Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad gegen Diebstahl auf Anhänger

Diskutiere Versicherungstechnisch korrekte Sicherung von Motorrad gegen Diebstahl auf Anhänger im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Ich habe hier einem Rechtsanwalt folgende Frage gestellt. Die Antwort wird gerade online erarbeitet. Habt Ihr Erfahrungen...
Bmwtroller

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Ich habe hier einem Rechtsanwalt folgende Frage gestellt. Die Antwort wird gerade online erarbeitet. Habt Ihr Erfahrungen?

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Wie sichere ich korrekt ein Motorrad auf einem Motorradanhänger, damit bei einem Diebstahl vom Anhänger trotzdem die Versicherung der Teilkasko einen Diebstahl übernimmt?

Das Problem ist, dass Motorräder beim korrekten Verladen auf dem Anhänger das Vorderrad gerade fixiert haben. Dadurch kann man die Lenkradsperre nicht einrasten lassen.

Ersatzweise kann man ein Motorrad durch eine optionale Alarmanlage oder ein Bremsscheibenschloss sichern.

Lt. Aussage der Versicherung (ist nicht im Kleingedruckten, sondern mündliche Aussage der Schadensabteilung - die Frage wurde aber sehr ernst genommen) ist eine Alarmanlage oder ein Bremsscheibenschloss kein vollwertiger Ersatz für die Lenkradsperre.

Lt. Aussage der Versicherung würde bei einem Diebstahl (selbst wenn eine Sicherung durch ein Bremsscheibenschloss oder optionale Alarmanlage) vom Anhänger eine Einzelfallprüfung stattfinden mit möglicher Kürzung bzw. Eliminierung der Ansprüche.

Gleichzeitig ist lt. Aussage der Versicherung das Motorrad versichert (solange nur das Lenkradschloss abgesperrt ist), selbst wenn der komplette Anhänger mit Motorrad gestohlen wird.

Die Versicherung schlägt daher vor, beim Parken (über Nacht) das Motorrad so auf den Anhänger zu stellen, dass das Lenkradschloss eingerastet ist.

Dies ist (bei meinem Anhänger) möglich, aber realitätsfern. Das Anbringen eines Bremsscheibenschlosses (http://www.motoin.de/images/product...es/xena-xm14-bremsscheibenschloss-14388_0.jpg) ist dauerhaft eine wesentlich einfachere Möglichkeit und hat den gleichen Sicherungseffekt der Unbeweglichkeit.

Üblicherweise ist beim Anhänger die Ladung nicht versichert; daher muss sichergestellt sein, dass das Motorrad entsprechend den gesetzlichen bzw. Versicherungsregeln gesichert ist.

Meine Frage ist daher, ob es in diesem Zusammenhang Präzedenzfälle gibt, bzw. die Aussage der Versicherung überhaupt korrekt ist, bzw. es (versicherungs-)rechtliche Vorgaben gibt, wie ein Motorrad mindestens unter solchen Umständen auf einem Anhänger zu sichern ist?
 
G

Grafenwalder

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Die Versicherung schlägt daher vor, beim Parken (über Nacht) das Motorrad so auf den Anhänger zu stellen, dass das Lenkradschloss eingerastet ist.

Dies ist (bei meinem Anhänger) möglich, aber realitätsfern. Das Anbringen eines Bremsscheibenschlosses (http://www.motoin.de/images/product...es/xena-xm14-bremsscheibenschloss-14388_0.jpg) ist dauerhaft eine wesentlich einfachere Möglichkeit und hat den gleichen Sicherungseffekt der Unbeweglichkeit.

Üblicherweise ist beim Anhänger die Ladung nicht versichert; daher muss sichergestellt sein, dass das Motorrad entsprechend den gesetzlichen bzw. Versicherungsregeln gesichert ist.

Meine Frage ist daher, ob es in diesem Zusammenhang Präzedenzfälle gibt, bzw. die Aussage der Versicherung überhaupt korrekt ist, bzw. es (versicherungs-)rechtliche Vorgaben gibt, wie ein Motorrad mindestens unter solchen Umständen auf einem Anhänger zu sichern ist?
Moin,
eine sehr gute Frage, aber es würde mich wundern, wenn da ofiziell was anderes rauskommen würde als "nur mit Lenkradschloss":cool:

Da fahren wohl mehr Leute ohne Versicherungsschutz durch die Gegend, als sie denken, mich eingenommen...:rolleyes:

Viele Grüße, Grafenwalder
 
S

Schlonz

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wir verladen immer am Vorabend der Reise und schieben den Hänger in eine Garage, vor deren Tor wir ganz dicht ein Auto stellen, denn ich bin sicher, dass man nur mit dem Lenkschloss eine wirkliche Versicherung hat
 
qtreiber

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Moin,

ich bin mir relativ sicher, dass ein 'dickes Seilschloss' mit dem Anhänger verbunden ausreicht.


... was ich auch nie mache. :rolleyes:
 
Bmwtroller

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wir verladen immer am Vorabend der Reise und schieben den Hänger in eine Garage, vor deren Tor wir ganz dicht ein Auto stellen, denn ich bin sicher, dass man nur mit dem Lenkschloss eine wirkliche Versicherung hat
Schon klar, aber was passiert, wenn die Maschine während der Anreise irgendwo Mittag beim Gasthof vom Anhänger geklaut wird? Selbst wenn Du sagen würdest, Du hast ein Extraauge drauf, für was zahlen wir dann die Versicherung?

Gesendet von meinem HTC Desire mit Tapatalk
 
gerd_

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Hi
Zwar weiss ich keine Antwort, aber die Frage ist interessant. Da werde auch ich mal meine Versicherung interviewen.
Die anwaltliche Antwort ist genial: Sie wiederholt exakt die Fragestellung, trägt aber nichts zur Lösung bei.
gerd
 
Zebulon

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Dieser Fred

http://www.gs-forum.eu/showthread.php?t=39157

ist schon bekannt??


Bei meiner Versicherung gibt es zur gestellten Frage eine glasklare Aussage:

Versicherungsschutz nur, wenn Lenkradschloss eingerastet ist. Ob man sich aber, im Fall des Falles, kulant zeigt, wird erst im Schadensfall festgestellt werden können.

Ergo: Ans Vorderrad kommt im Hänger die dicke Abus Kette. Mein Hänger ist ebenfalls durch verschließbare Türen gesichert und obendrein mit zusätzlichem Gepäck vollgestopft.
Da braucht der Pösewicht schon eine Weile ... und das ist das einzige, was er nicht hat .... Zeit.
 
Larsi

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hmmm,

wie realitätsnah ist denn die fragestellung?

wenn das mopped weg ist, wird niemand nachweisen können, dass das lenkradschloss nicht eingerastet war.
 
Zebulon

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Heute gibt es vermutlich genügend Richter, die ihr Urteil gegen dich damit begründen, das niemand sein Mopped auf dem Hänger so hinstellt, dass das Lenkradschloss eingerastet ist.
Bei Hängern mit Transportschienen geht das noch nicht mal. Und ob man mit der Argumentation weiter kommt: die Moppeds standen abgeschlossen vor dem Hänger ... ich weiß nicht ... eher nicht.
Die Versicherung wird sich vermutlich deutlich mehr ins Zeug legen, wenn es so einen Anhaltspunkt gibt, als wenn vor der Haustüre ein Fahrrad geklaut wurde, was ja auch "immer" gesichert ist.
 
Dobs

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Hm,
wenn zwei neue Kühe geklaut werden würde sich Versicherung quer stellen glaube ich. Werden die Moppeds dann noch mit Hänger geklaut kommt bestimmt der Einwand dass das wegrollen deutlich durch den Hänger erleichtert wurde.

Auch mein Versicherer sagt Lenkradschloss.

Ich würde zumindest die Kräder oder das Krad mit mehreren Ketten am Hänger anschliessen und den Hänger am Zugfahrzeug abschliessen, so dass die Kupplung nicht geöffnet werden kann.

Nützt aber wahrscheinlich im Falle des Falles nicht wirklich was. Bei den heutigen Hydraulikscheren (siehe Navi geklaut Fred - Bügel durchtrennt) sind ABUS Ketten nicht mehr als ein Lacher.

Also:
Schutz gegen Gelegenheitdiebe: - so wie beschrieben
Schutz gegen Profis: Hobel ein Stück zurück ziehen bzw. vom Hänger runter und einfach nur das Lenkerschloss einrasten - dann zahlt wenigstens die Versicherung...
 
Batzen

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Da wird eher der ganze Hänger geklaut als das Zurrgurte gelöst werden, Auffahrschiene angelegt und dann runtermanövriert. Geht deutlich schneller als ein darauf befindliches Mopped. Oder es wird gleich das ganze Gespann entwendet.

Da wird es wurscht sein ob mit/ohne Lenkradschloss, das wäre Reiterei der Versicherung zumal andere event. angebrachte Schloßsysteme wesentlichmehr Sicherheit bieten als an Lenkschloß.

...aber ob das auch in der Police anerkannt wird ist wieder was anderes.

Alternative: selbst anfahren ;) (und dann bei der Pause Lenkschloß rein :D) oder ab in den Bus mit dem Teil.
 
Zebulon

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Da wird eher der ganze Hänger geklaut als das Zurrgurte gelöst werden, Auffahrschiene angelegt und dann runtermanövriert. Geht deutlich schneller als ein darauf befindliches Mopped. Oder es wird gleich das ganze Gespann entwendet.

Da wird es wurscht sein ob mit/ohne Lenkradschloss,

Jetzt wechselt das Thema komplett, denn wenn der Hänger geklaut wird, sind die Motorräder Ladung, die weder von der Hänger- noch von der Zugfahrzeugversicherung abgedeckt ist. Dafür gibt es eine, uninteressant teure, Ladungsversicherung.

Statt wegen Diebstahl würde ich mir viel mehr Gedanken um einen Schadensfall beim Transport machen, falls der Hänger umstürzt oder wie auch immer von der Strasse kommt. Dann sollte man für die Moppeds eine VK haben, sonst zahlt die Versicherung nichts. Außer von hinten wurde man von einem 38 Tonner angeschoben und der bekommt 100 % Schuld.
 
Batzen

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Klar würde da das Thema wechseln wenn es nicht mehr um den Diebstahl VOM Hänger geht, realistisch gesehen ist es aber so das eher und viel schneller der Hänger samt Ladung weg kommt.

Welcher Langfinger würde sich denn die Zeit nehmen und das Ding vom Hänger wuchten wenn´s bei Bedarf schnellere Wege gäbe? Es kommt denen doch auf den schnellen Griff an, oder? Deshalb ist die Ausgangsfrage/Fall der Fälle auch unwahrscheinlicher als das der ganze Hänger weg kommt.
 
Bmwtroller

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ich frag mal die Rechtsabteilung ADAC und halte Euch auf dem laufenden ...
 
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Damit die Shareholder am Ende des Fiskaljahres eine Dividende von mindestens 20% bekommen.
hmmm,

wie realitätsnah ist denn die fragestellung?

wenn das mopped weg ist, wird niemand nachweisen können, dass das lenkradschloss nicht eingerastet war.
Hallo!

Ein paar werden mich jetzt eh steinigen, ich geb aber trotzdem meinen Senf dazu ab:

Zusatzversicherungen (sprich Kasko und dergleichen) zielen immer darauf ab extra Kasse zu machen. Nicht umsonst wird dem Durchschnittsdeutschen absichtlich Angst gemacht, damit er eben solche Leistungen freiwillig teuer bezahlt.
Wer sich keine Gedanken über so etwas macht (in diesem Fall Diebstahl) schließt sein Bike erst gar nicht ab und pfeift auch auf die Versicherung.
Der, der den Gedankengang hat ist ein aufmerksamer Zeitgenosse, schütz aktiv und passiv.
Kommt es zum Vorfall sind oft beide angesch...miert. Der eine hat erst gar keine Versicherung die zahlen würde, beim anderen geht der Streit los. Da wird vom Versicherungsgeber alles erdenkliche probiert, dass er nicht bezahlen muss. War er schlau steht es schon vorab im Vertrag drin, falls nicht wird ein Gerichtsverfahren daraus.
Beispiel Gebäude-Brandversicherung: höhere Gewalt ist nicht Vertragsbestandteil (z.B. Blitzschlag), es gibt kein Geld. Wurde die Aufsichtsplicht verletzt (z.B. Kerze brennen lassen) gibts auch nichts.
Wann zahlt sie? z.B. bei einem Flugzeugabsturz. Wie wahrscheinlich ist das denn? Seeeeeeeeehr unwahrscheinlich! Genau! Und deshalb ist es versichert.

Lange Rede kurzer Sinn: Die meisten (zusätzlichen) Versicherungen sind für die Katz! Sie dienen lediglich Kasse zu machen (Versicherungsgeber) und Sicherheit vorzugaukeln (dem Versicherungsnehmer).

Brot und Spiele hieß das früher!!!!

@Larsi: Damit stellt man sich auf die selbe Stufe wie die Versicherungen.
Ja, ja, ich weiß. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und was nicht als illegal nachgewiesen werden kann ist legal. Moralisch verwerflich ist aus meiner Sicht beides! Ich sag nur Causa Wulff...das selbe Drama...

Gruß Peter
 
Bmwtroller

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Jetzt wechselt das Thema komplett, denn wenn der Hänger geklaut wird, sind die Motorräder Ladung, die weder von der Hänger- noch von der Zugfahrzeugversicherung abgedeckt ist. Dafür gibt es eine, uninteressant teure, Ladungsversicherung.

Statt wegen Diebstahl würde ich mir viel mehr Gedanken um einen Schadensfall beim Transport machen, falls der Hänger umstürzt oder wie auch immer von der Strasse kommt. Dann sollte man für die Moppeds eine VK haben, sonst zahlt die Versicherung nichts. Außer von hinten wurde man von einem 38 Tonner angeschoben und der bekommt 100 % Schuld.
Ja, aber hier sagt die Versicherung, dass sie bei Diebstahl des Hängers die Kuh bezahlt - solange nur die Wegfahrsperre eingerastet ist ...
 
Zebulon

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Das ist ja die Krux. Mopped auf Hänger und eingerastetes Lenkradschloss geht "eigentlich" nicht.
 
Larsi

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...

@Larsi: Damit stellt man sich auf die selbe Stufe wie die Versicherungen.
Ja, ja, ich weiß. Wo kein Kläger, da kein Richter. Und was nicht als illegal nachgewiesen werden kann ist legal. Moralisch verwerflich ist aus meiner Sicht beides! Ich sag nur Causa Wulff...das selbe Drama...

Gruß Peter
klar doch,

du würdest dein TK-versichertes motorrad im wert von 18.000€ nicht bei der versicherung als gestohlen melden sondern das ganze als pech verbuchen, wenn du vergessen hattest abzuschließen und du nach 5min zurück bist und vor dem leeren parkplatz stehst.

das finde ich toll.
 
Larsi

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Das ist ja die Krux. Mopped auf Hänger und eingerastetes Lenkradschloss geht "eigentlich" nicht.
doch, aber nicht mit schiene.

dazu das mopped vorne nicht an der gabel sondern am telelever verzurren. die lenkung schlägt dann schon automatisch ein.
dann noch ein dickes gummi um die bremse und das hält mit palermo und zurück.

bei ordentlicher verzurrung ist das kein problem.
zumindest hab ich mit mopped und offenem plattformanhänger schon tausende km problemlos absolviert, auch mit vollbremsung.
 
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