Unfall

Diskutiere Unfall im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hi Leute!!!!!!!!!!!!!! Habe am Wochenende leider einen Unfall gehabt,mir ist an einer Kreuzung einer mit einer Hornet 600 auf den Hintern...
maik

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Hi Leute!!!!!!!!!!!!!!

Habe am Wochenende leider einen Unfall gehabt,mir ist an einer Kreuzung einer mit einer Hornet 600 auf den Hintern gefahren.
Ich stand an dieser Kreuzung und habe einem Autofahrer die Vorfahrt gewährt,ich stand noch auf der Bremse als es Krachte.Er hat mich von links hinten so mit 60-70 kmh erwischt.Ihr könnt euch sicher vorstellen wie so etwas aussieht.Die Plastikteile am Hech der Auspuff Defekt,beim genauen hinsehen mußte ich leider feststellen das er auch meine linke hintere Fußraste erwischt hat.Die wurde nach vorn gedrückt dabei ist der Heckrahmen eingeknickt und gebrochen.
Habe die Q heut zum :D gebracht und der meinte das kann man alles richten bzw erneuern,ich muß aber dazu sagen die Q ist noch nicht mal ein Jahr alt.Ich bin jetzt am Überlegen ob ich nicht eine neue nehme,die ganze sache läuft über die Haftpficht des Gegners.

Hat einer von Euch mit solch einer Sache Erfahrung oder was sollte man in diesem fall tun.

Maik
 
G

Gast 7673

Gast
Kommt drauf an wieviel Deine Q runter hat... Neuwertersatz gibts wohl nur bei jünger als 3 Monate oder weniger als 1000 km (in Grenzen manchmal auch bei 3000 km noch)

Bin da aber eher pessimistisch. Denke Du musst mit Abschlägen rechnen wg Laufleistung und Alter der Q. Heckrahmen ist bei den alten Qühen nur ein Hilfsrahmen... bei den neuen kenn ich mich nicht aus ...

Wenns kein Totaler ist(s.o.), würd ich rep lassen... Alles zahlt die gegenerische Haftpflicht ( Ersatzfahrzeug oder Nutzungsausfall-, merkantiler Minderwert,Telefonpauschale - 25 € - ,Sachverständiger, Schmerzensgeld, Anwalt) also ab zum Anwalt :cool:
 
palmstrollo

palmstrollo

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Hi Maik.

Schön erstmal, dass dir nix passiert zu sein scheint.
Ich würde mir u.U. anwaltlichen Rat bzw. Beistand einholen.
Ein Sachverständiger kann dir außerdem sagen, welche Schadenshöhe zu veranschlagen ist und wie der Restwert des Motorrads ist. Dessen Gutachten kann außerdem nicht von der gegnerischen Versicherung angefochten werden. Möglicherweise wird BMW aber ohnehin einen Gutachter beauftragen (und eventuell sogar etwas günstiger reparieren).
Mit diesen beiden kannst du dann rechnen, ob du wirklich eine Neue nimmst. Ich gehe erst einmal nicht davon aus, dass Schadenssumme plus Restwert für eine Neue reicht. Die Zuzahlung dürfte noch beträchtlich sein.

Viel Glück bei der Abwicklung.
 
Joselito

Joselito

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Hallo Maik,

ich hatte vor 4 Jahren einen selbst verschuldeten Ausrutscher mit meienr R1100S damals. Obwohl nur mit 40 Km/h um die Kurve war der Rahmen verzogen. Reparaturkostenvoranschlag lag bei 5.000 €. Der BMW Händler bot mir an diese 5.000 € anzuzhalen und direkt eine Neue mitzunehmen. Meine war damals kaum 1 Jahr alt.

Anstatt später ein Unfallmotorrad zu fahren habe ich das Angebot angenommen. BMW konnte meine alte in der Winterzeit (da haben die Mechaniker wenig zu tun) reparieren und mit Zukauf über Ebay etc. wieder eine gute Gebrauchte verkaufen.

Je nachdem was dir die gegnerische Versicherung anbietet würde, ich diese Möglichkeit auch in Betracht ziehen und mal bei BMW fragen.

Gruß
 
gsabs9

gsabs9

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Hallo Maik,
wichtig, kein Personenschaden!!!
Den Rest mußt Du schauen. Bestelle einen Sachverständigen deines Vertrauens, der soll ein Gutachten machen und dann kannst Du immer noch schaue was Du machen willst. Hechrahmen und ein bischen Aupuff reichen bei dem hohen WBW nicht zum Totalschaden. Stell Dir die Rep-Kosten und die neu Anschaffung gegenüber und überlege wie Lange Du das Mopet fahren möchtest.
Ein Schaden in der Art ist auf jedenfall Angabeplichtig und im Wiederverkauf wertmindernd.
Wenn Du Dir also lieber ein neues Mopet kaufen möchtest rede mit dem :) was Du bei einer Abtretung zuzahlen mußt.
 
vision1001

vision1001

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Alter Schwede.... wenn ich das richtig sehe, hast Du verdammt Glück gehabt, das der nicht etwas weiter vorn in Dein Bein eingeschlagen ist...

Den Materialschaden sollteste einfach in Ruhe mit Deinem :) besprechen... nach Gutachten etc. kann der Dir genau sagen, was Du bei ner Neuen drauflegen müsstest....
 
S

silverfox

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Hallo Maik,

ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen.
Ich bin bestimmt nicht jemand, der wegen jedem Mist einen Anwalt konsultiert und
habe auch keine Rechtsschutzversicherung.

Ich habe einmal versucht, mit der gegnerischen Versicherung einen Unfallschaden bei
einem 6 Jahre alten Motorrad gütlich abzuwickeln.
Das kannst Du getrost vergessen.
Was Dir da von dem "Sachbearbeiterpack" der Versicherungen geboten wird, geht
auf keine Kuhhaut.
Das reicht von "vielleicht sind Sie doch gefahren und nicht gestanden" über "für so
alte Motorradausrüstung zahlen wir nichts mehr" bis zu "eventuell hatte das
Motorrad schon vorher Sturzschäden".
Das war mir zu damaligem Zeitpunkt nicht klar und so etwas tue ich mir auch nicht
mehr an.
Da Du dummerweise nur zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort warst, gibt es keinen
Grund, den Dir entstandenen Schaden nicht vollständig ersetzt zu bekommen.
Und da brauchst du jemanden, der Deine Interessen in der richtigen Art und Weise
durchsetzt.

Gruß
Christian
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ich habe nicht herausgelesen, dass Maik eine neue Maschine von der Versicherung haben möchte.
Für mich gibt es zwei Möglichkeiten:
Der Schaden ist so gross, dass Zeitwert + Reparatur den neupreis überschreiten. Da könnte die Versicherung auf "neu" entscheiden, hätte dann aber Schrott an der Backe.
Oder Maik nimmt die Kohle laut Gutachten, legt die Differenz drauf, bekommt eine neue Maschine vom Dealer und gibt den Schrott in Zahlung.
Einerseits ein Rechenexempel, andererseits eine Gefühlssache (reparierter Unfall)
gerd
 
O

Ojo

Gast
Schaden wertmindernd?

...
Ein Schaden in der Art ist auf jedenfall Angabepflichtig und im Wiederverkauf wertmindernd.
...
Hallo Freaks,

ich hatte auch schon einen unverschuldeten Unfall mit meiner BMW. Der Gegner war bei der Württembergischen ("Der Fels in der Brandung") versichert. Die hat alle Reparaturen der R1100RS bezahlt, mir aber keine Wertminderung aufgrund des Unfalls zugebilligt, weil alle beschädigten Teile durch Neuteile ersetzt wurden. Diesen Sachverhalt habe ich beim späteren Verkauf des Motorrades angegeben und mir deshalb auch keine Wertminderung anrechnen lassen. Der spätere Käufer hat dies respektiert und wegen des vorausgegangenen Unfalls keine Kaufpreisminderung gefordert. Aber: das war 1999, damals gab's noch keine Geiz-ist-geil-Typen!

Schöne Grüße von
Ojo.
 
G

Gast 7673

Gast
Hi
Ich habe nicht herausgelesen, dass Maik eine neue Maschine von der Versicherung haben möchte.
Für mich gibt es zwei Möglichkeiten:
Der Schaden ist so gross, dass Zeitwert + Reparatur den neupreis überschreiten. Da könnte die Versicherung auf "neu" entscheiden, hätte dann aber Schrott an der Backe.
Oder Maik nimmt die Kohle laut Gutachten, legt die Differenz drauf, bekommt eine neue Maschine vom Dealer und gibt den Schrott in Zahlung.
Einerseits ein Rechenexempel, andererseits eine Gefühlssache (reparierter Unfall)
gerd
So isses !
Bei Totalschaden gibt es bei dem Alter des Fahrzeuges nur den Wiederbeschaffungswert (siehe Gutachten) abzügl. Restwert (auch Gutachten) zzgl merkantilem Minderwert (auch Gutachten)so neu isses dann doch noch.
Eine Neuwertabrechung halte ich - wie schon gesagt - für unmachbar.

Hinzu treten noch andere Schadenspositionen (siehe mein Post weiter oben) all das ist täglich Brot für einen Anwalt, der i.Ü. auch von der gengerischen Versicherung zu zahlen ist. Immer vorausgesetzt es trifft unseren Freund kein Verschulden.
Nochmal :
Ab zum Anwalt:cool::cool:
 
S

silverfox

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Zitat von Ojo: Die hat alle Reparaturen der R1100RS bezahlt, mir aber keine Wertminderung aufgrund des Unfalls zugebilligt, weil alle beschädigten Teile durch Neuteile ersetzt wurden.

Hallo Gerd,

genau dieses Verhalten der Versicherungsgesellschaft meinte ich.

Gruß
Christian
 
C

Chefe

Gast
Da stell ich mich mal dumm...

...und frag mal in die Runde, warum hier so viele gleich zum Anwalt rennen wollen :confused:
Wenn ich den ersten Post richtig in Erinnerung habe, besteht doch gar kein Zweifel, wer für den Schaden berappen muss :confused::confused:
Und warum soll er jetzt den zeitlichen und finanziellen Aufwand noch zusätzlich vergrößern, indem er nicht erst mal selber die Verhandlungen mit der Versicherung führt :confused::confused::confused:
Einerseits sind wir Mopedler die tollsten Kerle unter der Sonne aber andererseits brauchen wir scheinbar immer einen "größeren Bruder", der uns bei Unannehmlichkeiten hilft - oder was :confused::confused::confused::confused:

Seh da keinen Sinn...
 
gsabs9

gsabs9

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@ Martin,
wenn Du dich in der Rechtssprechung passend auskennst bitte, versuche dein Glück. Ich kann Dir versichchern kein Versicherer zahlt mehr als er muß. Es gibt soviele Kleinigkeiten wie Nutzungsausfall, die angesprochende Wertminderung usw. die Du nur mit viel Druck beim Zweirad durchsetzen kannst. Wir reden hier nicht von einem Schaden der mit ein paar Handgriffen behoben ist sondern der Beschreibung nach in den Totalschaden rein läuft. Der Versicherer das Gutachten zu prüfen, zweifelt den Restwert an und stellt das Krad in eine der 3 bzw 4 großen Börsen. Da kommt auf einmal ein viel höherer Rest raus...
Du hast aber schon zu dem im Gutachten festgelegten Rest verkauft.
die Versicherung zahlt dann erstmal WBW minus dem in der Börse ermittelten Rest. Hast Du eine Idee wie Du da ohne weiters dein Recht bekommst???
War nur ein Beispiel aber so kann es laufen. In solchen Fällen ist man bei einem RA besser aufgehoben. Da braucht man sich nicht zu schämen wenn man einen großen Bruder um hilfe bittet;)
 
G

Gast 7673

Gast
...und frag mal in die Runde, warum hier so viele gleich zum Anwalt rennen wollen :confused:
Seh da keinen Sinn...
Ganz einfach !! Wenn Du Dir einen Schrank bauen lassen würdest (ich unterstelle mal Du bist KEIN MöbelschreinerI) dann würdest Du doch auch nicht selber anfangen, sondern zu o.g. Möbelschreiner gehen und den beauftragen?!
Bei den Versicherungen sitzen zu 99% Regulierungsverhinderer am Schreibtisch und versuchen den ahnungslosen Geschädigten zu allem möglichen Unfug zu veranlassen.
Ein Anwalt der Schadensregulierung kann läßt sich da nicht verar***.

Dann dauert die Regulierung manchmal extra noch n Wöchelchen länger, dafür gibts dan aber auch ALLES was Dir zusteht....

DESHALB ANWALT
 
G

Gast 7673

Gast
@ Martin,
wenn Du dich in der Rechtssprechung passend auskennst bitte, versuche dein Glück. Ich kann Dir versichchern kein Versicherer zahlt mehr als er muß. Es gibt soviele Kleinigkeiten wie Nutzungsausfall, die angesprochende Wertminderung usw. die Du nur mit viel Druck beim Zweirad durchsetzen kannst. Wir reden hier nicht von einem Schaden der mit ein paar Handgriffen behoben ist sondern der Beschreibung nach in den Totalschaden rein läuft. Der Versicherer das Gutachten zu prüfen, zweifelt den Restwert an und stellt das Krad in eine der 3 bzw 4 großen Börsen. Da kommt auf einmal ein viel höherer Rest raus...
Du hast aber schon zu dem im Gutachten festgelegten Rest verkauft.
die Versicherung zahlt dann erstmal WBW minus dem in der Börse ermittelten Rest. Hast Du eine Idee wie Du da ohne weiters dein Recht bekommst???
War nur ein Beispiel aber so kann es laufen. In solchen Fällen ist man bei einem RA besser aufgehoben. Da braucht man sich nicht zu schämen wenn man einen großen Bruder um hilfe bittet;)
Grad erst gesehen !! GENAU SVEN !!
Auch Gruß aus Bochum ... Hier wohnen die Kundigen im Revier :D:D:D
 
palmstrollo

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...und frag mal in die Runde, warum hier so viele gleich zum Anwalt rennen wollen :confused:
...
Seh da keinen Sinn...
Der Sinn liegt darin, dass hier ohne Anwalt nicht mit gleichen Mitteln gekämpft wird (ist zwar u.U. kein Kampf, aber der Vergleich sei gestattet).
Die Sachbearbeiter der Versicherungen sind i.d.R. keine Dummköpfe, sondern speziell hierfür geschulte Fachleute mit unwesentlich geringerem Fachwissen, als der beauftragte Anwalt.
Und ganz ehrlich: mir ist meine Zeit zu schade, die ich mit Schreibkram, Telefonaten etc. bei der Abwicklung mit der Versicherung vertrödele und am Ende noch nicht einmal weiss, ob mich die Versicherung nicht doch über den Tisch gezogen hat.
Gut, es mag Fälle geben, bei denen es sich nicht lohnt. Wenn es aber um einen Schaden in der Größenordnung einiger K€ geht, ist es durchaus legitim. Wegen eines abgefahrenen Rücklichts wird sicher niemand einen Anwalt beauftragen.
 
M

mind

Gast
Insbesondere dann....

Der Sinn liegt darin, dass hier ohne Anwalt nicht mit gleichen Mitteln gekämpft wird (ist zwar u.U. kein Kampf, aber der Vergleich sei gestattet).
Die Sachbearbeiter der Versicherungen sind i.d.R. keine Dummköpfe, sondern speziell hierfür geschulte Fachleute mit unwesentlich geringerem Fachwissen, als der beauftragte Anwalt.
Und ganz ehrlich: mir ist meine Zeit zu schade, die ich mit Schreibkram, Telefonaten etc. bei der Abwicklung mit der Versicherung vertrödele und am Ende noch nicht einmal weiss, ob mich die Versicherung nicht doch über den Tisch gezogen hat.
Gut, es mag Fälle geben, bei denen es sich nicht lohnt. Wenn es aber um einen Schaden in der Größenordnung einiger K€ geht, ist es durchaus legitim. Wegen eines abgefahrenen Rücklichts wird sicher niemand einen Anwalt beauftragen.
..wenn, wie es sich in diesem Fall darstellt, die Schuldfrage wohl geklärt ist und wie schon erwähnt, die Kosten (auch Anwalt) von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen!
 
K

Karlchen

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Fein, dass Dir nix passiert iss. Ab zum Anwalt :cool: :cool: :cool: , denn
ohne Gutachten weisst Du nicht, ob Totalschaden oder nicht. Das Ergebnis sagt Dir, wie Du gegenüber der gegnerischen Haftpflicht abrechnen musst. Und dabei hilft Dir der Advokat. Dessen Kosten entweder zunächst über Deine Rechtschutz oder aber auch gleich über Haftpflicht des Unfallverursachers
 
CyberWill

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Kein Personenschaden ... das ist die Hauptsache. Aber neben den bislang erwähnten Sachen würde ich auch darauf achten, dass deine Kleidung entsprechend zu ersetzen ist (ich gehe mal davon aus, dass du Bodenkontakt hattest). Spreche aus leidvoller Erfahrung. Die gegnerische Versicherung hat mich damals - trotz Anwalt meinerseits - sauber über den Tisch gezogen.:mad:

Also such dir einen Fachanwalt!

Viel Erfolg ... W i l l
 
maik

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Hi Leute!!!!!!!!!!!!!!!!!

Habe gestern Post vom Gutachter bekommen der schaden beläuft sich auf ca.3500€ Material plus Reperaturkosten.Jetzt geht die Q mit neuem Hinterteil erstmal zum Vermessen und dann werde ich erst wissen ob es dabei bleibt oder die kosten noch steigen.
Für meine kaputte Jacke gibt es nur den Zeitwert.
Die Schuldfrage ist eindeutig geklärt,das ist schon mal wichtig.

Erst mal danke für die vielen Tipps.



Gruß Maik
 
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