten Situationen in die ich schnell kommen kann. Ich versuche sie so gut es geht zu vermeiden bzw. das Handeln der anderen vorauszuahnen.

Gruß

Martin
 
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Lucati

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Aug 13, 2006
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R65GS, R80GS, R100GS/PD, R1200GS
Servus,

wie hoch ist denn der Schaden?

siehe Wikipedia:
"Definiert wird ein Verkehrsunfall in Deutschland im Zusammenhang mit einer Straftat (Unfallflucht) als ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden, der nicht völlig belanglos ist oder einen Personenschaden zur Folge hat. Personenschäden sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt nach aktueller Rechtsprechung zurzeit bei 50 Euro[1]. "

Also wenn der Schaden unter 50 Euro liegt, dann kein Unfall, dann keine Unfallflucht!

Gruß Lucati
 
H

HM1

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Jun 24, 2009
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22
Servus,

wie hoch ist denn der Schaden?

siehe Wikipedia:
"Definiert wird ein Verkehrsunfall in Deutschland im Zusammenhang mit einer Straftat (Unfallflucht) als ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden, der nicht völlig belanglos ist oder einen Personenschaden zur Folge hat. Personenschäden sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt nach aktueller Rechtsprechung zurzeit bei 50 Euro[1]. "

Also wenn der Schaden unter 50 Euro liegt, dann kein Unfall, dann keine Unfallflucht!

Gruß Lucati

Hallo !

Ich würde die Fahrerin und auch die Polizisten anzeigen, weil die freuen sich auch wenn sie einen von uns anzeigen können wenn für den Staat ein paar Euro rauskomme.
Bei anderen Handlungen wie Diebstahl Sachbeschädigungen Einbrüchen
Internetbetrug schaffen die Deppen keine Resultate ( eigene Erahrungen )
Die sind nur mobile Steuereintreiber.
Ich würde meine Maschine vom Fachmann überprüfen lassen, diese Überprüfung und eine ggf. nötige Reinigung wird 50 € sicher überschreiten.
Du hast den Unfall ja nicht verursacht, sondern duch deine gute Reaktion
weitestgehend minimiert bzw, verhindert daher solltest du dich nicht
abwimmeln lassen.
Die Fahrerin sollte sich bei Dir und Deiner Frau entschuldigen und nicht die Ahnungslose spielen, dabei kannst ihr sagen wozu die Spiegel am Auto sind.

mfG

Hubert
 
S

saeger

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Jan 28, 2008
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R 1200 GS
Servus,

ich würde hier keine Anzeige erstatten. Ich glaube da kreist dann ein Berg und gebiert eine Maus. Lediglich deine Nerven werden gestresst und dein Geldbeutel wird unnütz beansprucht. Denn ehrlich gesagt glaube ich nicht, daß eine Rechtsschutzversicherung bezahlt. Dir ist nichts passiert, du hast keinen Schaden und das dir moralisch angetane Unrecht wird der Versicherung wurscht sein.

Nimm das gesparte Geld und mach eine schöne Tour im Frühjahr.

Gruß Karl
 
L

LGW

Gast
Wieso kein Schaden? Mindestens steht ihm eine Prüfung des Motorrads zu.

Im übrigen ist ja die Frage wer wen anzeigt, oder eben nicht. Die Untätigkeit der Polizei geht nicht klar, wie man damit umgeht ist ja die Frage.
 
Thema:

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