Versicherungsschutz außerhalb des Saisonkennzeichens

Diskutiere Versicherungsschutz außerhalb des Saisonkennzeichens im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo allerseits, kurze Frage: Wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn ich vor der Saison zur Werkstatt zwecks Inspektion fahre...
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DreiEcken

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Hallo allerseits,

kurze Frage:
Wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn ich vor der Saison zur Werkstatt zwecks Inspektion fahre?

Hintergrund in Kürze:
Saisonkennzeichen startet am 1.4., morgen (März) wird die Karre vom Freundlichen abgeholt und ich wollte sie eigentlich am Nachmittag selbst nach Hause fahren. Allerdings stellt man sich beim :-) zur Zeit mit den roten Kennzeichen an.
In meiner Versicherungsbedingungen habe ich gelesen, dass außerhalb der Saison Schutz besteht für Fahrten wie: Zulassungsverfahren, Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Abgasuntersuchung.
Evtl. zählt die Inspektion zur Sicherheitsprüfung?

Weiß das jemand?

Vielen Dank
DreiEcken
 
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mike61

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Hallo!

Mein Nachbar hatte am 30.3.2009 einen Unfall (SaisonKz. ab 04)
Ein Kind lief ihm ins Motorrad.
Hohe Geldstrafe und 5 Punkte.
Weitere Details unbekannt.


1. Die Versicherung wird fest zu dir stehen, solange nichts passiert!
2. Die Polizei wird dir sagen du bist mit unzugelassenem Fahrzeug unterwegs. Steuer und Versicherung sind nur für Saison bezahlt.
Den Rest kannst du im Bußgeldkatalog nachlesen.

Machs nicht!

mike
 
D

DreiEcken

Themenstarter
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ok, ich habe es gefunden (wikipedia.de):
"Die Sicherheitsprüfung (Kfz) (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw)."

Nun denn, ich muss mir wohl etwas anders überlegen.

DreiEcken
 
N

Norbert HSK

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Hallo!

Fünf Anmerkungen:
1. Ich frage mich, was das für Versicherungsbestimmungen sind. Nach Info aus der hiesigen Zulassungsbehörde gilt doch:
"Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden. Das Führen eines Fahrzeuges außerhalb des Betriebszeitraums stellt eine Ordnungswidrigkeit (ggf. auch einen Straftatbestand) dar."
Diese Regelung wird eine Versicherung nicht außer Kraft setzen können.
2. Versicherungsbedingungen stehen meines Wissens nicht bei wikipedia, da liegt doch vermutlich ein Missverständnis vor.
3. Liegt hier eine Verwechslung zwischen den Bedingungen für Haftpflicht und Kasko vor? So besteht die Kaskoversicherung in einem gewissen Umfang (z.B. gegen Diebstahl) auch außerhalb der Saison.
4. Mögliche Alternativen: Moped vom Freundlichen nicht nur abholen sondern auch bringen lassen oder beim nächsten Saisonkennzeichen einen Monat mehr wählen.
5. Saison in Hamburg - gibt es bei Euch regelmäßig Winter? :rolleyes:

Grüße aus dem Land der tausend Berge
Norbert
 
nobbe

nobbe

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Wie steht es um den Versicherungsschutz, wenn ich vor der Saison zur Werkstatt zwecks Inspektion fahre?
du hast KEINERLEI versicherungsschutz!

http://www.versicherungen-blog.net/2006/11/11/keine-versicherung-ausserhalb-der-saison/

ein fahrzeug darf ausserhalb des versicherungszeitraums nicht auf öffentlichen strassen gefahren oder abgestellt werden.

tüv gelände ist privatgelände - du darfst also mit dem motorrad auf einem hänger kommen, dort abladen und auch dort fahren
 
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Mortenhh

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Hallo!

Fünf Anmerkungen:
...

5. Saison in Hamburg - gibt es bei Euch regelmäßig Winter? :rolleyes:

Grüße aus dem Land der tausend Berge
Norbert
Die Temparaturen können auch in Hamburg unter 20 Grad fallen.;)

Im Kerngebiet von Hamburg ist der Winter oft kein Problem, ich konnte viele Jahre Bedenkenlos aufs Motorrad steigen und fahren.
Die letzten (6-7) Jahre haben wir hier wieder intensivere Winter.

Anders als auf dem Land oder in den Bergen, haben wir hier nur selten eine schön zu befahrende Schneedecke sondern meist nur Schneematsch der Tendenziell gefrieren möchte.

Im Randgebiet von Hamburg und Außerhalb, ist meistens nicht Schnee der Feind des Motorradfahrers sondern die Vereisten Fahrbahnen und bis dort draussen mal gestreut wird ist der Sommer wieder zurück.
 
balu67

balu67

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Moin Moin,

immer diese Bruchstrichfahrer :D:D

macht das denn soviel in der Versicherung aus, Vollkennzeichen zu Bruchstrichkennzeichen?

Ich habs seid 20 Jahren Ganzjährig angemeldet es gibt ja auch im Winter mal schöne Tage.

In Gegenden wo der Winter tatsächlich 3-4Monate dauert (Schnee) kann ich es ja verstehn, denke im Rheinland braucht man da doch nicht dran zudenken.

Mein Schwager ist auch ein Bruchstrichfahrer und hat sich schon oft geärgert wenn wir das schöne Wetter im Winter ausgenutzt haben.
Aber Er lernt nicht drauß, Er ist immer noch Bruchstrichfahrer :D

Also dann schönes WE

Gruß

Thorsten
 
Dobs

Dobs

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Moin Moin,

immer diese Bruchstrichfahrer :D:D

macht das denn soviel in der Versicherung aus, Vollkennzeichen zu Bruchstrichkennzeichen?

Ich habs seid 20 Jahren Ganzjährig angemeldet es gibt ja auch im Winter mal schöne Tage.


Also dann schönes WE

Gruß

Thorsten
Bei mir sind es für 10 Monate 70 Euronen weniger im Jahr. Ersparnis gut 18%.
In der "Stillegungszeit" Dez/Jan oder Jan/Feb bin über den Daumen bestimmt 10x gefahren. Der Sonderspaß bei bis zu -8°C hat mich also jedesmal über den Daumen 7 Euro gekostet...........ich hätte auch 10 bezahlt..!!
Daher: Kein Bruchstrich!
 
D

DreiEcken

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Hallo,
interessant, wohin diese Frage geführt hat :-)
Zu den 5 Anmerkungen weiter oben:
1) Es steht so in meinen Bedingungen drin, ich habe es ja extra nachgelesen und den Passus gefunden. Für mich bedeutet es: Zur Hauptuntersuchung darf man fahren, bei vollem Versicherungsschutz (aber nur innerhalb des Bezirkes, in dem man wohnt - steht auch so in den Bedingungen drin).
Es sei denn, dieser Passus ist inzwischen geändert worden, die Bedingungen sind von 2008.
2) In Wikipedia steht nur die Erläuterung, was eine "Sicherheitsprüfung" ist - klingt für mich auch schlüssig -passend zur HU.
3) Stimmt, die Kaskoschutz existiert auch außerhalb der Saison. Aber hier geht es um den Haftpflichtschutz mit dem speziellen Passus (siehe 1).
4) Passt: Der :-) hat es zurück gebracht, bin natürlich heute auch gefahren.
5) Bei Vollkasko lohnt es sich schon - ein Saisonkennzeichen. Bei reiner Haftpflichtversicherung wohl nicht.
-> auch in Hamburg :-)

Sofern der Versicherungsfachmann doch noch zurückruft werde ich ihn fragen - und hier berichten.

Ciao

DreiEcken
 
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Norbert HSK

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Zur 1. von 5 Anmerkungen

Moin!

1. Ich nehme an, dass hier die Versicherungsbedingungen (VB) missverstanden werden.
Versicherungsbedingungen setzen die Zulassungsbestimmungen nicht ausser Kraft: "Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nur während des auf dem Kennzeichen angegebenen Zeitraums in Betrieb gesetzt oder abgestellt werden. Das Führen eines Fahrzeuges außerhalb des Betriebszeitraums stellt eine Ordnungswidrigkeit (ggf. auch einen Straftatbestand) dar." (So der Hochsauerlandkreis, die örtliche Zulassungsbehörde)
Ich unterstelle, dass die VB so gemeint sind: Wenn das Mopped per Anhänger oder Lieferwagen o.ä. zum TÜV, Dekra oder Händler mit TÜV-Besuch o.ä. gebracht wurde, besteht auf dem Privatgelände des Prüfdienstes oder Händlers ein Haftpflichtschutz, falls der Prüfer oder die Prüferin oder DreiEcken mit dem Mopped einen Schaden verursacht.

Nach dem letzten Posting vom 1. April noch keine Neuigkeiten von der Versicherung? ;)

Grüße aus dem Land der tausend Berge
Norbert
 
D

DreiEcken

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Moinsen.

Interessante Variante mit der Fahrt auf dem Gelände des Prüfdienstes.
In den VB steht lediglich "... Vers.-Schutz bei Fahrten im Zusammenhang mit der HU, …im selben Bezirk ..." - was auch immer im Zusammenhang bedeutet.
Aber eine Möglichkeit ist es.
Leider hat der Versicherungs-Onkel damals nicht zurück gerufen, ich werde es aber mal ansprechen, bei Gelegenheit.

Ciao
DreiEcken
 
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